Wir als schwarz-gelbe Koalition vertrauen den Unternehmen, und wir vertrauen genauso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist der ganz entscheidende Unterschied unseres Politikansatzes
gegenüber dem Politikansatz von Rot-Rot-Grün, alles regeln, gängeln, bestimmen und verbieten zu wollen. Das ist der entscheidende Unterschied, sehr geehrte Damen und Herren.
Eine gewisse Sachkunde und eine gewisse Vorbereitung auf die Debatte wären auch ganz hilfreich gewesen. Wenn man schon über das Thema alternative Förderinstrumente spricht, dann sollte man sich auch Gedanken machen, welche eingeführt worden sind. Ich möchte nicht die Zeit dafür verwenden, alle aufzuführen, nur zwei Beispiele seien genannt.
Eines ist in der Debatte schon angesprochen worden: der Weiterbildungsscheck. Das ist ein alternatives, neues Förderinstrument, das wir eingeführt haben. Es ist sehr erfolgreich und hilft den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der richtigen Auswahl der Weiterbildung, die sie für ihren beruflichen Lebensweg benötigen. Das ist ein neues, alternatives Förderinstrument, sehr geehrte Damen und Herren.
Ebenso haben wir als alternatives Förderinstrument zum Beispiel das Nachrangdarlehen für Unternehmen eingeführt haben. Man muss sich einfach mit den Fakten beschäftigen. Es reicht eben nicht aus, dass man sich wie Herr Dulig oder Frau Köpping ans Rednerpult stellt und nur von „ich“ und „mein“ redet. Man muss sich auf die Debatte vorbereiten und die Sache zur Kenntnis nehmen. Etwas mehr Einsatz können die Wählerinnen und Wähler von Ihnen hier in den Debatten erwarten, meine Damen und Herren.
Zu den Fakten, Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. In den letzten drei Jahren lag der Freistaat Sachsen bei der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im bundesdeutschen Vergleich immer auf einem der ersten drei Plätze unter den 16 Bundesländern.
Beim Zuwachs. Wenn die Bruttolöhne und -gehälter stärker wachsen als in anderen Bundesländern, dann wird die Schere kleiner. Dann wird die Lücke kleiner und nicht größer, auch wenn Sie hier das Gegenteil behaupten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist es so, dass die Wanderungssalden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sind.
Ich kann mich noch sehr gut an die Debatten erinnern, die wir hier zu Beginn der Legislaturperiode geführt haben. „Abwanderung in den Westen stoppen“ – das war der damalige Debattentitel gewesen. Wir hatten im letzten Jahr – das gebe ich zu – noch einen Wanderungsverlust in die alten Bundesländer von 465 Personen. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, er ist im Jahr 2013 noch negativ gewesen. Ich bin mir aber sicher, dass wir, wenn diese Entwicklung so anhält, im Jahr 2014 zum ersten Mal auch im Vergleich mit den alten Bundesländern einen positiven Wanderungssaldo haben werden. Der Freistaat Sachsen ist attraktiv für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Deutschland, aus Europa und von weit her.
Wir schaffen auch die Voraussetzungen dafür, dass sich die Wirtschaft gut entwickeln kann. Wir investieren in Straßen. Im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün wollen wir auch weiterhin Staatsstraßen bauen. Ich weiß, das passt Ihnen nicht, aber ich weiß auch, dass die Wirtschaft das dringend haben möchte. Das Versprechen ist ja mit dem Entwurf des Landeshaushaltes gegeben worden. Wir werden weiterhin Staatsstraßen bauen.
Wir kümmern uns auch um die Schienenwege. Die Elektrifizierung zwischen Chemnitz und Leipzig wird vorangebracht. Das Ergebnis der Vorplanungen liegt vor. Wir werden genauso die Elektrifizierung zwischen Dresden und Görlitz anpacken. Das alles sind Dinge, die in der Amtszeit dieser Regierung auf den Weg gebracht worden sind. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Sachsen und wird zu weiteren positiven Beschäftigungseffekten in diesem Land führen, sehr geehrte Damen und Herren.
Schauen wir uns das Thema Leistungsempfänger an, die neben ihrem Erwerbseinkommen ein Transfereinkommen beziehen. Ich weiß, die Zahl ist im Freistaat Sachsen noch immer zu hoch. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren und darin sind wir uns auch einig. Aber entscheidend ist doch, wie man sich im Wettbewerb mit anderen Bundesländern entwickelt. Ist man besser oder schlechter?
Die letzte Zahl, wie viele Transfereinkommen neben dem Erwerbseinkommen beziehen, ist vom Februar 2014. Diese Zahl ist in Ostdeutschland von Februar 2009 bis Februar 2014, also in fünf Jahren, um 12 % gesunken. 12 % in Ostdeutschland – das ist ein schöner Erfolg.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Freistaat Sachsen ist diese Zahl aber um 24 % gesunken, also doppelt so stark wie im ostdeutschen Durchschnitt. Es geht nicht darum, wie man Statistiken interpretiert, sondern das ist die Statistik. Die Menschen im Freistaat Sachsen haben etwas
Zum Thema Arbeitsmarkt. Kollege Krauß hat die Zahl bereits genannt: minus 5,7 % bei der Arbeitslosigkeit. Das ist der höchste Rückgang unter allen Bundesländern. Ich möchte noch hinzufügen: plus 18,3 % bei den offenen Stellen. Das ist der höchste Zugang unter allen Bundesländern. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im letzten Jahr im Freistaat Sachsen unter allen Bundesländern am stärksten gestiegen.
Einkommen. Sie haben sichere Arbeitsplätze. Ich bin mir sicher, dass sie sich am 31. August für eine Fortsetzung dieser Regierungskoalition aussprechen werden, sehr geehrte Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte ist abgeschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. In der Reihenfolge DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abg. Bartl. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Etwas Neues gerade im Bürger-Staat-Verhältnis zugunsten des Ersteren durchzusetzen ist in Deutschland im Allgemeinen und in Sachsen im Speziellen höchst schwierig. Von daher hat unser Gesetzentwurf, mit dem wir einen beim Landtag angesiedelten Bürgerbeauftragten für Bürgeranliegen des Freistaates Sachsen inklusive logistischer Ausstattung etablieren wollen – quasi einen parlamentarischen Ombudsmann –, von vornherein mit vielen Widerständen, jedenfalls von konservativ-liberaler Seite, zu rechnen.
Dass mit der Ihnen jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung des federführenden Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses dem Landtag mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten empfohlen wird, unseren Gesetzentwurf rundweg abzulehnen, enttäuscht uns dennoch, und zwar aus vier wesentlichen Gründen:
Erstens. Wir haben schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in der 91. Sitzung am 30. Januar darauf verwiesen, dass unser Vorhaben, mit diesem Bürgerbeauftragten in das Gewaltensystem eine unterhalb der Schwelle der justiziablen Gesetzesaufsicht integrierte Kontrol
linstanz zu etablieren, absolut im europäischen Trend liegt. Schon 1994 hat das Europäische Parlament mit einem Beschluss über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten – das war der Beschluss 94/262 EG – eine solche Institution geschaffen.
Zweitens. Wir haben keine für Deutschland erstmalige oder neue Institution schaffen wollen. Schon die Begründung zum Gesetzentwurf beruft sich – wie wir es auch in der Einbringungsrede getan haben – darauf, dass es inzwischen immerhin schon in vier Bundesländern, in einem Viertel der Länder, einen solchen Bürgerbeauftragten gibt, und zwar zu Teilen bereits seit Jahrzehnten.
Wir hatten am 4. Juni 2014 eine nach unserer Überzeugung hervorragende Expertenanhörung im Verfassungs- und Rechtsausschuss, die ganz wesentlich davon gelebt hat, dass alle vier Sachverständigen, die hier zu Wort kamen bzw. den Fragen der Ausschussmitglieder Rede und Antwort standen, selbst über profunde Erfahrungen in der Funktion eines Bürgerbeauftragten in RheinlandPfalz, in Mecklenburg-Vorpommern oder in Thüringen – aus unserem Nachbarland waren sowohl der Bürgerbeauftragte als auch die stellvertretende Bürgerbeauftragte erschienen; nur der Schleswig-Holsteinische Bürgerbeauftragte konnte den Termin nicht wahrnehmen – verfügen. Von allen vier Sachverständigen kam die eindeutige Botschaft, dass diese Gesetzesinitiative zu begrüßen ist, weil sie auf die Schaffung eines Amtes abzielt, das ein wichtiges Scharnier zwischen Bürger und Staat sein kann. In allen vier Bundesländern hat sich diese Institution des
Bürgerbeauftragten eindeutig bewährt, hat sie den Praxistest bestanden, und alle vier schwören auf die Richtigkeit dieses Weges.
Ich zitiere hier nur den Sachverständigen Dieter Burgard, Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz, der das, was für einen parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten spricht, was den demokratischen Mehrwert, der dadurch erreicht werden kann, deutlich macht, mit eingängigen Worten wie folgt beschrieben:
Erstens. Kein anonymes Bearbeiten von Eingaben, sondern es agiert eine Person des Vertrauens, ein Gesprächspartner.
Zweitens. Bürgernähe durch Dutzende Sprechtage im Jahr, zum Beispiel auch im Strafvollzug in RheinlandPfalz oder in der geschlossenen Psychiatrie, im Maßregelvollzug und flexible Möglichkeiten von Besuchern vor Ort.
Drittens. Bürgerbeauftragte sind Lotsen, Erklärer für Bürger und Mittler – was durch eine gute Vernetzung mit Landesregierung, Fachbehörden, Gerichten und Verwaltungen gelingt. Beide Seiten – Bürger und Verwaltung – haben einen Gewinn aus dem Verfahren beim Bürgerbeauftragten; so mehr Vertrauen, mehr Erkenntnis, was Menschen bewegt, wo Mangelhaftes oder auch Gutes noch besser werden kann.