Meine Damen und Herren! Die Fraktionen können zu dem Antrag in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache. Ich bitte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag einzubringen. Das wird Frau Abg. Hermenau vornehmen. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir stehen nach meiner Schätzung in diesem Jahr – und das wird die Steuerschätzung am 6. Mai auch zeigen – an einem Wendepunkt in der Ausgaben- und Finanzpolitik des Freistaates für die ganze nächste Dekade.
Nach vielen Jahren des Zuwachses der öffentlichen Finanzen in Sachsen geht es jetzt in klaren, harten Schritten mit den öffentlichen Finanzen nach unten. Das wird durch die Wirtschaftskrise und die damit verbundenen Steuerausfälle verstärkt. Das wird ein ganz langer Weg, bei dem wir alle aufeinander angewiesen sein werden. Deshalb finde ich, dass man den Anfang nicht gleich verstolpern sollte. Aber genau das haben Sie getan.
Ganz offensichtlich betreten beide Koalitionsfraktionen politisches Neuland. Mit solchen Rahmenbedingungen hatten Sie es von der CDU in den letzten 20 Jahren noch nicht zu tun. Jetzt umzulernen fällt Ihnen offensichtlich schwer.
Ich habe hier schon verschiedentlich davor gewarnt, dass die nächsten Jahre schwierig werden. Ein Mangel an Realismus oder ein Mangel an Seriosität – wie ich das gehört habe – ist mir da nicht vorzuwerfen. Ich setze eben mehr auf Transparenz und Partnerschaftlichkeit mit allen Partnern und Empfängern statt auf Einschüchterung und Drohung. Ich setze auch mehr auf die volle Budgetverantwortung des Parlaments als auf Führungslosigkeit im Kabinett und eine sehr undurchsichtige Rücklagenbewirtschaftung im Finanzministerium.
Was ist nun finanzpolitisch angesagt? Seit genau vier Wochen, seit dem 27. März dieses Jahres, liegt die Schlussabrechnung des Haushaltes 2009 vor. Wenn man das mit der Vermögensrechnung 2008 zusammen betrachtet, bekommt man ein interessantes Bild, nämlich eine Chronologie von möglichen Defiziten und tatsächlichen Rücklagen.
Diese Rücklagenwirtschaft in der Staatsregierung bzw. im Finanzministerium jenseits der laufenden Haushalte mit mangelnder Information des Parlaments ist, wie ich finde, eine schwerwiegende Angelegenheit. Denn der durch das Parlament beschlossene Haushalt wird ungefähr zutreffend sein, abzüglich irgendwelcher Rücklagen. Das kann eigentlich nicht angehen, schon gar nicht, wenn man jetzt auf vertrauensbildende Maßnahmen für die nächsten Jahre setzen muss.
Im Mai 2009, nach der Steuerschätzung, wurde für 2010 ein Defizit von über 1 Milliarde Euro geschätzt. Dann hat man für 2009 ein Defizit von einer reichlichen halben Milliarde Euro geschätzt. Da hat man gesagt: Wir machen dafür 119 Millionen Euro Bewirtschaftungsmaßnahmen und nehmen 135 Millionen Euro aus der Haushaltsausgleichsrücklage. Im November hat man diese Prognosen des Steuerloches verbessern können. Es ist nicht ganz so schlimm ausgegangen. Da war es für 2009 keine halbe Milliarde, sondern ungefähr 360 Millionen Euro, 2010 keine ganze Milliarde, sondern vielleicht 864 Millionen Euro. Das waren also jedes Jahr als Haushaltsloch 200 Millionen Euro weniger als befürchtet.
Im November, nach dieser Steuerschätzung, wurde von Ihnen, Herr Finanzminister Unland, dann gesagt: Da werden wir erst einmal 572 Millionen Euro aus der allgemeinen Haushaltsausgleichsrücklage nehmen. Die ist dann damit aufgelöst, denn mehr ist da nicht drin. Und dann brauchen wir noch 100 Millionen Euro Bewirtschaftungsmaßnahmen, die später auf 140 Millionen Euro hochgesetzt wurden.
Ich habe diese 140 Millionen Euro Anfang des Jahres sogar für einigermaßen sinnvoll gehalten, muss aber sagen: Wenn die Begründung nicht stimmt, unter der wir zu einer solchen Maßnahme greifen, dann ist diese Maßnahme auch nicht mehr sinnvoll. Im Prinzip merken wir jetzt an den Kürzungen im Sozial- und Jugendbereich, dass sie sogar schädlich ist, weil sie das Diskussionsklima für die nächsten Jahre vergiftet.
Im November 2009 haben Sie noch gesagt, dass die Haushaltsausgleichsrücklage aufgebraucht wäre und ab 2011 nichts mehr zur Verfügung stünde. Wir haben daraufhin noch im November beantragt, diese Haushaltsausgleichsrücklage nicht vollständig aufzulösen und lieber mit den strukturellen Maßnahmen anzufangen, weil man ja weiß, dass in den Jahren ab 2011 Kosten und
Ausgaben im Freistaat richtig drastisch gesenkt werden müssen. Wir wollten das Ganze im Parlament diskutieren und einen Nachtragshaushalt verabschieden. Wenn Strukturänderungen anstehen, ist das Parlament zuständig. Das ist keine Notmaßnahme des Finanzministeriums. Das Parlament hat „njet“ gesagt. Die Staatsregierung guckt ein bisschen so wie „Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Rücklage“. Strukturelle Veränderungen sind jedenfalls nicht wissentlich gemacht worden, sondern eher en passant, aus Versehen. Dadurch, dass man im Sozial- und Jugendbereich so gekürzt hat, wie man gekürzt hat, verändert man Strukturen und geht damit am Parlament vorbei.
Im Januar kam die Mittelfristige Finanzplanung bis 2013. Es wurde noch einmal gesagt, dass diese 140 Millionen Euro 2010 zusammen mit den 50 Millionen Euro schon beschlossenen globalen Minderausgaben eingespart werden sollen.
Im Februar überraschte die Vermögensrechnung 2008 damit, dass in der Allgemeinen Haushaltsrücklage nicht, wie angenommen, 572 Millionen Euro sind, sondern zum 31. Dezember 2008 915,8 Millionen Euro. Das ist erheblich mehr.
Hinzu kommt noch, dass im Jahr 2009 die 135 Millionen Euro Defizitdeckung gar nicht gebraucht worden sind. Die haben Sie aus der Rücklage gar nicht herausgenommen. Es müssten also mindestens noch 350 bis 370 Millionen Euro in der Haushaltsrücklage drin sein. Trotzdem wollen Sie Bewirtschaftungsmaßnahmen in Höhe von 140 Millionen Euro machen und ziehen das durch.
Das ergibt für mich keinen Sinn. Es gibt keine Haushaltsnotlage, es gibt auch keinen Grund für Bewirtschaftungsmaßnahmen, denn das ist ja der einzige Grund für so ein Vorgehen.
Ich füge hinzu, dass im vergangenen Jahr 100 Millionen Euro Zinsen weniger verausgabt werden mussten. Das wird auch in diesem Jahr wieder so sein. Die Niedrigzinspolitik im europäischen Raum hält an. Man darf davon ausgehen, dass auch in diesem Jahr wieder 100 Millionen Euro weniger an Zinsausgaben getätigt werden müssen als geplant. Daher gehe ich davon aus, dass Sie im laufenden Haushalt zwischen 300 und 400 Millionen Euro übrig haben. Trotzdem nehmen Sie diese dramatischen Kürzungen vor, unverhältnismäßig im Sozial- und Jugendbereich und in anderen Bereichen.
Wir beantragen heute, nachdem das alles jetzt klar ist, dass diese Notmaßnahmen eingestellt werden, denn es gibt im Jahr 2010 keine Haushaltsnotlage. Wir erwarten, dass Sie das zurücknehmen. Ich habe den Verdacht, dass Sie diese Maßnahmen eingeführt haben, weil Sie vielleicht einen Ausgleich zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz machen wollten. Dabei verliert das Land durch diese Beschlusslage in diesem Jahr bekanntlich über 100 Millionen Euro. Dazu könnte man zusammenfassend feststellen: Jugendclub zu, damit der Hotelier etwas besser zurechtkommt. Das finde ich ziemlich grenzwertig.
Man könnte auch meinen, Sie haben vielleicht Angst, dass sogar mehr als die schon zurückgelegten 900 Millionen Euro fällig werden für die Rücklage zur Bürgschaft zum Verkauf der Sachsen LB, dass die BadenWürttemberger in diesem Jahr also mehr als 1 Milliarde Euro ziehen würden. Ich glaube das nicht. Die Bilanzpressekonferenz ist heute gewesen. Natürlich muss man sich an der dortigen Struktur beteiligen, aber das geht ja über die Verkäufe.
Also ich glaube, dass Sie hier einen Popanz aufgebaut haben, der unnötig ist. Sie haben in Bereiche hineinregiert, indem Sie Strukturen verändert haben, ohne dass das Parlament daran beteiligt gewesen ist. Ich finde aber nicht, dass strukturverändernde Maßnahmen durch die Regierung als Notmaßnahmen durchgesetzt werden können. Das geht einfach nicht.
Sie haben das Gesprächsklima verschlechtert. Sie haben eine Rücklagenwirtschaft eingeführt, die sehr undurchsichtig ist und die verlangt, dass man jeden oder jeden zweiten Monat irgendwelche Informationshäppchen nachzurechnen und zu bearbeiten versucht. Das geht so nicht.
Dabei haben Sie eigentlich einige sehr vernünftige Rücklagenbestandteile, die ich finanzpolitisch überhaupt nicht infrage stelle. Natürlich ist es nötig, im Länderfinanzausgleich Überzahlungen zurückzuzahlen, und natürlich ist es sinnvoll, die Bürgschaft für die Sachsen LB weiter aufzustocken, immer wenn man Geld übrig hat. Das ist gar keine Frage. Aber ich hätte im Parlament gern darüber entschieden. Das ist der Unterschied.
Ich stelle durchaus zum Beispiel die 5,8 Millionen Euro im Budgetausgleichsfonds Forst strittig. Dieser Fonds soll eigentlich mittelfristig bis zu 10 Millionen Euro betragen. Er enthielt aber bereits über 30 Millionen Euro und soll weiter aufgestockt werden. Das ist eigentlich unsinnig. Warum also diese Sparbüchsen anlegen? Was ist der Hintergrund?
So gibt es eine ganze Reihe von Fragen. Das alles belastet im Prinzip die notwendige breite Diskussion über den Einsparpfad, den wir in Sachsen gemeinsam mit den Kommunen in den nächsten Jahren einschlagen müssen. Sie hätten eine viel willigere Empfängerstruktur vorgefunden, wenn Sie in dieser Frage nicht wie ein Elefant durch den Porzellanladen gelatscht wären, wobei Sie aus einem hehren kleinen Grundsatz mehr Schaden angerichtet haben, als diese vielleicht 140 Millionen Euro Einsparungen wert sein dürften. Politisch ist das jedenfalls ein Verlustgeschäft erster Klasse, und das diskutieren wir jetzt hier.
Meine Damen und Herren! Mir liegt eine Wortmeldung vom Staatsminister vor. Er bittet, die Reihenfolge, die ich vorhin genannt habe, zu unterbrechen. Nach § 86 unserer Geschäftsordnung darf ich das auch zulassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Antrag und auch die Begründung der antragstellenden Fraktion sorgfältig gelesen. Ich möchte zunächst den Sachverhalt richtigstellen. Dazu möchte ich auf die einzelnen Dinge des Haushalts bzw. der Vermögensrechnungen eingehen, damit das hier auch vernünftig dargestellt wird und somit eine Grundlage sein kann, eine Debatte zu führen.
Ich möchte zunächst auf die Steuerschätzung und auf den Ausgleich des Haushalts eingehen. Beginnen möchte ich mit dem Jahr 2009. Wir hatten im Jahr 2009 zunächst die Mai-Steuerschätzung. Dort habe ich auch kommuniziert, dass wir Steuermindereinnahmen von 554 Millionen Euro haben. Die Prognose der Bundesregierung war damals, dass wir eine BIP-Senkung von 6 % haben werden.
Dann kam die Steuerschätzung im November 2009. Wir haben das entsprechend regionalisiert. Für Sachsen galt dann, dass wir mit Mindereinnahmen von 361 Millionen Euro rechnen müssen. Erinnern möchte ich daran, dass wir für das Jahr 2009 mit zusätzlichen Mehrausgaben in Höhe von 104 Millionen Euro rechnen mussten, davon 96 Millionen Euro EU-Rückzahlungen. Ich habe dann ein Konzept für den Haushaltsvollzug vorgestellt. Es beinhaltete 119 Millionen Euro Bewirtschaftungsmaßnahmen und 100 Millionen Euro Entnahme aus der Haushaltsausgleichrücklage.
Für das Jahr 2010 sah die Situation wie folgt aus: In der Mai-Steuerschätzung 2009 haben wir mit Steuermindereinnahmen von knapp über 1 Milliarde Euro gerechnet. Wenn Sie es genau wissen wollen: 1,072 Milliarden Euro. In der Steuerschätzung im November des Jahres 2009 für das Jahr 2010 haben wir dann mit Mindereinnahmen von 864 Millionen Euro gerechnet. Auch hierfür habe ich ein Konzept für den Haushaltsvollzug vorgelegt. Sie erinnern sich vielleicht daran. Ich habe das im Haushalts- und Finanzausschuss vorgestellt, aber auch in der Öffentlichkeit kommuniziert. Es stand auch in der Presse. Das bedeutete für das Jahr 2010 Bewirtschaftungsmaßnahmen von 140 Millionen Euro – wir hatten diesen Betrag noch einmal aufgestockt – und eine Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage von 572 Millionen Euro.
Da die gesamte Haushaltsausgleichrücklage lediglich 672 Millionen Euro ausmachte, wären damit sämtliche Haushaltsausgleichsrücklagen komplett aufgebraucht. Das Ziel, welches wir zurzeit verfolgen, ist, dass diese Rücklagen nicht komplett aufgebraucht werden; denn wir wissen, dass die Jahre 2011 und folgende hart werden, was die Einnahmensituation anbelangt.
Der zweite Aspekt, den ich jetzt beleuchten möchte, sind die FAG-Rücklagen. Die FAG-Rücklagen belaufen sich nicht auf 688 Millionen Euro, sondern nur auf 465 Millionen Euro. Davon ist im Haushalt für das Jahr 2009 eine Entnahme von 106 Millionen Euro vorgesehen, und für das Jahr 2010 verbleiben dann 360 Millionen Euro. Diese Zahlen sind im Doppelhaushalt zu finden.
Kommen wir dann zum Länderfinanzausgleich. Der Länderfinanzausgleich hat uns im Jahr 2009, und zwar relativ spät, noch einmal 222 Millionen Euro beschert. Allerdings wussten wir schon damals, dass diese Summe im ersten Quartal 2010 wieder zurückzuzahlen ist. Tatsächlich ist das Geld am 15. März 2010 auch wieder zurückgeflossen. Dass dieses Geld nicht im Haushalt enthalten sein konnte, ist logisch. Wenn man das Geld im Dezember des letzten Jahres bekommt und wenige Wochen später zurückzahlen muss, kann es auch nicht im Haushalt sein. Selbstverständlich ist es im Jahresabschluss enthalten. Das muss man auch machen. Das muss jeder Kaufmann so machen. Das macht auch unser Staatsministerium; und es musste auch eine Rücklage gebildet werden, denn in wenigen Wochen floss dieses Geld ja wieder ab. Das heißt, dieses Geld kann man gar nicht in die finanzielle Globalbetrachtung einbeziehen.
Kommen wir zu den Steuermindereinnahmen. Die Steuermindereinnahmen lagen im Jahr 2009 tatsächlich bei 99 Millionen Euro und nicht, wie behauptet, bei 42,8 Millionen Euro. Berücksichtigt man noch die Rückzahlung von 222 Millionen Euro im Länderfinanzausgleich, dann belaufen sich die Steuermindereinnahmen und auch die Mindereinnahmen durch steuerinduzierte Einnahmen auf über 320 Millionen Euro. Vergleicht man das mit der Prognose von 361 Millionen Euro, dann sprechen wir über eine Abweichung von weniger als 0,5 % zwischen der Schätzung und den tatsächlichen Zahlen, wenn wir davon ausgehen, dass unsere Steuereinnahmen bei rund 10 Milliarden Euro liegen.
Dann wird zitiert, dass wir Zuführungen an Rücklagen und Sondervermögen in Höhe von 399,3 Millionen Euro haben. – Das ist richtig. Aber wenn wir uns einmal anschauen, wie sich diese Zahlen zusammensetzen, dann sind in diesen 399,3 Millionen Euro zunächst einmal die 222 Millionen Euro enthalten, die für den Länderfinanzausgleich wieder abgeflossen sind. Dazu kam noch eine Summe von 79,3 Millionen Euro. Auch hierzu muss ich sagen: Bei der Zuweisung an das Sondervermögen Wohnraumförderungsfonds handelt es sich nicht um eine Rücklagenbildung. Die Bundesmittel werden nur buchungstechnisch durch den Haushalt geleitet. Sie können nur zweckgebunden für die Wohnraumförderung verwendet werden.
Eine weitere Summe bezieht sich auf die Bürgschaftssicherungsrücklage. Die Zuführung dieser Bürgschaftssicherungsrücklage von 78,5 Millionen Euro dient der Vorsorge für in Anspruch genommene Bürgschaften an die Wirtschaft bzw. bezieht sich auf Wohnungsbaudarlehen. Der Landtag – ich möchte daran erinnern – hat uns
eine Ermächtigung über ein maximales Bürgschaftsvolumen von 1,75 Milliarden Euro gegeben. In der jetzigen konjunkturellen Situation ist es gut, Vorsorge zu treffen, wenn der Ausfall hier eventuell größer werden sollte.
Enthalten in dieser Summe von 399,3 Millionen Euro sind wiederum Zuführungen an den Altlastenfonds in Höhe von 10,8 Millionen Euro. Nur: Dieses Geld dient zur Kofinanzierung für die Bundesmittel. Die Mittel sind zweckgebunden für die Altlastenbeseitigung zu verwenden.
Außerdem haben Sie den Sachsenforst noch einmal zitiert. Die Zuführungen an die Rücklage für den Staatsbetrieb Sachsenforst in Höhe von 5,8 Millionen Euro dienen zur Vorsorge der Abfederung des Holzpreises aufgrund von Naturkatastrophen, seien es Stürme, biologischer Befall der Wälder usw. Wenn Sie diese Zahlen einmal addieren, bekommen Sie ziemlich genau die Summe von 399,3 Millionen Euro heraus. Es gibt noch einige Kleinbeträge, über die wir uns hier nicht unterhalten müssen.
Es gibt eine weitere Rücklage, die nicht zitiert worden ist, das ist die Rücklage für die Sachsen LB; aber ich denke, darin haben wir Konsens. Von dem Geld wissen wir nicht, wann und in welcher Höhe es fällig sein wird. Aber wir müssen davon ausgehen – ich denke, das habe ich sehr offen kommuniziert –, dass wir im Laufe dieses Jahres eine größere Summe daraus bezahlen müssen. Das heißt, ich halte es nicht für klug, hieraus irgendwelche Gelder anderweitig zu verwenden.
Fazit ist: Hier ist von der einbringenden Fraktion ein Gebäude von Phantomrücklagen gebildet worden, die leider nicht existieren.
Ich möchte auf den zweiten Punkt eingehen, nämlich, was die Bildung und die Verwendung einer Haushaltsausgleichsrücklage für das Jahr 2009 anbelangt. Das Parlament hat hierüber bereits entschieden. Es hat die Staatsregierung ermächtigt, Haushaltsausgleichsrücklagen zu bilden und zu verwenden. Sie können das im Haushaltsvermerk zur Titelgruppe 15 nachlesen. Einer weiteren Entscheidung des Parlamentes bedarf es daher nicht.
Ich denke, das SMF informiert auch den Haushalts- und Finanzausschuss sehr exakt über die Bildung und Verwendung der Haushaltsausgleichsrücklagen.