Protocol of the Session on February 24, 2005

Tagesordnungspunkt 7

Einwilligung zur Veräußerung von Grundstücken nach § 64 Abs. 2 SäHO

Drucksache 4/0685, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Meine Damen und Herren! In Abweichung von der sonst üblichen Variante frage ich Sie, ob zu dieser Drucksache eine Aussprache gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Damit können wir zur Abstimmung kommen. Ich stelle die Drucksache 4/0685 zur Abstimmung und bitte bei Ihrer Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Ge

genstimmen? – Einige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch einige Stimmenthaltungen; dennoch ist diesem Beschlussentwurf zugestimmt worden.

Wir können den Tagesordnungspunkt 7 beenden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Bundesratsinitiative für eine deutliche Verlängerung der Regelbezugsdauer von Arbeitslosengeld nach dem SGB III

Drucksache 4/0371, Antrag der Fraktion der PDS, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich übergebe der Einreicherin das Wort. Frau Lay.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich ebenso zynisch wie entlarvend, wenn der Chef der Bundesagentur für Arbeit ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgeben will, wie wir es der Presse entnehmen durften. Verstehen Sie mich nicht falsch: Dass viele Unternehmer ältere Arbeitnehmer längst aufgegeben haben, das ist in der Tat eine traurige Realität. Das gehört auch zu der Ehrlichkeit, die Herr Zastrow angemahnt hat.

Dass sich aber Unternehmen ihrer öffentlichen Verantwortung entziehen, ist beileibe nichts Neues. Neu ist, dass der Chef der Bundesagentur für Arbeit und damit immerhin ein wichtiger öffentlicher Repräsentant dem schlechten Beispiel vieler Unternehmer folgen möchte, anstatt die falschen arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu kritisieren. Aber bei aller Kritik an Frank-Jürgen Weise – die Empörung so mancher Kritiker kann ich auch nicht ganz teilen; denn zur Ehrlichkeit hätte es gehört zuzugeben, dass auch die Politik dabei ist, sich von den Integrationsbemühungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verabschieden. Denn die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wurde mit den Hartz-Gesetzen eingeschränkt, eine Regelung, die vorwiegend ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen wird. Für die unter 55-Jährigen beschränkt sich die Bezugsdauer auf maximal 12 Monate, für die über 55-Jährigen zukünftig auf maximal 18 Monate. Das heißt konkret, dass sie wesentlich früher ihren Rechtsanspruch auf arbeitsmarktpolitische Instrumente verlieren werden, angeblich um die Anreize zu erhöhen, Arbeit aufzunehmen.

Aber zeigen Sie mir doch bitte schön den Unternehmer, der einen 57-Jährigen einstellt, wenn sich auf die gleiche Stelle 36 weitere meist jüngere Menschen bewerben. Die Erhöhung der Anreize geht doch am Problem vorbei. Da

frage ich mich schon, ob Kanzler Schröder, der das offensiv mit verkauft hat, im Ernst behaupten will, dass die inzwischen über 5 Millionen offiziell gemeldeten Arbeitslosen deshalb keinen Job finden, weil sie sich auf dem weichen Polster des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe bzw. jetzt des ALG II zurücklehnen und keinen Anreiz verspüren, eine Arbeit zu suchen. Das geht doch am Problem vorbei.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Zynismus!)

Öffentlich geförderte Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer ist das, was wir brauchen. Alles andere wäre doch auch eine Verschleuderung von Erfahrungen und der Potenziale der älteren Generation.

Die Beschränkung der Bezugsdauer bedeutet natürlich auch eine finanzielle Kürzung. Ein 57 Jahre alter Durchschnittsverdiener, der lebenslang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, verliert durch diese Reduzierung nach Schätzungen über 14 000 Euro. Wir halten das für eine Enteignung der Arbeitslosen. Sie berauben sie ihrer jahrzehntelang erworbenen Leistungsansprüche. Dass Ansprüche im Laufe der Zeit wachsen, ist nun einmal ein Grundprinzip der Versicherung. Wenn sie die Versicherungsförmlichkeit der Arbeitslosenversicherung abschaffen wollen, dann müssen sie es auch so deutlich und ehrlich sagen.

(Beifall bei der PDS)

Da die Versicherten um ihre Ansprüche gebracht werden, handelt es sich dabei also praktisch um Versicherungsbetrug.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Sehr richtig!)

Das ist einer der vielen Gründe, warum wir die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-Gesetze anzweifeln. Wenn ich mir die erste Entscheidung, die vor einigen Tagen hierzu gefallen ist, in Erinnerung rufe, gehe ich davon aus, dass noch in weiteren Fällen die Verfassungswidrigkeit der Hartz-Gesetze festgestellt werden wird.

Dass die Hartz-Gesetze dringend nachgebessert werden müssen, meine Damen und Herren, das ist eine Position, die inzwischen von Vertreterinnen und Vertretern aus allen Parteien erhoben wird, kein Wunder bei unterschiedlichen Regelsätzen in Ost und West, der Anrechnung der Partnereinkommen, der geringen Hinzuverdienstmöglichkeiten und den hohen Zumutbarkeitsregelungen. Wo also mit den Nachbesserungen anfangen?

Angesichts der Kette von Pleiten, Pech und Pannen, die uns die Einführung von Hartz IV beschert hat, werden Sie verstehen, dass wir als PDS möglichst viele Menschen vor dem Absinken in das ALG II bewahren wollen, indem wir hier fordern, die Bezugsdauer von ALG I zu verlängern. Mit dieser Nachbesserung anzufangen, dafür spricht auch, dass uns diese Forderung mehrheitsfähig erscheint, denn wir haben bei unserem ersten Nachbesserungsvorschlag einen Vorschlag der CDU aufgegriffen und fordern eine Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I, wie es auch die CDU kürzlich, auf ihrem Bundesparteitag im Dezember 2004 in Düsseldorf, gefordert hat. – Ein Vorschlag der CDU also, schließlich ist sie die stärkste Fraktion in diesem Hause, aber auch deshalb, weil die CDU die SPD an dieser Stelle links überholt hat. Wenn Sie, Herr Jurk, bei der Beantwortung unseres Antrages schreiben, dass „eine Verkürzung der Bezugszeit, weder zurzeit praktiziert wird, noch – abgesehen von den erläuternden Fällen – künftig gilt“, kann ich nur zwei Dinge schlussfolgern: Entweder Sie verschließen die Augen vor der Wirklichkeit der Gesetzeslage, die endgültig im nächsten Jahr greifen wird. Oder, Herr Jurk, wollen Sie mit dieser Äußerung etwa zugeben, dass die von der SPD beschlossene Reform wirkungslos ist, weil sie entgegen der offiziellen Verlautbarung in der Tat keine Arbeitsplätze schaffen wird? Auch das gehört zu der Ehrlichkeit, die Herr Zastrow angemahnt hat.

Wenn Sie jedoch meinen, dass die Auswirkungen belanglos sind, wären auch diese Äußerungen zynisch, denn die Folgen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind fatal. Ihr Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten wird sich verschlechtern. Sie werden verschärften Zumutbarkeitskriterien ausgesetzt werden und sie müssen weitere Rentenabschläge in Kauf nehmen. Das alles ist, meine Damen und Herren, ein weiterer Beleg dafür, dass es sich bei den Hartz-Gesetzen in erster Linie um ein Verarmungsprogramm handelt.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der PDS-Fraktion ist sicherlich nur der erste Schritt in der dringend notwendigen Nachbesserung der Arbeitsmarktreform, aber es ist ein notwendiger. Signalisieren Sie den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie für uns nicht zum alten Eisen gehören, und stimmen Sie unserem Antrag zu!

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Petzold.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Die Koali

tionsfraktionen werden dem Antrag der PDS nicht zustimmen. Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme bereits die wesentlichsten Gründe dafür genannt. Daher nur noch einmal die Kernpunkte: Erstens. Eine Regelbezugsdauer von Arbeitslosengeld gab und gibt es nicht. Es gab früher Staffelungen. Die gibt es auch heute noch. Zweitens. Durch die Arbeitsmarktreformen wurde allerdings die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die längere Zeit versicherungspflichtig beschäftigt sind, und für ältere Arbeitnehmer auf 15 Monate verkürzt. Für die Arbeitnehmer bis 45 Jahre bleiben die bisherigen Regelungen übrigens erhalten. Der Vertrauensschutz wurde durch die Übergangsregelungen gewährleistet. Bis zum 31.01.2006 gelten die bisherigen Regelungen des Bezuges von Arbeitslosengeld mit längerer Bezugsdauer für ältere Arbeitnehmer weiter. Damit werden auch sozialversicherungsrechtliche Positionen geschützt.

Meine Damen und Herren von der PDS! Bei allem für den Einzelnen sicher wünschenswerten Nachvollziehbaren müssen wir uns auch die praktische Wirkung des Antrages vor Augen halten. Längere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung führen zu Mehrausgaben. Werden diese nicht durch Mehreinnahmen gedeckt, wären Beitragserhöhungen unvermeidlich. Damit steigen die Lohnneben- und damit die Arbeitskosten weiter, ein Teufelskreis, den wir wahrlich nicht wollen. Unser Problem ist es ja gerade, dass vor allem wegen der immer höher werdenden Lohnnebenkosten neue Arbeitsplätze bei uns kaum entstehen und bestehende in andere Länder verlagert werden. Nicht die Verlängerung von Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, sondern eine Beitragssenkung bei der Arbeitslosenversicherung ist deshalb die richtige Antwort auf den beschriebenen Teufelskreis. Die CDU setzt sich auch daher auf Bundesebene für eine Beitragssenkung von derzeit 6,5 auf 5 % ein. Das ist eine Maßnahme von vielen, die notwendig ist, um Anreize für neue Arbeitsplätze tatsächlich in unserem Land zu verbessern und im Übrigen natürlich auch Nachbesserungen bei Hartz IV, vor allen Dingen bei den Zuverdienstmöglichkeiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage die SPDFraktion. – Sie verzichtet. Dann ist die NPD-Fraktion an der Reihe. Herr Apfel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir inzwischen längst wissen, war das Mitte 2003 im Bundestag vorgelegte Gesetz zur Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und der Lockerung des Kündigungsschutzes – umgangssprachlich Hartz III genannt – nicht die letzte große Überraschung auf dem Weg in die Zukunft Deutschlands nach der Agenda 2010. Im 3. und 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde neben der lange angedrohten Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine Aushöhlung der Arbeitslosengeldleistungen und eine

Abwicklung bisheriger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durchgesetzt. Ferner wurde eine Beschäftigungspolitik durchgesetzt, die durch pauschale Abgeltung von Altersteilzeit, kürzeres Kurzarbeitergeld und andere Zumutungen die Chancenlosigkeit für ältere Arbeitnehmer gefördert hat.

Die so genannten Hartz-Reformen entfalten neben negativen sozialen Wirkungen schon jetzt unheilvolle psychologische Wirkungen. Bereits heute führt die Angst vor Arbeitslosigkeit zur Erpressung der Belegschaften, die es Großkonzernen erlaubt, Tarifabsenkungen vorzunehmen. Die radikalen neoliberalen Parteien SPD und Grüne können sich dabei noch so aggressiv als Agenten des Großkapitals aufführen, doch es bleibt auch nach der HartzGesetzgebung dabei, dass sich die Bundesregierung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu halten hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar festgestellt, dass das Arbeitslosengeld auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung des Versicherten beruht. Daraus folgt, dass der versicherte Arbeitnehmer als Beitragszahler seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld durch seine persönliche Arbeitsleistung erwirbt und schon deshalb nicht wie ein Almosenempfänger abgespeist werden darf.

(Unruhe im Saal)

Der Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld, meine Damen und Herren, ist also keine beliebig knetbare, manipulierbare Masse für neoliberale Sozialreformer, sondern eine vermögenswerte Rechtsposition, die dem Versicherten zugeordnet ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass sie derjenigen eines Eigentümers entspricht. Die Hartz-Gesetzgebung dient der Enteignung von Leistungsberechtigten, die Hartz-Gesetzgebung, meine Damen und Herren, ist der größte Sozialabbau in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und damit für uns verfassungswidrig.

(Beifall bei der NPD – Widerspruch der Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, PDS, und Karl Nolle, SPD)

Wir Nationaldemokraten sind nicht gewillt, kommentarlos zuzusehen, wie in Deutschland zentrale Rechtsgüter wie die grundgesetzlich geschützten Vermögenspositionen von selbst ernannten Sozialreformern mit Füßen getreten werden. Deshalb unterstützt die NPD-Fraktion die angeregte Bundesratsinitiative für eine deutliche Verlängerung der Regelbezugsdauer von Arbeitslosengeld. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Länder mit PDS-Regierungsbeteiligung – Mecklenburg-Vorpommern und Berlin – bei einer derartigen Abstimmung im Bundesrat entscheiden werden.

(Beifall bei der NPD – Karl Nolle, SPD: Schnauze voll!)

Meine Damen und Herren, wir setzen die Aussprache fort. Ich erteile der FDP-Fraktion das Wort. Frau Abg. Schütz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Bundesratsinitiative für eine deutliche Verlängerung der Regelbezugsdauer von Arbeitslosengeld nach dem SGB III ist Augenwischerei.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das hängt mit dem Bundesrat zusammen!)

Nicht die Dauer des Regelbezugs von Arbeitslosengeld I ist doch das größte Problem, sondern die Angst, aus der Spirale nicht mehr herauszukommen. Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 – am gleichen Tag wurde auch Hartz IV verabschiedet – hat der Bundesgesetzgeber die Regelungen zur Bezugsdauer verändert. Der staatliche Versicherungsunternehmer hat mir gesagt, wir kürzen unsere bisherigen Leistungen. Nun gut. Wenn meine Leistungen gekürzt werden, darf ich davon ausgehen, dass meine Beitragszahlungen auch entsprechend verringert werden. Nein. Hoffen darf ich jetzt nur, dass sich der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in Kürze nicht auch noch bei weiter steigenden Arbeitslosenzahlen unter Rot-Grün erhöht.

Eine Bundesratsinitiative anschieben zu wollen, die die derzeit geltende zwölfmonatige Regelbezugsdauer für Arbeitslosengeld I nach Maßgabe der tatsächlichen Dauer des Versicherungsverhältnisses – der Genitiv wird im Antrag vermisst – in der Arbeitslosenversicherung der Leistungsempfänger deutlich verlängert, das geht doch an der eigentlichen Forderung, und ich hoffe, das ist immer noch unsere Forderung – Schaffung von Arbeitsplätzen und Menschen in Arbeit – vorbei. Es kann nicht unser Ansinnen sein, sie weiter – wenn auch nach Forderung der PDS – in verbesserter Finanzsituation in staatlicher Abhängigkeit zu verfestigen. Ich glaube nicht, dass die Sachsen versorgt werden wollen. Sie wollen Chancen, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Chancen, die ihnen von der rot-grünen Bundesregierung unter „Reformen am Arbeitsmarkt“ und „modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – kurz Hartz I bis IV, zukünftig wahrscheinlich nach oben offen – versprochen wurden.

Wir haben für die Anprangerung des handwerklichen Pfusches bei Hartz IV im Landtagswahlkampf viel Prügel eingesteckt. Die Zahlen heute zeigen aber, dass wir eine Sonderwirtschaftsregion Sachsen und vermehrt Bildungsausgaben brauchen. Es ist bedauerlich, wenn jemand nach 20, 30 Pflichtversicherungsjahren arbeitslos wird, aber es ist doch eigentlich die Frage zu stellen: Wie kommt diese Frau, dieser Mann wieder in Arbeit? Die FDP hat bereits 2002 ihr Bürgergeldsystem als Zusammenschluss verschiedener Sozialtransfers vorgestellt. Daraus schlussfolgernd, unterstützen wir kein Ersuchen zu einer Bundesratsinitiative, die nur auf eine größere und längere staatliche Versorgung abstellt.