Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Der Sächsische Landtag wird heute über das Ausscheiden des Freistaates Sachsen aus der Sachsen-Finanzgruppe entscheiden. Dabei geht es nicht um die Neuregelung des Sparkassenwesens oder die Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe. Deshalb werde ich mich auch nur zum vorliegenden Beschluss äußern.
Grundlage für das Ausscheiden des Freistaates ist die zwischen dem Freistaat und der Sachsen-Finanzgruppe am 21. März 2011 unterzeichnete Vereinbarung. Die Vereinbarung beinhaltet insbesondere die folgenden zwei wesentlichen Punkte: Zum einen wird der Freistaat Sachsen auf der Basis eines Bewertungsgutachtens der Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als ausscheidender Anteilseigner für seine Anteile in Höhe von 22,37 % einen Kaufpreis von 108 Millionen Euro erhalten. Zum anderen zahlt die Sachsen-Finanzgruppe an den Freistaat Sachsen einen Betrag von 107 Millionen Euro zur Kompensation der allein vom Freistaat übernommenen Sachsen-LB-Garantien von insgesamt 2,75 Milliarden Euro.
Warum scheidet der Freistaat aus der SachsenFinanzgruppe aus? Mit ihrer Gründung hatte sich die Sachsen-Finanzgruppe eine intensive Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen zum Ziel gesetzt. Im Zuge der internationalen Finanzkrise geriet die Sachsen LB in eine akute Liquiditätskrise. Sie wurde – das wissen Sie alle – im Frühjahr 2008 an die Landesbank Baden-Württemberg verkauft. Der Verkauf führte zu umfassenden strukturellen Veränderungen in der Sachsen-Finanzgruppe, insbesondere auch für den Freistaat Sachsen. Da die Beteiligung des Freistaates an der Sachsen-Finanzgruppe eng verknüpft war mit der Beteiligung der Sachsen-Finanzgruppe an der Sachsen LB, besteht seit dem Verkauf der Sachsen LB kein unmittelbares wichtiges Interesse des Freistaates mehr an dieser Beteiligung.
Die immer wieder geforderte Auflösung der SachsenFinanzgruppe ist demgegenüber – das betone ich jetzt – gegen den Willen der kommunalen Anteilseignermehrheit nicht durchsetzbar. Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist eine Auflösung nur im Einvernehmen aller Anteilseigner möglich. Eine einheitliche Meinungsbildung aller Anteilseigner besteht – aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen – bislang nicht.
Auf welcher Grundlage beruhen die vereinbarten Zahlungen? An der Sachsen LB war die Sachsen-Finanzgruppe mit einem Mehrheitsanteil von 63 % beteiligt. Von dem Sachsen-LB-Kaufpreis in Höhe von 328 Millionen Euro entfiel ein Betrag von 206,5 Millionen Euro auf die Sachsen-Finanzgruppe. Der Verkauf der Sachsen LB konnte nur durch die Auslegung einer Garantie in Höhe von insgesamt 2,75 Milliarden Euro ermöglicht werden. Diese Garantie hat der Freistaat zunächst allein übernommen, ohne Beteiligung der anderen Anteilseigner der Sachsen-Finanzgruppe.
Zum Ausgleich der allein vom Freistaat übernommenen Sachsen-LB-Garantie haben sich die Anteilseigner der Sachsen-Finanzgruppe daher einvernehmlich auf eine Zahlung von 107 Millionen Euro verständigt. Der Freistaat darf auf seine Ausgleichsansprüche nicht verzichten. Sie sind aber nach Maßgabe des Gesetzes beschränkt. Von dem Kaufpreis in Höhe von 206,5 Millionen Euro, den die Sachsen-Finanzgruppe vereinbart hat, werden die Kosten, die der Sachsen-Finanzgruppe im Zusammenhang mit dem Verkauf der Sachsen LB entstanden sind, abgezogen. Im Ergebnis errechnet sich der Betrag von 107 Millionen Euro.
Wie verwendet der Freistaat die Mittel? Die Einnahmen des Freistaates Sachsen aus dem Anteilsverkauf in Höhe von insgesamt 215 Millionen Euro fließen in den Garantiefonds. Sie werden damit für die Zahlungen des Freistaates aufgrund der Sachsen-LB-Garantie verwendet. Mit den zusätzlichen Einnahmen verringert sich das Risiko einer Kreditaufnahme durch den Fonds.
Im Ergebnis stellt das Ausscheiden des Freistaates einen zwingenden Schritt dar. Die Vereinbarung vom 21. März 2011 schafft somit einen Ausgleich der Interessen des Freistaates Sachsen und der Sachsen-Finanzgruppe.
Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei allen Beteiligten in der Sachsen-Finanzgruppe und bei der parlamentarischen Beratung bedanken. Es war ein langer und schwieriger Prozess, der zu einem für alle Seiten hoffentlich guten Ergebnis geführt hat.
Meine Damen und Herren, ich habe die Berichterstatterin noch nicht gefragt. Frau Meiwald, möchten Sie das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/5756 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen?. – Bei einer Stimmenthaltung und
zahlreichen Gegenstimmen wurde der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/5756 mehrheitlich zugestimmt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Zweite Anmeldung des Freistaates Sachsen zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 2011 – 2014
Drucksache 5/5783, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Jurk, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in der Drucksache 5/6015 ab. Ich bitte bei
Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/6015 zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Entsprechend § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung liegt Ihnen die Drucksache 5/6148 einschließlich einer Ergänzung vor.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Ihnen gestern als Ergänzung die unter Nummer 3 erwähnte Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6178, die erst am Montag dieser Woche beschlossen worden ist, zugegangen ist.
Wird zur Sammeldrucksache insgesamt oder zu einzelnen Beschlussempfehlungen das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu Drucksache 5/6149 schriftlich vor.
Meine Damen und Herren, ich bitte noch um Aufmerksamkeit. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist noch nicht beendet.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung
des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Tagesordnung der 38. Sitzung des Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 39. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 30. Juni 2011, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor.