Protocol of the Session on September 27, 2007

Wir geben eine Menge Geld für Bildung aus. Allein in berufsvorbereitende Maßnahmen, die sogenannten Warteschleifen, investiert Sachsen pro Jahr über 30 Millionen Euro. Unsere Auffassung ist, dass wir uns einen Teil der Kosten für das spätere Reparieren von Wissensdefiziten sparen können, wenn wir in Grundschulen eine bessere individuelle Förderung investieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Längst nicht mehr alle Grundschullehrer arbeiten noch im Rahmen des 67-%-Teilzeitkorridors. Sie wissen, aufgrund der höheren Schülerzahlen werden heute bereits zahlreiche Aufstockungen vorgenommen. Auch gibt es viele Lehrer, die auf freiwilliger Basis sicher in Zukunft weiter in Teilzeit arbeiten möchten. Insgesamt erscheint eine Finanzierung damit möglich und realistisch. Die Fakten sprechen dafür, die Zwangsteilzeit möglichst schnell abzuschaffen und den Lehrern ein Angebot für eine Vollzeitbeschäftigung zu unterbreiten. Die Zeit ist reif, dass die schwierige Arbeit der Grundschullehrer die angemessene Anerkennung und Wertschätzung erfährt. Das sind wir unseren Kindern schuldig. Dafür sollten wir uns als Landesparlament einsetzen.

(Beifall bei der FDP)

Aus einigen Fraktionen ist im Vorfeld der Debatte der Hinweis gekommen, dass sie das Anliegen zwar mittragen, es richtig finden, im Moment aber nicht zustimmen können. Ich sage ganz klar: Für unsere Fraktion steht das Ziel im Vordergrund, die Zwangsteilzeit zu beenden und eine Lösung in Richtung Vollzeitbeschäftigung zu finden. Wir werden deshalb eine Abstimmung hier nicht über das Knie brechen. Wir möchten allen Fraktionen, auch CDU und SPD, die Gelegenheit geben, über ihren eigenen Schatten zu springen und auch einmal einem Oppositionsantrag zuzustimmen. Deshalb möchte ich nach § 81 Abs. 6 der Geschäftsordnung eine Verweisung unseres Antrages an den Ausschuss für Schule und Sport beantragen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. CDU? – Von der CDU spricht niemand. Kollege Colditz ist durchgestrichen, ich konnte es gar nicht fassen. Dann die Linksfraktion. – Nein. Die Überweisung an den Ausschuss wird von der einreichenden Fraktion beantragt. Gibt es seitens der anderen Fraktionen dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann verfahren wir so.

(Am Mikrofon stehen Cornelia Falken, Linksfraktion, Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE, und Martin Dulig, SPD)

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Jetzt können wir natürlich nicht die Debatte, die wir gerade in den Ausschuss vertagt haben, wieder eröffnen. Darum bitte ich jetzt. Also fangen wir mit der Dame an.

Wir begrüßen, dass die FDP-Fraktion den Antrag an den Ausschuss überweist. Wir halten es für absolut günstig, hier heute nicht abzustimmen. Wir glauben auch, dass es sinnvoll ist, zum entsprechenden Zeitpunkt über den Antrag zu reden und nicht heute.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Gut. – Bitte, Frau Astrid Günther-Schmidt.

Ich erkläre für meine Fraktion, dass wir es sehr begrüßen, dass die FDP eingesehen hat, dass heute weder der Ort noch die Zeit ist, um über diesen Antrag zu sprechen, und dass der Ausschuss für Schule und Sport der einzig vernünftige Ort ist, darüber zu diskutieren. Deshalb haben wir zugestimmt, dass die Verweisung an den Ausschuss erfolgt.

Herr Dulig, bitte.

Dieses Anliegen teilen wir auch in der Koalition, dass man im Ausschuss zum richtigen Zeitpunkt auf der Grundlage eines sachlichen Antrages diskutiert und entscheidet. Deshalb sind wir froh, dass der Antrag überwiesen wurde.

Noch irgendwelche Erklärungen? – Das ist nicht der Fall. Beschlossen haben wir es durch unser Einverständnis schon, da kein Widerspruch vorlag.

Mir ist signalisiert worden, dass wir Ähnliches gleich noch einmal erleben. Ich will aber nicht vorgreifen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Zukunft der Sachsen-Finanzgruppe (SFG)

Drucksache 4/9831, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bitte, Herr Weichert, für die einreichende Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Etwas Überraschung muss noch gewahrt bleiben.

Mit dem Notverkauf der Sächsischen Landesbank an die Landesbank Baden-Württemberg stellt sich zwangsläufig eine Reihe von Fragen nach der Zukunft der SachsenFinanzgruppe, der SFG, denn im Konstrukt der SFG ist die Landesbank bisher ein tragender Pfeiler. Unter dem Dach der SFG kooperiert die Landesbank mit den acht Verbundsparkassen beispielsweise im Wege von Betriebsvereinbarungen oder Liquiditätsausgleichen. Diese Kooperation wurde im Zuge der, wie wir jetzt wissen, gescheiterten Neuausrichtung der Landesbank noch einmal vertieft und erweitert. Hinzu kommt, dass die SFG mit 63 % an der Landesbank beteiligt ist, damit also ein Daseinszweck der SFG. Auch darin bestand die Landesbank zu steuern.

Wenn also die Landesbank bisher ein tragender Pfeiler der Sachsen-Finanzgruppe war, droht nun der sächsischen Verbundlösung der Einsturz. Was soll nun mit der Sachsen-Finanzgruppe geschehen? Gibt es überhaupt noch eine Daseinsberechtigung für den Verbund und, wenn ja, ist es sinnvoll, dass der Freistaat weiter an der Finanzgruppe beteiligt ist? Welche Vorteile bestehen für die Verbundsparkassen und ihre kommunalen Anteilseigner gegenüber den sieben selbstständigen Sparkassen, die nicht in der Finanzgruppe, sondern im Beteiligungsverbund Sächsische Sparkassen organisiert sind? Bietet vielleicht der Notverkauf der Landesbank sogar die Chance, dass das in zwei Lager gespaltene Sparkassenwesen in Sachsen wieder zu einer Familie kommt, also dem Beteiligungsverband Sächsische Sparkassen, um die Sachsen-Finanzgruppe zu verteidigen? Welche Konsequenzen und vielleicht sogar Chancen erwachsen der Finanzgruppe für die Verbundsparkassen und die kommunalen Anteilseigner schließlich daraus, dass gemäß der Grundlagenvereinbarung zwischen Landesbank und LBBW die sächsischen Sparkassen dem Leistungsverbund Baden-Württemberg beitreten sollen? Haben die bisherigen Kooperationen der Verbundsparkassen tatsächlich zu erhofften Kosteneinsparungen geführt, sodass sich der Fortbestand der SFG auch ohne Landesbank rechtfertigen ließe? Inwiefern ist die LBBW bereit, die Landesbank als Kooperationspartner im Verbundsystem zu ersetzen?

Durch das Land schwirren bereits die verschiedensten Vorschläge von Landes- und Kommunalpolitikern, was jetzt geschehen soll. Von der Auflösung der SFG reden die einen, der Landrat von Meißen denkt laut über einen Beitritt seiner Sparkasse zum SFG nach. Das Leipziger

Land fordert, der Freistaat solle sich endlich aus der SFG zurückziehen.

Was also ist zu tun, meine Damen und Herren? Ohne jeden Zweifel stellt der Verkauf der Landesbank für die Zukunft der sächsischen Finanzgruppe eine mächtige Zäsur dar, die durchaus mit dem Volksentscheid aus dem Jahre 2001 zu vergleichen ist.

In den nächsten Monaten stellt sich für das sächsische Sparkassenwesen erneut eine solch gewichtige Richtungs- und Strukturentscheidung. Die konkreten Fragen, die sich stellen, habe ich bereits angesprochen. Sie können hier und heute nicht abschließend beantwortet werden. Dazu brauchen wir erst einmal Klarheit darüber, ob die LBBW überhaupt an Bord bleibt und wie die Bewertungsfrage am Ende des Jahres ausfällt.

Klar ist aber bereits heute eines: Die Zukunft der Finanzgruppe muss in den sächsischen Parlamenten behandelt werden – hier im Landtag in Dresden, in den Kreistagen und in den Räten des Freistaates.

Meine Damen und Herren! Die Anregung, die mich im Vorfeld dieser Debatte erreichte – nämlich nicht hier und heute im Plenum abschließend über unseren Antrag zu befinden, sondern ihn eingehend im zuständigen Ausschuss zu beraten –, will ich gern aufgreifen. Ich bitte deshalb nach § 81 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung um Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Ronald Weckesser, Linksfraktion)

Danke schön. – Jetzt machen wir es einmal so, dass ich nicht frage, wer widerspricht; jetzt stimmen wir darüber ab: Wer dem Antrag der einreichenden Fraktion folgt, dass wir das an den Ausschuss rücküberweisen, der melde sich bitte. – Wer folgt diesem Antrag nicht? – Wer enthält sich? – Danke; dann ist dem so.

Aber, meine Damen und Herren, ich möchte in eigener Sache, ohne mich mit jemandem abgesprochen zu haben, bemerken, dass ich das Gefühl habe, wir verstoßen hier etwas gegen die Tatsache der Öffentlichkeit. Wir haben jetzt zweimal erlebt, dass eine einreichende Fraktion ihre Gedankengänge zu einem bestimmten schwierigen Thema ungehindert in der Öffentlichkeit darlegen konnte, und dann wird es vertagt. Ich habe hierbei ein ungutes Gefühl. Wenn dies einreißt, dann haben wir zwar den Eröffnungsstreit – der Hut wird in den Ring geworfen –, und der eigentliche Kampf findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das war meine persönliche Meinung. Ich werde den Juristischen Dienst bitten, mir bei meiner weiteren persönlichen Meinungsbildung zu helfen.

(Beifall des Abg. Dr. Martin Gillo, CDU)

Herr Morlok, bitte.

Herr Präsident! Nach meiner persönlichen Meinung wäre es durchaus möglich gewesen, eine Debatte über den Antrag zu führen, hier die ersten Argumente zur Kenntnis zu nehmen und dann an den Ausschuss zu überweisen. Ich habe in keinem Fall das Votum des Antragstellers so verstanden, dass heute nicht mehr von anderen Fraktionen gesprochen werden darf.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Ich erkläre diesen Tagesordnungspunkt 9 mit der Rücküberweisung an den Ausschuss für beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Jahresbericht 2006

Drucksache 4/6637, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 4/9246, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge ist die gewohnte: Es beginnt die CDU und geht nach den Mehrheitsverhältnissen weiter. – Ich frage dann noch Herrn Scheel, ob er als Berichterstatter sprechen möchte, und natürlich auch den Vertreter des Rechnungshofes, so er möchte. Bitte, Herr Dr. Rößler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jahresbericht 2006 des Landesrechnungshofes – das klingt für uns, die wir jetzt, was die Steuereinnahmen betrifft, eher in den fetten Jahren sind, wie eine Geschichte aus schwieriger Zeit; das war damals anders. Wer im Vorwort dieses Berichtes liest, der wird noch einmal in die schwierige fiskalische Ausgangslage für Sachsen im Jahr 2004 zurückversetzt. Wir hatten damals mit großen Einnahmeausfällen zu kämpfen: Mindereinnahmen bei Steuern und steuerinduzierte Einnahmen waren auszugleichen in einer Größenordnung von über 600 Millionen Euro.

Das wurde durch umfangreiche Sparmaßnahmen geschafft und die Nettokreditaufnahme konnte trotz dieser Anspannung im Vergleich zum Vorjahr um 98,5 Millionen Euro verringert werden. Die Staatsregierung hat im Jahr 2004 trotz schwieriger Lage Kurs gehalten. Ausgaben wurden den Einnahmen angepasst und die Nettokreditaufnahme wurde trotzdem reduziert.

Was diese umsichtige und nachhaltige Finanzpolitik am Ende bringt, haben wir in unserem Haushaltsabschluss 2006 gesehen: Sachsen hat es geschafft, seine Nettokreditaufnahme auf null zurückzufahren. Hier geht mein erster Dank an unseren Sächsischen Rechnungshof, der seinen Anteil daran hat. Hier wurde durch den Rechnungshof auch auf uns – das räume ich ein – Disziplin projiziert.

Der Landesrechnungshof hat eine ganz wichtige Aufgabe und übt die Finanzkontrolle zum Nutzen des Gemeinwohles aus und nicht, um irgendjemanden zu malträtieren und vielleicht, wie es in dieser oder jener Behörde empfunden wird, den Leuten auf die Nerven zu gehen.