Protocol of the Session on July 9, 2014

Noch an weiteren Stellen bestehen finanzielle Risiken. Stichwort: EU-konforme Beihilfen. Die geplante Leistungssatzung der Tierseuchenkassen und auch das Ausführungsgesetz selbst sehen explizit die Zahlung von Beihilfen vor. Die Tierseuchenkasse wiederum erhält auch Zuwendungen des Freistaates Sachsen. Damit besteht aber die Gefahr einer wettbewerbsverzerrenden EUrechtswidrigen Beihilfe. Die Freistellung hierfür durch die Europäische Kommission erfolgt bei wesentlichen Änderungen auf Antrag, ansonsten turnusgemäß alle 2. Es wird sich also erst zeigen müssen, ob also eine Freistellung durch die Kommission tatsächlich erfolgt oder eine unzulässige Beilhilfezahlung vorliegt.

Hinzukommen die schon von meinen Vorrednerinnen genannten Mängel. Angesichts der sehr komplexen Materie, wäre es eigentlich geboten gewesen, den Gesetzentwurf noch eingehender zu prüfen und entsprechend zu verbessern. Stattdessen erscheint er stellenweise mit der heißen Nadel gestrickt und ist dementsprechend Fehler behaftet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Abschlussbericht sowie abweichende Berichte (Band I und II) zu

Drucksache 5/8497, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß

Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Thema:

„Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der

Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht

unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im

Freistaat Sachsen beim Umgang mit der als ‚Terrorzelle

Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‘ bezeichneten neonazistischen

Terrorgruppe, deren personell-organisatorischem Umfeld und etwaigen

Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre Entstehung,

Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei der

Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung der Terrorgruppe ‚NSU‘ und ggf.

den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbaren Straftaten und der

Schlussfolgerungen hieraus (Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)“

Drucksache 5/14688, Unterrichtung

durch den 3. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode

Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen: Dieser vom Landtag im März 2012 eingesetzte Untersuchungsausschuss unterscheidet sich von anderen Untersuchungsausschüssen wesentlich. Anlass waren grausame, konkrete Mordtaten, begangen von Tätern, die jahrelang in unserem Freistaat unerkannt Unterschlupf gefunden hatten. Am 23. November 2011, kurz nach Bekanntwerden dieser Mordserie, nahm der Landtag mit großer Mehrheit einen Entschließungsantrag von fünf Fraktionen dieses Hauses an. Ich möchte daraus zitieren:

„Wir fühlen mit den Angehörigen der Opfer, die geliebte Menschen verloren haben. Die Unbegreiflichkeit des Geschehenen, die jahrelange Ungewissheit über Täter und ihre Motive waren und sind eine schwere Belastung für die Betroffenen. Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.“

Die Gelegenheit der heutigen Behandlung ist mir Anlass, dieses Mitgefühl gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen nochmals zu bekräftigen. Wir haben uns damals folgende Aufgabe gestellt – ich zitiere wieder –: „Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche

Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen. Dazu ist eine umfassende Fehleranalyse unverzichtbar. Aus Fehlern müssen die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden.“

Der erwähnte Entschließungsantrag schließt mit den Worten:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ich hoffe und wünsche, dass auch der Verlauf der Aussprache zum Abschlussbericht diesen Aspekten Rechnung trägt.

Meine Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen, dass der Abschlussbericht aus zwei Bänden besteht. Band 1 enthält den Verfahrensteil, den Sachbericht und die Stellungnahmen der CDU- und der FDP-Fraktion, die vom Ausschuss mehrheitlich beschlossen worden sind.

Der abweichende Bericht der Fraktionen DIE LINKE, SPD und GRÜNE sowie der ebenfalls abweichende Bericht der NPD-Fraktion wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen; sie sind im Band 2 zusammengefasst.

Für die Aussprache ist das Präsidium auf Vorschlag der Fraktionen davon ausgegangen, dass je Fraktion die für Anträge zur Verfügung stehende Zeit plus fünf Minuten benötigt werden. Dabei möge beachtet werden, dass dies unter Anrechnung auf die eingangs erwähnte Gesamtredezeit für den heutigen Tag erfolgt.

Ich beginne mit der ersten Runde. Es beginnt die CDU. Danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

(Zuruf von der CDU: Der Ausschussvorsitzende ist Berichterstatter!)

Der Vorsitzende des 3. Untersuchungsausschusses, Herr Schreiber, erhält als Berichterstatter ebenfalls das Wort.

(Christian Piwarz, CDU: Zu Beginn bitte!)

Also beginnen wir mit dem Berichterstatter. Ich erteile Herrn Schreiber das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im März bzw. April 2012 hat der Sächsische Landtag den 3. Untersuchungsausschuss NSU eingesetzt. Nach Auffliegen des

NSU-Terrortrios am 4. November 2011 war dies eine Maßnahme des Sächsischen Landtages, um schlussendlich auch über die Dinge Aufklärung zu bringen, die hier in Sachsen dazu geführt haben sollen, dass sich die NSUVerbrecher Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in Sachsen aufhalten konnten und in Gemeinschaftsarbeit mit anderen Bundesländern eben nicht ausfindig gemacht wurden.

Der 3. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode hatte folgenden Auftrag: „Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Freistaat Sachsen beim Umgang mit der als Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichneten neonazistischen Terrorgruppe, deren personell-organisatorischem Umfeld und etwaigen Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre Entstehung, Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei der Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung der der Terrorgruppe NSU und gegebenenfalls den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbaren Straftaten und der Schlussfolgerungen hieraus (Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)“.

Als Ausschussvorsitzender möchte ich mich im Namen des gesamten Untersuchungsausschusses zuerst beim Ausschusssekretariat und beim Juristischen Dienst des Landtages sehr herzlich für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen bedanken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nur wenn man einmal selber Mitglied in einem Untersuchungsausschuss gewesen ist, kann man einschätzen, wie viel Arbeit das Ausschusssekretariat und der Juristische Dienst des Landtages mit der Begleitung eines Untersuchungsausschusses geleistet haben. Das sehr öffentlichkeitswirksame Thema brachte es mit sich, dass sehr viele Akten von unterschiedlichsten Behörden angefordert werden mussten. Aber auch Akten aus Thüringen und Berlin wurden zur Klärung des Untersuchungsauftrages angefordert. Für die Mitarbeiter bedeutete dies, viele Hunderte von Ordnern zu sichten, einzuordnen und den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen. Auch bei der Abfassung eines Abschlussberichtes erfolgte von den Mitarbeitern des Landtages sehr viel und sehr engagierte Arbeit. Die Mitarbeiter des Landtages hatten nicht nur die Aufgabe, einen eigenen Bericht über den Ablauf der Einsetzung, den Auftrag und das Verfahren anzufertigen, sondern sie hatten auch die Aufgabe, den Sachbericht und die Bewertungen der einzelnen Fraktionen inhaltlich zu prüfen.

Um Ihnen den Zeit- und Arbeitsaufwand darzustellen, zitiere ich aus dem Abschlussbericht, Seite 21:

„Die vom Untersuchungsausschuss zu ermittelnden Sachverhalte haben während des gesamten Verlaufs des Untersuchungsverfahrens erhebliche zeitliche Anforderungen an die Mitglieder des Ausschusses, die Berater und auch die Landtagsverwaltung gestellt. Insbesondere

wegen der Vielzahl der oftmals parallel zu behandelnden Vorgänge und der großen Anzahl der zu bearbeitenden Unterlagen, vor allem der als Verschlusssache eingestuften Unterlagen, war eine flexible und sachgerechte Zuarbeit und Beratung der Ausschussmitglieder durch das Ausschusssekretariat und die parlamentarischen Berater der Fraktionen erforderlich.

Ein erheblicher Teil der nicht öffentlichen Sitzungen des Ausschusses diente zum einen der Beratung und Beschlussfassung über Beweisanträge, zum anderen der Beratung von Verfahrensfragen. Die Mitglieder des Ausschusses berieten und beschlossen insgesamt 158 Beweisanträge, davon 40 Anträge auf Übergabe von Unterlagen und 118 Anträge auf Zeugenladungen.

Die Sitzungen dauerten insgesamt circa 186 Zeitstunden, davon entfielen circa 133 Zeitstunden auf die Beweiserhebungen.

Darüber hinaus fiel in den Fraktionen und in der Landtagsverwaltung erheblicher Zeitaufwand für Zuarbeiten, Beratung und Aufsicht bei der Akteneinsichtnahme an, der nicht im Einzelnen erfasst wurde.

In der Geschäftsstelle des Ausschusses wurden insgesamt 696 Vorgänge als Ausschussdrucksachen erfasst.

Es wurden insgesamt 34 Zeugen vernommen. Circa 83 bereits beschlossene Zeugenvernehmungen konnten aus verschiedenen Gründen – aber vor allem aus Zeitgründen – nicht mehr durchgeführt werden.

Für die insgesamt 36 Sitzungen des Ausschusses wurden jeweils 36 nicht öffentliche Protokolle der Beratungssitzungen des 3. Untersuchungsausschusses, 45 öffentliche stenografische Protokolle und 3 nicht öffentliche stenografische Protokolle der Zeugenvernehmungen sowie 4 geheime stenografische Protokolle angefertigt.

Die bestätigten Protokolle der Sitzungen des Ausschusses sowie die öffentlichen stenografischen Protokolle konnten durch die Mitglieder des Ausschusses in einem gesonderten Netzlaufwerk des Landtags, die nicht öffentlichen stenografischen Protokolle in der Geschäftsstelle des Ausschusses und die geheimen Protokolle in der Verschlussregistratur eingesehen werden.