Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der engen Auswahlkriterien für die Anerkennung mitwirkungs- und klagebefugter Vereine besteht nicht die Gefahr einer zu erwartenden Prozessflut. Im Gegenteil: Wir haben dann die Chance, dass der Sachverstand dieser kompetenten Vereine in die Verwaltungsverfahren und die Rechtsprechung einfließen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dort, wo Verwaltungsfachleute und Juristen in Tierschutzfragen derzeit weitgehend sich selbst überlassen sind, besteht durchaus das Interesse an der entsprechenden Einbeziehung qualifizierter Berater.
Zum wesentlichen Inhalt des Gesetzes: Anerkannte Tierschutzvereine erhalten bestimmte Rechte. Zunächst zur Anerkennung: Die Anerkennung für die Vereine wird durch das Ministerium für Soziales erteilt. Es gibt Voraussetzungen für diese Anerkennung, die durchaus recht eng sind: Der Verein ist gemeinnützig. Er steht jedermann offen. Er besteht seit mehr als drei Jahren. Das Ziel des Vereins ist laut Satzung die Förderung des Tierschutzes mindestens auf dem Gebiet Sachsens, und er erfüllt natürlich seine Aufgaben sachgerecht. Solcherart anerkannte Tierschutzvereine erhalten also das Recht, sich bei der Planung von Rechtsvorschriften ebenso wie im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren zu äußern und eingeholte Stellungnahmen einzusehen.
Über dieses reine Einsichts- und Äußerungsrecht hinaus erhalten diese Tierschutzverbände aber auch die Möglichkeit eines Verbandsklagerechts, also eines umfassenden Klagerechts im Rahmen von Verwaltungsverfahren, bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfah
ren sowie von Unterlassungsanordnungen nach § 16a Tierschutzgesetz. Voraussetzung für eine solche Klage ist der Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, die zumindest auch den Schutz von Tierschutzbelangen bezweckt. Der Katalog der von anerkannten Vereinen angreifbaren Verwaltungsentscheidungen orientiert sich dabei an wesentlichen Genehmigungen aus dem Tierschutzgesetz. Das sind unter anderem Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen nach dem Tierschutzgesetz beim Schlachten ohne Betäubung, beim Kürzen von Körperteilen, bei der Verwendung von Wirbeltieren für Tierversuche, beim Züchten, Halten, Zurschaustellen, Ausbilden, Handeln und Bekämpfen von Wirbeltieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch ein Beispiel zur Veranschaulichung. Sie können sich vielleicht daran erinnern, dass sich der Landtag vor Kurzem mit einer Petition befasst hat, und zwar ausnahmsweise direkt hier im Plenum. Dazu wurde diese Petition aus der Sammeldrucksache herausgenommen, und Frau Simon hat dazu gesprochen.
Gegenstand dieser Petition war die Untätigkeit des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes im Bereich Elbe/Elster. Das Amt war von einem Tierschutzverein und von mehreren Bürgern auf die tierschutzwidrige Haltung zweier Doggen hingewiesen worden, worauf dieses Amt bestimmte Auflagen und Anordnungen erließ. Das betraf den Bau von Schutzhütten und Ähnliches. Nachdem der Halter die Haltungsbedingungen nicht änderte, wiederholte das zuständige Amt seine Forderungen über einen Zeitraum von fast einem Jahr immer wieder, ohne jedoch Konsequenzen zu ziehen. Dieses Verhalten des betreffenden Amtes hatte tragische Auswirkungen für die beiden Hunde. Erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Staatsministerium für Soziales konnte das zuständige Amt zur Durchsetzung der Auflagen in Gang setzen. Das war zu spät für die Tiere.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hätte in diesem Fall ein Verbandsklagerecht bestanden, hätte schon allein deshalb das Amt reagiert, weil es befürchten musste, dass im Rahmen einer Klage seine Arbeitsweise zum Vorschein kommt und dann entsprechend gehandelt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Häufig wird befürchtet, dass die Verbandsklage zu untragbaren Verfahrensverlängerungen führen wird. Da aber auch im Naturschutzrecht genau diese befürchtete Prozessflut ausgeblieben ist, scheint das wenig wahrscheinlich. Auch die guten Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht in anderen europäischen und außereuropäischen Staaten bestätigen diese Einschätzung. Es kann im Gegenteil davon ausgegangen werden, dass das Mehr an Sachkunde durch die Beteiligung der wenigen anerkannten Vereine zu einer sorgfältigeren und ausgewogeneren Verwaltungstätigkeit führen wird. Außerdem sind Klagen auch aus Kapazitätsgründen nur in begründeten Ausnahmefällen zu erwarten. Die
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bitten um fraktionsübergreifende Unterstützung bei diesem verfassungsrechtlich grundlegenden und für viele Tiere existenziellen Thema.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend –, an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss und an den Ausschuss für
Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an die von mir genannten Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion der CDU; danach SPD, NPD, Linksfraktion, FDP, GRÜNE, Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der CDU, das Wort zu nehmen. Herr Lehmann, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn der Energiedebatte eines klarstellen: Es ist nicht davon auszugehen, dass wir in näherer Zukunft in Deutschland einen Rückgang der Energiepreise sehen werden. Wer den Menschen etwas anderes verspricht, ist ein Scharlatan.
Die Politik kann und muss nur mithelfen, dass sich die Preise für Nutzenergie ausschließlich an tatsächlichen Kostenfaktoren und nicht an dem Ehrgeiz einschlägiger Spitzenmanager orientieren. Die Aufgabe ist schwierig genug.
Die Zeichen, die in der Vergangenheit durch die deutsche Energiepolitik ausgesendet wurden, waren nicht immer eindeutig. Steuerpolitisch betrachtet ist die Politik für die Energie ein wesentlicher Teuermacher. Umwelt- und klimapolitisch ist das ebenso. Das erklärte Ziel, den Ausstoß von CO2 in die Erdatmosphäre deutlich zu verringern, verlangt einen erheblichen technologischen Aufwand, der richtig Geld kostet. Wer gestern beim Parlamentarischen Abend der Firma Vattenfall anwesend war, hat das in eindrucksvoller Weise vorgeführt bekommen. Auch zusätzliche CO2-Zertifikate kosten Geld.
Gleiches gilt für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Das Energieeinspeisegesetz wirkt für die
Stromkunden als Preistreiber, weil die gesetzlich garantierten hohen Einspeisevergütungen lieblos auf die Wohnbevölkerung umgelegt werden.
Der forcierte Ausbau der alternativen Energiequellen hat aber auch noch eine weitere preistreibende Dimension. Er erhöht den Anteil der nur diskontinuierlich verfügbaren Energiequellen am nationalen Energiemix. Elektroenergie ist aber nach wie vor nicht speicherbar. Darum ist der im kontinuierlichen Verfahren hergestellte und kontinuierlich verkaufte sogenannte Grundlaststrom der finanziell günstigste. Durch den politisch gewollten Vorrang der Einspeisung des volatilen Wind- und Solarstroms verringert sich die preiswerte Grundlast, was ebenfalls zur Verteuerung beiträgt. Dieser Zusammenhang liefert auch der Leipziger Energiebörse den Stoff, den sie für die Rechtfertigung der steigenden sogenannten Marktpreise dringend benötigt.
Zu den nationalen Teuermachern ist auch der ideologisch begründete Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zu zählen. Es ist weder betriebswirtschaftlich noch nationalökonomisch zu begründen, warum die sicheren und effizienten deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet werden sollen, die so lange preisstabilisierend genutzt werden sollten, bis die in der Entwicklung befindlichen Alternativtechnologien auch vom Preis her konkurrenzfähig sind.
Die künstliche Verknappung von grundlastfähigen Energiequellen ist immer ein Drehen an der Preisspirale. Das müssen sich auch die politischen Kräfte sagen lassen, die einen Ausstieg aus der einheimischen Braunkohle fordern.
Zu unseren nationalen Besonderheiten kommt noch die Gier der Rohstoffproduzenten in aller Welt. Die offenbar grenzenlose Nachfrage der aufstrebenden asiatischen Volkswirtschaften nach Energieressourcen scheint für sie fast jede Preisfantasie zu rechtfertigen. Während vor wenigen Jahren das Fass Rohöl für 25 Dollar zu haben war, scheint heute die 100-Dollar-Grenze nahe zu sein. Ein Glück nur, dass wir den starken Euro haben. Sonst hätten wir bereits bei Diesel die Zwei-Euro-Grenze pro Liter erreicht.
Die Erdgaswirtschaft reibt sich die Hände. Durch die politisch tolerierte sogenannte Preisbindung an das Erdöl sind ihre Zusatzgewinne gesichert. Lediglich die Stromwirtschaft ist unglücklich. Wie schön wäre es für sie während der letzten Monate gewesen, wenn der Strompreis auch an den Erdölpreis geknüpft wäre.
Glücklicherweise wird diese Idee weder in Europa noch anderswo in der Welt verfolgt. Trotzdem werden die Vertreter der Stromwirtschaft nicht müde, als Begründungen für ihre Preissteigerungen höhere Beschaffungskosten ins Feld zu führen. Dieses Argument trägt aber nur begrenzt. Deswegen setzen die Stromkonzerne und in ihrem Schlepptau auch die Stadtwerke nun auf die angeblich stark steigenden Netzkosten.
Aber auch hier ist die Plausibilität kaum besser, wenn man bedenkt, dass von den im Jahre 2006 eingenommenen Netzgebühren lediglich ein Zehntel wieder investiert wurde. Wie mir persönlich Betroffene berichtet haben, können auch nicht etwa gestiegene Personalkosten bei den Netzbetreibern für den aktuellen Preisanstieg verantwortlich gemacht werden.
Wer bisher geneigt war, den Begründungen der Netzbetreiber zu glauben, sieht sich seit Juli dieses Jahres gründlich eines Besseren belehrt. Seit dem Wegfall der Tarifaufsicht der Länder im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes haben sich die Preise für Elektroenergie im Durchschnitt um 8 % erhöht. Spitzenreiter ist ein Stadtwerk in Sachsen-Anhalt, wo man Steigerungen von 34 % angemeldet hat.
Gründe für diese Entwicklung sind der nach wie vor fehlende Wettbewerb auf dem Energiemarkt, die nicht erfolgte konsequente Trennung von Elektroenergieerzeugung und Elektroenergieverteilung und möglicherweise auch die Instrumentalisierung der EEX in Leipzig.
Die Anreizregulierung soll es richten. Nach all den gewollten Teuermachern steuerlicher, klimapolitischer und ideologischer Art kommt nun Drachentöter Michael Michael Glos mit seinem Wunderspeer. Man kann ihm eigentlich nur Glück wünschen.
Was wir zur moderaten Begrenzung des Preisanstieges bei Elektroenergie und Erdgas dringend brauchen, ist die Transparenz der Kalkulation, wenigstens so lange bis die konsequente Trennung von Netz und Erzeugung und die Einführung von wirklichem Wettbewerb effektiv hergestellt sind. Eine starke nationale Regulierungsbehörde ist dazu – zumindest mittelfristig – unverzichtbar.
Dass so etwas funktionieren kann, zeigt das Beispiel Großbritannien. Dort lagen nach der Regulierung im Jahre 2004 die Preise mit 8,4 Cent je Kilowattstunde vor Steuern und Abgaben viel günstiger als in Deutschland, wo zum gleichen Zeitpunkt 12,6 Cent zu zahlen waren. Der Wettbewerb unter den Stromanbietern hatte dort dazu geführt, dass 40 % der Haushaltskunden ihren Stromlieferanten gewechselt haben. Das ist zehnmal so viel wie hier in Deutschland.
Ähnliches wäre vom Erdgasmarkt zu berichten. Zumindest in Großbritannien hat die Anreizverordnung zu günstigeren Endverbraucherpreisen bei Strom und Gas geführt, als wir sie hier in Deutschland kennen.
Fazit: Der energetische Übergang vom fossilen zum solaren Zeitalter wird für alle Beteiligten noch eine Reihe höchst anspruchsvoller Herausforderungen mit sich bringen. Technischer Innovationsgeist und politisches Augenmaß sind gefragt. Die Aufgabe der Politik ist es, dafür zu sorgen, dass die Belastung der Wirtschaft wie der Bürger in einem erträglichen Rahmen bleibt.
Trotz aller Anstrengungen ist es aber unrealistisch, mit einem Rückgang der Energiepreise zu rechnen. Wer den steigenden Energierechnungen entgehen will, muss entweder seinen Verbrauch stark einschränken oder er muss auswandern.
Ein finanzieller Anreiz, Energie zu sparen, ist aber richtig. Er darf nur nicht dazu führen, dass ausreichende Beleuchtung, eine warme Stube oder die Fahrt zum Arbeitsplatz zukünftig das Privileg der besser Verdienenden werden.