Protocol of the Session on July 5, 2007

Frau Präsidentin! Erstens reichen die eine Minute und 20 Sekunden mit Sicherheit aus. Zweitens kommt ein guter Parlamentarischer Geschäftsführer immer dazu, noch sprechen zu können, zum Beispiel über den Weg einer sachlichen Richtigstellung vor der Abstimmung, die ich auch noch hätte machen können.

Hier geht es um die Frage, die wieder aufgeworfen worden ist: was der Petitionsausschuss macht und was ein Berichterstatter macht. Es ist heute zum zweiten Mal der Eindruck erweckt worden, als würde der Berichterstatter die inhaltliche Ausrichtung der Stellungnahme zur Petition bestimmen. Wenn wir als Berichterstatter benannt sind, ist das in der Abstimmung im Ausschuss erfolgt, aber die Ausrichtung und die Aussage in der Beschlussempfehlung für die Petition beschließt der Ausschuss mit Mehrheit. Der jeweilige Berichterstatter muss diese unterschreiben, auch wenn er diese Aussage nicht teilt.

Meine Fraktion hat im vorliegenden Fall die Aussage nicht geteilt. Der Berichterstatter hat keine Möglichkeit, ein anderes Votum aufzuschreiben als jenes, welches der Ausschuss beschließt.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Gibt es weiteren Redebedarf zu den Petitionen? –

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Sie haben es schon wieder einmal nicht verstanden!)

Das kann ich nicht erkennen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen, so wie schon genannt, hat die Linksfraktion bzw. auch die Fraktion GRÜNE ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zur Drucksache 4/9251 schriftlich vor.

Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird noch ein anderes Stimmverhalten angezeigt. – Das ist nicht der Fall.

Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tagesordnung der 84. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 85. Sitzung auf morgen, Freitag, den 6. Juli, 10:00 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor.

Ich schließe die 84. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.