Diese Auffassung teilen wir eben nicht. Aus diesem Grund haben wir auch ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das immerhin eine 90-prozentige Förderung beinhaltet. Ich werde mit meinem Haus weiter daran arbeiten und appelliere auch heute wieder an die Schulträger, von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch zu machen. Denn es ist unbestritten, dass diese Arbeit notwendig ist. Deshalb steht es auch im Sächsischen Schulgesetz. Ich habe im Übrigen auch noch keinen Schulleiter getroffen – und ich habe inzwischen einige Berufsschulzentren besucht –, der etwa davon abgeraten hätte. Ganz im Gegenteil, es wurde immer geäußert, dass es zur Unterstützung der Arbeit an den Berufsschulzentren wichtig wäre, eine Sozialpädagogin oder einen Sozialpädagogen zur Verfügung zu haben. Alles unbestritten. Lediglich der Weg der Durchsetzung wird unterschiedlich gesehen.
Dort bleibe ich bei meiner Auffassung, die ich im Ausschuss geäußert habe. Ich setze auf Kooperation und ich will Ihnen auch erklären, warum das so wichtig ist. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden das über die Aufsicht durchdrücken. Wie soll das dann in der Praxis funktionieren? Der Schulleiter wie alle Lehrerinnen und Lehrer an den Berufsschulen sind Angestellte des Freistaates und die Schulträger sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Für ein gutes Gelingen der Arbeit ist eine Kooperation zwischen Berufsschule und Träger täglich notwendig. Genau in diesem Verhältnis steht auch eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge. Man stelle sich einmal vor, wie belastet ein solches Arbeitsverhältnis vom ersten Tag an wäre, wenn wir das durchdrückten.
Ich will überhaupt nicht ausschließen, dass es eines Tages vielleicht doch notwendig sein könnte. Aber es ist doch, glaube ich, einleuchtend, zunächst darauf zu setzen, diese Unterschiede in der Rechtsauffassung mit dem Städte- und Gemeindetag auszuräumen – und dazu sind wir in Gesprächen –, denn dann würden sich auch die Möglichkeiten in den drei kreisfreien Städten wesentlich verbessern, und anschließend den Appell zu verstärken, mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten gemeinsam zu diesen Anstellungen zu kommen, damit auch diese zwei Millionen Euro, die wir im Haushalt eingeplant haben,
tatsächlich gut eingesetzt werden. Deshalb: Von der Auffassung her durchaus Übereinstimmung, Frau Abgeordnete, aber der Weg der Kooperation erscheint mir nach wie vor der erfolgversprechendere.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regierung muss die im Landtag beschlossenen Gesetze umsetzen und offenbar muss der Landtag auch kontrollieren, ob die Regierung das schafft. Das machen wir heute. Offenbar funktioniert es nicht.
Ich erkenne wohl an, Herr Flath, dass Sie sehr deutlich formuliert haben, dass Sie ein Problem erkannt haben. Leider haben Sie auch formuliert, dass Sie bei Ihrer Auffassung bleiben. Da hat dann der Kollege Colditz ein Problem. Ich hätte ihm heute gern zugehört, anstatt von Herrn Lars Rohwer nichts zum Lesen zu bekommen. Das wäre vielleicht ergiebiger gewesen. Deshalb muss ich auf die eben schon zitierte „Freie Presse“ ausweichen. Herr Colditz – ich zitiere –, Sie haben gesagt: „Das Gesetz gilt.“ Sehr schön, sehr richtig. Sie haben ebenfalls gesagt, Sie würden das Problem lösen und im Ausschuss beraten. Wir kommen darauf zurück. Das Beste, was Herr Colditz gesagt hat, jedenfalls was heute zitiert wurde, ist: Der jetzige Zustand ist ein Ärgernis. Es folgen Schritte. – Ich will hoffen, dass Sie nicht deswegen heute das Wort nicht erteilt bekamen.
Ich reize Herrn Colditz nicht. – Wir kommen also gemeinsam darauf zurück, denn Sie haben gemerkt, dass wir im Ausschuss bisher nicht richtig weitergekommen sind. Ich verspreche Ihnen hier: Wenn es nicht in absehbarer Zeit eine Lösung gibt, die tatsächlich überzeugend ist, werden wir einen Schulgesetzentwurf einbringen, der die Anstellung der Schulpädagogen beim Land vorsieht.
Diesen werden Sie auch wieder ablehnen, aber Sie werden ein Problem bekommen, weil Sie in der Öffentlichkeit nämlich als diejenigen dastehen, die mit den schwächsten Schülern überhaupt nicht umgehen wollen. Sie haben sie bereits in der Mittelschule oder in der Förderschule auf das Abstellgleis gestellt und fahren damit konsequent in den beruflichen Schulen fort.
Martin Dulig – jetzt ist er leider nicht mehr da, jedenfalls sehe ich ihn nicht – hat es wieder geschafft, mit schönen Worten das Thema großräumig zu umkreisen und das eigentliche Problem nicht anzusprechen.
Er hat uns wieder aufgefordert, endlich zu einer neuen Lernkultur überzugehen. Ich fordere heute einmal, dass er zu einer neuen politischen Kultur übergehen möge. Das würde uns vielleicht weiterhelfen.
Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Es geht hier um die schwächsten Schüler; diejenigen Schüler, die nicht nur Lernprobleme haben – ich habe selbst mal im Berufsvorbereitungsjahr unterrichtet und ich habe mich am vergangenen Montag noch mit einer Kollegin unterhalten –, sondern sie haben Drogenprobleme, sie haben Schwierigkeiten mit ihren Eltern. Es ist wirklich absolut verwerflich, sie in diesem Ausmaß hängen zu lassen. Ich nehme Sie beim Wort. Sie müssen hier etwas tun und keine leisen Schritte schreiten.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/8828 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dem Antrag dennoch nicht zugestimmt worden.
Ob der Zweck tatsächlich die Mittel heiligt, ist so eine strittige Frage – dass die Mittel den Zweck verfehlen können, eine Binsenweisheit. Und da meine ich nicht die Sache mit den Kanonenkugeln und den Spatzen.
Ihr Ansinnen, liebe Angehörige der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist nachvollziehbar. Doch auf dem Weg, den Sie mit Ihrem Antrag gehen, reißen Sie in meinen Augen hinter sich so manches Grundsätzliche ein.
Sie möchten eine flächendeckende sozialpädagogische Betreuung von Jugendlichen im Berufsvorbereitungsjahr. Das ist recht und billig und damit stimmen Sie mit der Mehrheit dieses Hauses prinzipiell überein, denn eine solche Betreuung ist ja im § 8 Abs. 3 Sächsisches Schulgesetz vorgesehen. Schulsozialarbeit gilt heute als ein bedeutendes Angebotssegment moderner Jugendhilfe, da sie im Alltag der Jugendlichen präsent ist und damit die Chance besteht, sich unmittelbar an der Lebenswelt der Jugendlichen zu orientieren. Das war vor wenigen Jahrzehnten noch nicht so. Immerhin ist sie längst Gegenstand
Der Freistaat Sachsen stellt jährlich 2 Millionen Euro für Personalkosten im Bereich der Schulsozialarbeit im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) zur Verfügung. Dies entspricht in etwa 46 Vollzeitstellen in diesem und im nächsten Jahr, bei denen der Freistaat 90 % der Kosten übernimmt.
Sie möchten, dass die Sächsische Staatsregierung dieses Gesetz flächendeckend umsetzt. Das bedeutet, dass Sie die bisherige Verfahrensweise – nämlich die anteilige Erstattung der Kosten für einen sozialpädagogischen Betreuer auf Antrag der Schulträger, also der Kommunen – für nicht geeignet erachten.
Wo liegt denn das Problem? Viele Kommunen stellen keinen Antrag. Es gibt derzeit nur knapp 15 Vollzeitstellen an insgesamt 15 Berufsschulzentren. Der Städte- und Gemeindetag ist nicht bereit, die verbleibenden 10 % der Personalkosten zu übernehmen. Dieser Umstand ist wirklich wenig erfreulich, da bin ich ganz Ihrer Meinung. Wir sind uns – so nehme ich an – einig darüber, was die Sozialarbeit im BVJ zu leisten vermag. Das Selbstbild der betreffenden Jugendlichen ist oft von Defizitzuschreibungen geprägt, und für die Sozialarbeit gilt es, Optionen zu öffnen, um Potenziale begleitend entwickeln oder stärken zu können.
Die Frage ist nun. Ist ein „energisches Durchgreifen“ der Regierung in dieser Situation angemessen? Soll der
Freistaat per Fach- bzw. Rechtsaufsicht die Einstellung von sozialpädagogischen Betreuern durchsetzen? Dies widerspräche der grundsätzlichen Zuständigkeitsregelung: Die Entscheidungskompetenz in Bezug auf das Lehrpersonal liegt beim Freistaat, die Zuständigkeit in Bezug auf die Sachausstattung sowie sogenanntes sonstiges schulisches Personal liegt bei der Kommune. Mit einer wie von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise würde dieses Prinzip eingerissen werden.
Der Sächsische Landtag hat mit dem letzten Haushaltsgesetz die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Kommunen sind ebenso wie die Staatsregierung in der Pflicht, das Gesetz umzusetzen. Weil wir die Kompetenz der Kommunen erhalten wissen wollen, stimmen wir, die CDU-Fraktion, gegen diesen Antrag.
Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet und damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Tagesordnung der 81. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 82. Sitzung auf morgen, Freitag, den 8. Juni, 10:00 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen bereits vor.