Der Petitionsausschuss wurde durch den Gesetzgeber mit erheblichen Rechten ausgestattet. So kann er Be
schlussempfehlungen für die Staatsregierung aussprechen, ergänzende Stellungnahmen anfordern, Akten einsehen, Auskünfte von Behörden einholen, Ortstermine ansetzen und Vertreter der Staatsregierung in die Ausschusssitzung laden. Im Jahr 2003 war mit über einem Drittel aller Petitionen, also mit 231 Stellungnahmen, das Innenministerium befasst. An zweiter Stelle rangierte das Justizministerium mit 156 und danach mit 153 Stellungnahmen das Staatsministerium für Soziales.
Danke, Herr Präsident. Auch das Akteneinsichtsrecht wurde von Mitgliedern des Ausschusses achtmal genutzt, immer im Bestreben, im Sinne der Petenten eine Lösung zu finden. So wurden dabei Rehabilitierungsfragen genauso behandelt wie Zugangskriterien zu Kindertageseinrichtungen, die Untätigkeit von Behörden oder der Neubau der Bundesstraße B 170. Darüber hinaus fanden zu 15 Petitionen Ortstermine statt, um sich über die Sachlage zu informieren. In der Logik der Sache liegend, waren dabei vor allem Fragen des Bauplanungsrechts, von Grundstückseinfriedungen, Bauschäden durch Grundwasser, Windkraftanlagen und auch der Rückbau eines Teiches Gegenstand der Beratungen.
Sie können mir glauben, dass vor allem diese Ortstermine, auch wenn sie mit einem relativ hohen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden sind, für die Petenten von enormer Bedeutung sind. Selbst wenn Ihrem Anliegen nicht vollständig oder auch gar nicht entsprochen werden konnte, ist das sichtbare Bemühen des Ausschusses um eine Lösung immer hoch anerkannt worden.
Schwieriger und zunehmend problematischer sind im Gegensatz dazu vor allem Petitionen, die sich auf Gesetze, wie das zur Klärung offener Vermögensfragen, beziehen, denen meist nach langer Verfahrensdauer, oft über Jahre, dennoch nicht abgeholfen werden kann, was sehr zur Verärgerung der Bürger beiträgt. Doch hier ist der Petitionsausschuss nur der – sagen wir – Leidtragende. Aber das werden wir ertragen.
Viele weitere Fakten, Zahlen und Beispiele finden Sie in diesem Bericht, dessen genaueres Studium sehr lohnenswert ist. Ich danke der damaligen Ausschussvorsitzenden, Frau Angela Schneider, und ihrem Stellvertreter,
und hoffe auf eine erfolgreiche Fortsetzung unserer gemeinsamen Bemühungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit zu später Stunde.
Ich danke erst einmal Frau Simon, die für den gesamten Petitionsausschuss sprach. Herr Dr. Jähnichen möchte eine sachliche Richtigstellung vornehmen. Bitte schön.
Herr Präsident, ich möchte eine sachliche Richtigstellung vornehmen. Eine abnehmende Anzahl von Petitionen ist nicht automatisch ein Zeichen von Resignation der Bevölkerung. Das möchte ich ablehnen.