Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist das Thema „Drohender Ärztemangel“ heute nicht erstmalig in diesem Hause auf der Tagesordnung. Mit Recht. Aber lassen Sie mich bitte eingangs noch einmal deutlich hervorheben, dass der Freistaat Sachsen – sprich: die Sächsische Staatsregierung – seit Jahren mit den gesetzlichen Verantwortungsträgern für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung – Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen, Landesärztekammer, Krankenhausgesellschaft – gemeinsam dabei ist, und zwar auf einen Kabinettsbeschluss hin, sich diesem Thema nicht nur rhetorisch, sondern auch mit Maßnahmen zu widmen.
Ich habe in der heutigen Debatte – auch in den vorhergehenden – trotzdem wieder den Eindruck gewonnen, dass einige Redner nicht richtig zuhören; denn sonst hätte deutlich hervorgehoben werden müssen, welche Maßnahmen in den letzten Jahren in Sachsen ergriffen worden sind und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Darüber habe ich in diesem Hohen Haus mehrfach berichtet. Es gibt dazu auch einen umfangreichen Schriftverkehr an die Abgeordneten.
Herr Zastrow, ich möchte aber auch sagen – bei allem Verständnis –, ich freue mich, dass Sie unterstützen wollen, aber nur verbal zu unterstützen reicht nicht.
Ich habe in mehreren Beiträgen – auch in Ihrem Redebeitrag – keine neuen Vorschläge gehört, sondern nur das, was wir ohnehin schon tun. Das zeigt, dass Sie sich vielleicht nicht intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben, denn sonst wüssten Sie, dass auch wir inzwischen an Grenzen gestoßen sind, aber versuchen, alle anderen Grenzen auszuloten, teilweise auch mit Erfolg.
Ich will dazu im Einzelnen noch etwas sagen. Ich stimme mit Ihnen überein, dass die wachsende Bedeutung der Kinderärzte nach wie vor vorhanden ist, aber nicht nur, sehr geehrter Herr Zastrow, wegen des Frühwarnsystems – das wäre zu kurz gesprungen,
das wäre viel zu einfach –, denn zum Frühwarnsystem – das hatte meine Kollegin Nicolaus schon gesagt – gehören viel mehr Berufsgruppen, um es erfolgreich zu gestalten. Wir wollten nicht den Eindruck erwecken, dass die Kinderärzte noch eine zusätzliche Aufgabe übernehmen müssen, denn sie haben die Aufgabe, im Rahmen der U-Untersuchungen auch Teil des Frühwarnsystems zu sein.
Meine Damen und Herren! Wir haben neben der Debatte für gelingende Maßnahmen zur medizinischen Versorgung natürlich auch den Gesamtkontext im Auge. Ich darf noch einmal auf das schon oft zitierte Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ verweisen.
Er hört mir von dort oben zu, wunderbar. – Herr Wehner, ich möchte deutlich sagen: Es geht nicht, wenn wir über medizinische Versorgung und damit ein Stück weit über Gesundheitsvorsorge und -fürsorge und die Vermeidung von Krankheiten sprechen, dass wir so tun, als ob es allein die Aufgabe der Ärzteschaft sei, dieses Problem zu lösen. Das ist mitnichten so. Ich habe gedacht, dass Sie die lang geführte Debatte über die Gesundheitsreform so verstanden haben, dass Gesundheit ein individuelles Thema für jeden Einzelnen ist und dass wir es in Zukunft nicht schaffen, nur über medizinische Maßnahmen durch Versorgungsstrukturen der Ärzte zu diskutieren, sondern dass jeder in Deutschland seine Verantwortung für sich, seine Kinder und seine Familie in die Hand nehmen muss, wenn wir es weiter schaffen wollen, ein solches Gesundheitssystem zu erhalten, das in der Welt nach wie vor einzigartig, aber auch finanzierbar ist; auch wenn die gefühlte Wahrnehmung aus bestimmten Gründen eine andere ist.
Die Sicherstellung vom Gesetz her ist Aufgabe der KVS. Auch das ist schon oft gesagt worden. Aber ich sage Ihnen auch: Wir können sie in dieser Aufgabe nicht allein lassen. Das haben wir auch nicht getan. Seit circa vier Jahren ist ein gemeinsames Miteinander schon vorprogrammiert, und in der Darstellung der einzelnen Maßnahmen werden Sie hoffentlich auch feststellen, dass schon eine Vielfalt an Themen aufgeworfen worden ist.
Ich will deutlich zum Ausdruck bringen: Der Eindruck bei dem einen oder anderen Redner, der zumindest bei mir entstanden ist, auch was Frau Lauterbach gesagt hat, ist folgender: Es gibt keinen Königsweg zur Lösung. Wer das behauptet, steht leider nicht im Thema. Es ist eben diese schwierige Situation, dass wir es mit einem sehr komplizierten Verfahren im Gesundheitssystem zu tun haben und eine Menge Beteiligter in diesem System zu berücksichtigen ist.
Ich möchte zwei, drei Worte zur Bedarfsplanung sagen, was in gewisser Weise der Kernpunkt Ihrer Argumentation war. Die Bedarfsplanung ist eine gesetzliche Vorgabe, entstanden durch Argumentationen von Betroffenen, sprich von Ärzten und Vertretern der Krankenkassen, im sogenannten Bundesausschuss. Darüber hinaus war es Beschlusslage der Selbstverwaltung. Ich glaube, Herr Zastrow, Ihnen und Ihrer Fraktion brauche ich nicht zu erklären, was Selbstverwaltung, deren Rechte und deren Pflichten betrifft. Es ist Aufgabe der Selbstverwaltung,
Ich sage Ihnen sicherlich auch nichts Neues, dass die derzeitigen Planungsbereiche auf die Grundlage von Entscheidungen in den Neunzigerjahren zurückgehen. Insoweit gebe ich Ihnen recht, dass es seitdem eine wahrnehmbare Veränderung in der Demografie in Deutschland und damit in Sachsen gegeben hat. Deswegen haben wir seit Jahren die Forderung an die Selbstverwaltung aufgemacht, das System der Planungsbereiche den eben genannten Veränderungen anzupassen. Anscheinend ist das in dieser stufenstrukturierten Selbstverwaltung aber nicht so einfach, wie man sich das vorstellt; die Forderung steht aber auf jeden Fall.
Aufgrund dieser Planungskonstellation ergeben sich in den unterschiedlichen Regionen teilweise sehr verzerrte Bilder. Wir haben die Auskunft – nur diese Daten erhalten wir über die KV –, dass wir derzeit in Gesamtsachsen keinerlei Mangel an Kinderärzten haben, sondern im Gegenteil, es gibt die überwiegende Zahl der Planungsbereiche, die sogar noch eine Überversorgung ausweist. Ich weiß, dass sich das in einigen Regionen gefühlt anders darstellt. Auch das ist heute schon angesprochen worden. Wir haben nämlich kein quantitatives Problem, sondern wir haben ein Verteilungsproblem. Das ist in Deutschland so und das ist vor allem in Sachsen sehr deutlich spürbar. Wir haben eine große Zahl der Ärzteschaft – das gilt nicht nur für die Kinderärzte – in Ballungsgebieten und wir haben eine große Ausdünnung aus unterschiedlichen Gründen im ländlichen Bereich. Nur hier wäre – das ist zumindest eine Möglichkeit – den sogenannten freien Berufen eben nicht mehr die freie Entscheidung des Arbeitsstandortes zu geben, sondern diese wären zu verpflichten.
Ich glaube, Herr Zastrow, das ist mit der von Ihnen dargestellten Politik nicht vereinbar; wenn, dann sollten Sie das sehr deutlich sagen.
Wir haben darüber hinaus, meine Damen und Herren – um kurz auf die Fragen aus den einzelnen Redebeiträgen einzugehen – inzwischen Ärzte aus über 80 Ländern – Herr Dr. Müller, das war auch Ihre Frage – in Sachsen, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Es sind ungefähr 850 Ärzte – nageln Sie mich jetzt bitte nicht auf den letzten Stand fest – aus 80 Ländern, die derzeit ebenfalls die medizinische Versorgung in Größenordnungen unterstützen und dafür sorgen, dass sie ohne größere Probleme ablaufen kann. Unter diesen 850 Ärzten aus anderen Ländern sind, wie Ihnen ebenfalls bekannt ist, inzwischen fast 60 Ärzte aus Österreich. Auch hier sind wir hoffnungsvoll, weil sich die Zusammenarbeit der sächsischen und österreichischen Landesärztekammern sehr positiv entwickelt hat, sodass wir mit weiteren Zugängen zu rechnen haben. Ich werde in der nächsten
Aber auch das ist nicht ausreichend, weil es wiederum nur eines der Puzzleteile in einem großen Mosaik sein kann, um uns dieser Situation positiv zu bemächtigen. Ich möchte noch einmal sagen, dass die Maßnahmen, vor allem die Finanzierungsmaßnahmen, die heute teilweise infrage gestellt worden sind, natürlich auch ein Versuch sind, mögliche Situationen aus Brennpunktbereichen lindern zu helfen. Natürlich ist uns klar, dass wir im Moment mehrere parallele Aktivitäten in Gang setzen müssen, nämlich die Akutsituationen, die es bereits in einigen Regionen gibt, mindern und lindern helfen, aber gleichzeitig auch mittel- und langfristige Konzepte für Maßnahmen in den nächsten Jahren auf den Tisch zu legen.
Ich will nicht verschweigen, dass diese Doppelarbeit, die man parallel durchführen muss, nicht ganz einfach ist; vor allem deshalb, weil das Instrumentarium, welches dem Freistaat Sachsen als Landesgesetzgeber zur Verfügung steht, eben ausgereizt ist und wir nicht nur diese Dinge auf den Weg gebracht haben, sondern uns darüber hinaus an den Bundesgesetzgeber gewandt haben. Herr Wehner, ich bin schon teilweise erschrocken, wenn Sie sagen, dass Ihnen Initiativen in Richtung Bund von uns nicht bekannt seien. Ich werde sofort veranlassen, dass Ihnen die letzten Bundesratsdebatten, an denen ich zu diesem Thema teilgenommen habe, zugesandt werden. Sie waren aber eigentlich öffentlich, und ich hatte vermutet, dass Sie dies interessiert verfolgt haben, letztmalig bei der Diskussion im Bundesrat zum Gesundheitsreformgesetz.
Ich darf an dieser Stelle das Problem noch einmal aufwerfen. Herr Zastrow, Sie können beklagen, dass ich meine Stimme nicht ausreichend erhoben habe, obwohl Ihre Fraktion gestern in einer anderen Debatte sehr deutlich gesagt hat, nicht die Dezibel machen es, sondern die Argumente. Ich werde auch weiterhin Ihren Rat nicht befolgen und meine Dezibel steigern, sondern auf Argumente setzen.
Diese Argumente haben jedoch in der Debatte über die Gesundheitsreform unsere Forderungen nicht durchsetzen können, da wir am Ende ganz allein dagestanden haben, und auch für mich ist nach wie vor fragwürdig, wieso nicht einmal die ostdeutschen Bundesländer am Ende zur Stange gehalten haben; denn sie sind eigentlich in einer fast identischen Situation.
So zeigt sich das Gesamtgefüge schwierig. Solange alle anderen 15 Bundesländer der Meinung sind, sie beherrschen ihre medizinische Versorgung noch, werden wir es mit Mehrheiten sehr schwer haben. Unabhängig davon möchte ich darauf verweisen, dass durch sächsische Vorschläge aus der von mir genannten Gruppe umfangreiche Änderungen in das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eingeflossen und – zumindest aus Sicht der zuständigen Bundesministerin – einige Kompromisse in den WSG
eingebaut worden sind, Kompromisse, dass die sogenannten Sicherstellungszulagen nicht mehr gedeckelt sind, sondern frei verfügbar und auch auf Anregung des Freistaates Sachsen etwas flexibler einsetzbar.
Die Sicherstellungszulagen haben wir in den vergangenen Jahren bereits genutzt. Sie kennen das Modell TorgauOschatz, bei dem erstmalig Probleme mit Hausärzten aufgetreten sind. Die 60 000 Euro Investitionen – Herr Zastrow, auch das sind Investitionen, die bei weiterer Verortung hier in Sachsen als Zuschuss gezahlt werden; dort muss also niemand etwas zurückzahlen, wenn er die Praxis hier in Sachsen weiterführt – haben dazu geführt, dass wir in diesem eben genannten Bereich fünf Neuzugänge begrüßen durften.
Aber uns ist auch klar, dass dies kein Dauerzustand ist und es so nicht weitergehen wird. Wir haben diese Finanzierungsstruktur trotzdem im Einvernehmen mit den Vertretern der Ärzteschaft aufrechterhalten. Es gibt dabei inzwischen eine Veränderung: Bisher waren 50 % durch den KVS und 50 % durch die Krankenkassen zu zahlen. Ab 01.04.2007 zahlt die Krankenkasse 100 %, sodass das Ärztebudget auch da nicht mehr geschmälert wird, und – über diesen Beitrag wurde überhaupt noch nicht gesprochen – es ist nicht nur so, dass wir mit finanziellen Anreizen Neuzugänge anwerben, sondern auch diejenigen, die hier bleiben und unter teilweise erschwerten Bedingungen weiterarbeiten, haben erhebliche Zuschüsse zu ihrem Budget zu erwarten. Diese Überprüfung der Situation in ganz Sachsen ist inzwischen Standard des sogenannten Landesausschusses geworden. Hier wird relativ zeitnah über diese Veränderungen beschlossen.
Meine Damen und Herren! Unterstützungsmaßnahmen sind Ihnen aus mehreren Schriftstücken bekannt. Ich möchte hier nicht noch einmal alle aufzählen, aber ich will deutlich machen: Das, was wir an Instrumenten und gesetzlichen Möglichkeiten haben, nutzen wir – auch Fördermöglichkeiten im Förderbereich. Wir haben erst vor Kurzem eine Richtlinie verabschiedet, Herr Kollege, nach der die Ärzteschaft, ähnlich wie andere Unternehmen, bei einer Niederlassung Fördermittel für Unternehmen beantragen kann. Also, die breite Palette, die uns zur Verfügung steht, wird genutzt.
Ich muss jedoch einen Tropfen Wasser in den Wein gießen. Wir haben am Ende nach wie vor ein Ressourcenproblem. Wir stellen fest, dass uns trotz dieser erheblichen und einzigartigen Anreize in Sachsen die Ressourcen fehlen. Dies hat ganz klare Gründe. Zum einen ist es in der Tat so, dass in den anderen Bundesländern – zumindest in den westdeutschen – derzeit noch mehr bezahlt wird – bei weniger Belastung. Dies war unser Argument in Richtung Gesundheitsreform, diese Finanzierungsregelung, die Gott sei Dank für 2009 endlich auf den Weg gebracht wurde, schon jetzt für die neuen Bundesländer einzusetzen, um damit auch eine gleiche Verfahrensweise zu garantieren und – was uns wichtig war; auch das war ein Vorschlag von Sachsen – morbiditätsabhängig zu
finanzieren. Das kommt der von mir genannten demografischen Entwicklung zugute und würde angemessene Finanzierungen für die Ärzte garantieren.
Es ist anders gekommen, wir wissen es. Wir müssen also bis 2009 ohne diese gleichen Bedingungen agieren, und es wird sicher schwierig sein, diese Zeit zu überbrücken, obwohl wir hier jedoch trotzdem nicht untätig sein werden und uns weiterhin bemühen, die angesprochenen Maßnahmen umzusetzen und für entsprechende Versorgungssicherheit zu sorgen.
Auch die KV – lassen Sie mich das an dieser Stelle noch einmal sagen – ist sehr bemüht, kurzfristig auf einzelne regionale Probleme zu reagieren, und wir sind dort in gemeinsamer Partnerschaft. Auch finanzielle Anreize hat die Staatsregierung bereits veranlasst. Sie sind im Haushalt nachzulesen. So ganz ohne ist das nicht. Unabhängig davon, lieber Herr Wehner, müssen wir natürlich die gesetzlich festgelegten Finanzströme berücksichtigen. Auch Ihnen ist bekannt, dass die Krankenkassen für die Finanzierung der medizinischen Versorgung durch die Beitragszahlung zuständig sind, und ich denke, auch Sie wollen nicht grundsätzlich eine Doppelfinanzierung durch den Staat – durch Steuersubvention – und durch die Beitragszahler. So ist das System nicht gedacht und so soll es sicher nicht werden.
Ich möchte noch einen Hinweis geben. Frau Herrmann hat noch einmal Ihre Argumentation, Herr Wehner, provoziert. Sie haben in Ihrem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass es Zeit sei, über Gesetzesänderungen nachzudenken. Sie haben darauf hingewiesen, dass man neue Wege gehen müsste, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig kritisieren Sie den ansatzweise ausgesprochenen Vorschlag von Frau Herrmann, darüber nachzudenken, eventuell die Facharztzusammenarbeit neu zu gestalten.
Ich will noch Folgendes bemerken: Es gibt bereits Länder – ohne dass ich das hier bewerten möchte –, in denen es nur die Hausarztschiene gibt. Mir ist in diesem Zusammenhang nicht bekannt, dass die Kinder dort schlechter versorgt würden als in Deutschland. Das hat sicherlich historische Gründe, aber wenn Sie – so habe ich Sie verstanden – auf der einen Seite fordern, über gesetzliche Veränderungen nachzudenken, dann muss es uns auf der anderen Seite auch möglich sein, an solche Veränderungen zu denken. Da bin ich mit Frau Herrmann einer Meinung.
Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfassen. Es ist in der Tat eine Diskussion wert, die medizinische Versorgung in Sachsen nachhaltig zu sichern. Keine Frage, das ist immer wieder eine Diskussion wert. Aber wir müssen uns irgendwann fragen, ob es am Ende tatsächlich zu Änderungen kommt, wenn wir hier im Haus über unterschiedliche Sorgen und Nöte von Facharztgruppen diskutieren.
Es ist sicherlich richtig – da gebe ich Ihnen recht, Herr Zastrow –, dass die Information ein wichtiges Mittel ist, um bestimmte Situationen zu erkennen oder auch zu
verstehen und zu akzeptieren. Aber ich bin nicht mit Ihnen einer Meinung, wenn Sie in Ihrem Beitrag suggerieren, dass die Staatsregierung ihre Verpflichtungen in den letzten Jahren nicht ausreichend wahrgenommen hätte. Die Ärzteschaft vor Ort signalisiert uns immer wieder, dass sie sich ausreichend vertreten fühlt. Wir müssen aber zurzeit mit bestimmten Dingen leben. Wir wissen, dass Gesetzesveränderungen, die auch wir anstreben, leider nicht immer so schnell möglich sind, wie wir sie brauchen. Unabhängig davon sind die Sofortmaßnahmen, die uns möglich sind, auch wirkungsvoll.
Ein Letztes, nämlich ein Ausblick in die Zukunft, sei mir noch gestattet. Auch wenn wir derzeit Sofortmaßnahmen anbieten, wissen wir, dass wir nach wie vor das Problem haben, wie es in den nächsten Jahren weitergeht. Es ist heute schon angesprochen worden: Der einzige Weg, der uns helfen kann, sind die heutigen Medizinstudenten. Ich glaube, Herr Gerlach hat darauf verwiesen, dass in Sachsen derzeit mit die meisten Medizinstudenten einen Studienplatz erhalten. Daher erscheint es doch eigentlich logisch, dass sich zumindest ein Teil der Medizinstudenten, die sich anscheinend hier gut vertreten fühlen, also gute Bedingungen für ein Studium vorfinden, für Sachsen entscheidet.
Die Bewertungen der jungen Leute stimmen halt nicht immer mit denen überein, die auch heute hier angesprochen worden sind. In der Tat spielt das Geld nicht immer an erster Stelle eine Rolle, sondern sehr oft sind es die Arbeitsbedingungen. Diese sind bekannterweise im Osten, in Sachsen, im Moment problematischer als bei den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern. Eine Rolle spielen natürlich auch die Bürokratie und die Auffassungen über die Gestaltung des Arbeitslebens. Es gibt nicht wenige junge Studenten, die eben nicht mehr rund um die Uhr zur Verfügung stehen wollen, sondern die sagen: Mein Job in zehn Stunden auch als Arzt müsste reichen; ansonsten suche ich mir eine andere Bleibe.
Deshalb haben wir eine relativ große Anzahl von Medizinstudenten, die nach Abschluss des Studiums nicht an der Versorgung der Patienten teilnehmen, sondern in die Medien, in die Pharmaindustrie oder sogar ins Ausland gehen. Deswegen bin ich mit meinem Kollegen Mackenroth dabei, juristisch mehrere Möglichkeiten zu prüfen, wie wir es schaffen, Medizinstudenten über ihr Studium hinaus – natürlich nicht verfassungswidrig – an den Freistaat zu binden.
Wir haben versucht, eine solche Möglichkeit ähnlich der Bundeswehr für Sachsen zu etablieren, aber leider ist uns das als verfassungswidrig bescheinigt worden, weil der Verteidigungsauftrag der Bundeswehr natürlich Ausnahmen zulässt, die wir als Land für uns nicht in Anspruch nehmen können. Aber wir haben noch zwei Varianten in der Pipeline, bei denen ich relativ optimistisch bin, dass wir weiterkommen, sodass ich am Schluss noch einmal deutlich sagen kann: Wir versuchen mit allen uns zur