Protocol of the Session on September 28, 2007

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

§ 130 StGB streichen – Rechtsstaat und Meinungsfreiheit wiederherstellen!

Drucksache 4/9731, Antrag der Fraktion der NPD

Die einreichende Fraktion beginnt. Danach gilt die gewohnte Reihenfolge. Bitte schön, Herr Apfel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin immer wieder beeindruckt, wie ernst dieses vermeintlich Hohe Haus die parlamentarische Demokratie nimmt. Die Mittagspause wird immer sehr großzügig ausgelegt. Wieder einmal ist nur ein Bruchteil der Abgeordneten der selbsternannten demokratischen Fraktionen hier anwesend. Aber sei es drum!

(Zurufe von der Linksfraktion und der SPD)

Zum Einstieg in das Thema bietet sich ein Zitat an: „Ich hoffe inbrünstig für Sie, dass bald der Tag kommen wird, an dem niemand mehr das Gefängnis fürchten muss wegen eines Deliktes, bei dem es um nichts mehr geht als um das gesprochene und geschriebene Wort.“

Diesen Wunsch rief niemand anderes als der amerikanische Präsident Ronald Reagan im Juli 1988 den Menschen hinter dem Eisernen Vorhang zu, die seit Jahrzehnten von kommunistischen Regimes unterdrückt wurden. Diese Unrechtsstaaten, die den Antifaschismus zur Staatsdoktrin gemacht hatten, sind auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Die Faschisten auch!)

Doch etwas von ihnen existiert hinter rechtsstaatlicher Fassade und vor demokratischem Kulissenzauber weiter: Meinungszensur und Gesinnungsverfolgung im Namen einer neuen antifaschistischen Staatsräson. Die Bundesrepublik Deutschland ist weit davon entfernt, die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes für jedermann zu garantieren, wie es der amerikanische Präsident in seinem Freiheitsappell anmahnte.

Immer häufiger, immer drastischer wird mit dem dehnbaren Strafrechtsparagrafen 130, bekannt unter dem irreführenden Titel der Volksverhetzung, gegen Deutsche vorgegangen, gegen Deutsche, die das Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen und zum Beispiel ein allzu kritisches offenes Wort zum Thema Überfremdung oder zur Islamisierung Deutschlands im Munde führen.

(Martin Dulig, SPD: Ist das Ihre Rede oder die von Pastörs?)

Das können Sie nachher nachlesen, Herr Dulig, wenn Sie lesen können.

Während Schwerkriminelle, meine Damen und Herren, wegen angeblich schwerer Kindheit oder politischer Verfolgung in ihren Herkunftsländern mit der Nachsicht des Rechtsstaates rechnen können, werden überfremdungskritische Deutsche unter Anwendung des § 130 nicht selten zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Die Entwicklung der letzten 50 Jahre hat eine stetige, seit 1992 eine rasante und im Jahr 2000, im Jahr des vermeintlichen „Aufstands der Anständigen“, eine alarmierende Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit für politisch unkorrekte Deutsche mit sich gebracht. Vereinzelte Freisprüche in Strafverfahren wegen Volksverhetzung führten zu weiteren Gesetzesverschärfungen, und die Gerichte verhängten immer strengere Strafen für bloße Meinungsbekundungen. Die Grenze des Erlaubten wurde immer weiter zuungunsten politisch unkorrekter Deutscher verschoben und Kritik an der multikulturellen Gesellschaft immer mehr ins Visier antideutscher Strafverfolger gerückt.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Antifa-Parole „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ längst zum Dogma der BRDStaatsorgane einschließlich der Justiz geworden ist.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Weil es die Wahrheit ist!)

Dabei weiß jeder, der sich in der Ideengeschichte des 20. Jahrhunderts auch nur etwas auskennt, dass der Faschismusbegriff ein wichtiges Denunziationsinstrument der Kommunisten gewesen ist, um Nichtkommunisten zu diskreditieren. Wenn Sozis wie Cornelius Weiss und Martin Dulig heute den Spruch „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ nachplappern, um die Einschränkung von Grundrechten zu begründen, sollten sie daran denken, dass ihre eigenen Parteigenossen in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts selbst als „Sozialfaschisten“ verfemt wurden.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Mit dem sinnentleerten Faschismusbegriff soll heute alles irgendwie Heimat- und Volksbewusste moralisch geächtet und gesinnungsstrafrechtlich verfolgt werden. Wie pervers dabei das heutige Rechtsverständnis entartet ist, können wir daran feststellen, dass der Volksverhetzungsparagraf die Deutschen als rechtlich schutzwürdige Gruppe im Sinne der Aufstachelung zum Gruppenhass de facto nicht kennt.

Gegen Linke gibt es in diesem Land keine Strafverfolgung wegen Meinungsdelikten, sondern nur gegen Rechte. Der Grund liegt auf der Hand: Die linke Volksverhetzung richtet sich ja nur gegen die „hässlichen und bösen Deutschen“, die angebliche Volksverhetzung der Rechten aber gegen „arme Ausländer“ und ewig „verfolgte Juden“. So erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. November 2000 ungeheuerlicherweise, dass der Satz „Deutschland muss sterben, damit wir leben können“ erlaubt ist.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Entscheidung stellt sich die Frage, ob es in dieser ach so freiheitlichen Bundesrepublik wohl auch erlaubt wäre zu sagen „Die Türkei muss sterben, damit wir leben können“. Wohl kaum! Ich würde auf zwei Jahre Knast tippen, weil Ausländer in diesem Staat nun mal eine rechtlich schutzwürdigere Gruppe darstellen als Deutsche. Auch die Losung „Deutschland verrecke!“ ist nach Auffassung der Richter keine Volksverhetzung, sondern eine gewöhnliche Meinungsäußerung. Es wird halt nur gegen Deutsche, die eigenen Landsleute, gegen das eigene Land gehetzt.

Es ist bedauerlich, dass die Justiz offenbar jedwedes Gespür dafür verloren hat, was des Richters Aufgabe ist. Anstatt den Meinungsbildungsprozess in seiner Vielfalt zu schützen, wird dieser reglementiert. Die vier Gewalten der BRD, die Massenmedien eingerechnet, sind zu Wahrheitsdogmatikern verkommen und spielen sich zum Scharfrichter des Denkens auf.

Übrigens läuft man in diesem mittelalterlich anmutenden Inquisitionsklima ja schon Gefahr, politisch und beruflich kaltgestellt zu werden, wenn man gar nicht gegen den Maulkorbparagrafen 130 verstößt, sondern ihn einfach nur zu kritisieren wagt. Dies musste vor wenigen Tagen der bis dato ohne Fehl und Tadel im Bundesverkehrsministerium tätige Regierungsdirektor Josef Schüßlburner erleben. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ am 24. September berichtete, hat nämlich Bundesverkehrsminister Tiefensee Schüßlburner fürs Erste beurlaubt und prüft ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Was war das gesinnungspolitisch zu ahnende Kapitalverbrechen des Regierungsdirektors? – Er publiziert seit Langem in patriotischen Blättern und hat den Volksverhetzungsparagrafen als schändlich und verfassungswidrig bezeichnet. Das, meine Damen und Herren, reicht in dieser irregewordenen Antifa-Republik also bereits aus, um die berufliche Existenz eines tadellosen Beamten zu vernichten.

Im Beifallswahn des Zentralrats der Juden und der Bundestagsfraktion der Linken geht aber unter, dass gerichtlich mehrfach festgestellt wurde, dass die Forderung nach Abschaffung des § 130 vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das Bundesverfassungsgericht stellte dies in einem Beschluss vom 26./27. Januar 2006 fest. Selbst die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kommentierte schon 1995 die Verschärfung des Paragrafen mit den Worten: „Die Gerichtsentscheidung schränkt auf übertriebene und unangebrachte Weise das geschützte Recht auf Meinungsfreiheit ein.“ – Doch AntiRechtskämpfer wie Wolfgang Tiefensee schert das hohe Gut der Meinungsfreiheit genauso wenig wie die Würde des Menschen, die auch für Deutsche gelten soll, auch für solche mit nationaler Gesinnung.

(Beifall bei der NPD)

Ferner, meine Damen und Herren, gehört zum Selbstbestimmungsrecht der Deutschen auch das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu

verbreiten, so wie es eben im Grundgesetz der Bundesrepublik steht.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Die Aushöhlung der demokratietheoretisch bedeutungsvollen Kommunikationsrechte ist ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes, weil mit der Strafandrohung für Volksverhetzung zum Beispiel eine offene Kritik an der Überfremdung, an der Verausländerung, an der Islamisierung des deutschen Volkes unterdrückt werden soll.

Um Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit wiederherzustellen, hat die NPD-Fraktion hier und heute einen Antrag zur Streichung des Maulkorbparagrafen 130 eingebracht. Nicht nur nach unserer Auffassung ist der § 130 grundgesetzwidrig. Er steht im Widerspruch zu Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ – und Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz – „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“

Das im Jahr 1994 vom Gesetzgeber bei der Novellierung des Paragrafen geltend gemachte Interesse am öffentlichen Frieden ist kein ausreichend fassbarer Rechtsgrund für eine rechtsstaatlich legitimierte Strafandrohung. Der in Teilen der Fachliteratur als Rechtsgut aufgefasste öffentliche Friede hat in seiner Umschreibung als Gefühl der Sicherheit keinen weiterführenden Inhalt.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Er rechtfertigt deshalb nach unserer Auffassung auch keine strafrechtliche Verfolgung.

Ich wies bereits darauf hin, dass sich mittlerweile Fälle häufen, in denen selbst moderate Islam- oder TürkeiKritik als strafrechtlich relevante Ausländerfeindlichkeit aufgefasst wird. Damit soll ganz offenkundig eine demokratisch zwingend gebotene Diskussion über die Folgen von Überfremdung und Landnahme unterbunden und das deutsche Volk mundtot gemacht werden.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Im Zuge der Verschärfung des Paragrafen gaben führende Politiker der Blockparteien unverhohlen zu, dass durch die Tabuisierung von Meinungsäußerungen das innenpolitische Klima im Sinne der Herrschenden verändert und rechtsoppositionelle Strömungen verfolgt werden sollten. So sagte der frühere brandenburgische Innenminister Alwin Ziel auf die Frage des „Spiegel“, ob die weitere Verschärfung des § 130 nicht auf ein gesinnungsstrafrechtliches Recht hinauslaufe – ich zitiere –: „Allerdings meine ich, dass wir seit 1990 eine neue Qualität der juristischen Diskussion berücksichtigen müssen. Die Vereinigung ist nicht ohne Einfluss auf den ordre public geblieben. Von daher sind auch Eingriffe in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die vor der Wende als kritisch galten, heute gerechtfertigt. Deutschland und sein Grund

gesetz sind heute etwas anderes, als sie es vor der Vereinigung waren.“

Warum meinten die Herrschenden aber nach der Wende, nun die Meinungs- und Versammlungsfreiheit beschneiden zu müssen? – Nun, da die politische Klasse der BRD schon nicht die staatliche Wiedervereinigung verhindern konnte, wollte sie wenigstens das unterdrücken, was der frühere SPD-Vordenker Peter Glotz als „Normalisierungsnationalismus“ bezeichnete. Mit anderen Worten: Die Renaissance nationalen Denkens sollte mit allen Mitteln verhindert werden. Also musste unbedingt ein neototalitäres Gesinnungsstrafrecht gegen aufmüpfige Deutsche da sein, die es mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu genau nehmen.

(Martin Dulig, SPD: Dass Nazis zu dem Thema reden, ist ein Hohn!)

Meine Damen und Herren! Am Mittwoch wurden in diesem Haus bei der Debatte um die Sicherheitsgesetze des Innenministers richtigerweise die bürgerlichen Freiheitsrechte beschworen. Wie wichtig Ihnen diese Freiheitsrechte sind, wie wichtig Ihnen der Respekt vor der Meinung des Andersdenkenden in diesem Lande wirklich ist, können Sie heute beweisen, indem Sie unserem Antrag auf Streichung des Knebelparagrafen zustimmen.

(Zuruf des Abg. Martin Dulig, SPD)

Zeigen Sie, dass Sie nicht nur hohle Freiheitsphrasen dreschen oder schäbigen Lobbyismus für die Feinde Deutschlands betreiben, beweisen Sie, dass Sie es wirklich ernst meinen mit der Meinungsfreiheit auch für Deutsche in diesem Land!

Aber natürlich weiß ich, dass Sie unseren Antrag ablehnen werden – und diesen Antrag noch viel mehr und lieber als jeden anderen. Schließlich wissen Sie nur allzu gut, dass Sie mit dem § 130 Meinungen unterdrücken, die von immer mehr Menschen geteilt werden.

(Beifall bei der NPD)

Wir sehen das an jüngsten Umfragen, wonach sich trotz gesellschaftlicher Kriminalisierung und millionenfacher Verschenkung deutscher Pässe an Ausländer inzwischen 13 % der Bürger vorstellen können, eine rechte Partei zu wählen. Also versuchen Sie verzweifelt mit den Mitteln eines totalitären Staates zu erreichen, dass Meinungen Andersdenkender nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, um zu verhindern, dass sich der Protest gegen Ihre Politik bündeln kann.

(Martin Dulig, SPD: Ja, ja, Sie sind Opfer!)

Auch wenn Ihre Scheinmoralität in Person des Herrn Weiss gleich mit tränenerstickter Stimme an das Rednerpult treten wird, um wieder einmal die Faschismuskeule gegen uns zu schwingen und die Geister von einst heraufzubeschwören

(Zuruf des Abg. Martin Dulig, SPD)

und das, obwohl es uns mit unserem Antrag nicht um die Vergangenheit, sondern um die Gegenwart geht, um die Probleme der Gegenwart, die von Ihnen eben tabuisiert und kriminalisiert werden. So mögen Sie, die Sie sich längst vom Volk entfernt haben, sich hier in diesem Elfenbeinturm ruhig wieder selbst beweihräuchern und beklatschen. Vergessen Sie auch nicht, obwohl heute nur wenige Leute da sind, Ihre stehenden Ovationen für die aufgesetzte emotionale Ergriffenheit von Herrn Weiss. Uns juckt das wenig, schließlich wissen wir, dass wir hier im Sächsischen Landtag für immer mehr Deutsche sprechen, die die Schnauze voll haben von den Betroffenheitsriten dieser Berliner Narrenrepublik.