Protocol of the Session on January 22, 2008

Ausgangspunkt für die Reform war der gemeinsame Wille der Koalitionspartner CDU und SPD, in dieser Legislaturperiode die Zukunftsbedingungen für den Freistaat zu verbessern und damit die Verwaltungsorganisation auf den Prüfstand zu stellen. Es ist ganz wichtig für die Ausgangslage, dass es dabei keine Besitzstände für die davon betroffenen Ministerien gab.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Aber für die Landräte!)

Justiz, Polizei, Schule und Hochschule waren davon ausgenommen. Dieses große Reformprojekt ist nicht im luftleeren Raum oder gar im stillen Kämmerlein entstanden. Wie Sie wissen, hat die Staatsregierung eine Expertenkommission berufen, um verschiedene, auch gegenläufige Reformansätze zu prüfen. Dieses Ergebnis liegt dem Landtag seit Oktober 2005 vor,

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das Ergebnis von Mauschelei!)

wurde in allen Ausschüssen anschließend diskutiert und nach der Anhörung des Innenausschusses am 28. September 2006 zur Grundlage für weitere Überlegungen. In

einem ersten Schritt musste sich die Staatsregierung intern mit der Fragestellung beschäftigen, um auf der Grundlage der Expertenanhörung einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die kommunale Ebene im Freistaat war seit Beginn an diesem Prozess beteiligt. Beteiligung der kommunalen Vertreter und ein hohes Maß an Freiwilligkeit prägten das Verfahren. Genau das ist die Basis für die hohe Akzeptanz, die dieses umfassende Reformprojekt mittlerweile gefunden hat.

(Widerspruch des Abg. Sebastian Scheel, Linksfraktion)

Die von Vertretern der Opposition vorgebrachte Kritik von einem Hoppla-hopp-Verfahren und einem Durchpeitschen ist aus unserer Sicht nicht nachzuvollziehen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Ja, Ihre Sicht!)

Wir haben vor dem Einstieg in die Debatte über die einzelnen Regelungen, über die Notwendigkeit und die Grundlagen der Funktionalreform im Innenausschuss beraten. Gleiches gilt für das Leitbild und die Leitlinien bei der Gebietsreform.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Aber nicht im Landtag!)

Verfassungsrechtlich ist das nicht zu beanstanden.

Herr Dr. Hahn, wenn Sie bei den Sitzungen anwesend gewesen wären, würden Sie eines Besseren belehrt worden sein. Offensichtlich haben Sie sich noch nicht einmal in Ihrer eigenen Fraktion kundig gemacht. Deswegen ist es völlig deplatziert, was Sie hier ständig dazwischenkrähen.

(Beifall bei der CDU)

Wir erachten es als völlig legitim, –

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Wann wurde das Leitbild hier beschlossen?)

dass der Meinungsbildungsprozess zunächst in dem dafür von der Staatsregierung eingerichteten Lenkungsausschuss begonnen wurde. Dieser setzt sich aus Vertretern der Staatsregierung, der Koalition und der kommunalen Seite zusammen. Die Ergebnisse des Lenkungsausschusses und der Expertenkommission mündeten in den Regierungsentwurf. Der Regierungsentwurf wurde umfassend angehört. Dabei stand die Praktikabilität der gefundenen Vorschläge immer im Blickfeld. Die CDUFraktion steht zu den Zielen der Reform.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Toll!)

Ausgehend vom Verfassungsgrundsatz der Erstkompetenzvermutung bei der kommunalen Ebene plädieren wir für die vorgenommene Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Kommunen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sowie der kommunale Sozialverband können die Aufgaben genauso gut, wenn nicht sogar besser wahrnehmen. Aufgrund der veränderten Wahrnehmung der Aufgaben

der Landesdirektionen ist weiterhin ein dreistufiger Verwaltungsaufbau unverzichtbar.

Ich wollte Herrn Lichdi ansprechen, aber wie im Innenausschuss ist er meistens nicht da.

(Verwunderung bei der FDP)

Es geht um den Vorwurf, dass sich das Staatsministerium die Drecksarbeit fernhielte. Das ist schon eine abartige Unterstellung, die Sie in der Ausschussberatung zu Protokoll gegeben haben. Wir halten die Mittelebene deshalb für notwendig, weil sie der Vermittler zwischen den Staatsministerien und der kommunalen Ebene ist. Sie koordiniert die staatliche Verwaltungstätigkeit. Bislang hat sich diese Arbeit der Mittelebene bewährt. Die Landesdirektionen sind auch in der neuen Zuständigkeit für den Vollzug und die Umsetzung staatlicher Aufgaben nötig. Denken Sie hierbei nur an die zahlreichen EUBelange.

Die Koalition von CDU und SPD ist auch davon überzeugt, dass es ein richtiger Schritt war, nunmehr Landesdirektionen zu bilden. Wenn die FDP-Fraktion von Etikettenschwindel bzw. davon spricht, dass es nur Geld koste, wenn man neue Schilder anbringe und den Namen der schon vorher vorhandenen Behörde ändere, dann muss ich Ihnen auch im Parlament noch einmal öffentlich erwidern, dass sich bei den künftigen Landesdirektionen im Verhältnis zu den heutigen Regierungspräsidien das Aufgabenspektrum deutlich ändert.

(Widerspruch des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Dies war auch Gegenstand der Diskussion im Innenausschuss. Zutreffend ist, dass die Landesdirektionen die Zuständigkeit als Rechtsaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Obere Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinden innehaben werden.

Dennoch ist die Veränderung spürbar; denn die umfangreiche Verlagerung von Aufgaben der Regierungspräsidien auf die Landkreise und kreisfreien Städte – ich denke hier nur an den Bereich Umwelt – wird zu einem deutlich veränderten Aufgabenspektrum führen. Künftig werden die Landesdirektionen vor allem den ordnungsgemäßen Vollzug von Bundes- und Landesgesetzen in ihrem Direktionsbezirk beaufsichtigen.

Die CDU-Fraktion hält nicht zuletzt deshalb an den Landesdirektionen fest, weil diese über nicht zu unterschätzende spezifische Kenntnisse von den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort verfügen. Sie sind in der Lage, den regionalen Besonderheiten in ihrem Direktionsbezirk Rechnung zu tragen und dennoch eine gleiche Verwaltungspraxis im Lande sicherzustellen.

Den in den Beratungen mehrfach geäußerten Vorwurf mangelnder Aufgabenkritik weisen wir zurück. Es ist in der Tat ein untauglicher Versuch, die Verfassungsmäßigkeit der Reform infrage zu stellen. Die Aufgabenkritik hat stattgefunden. Die Staatsregierung hat eine Bestandsaufnahme durchgeführt und die Aufgaben nach vorher erarbeiteten Kriterien bewertet.

(Dr. Jürgen Martens, FDP: Im Geheimen?!)

Im Ergebnis führte dies zur Erkenntnis, welche Aufgaben tatsächlich noch zu erfüllen sind, welche kommunalisiert werden können und welche privatisiert werden sollten.

In den Beratungen haben wir den Sachverständigenrat befolgt und uns immer wieder mit der Frage beschäftigt, was notwendig ist, um die Landkreise und kreisfreien Städte in die Lage zu versetzen, die Aufgaben für ihre Bürger zu erfüllen.

Betrachtet man das Gesamtsystem aus Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich, zur Anschubfinanzierung und zum Personalübergang, dann werden dadurch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

Ich darf zu einem der wesentlichsten und damit sensibelsten Bestandteile der Funktionalreform kommen. Dies betrifft das Thema Personalübergang. Zu Beginn meiner Ausführungen hatte ich schon darauf hingewiesen.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Aber nichts gesagt!)

Im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform werden insgesamt 4 144,6 Personalstellen – sogenannte Vollzeitäquivalente – von der staatlichen auf die kommunale Ebene übergehen.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Eine tolle Leistung!)

Die von der Reform betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Reform gestalten und daher in besonderer Weise mitgenommen werden.

Die CDU-Fraktion hält den gewählten Weg eines gesetzlichen Personalübergangs für verfassungsgemäß. Der Abschluss eines Tarifvertrages ist in der Arbeitsgruppe Personalübergang erörtert und in der Anhörung sowie im Innenausschuss thematisiert worden. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zwischen CDU und SPD. Das ist nichts Neues oder Dramatisches. Die unterschiedlichen Standpunkte sind in der Debatte im Plenum am 9. November 2007 zum Antrag der Linken deutlich geworden.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Die SPD stimmt am Ende immer zu!)

Wir sind überzeugt, dass ein Tarifvertrag nicht die notwendige Rechtssicherheit hat.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Was?)

Wir sehen das Risiko, dass das gesamte Gesetzgebungswerk der Verwaltungsreform und auch des speziell zu regelnden Personalübergangs ins Stocken geraten wäre,

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

weil sich die Frage des Personalübergangs in der Hand der Tarifparteien – und das sind eben nicht wenige – befunden hätte und wir von einer einvernehmlichen Regelung unter diesen Parteien abhängig gewesen wären.

Der Gesetzgeber hätte das Verfahren sozusagen aus der Hand gegeben und in die alleinigen Hände der Tarifparteien gelegt. Am Ende wäre der Gesetzgeber abhängig von deren Entscheidung und vor allem deren Entscheidungszeitpunkt gewesen, sodass wir den jetzt vorgeschlagenen Weg für den zielführenderen halten.

Betrachten wir jedoch das in den Beratungen Erreichte – es geht darum, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig in den Prozess einzubinden und mitzunehmen –, so können Ängste und Sorgen um den künftigen Arbeitsplatz am ehesten genommen werden.

Dieser Prozess – so scheint es mir – war zunächst schleppend in Gang gekommen. Es ist eine weitgehende Kündigungsschutzregelung von drei Jahren ins Gesetz aufgenommen worden. Sicher sind wir nicht der zehnjährigen Kündigungsschutzzeit, wie sie die Opposition, insbesondere DIE LINKE, gefordert hat, nachgekommen. Dies halten wir im Übrigen auch für reinen, puren Populismus. Nach drei Jahren wird aus unserer Sicht das Personal aus den unterschiedlichen Gebietskörperschaften zusammengewachsen sein. Niemand wird aufgrund der Funktional- und Verwaltungsreform auf die Straße gesetzt, wie es immer wieder von verschiedenen Leuten suggeriert worden ist. Wir schaffen einen Übergangszeitraum, nach dem das von den staatlichen Behörden auf die Kommunen übergehende Personal den normalen Regelungen des kommunalen Dienstrechtes unterliegt.

Sofern uns nur Ihr Vorwurf erreichen sollte, dass drei Jahre zu kurz sind, verweise ich zum einen auf die kommunalen Landesverbände, die darauf gedrängt haben, dass der Kündigungsschutz noch weiter zurückgefahren wird und dass für alle Bediensteten in den Kommunen sofort gleichwertige Arbeitsverhältnisse gelten. Dem haben wir vehement widersprochen.

Meine Damen und Herren! Als ich das Thema Tarifvertrag ansprach, war hier lautes Murmeln und Unruhe. Schreien Sie auch aus einem anderen Grund bei diesem Thema nicht zu laut. In Mecklenburg-Vorpommern sind unter Ihrer Mitverantwortung eben nur zwei Jahre Kündigungsschutz gesetzlich verankert worden. In anderen Bereichen erlebt man das doch immer wieder. Das heißt, wo DIE LINKE politische Verantwortung hat, haben die Menschen im Lande nichts zu lachen.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)