Protocol of the Session on June 6, 2007

Man sieht mal wieder: Lichdis Gurkentruppe packt zwar keine heißen Themen an, dafür aber warme. Schon bei der 1. Lesung dieses Entwurfs am 15. November 2006 gab Herr Lichdi die wahre Stoßrichtung des GRÜNENAntrages preis. Ich zitiere Herrn Lichdi: „Hier geht es nicht in erster Linie um die Höhe der Kosten für die Eheschließung oder die Verpartnerung, sondern um die Beendigung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben.“ Herr Lichdi, Sie hätten niemandem erklären müssen, dass Sie diese Kostendiskussion nur als Vehikel für eine ganz andere, langfristige gesellschaftspolitische Zielsetzung nutzen wollen.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Genau!)

Sie wollen Homosexualität, die als Ausreißer aus der Natur im privaten Bereich natürlich zu tolerieren ist, zum gesellschaftlichen Normalfall machen, ja regelrecht zum sexualpolitischen Avantgarde-Projekt ausrufen.

(Zurufe von der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Die natürliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau gilt modernen Linken als regelrechtes Auslaufmodell und soll mit der widernatürlichen Spaßgemeinschaft Gleichgeschlechtlicher gleichgestellt werden, auch um gezielt sozialethische Verwirrung zu stiften. Mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Pobereit, verfügen Sie ja bereits über einen mediengängigen Vortänzer.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Nicht erst seit Kurzem bekommen die rosaroten Gleichstellungsprediger auch Unterstützung von der CDU. So war kürzlich der „Leipziger Volkszeitung“ zu entnehmen, dass die Schirmherrschaft über den diesjährigen Christopher-Street-Day in Dresden ausgerechnet Sachsens Familienministerin, Helma Orosz, übernehmen wird. Zu dem grellbunten Karnevalsumzug der Schwulen, Lesben und Transen werden 3 000 Teilnehmer erwartet. Das diesjährige Motto lautet „Regenbogenfamilie – entdecke die Vielfalt!“

Wir als NPD-Fraktion stellen uns schon die Frage, was sich Frau Orosz als Familienministerin einer angeblich familienfreundlichen und wertkonservativen Partei eigentlich dabei gedacht hat, diesem tuntigen Treiben in Dresden ihren Segen als Schirmherrin zu geben.

(Beifall bei der NPD – Widerspruch bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Herr Gansel, ich bitte Sie, sich in Ihrer Wortwahl entsprechend der Würde des Hauses zu benehmen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich werde mir Mühe geben. Ich weiß aber nicht, ob es mir gelingen wird, Frau Präsidentin.

Ich könnte mir vorstellen, dass es in diesem Haus auch einige restkonservative CDU-Abgeordnete gibt, die es zumindest irritierend finden, dass ihre Familienministerin eine Veranstaltung unterstützt, die ganz offen für folgende Forderungen eintritt, nachzulesen auf der Internetseite der Christopher-Street-Day-Veranstalter. Die Ziele, die vertreten werden – und scheinbar auch von der CDUFamilienministerin –, sind die völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Steuer- und Erbrecht,

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

die volle rechtliche Anerkennung von homosexuellen Paaren in Fragen von Adoption und Sorgerecht,

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

die Beseitigung von Nachteilen für Transsexuelle – trauen Sie sich jetzt nicht zu applaudieren oder doch?

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Doch, auch klar.

Ganz allgemein wollen die Veranstalter des Dresdner Christoper-Street-Days „den Stolz und das Selbstbewusstsein der Schwulen, Lesben und Transen im Freistaat Sachsen zeigen“.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Damit wollen die Veranstalter nach eigenem Begründen überdies auch klare Position gegen die im Landtag vertretene NPD beziehen. Für diese Abgrenzung zur NPD einmal einen ganz herzlichen Dank an dieser Stelle! Es zeigt sich doch, wer in diesem Land das Mehrheitsempfinden der Normalbevölkerung vertritt und wer nicht mehr.

(Beifall bei der NPD)

Die CDU-Familienministerin, Stichwort Regenbogenfamilie, augenscheinlich nicht mehr!

Als NPD halten wir an dieser Stelle fest: Im Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz heißt es in nicht fehlzudeutender Weise: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Der der natürlichen Familie als Grundlage des Volkes zuteil werdende Schutz des Staates muss nach unserer Auffassung auf allen Rechtsgebieten nachdrücklich betont werden. Daraus folgt für uns als NPD ganz selbstverständlich, dass

beliebige sexuelle Spaßgruppen und sexuell verwirrte Patchwork-Familien – Stichwort Regenbogenfamilien – einen anderen Rechtsstatus haben als Lebensbeziehungen von Mann und Frau mit eigenen Kindern und das Erstere deshalb geringfügige kostenrechtliche Nachteile in Kauf zu nehmen haben.

Dies findet übrigens auch im Steuerrecht seinen Niederschlag, darunter im Einkommensteuergesetz, im Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz und im Grunderwerbsteuergesetz. Das Finanzgericht Köln lehnt beispielsweise ein Ehegattensplitting bei Mitgliedern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ab, denn dem stehen nicht nur der Wortlaut der §§ 26 und 26b Einkommensteuergesetz entgegen, sondern auch der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber hat bewusst von einer einkommensteuerrechtlichen Gleichstellung von Ehegatten und Partnern einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft abgesehen.

Nach Ansicht des Kölner Finanzgerichtes ist die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und gleichgeschlechtlichen Partnern bei der Anwendung des Splittingtarifes keinesfalls verfassungswidrig. Auch auf vielen anderen Rechtsgebieten gibt es keine Gleichstellung der Ehe von Heterosexuellen mit sogenannten Lebenspartnerschaften. „Das ist auch gut so“ – um eine rhetorische Anleihe beim Regierenden Bürgermeister Berlins mit seiner bekannten Vorliebe zu nehmen.

Die NPD-Fraktion lehnt den Antrag der GRÜNEN selbstverständlich ab und gibt damit dem Normalempfinden der Mehrheitsbevölkerung eine Stimme.

(Beifall bei der NPD – Rico Gebhardt, Linksfraktion.PDS: Ganz schöner Unsinn! – Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Die FDP-Fraktion erhält das Wort. Herr Dr. Martens, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist manchmal schon eine ziemliche Zumutung, was man sich hier anhören muss.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Ich sage Ihnen eines, Herr Gansel: Ihr großes Vorbild, Michael Kühnen, würde sich im Grabe umdrehen,

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP, der Linksfraktion.PDS, der SPD und den GRÜNEN)

wahrscheinlich auf den Rücken, wenn er hört, wie Sie hier Lebenspartnerschaften als widernatürliche Spaßgemeinschaften denunzieren oder von Patchworkfamilien als sexuell verirrt sprechen. Damit offenbaren Sie allenfalls eines: keine Kenntnisse, aber dafür die dümmlichen Sexualverkrampfungen des Blut- und Bodenpersonals.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP, der SPD, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Der vorliegende Gesetzentwurf beschäftigt sich in der Tat mit einem Randproblem. Wir hatten über das Thema des Lebenspartnerschaftsausführungsgesetzes bereits gesprochen. Auch die Union hat dem Gesetzentwurf der FDP damals zugestimmt. Eigentlich wäre es eine Selbstverständlichkeit anzunehmen, dass infolge des Lebenspartnerschaftsausführungsgesetzes der förmlichen Gleichstellung der Verpartnerung mit der Eheschließung, zumindest in bürokratischer Hinsicht, auch das Gebührenrecht entsprechend angepasst wird. Das war leider bisher nicht möglich.

Deswegen halten wir, wie die einbringende Fraktion, diesen Gesetzentwurf leider doch für notwendig. Die Argumente, die dagegen angewandt werden, überzeugen nach wie vor nicht. Da wird von der kommunalen Selbstverwaltung gesprochen und davon, dass gebührenrechtlich bisher die Gebührenstruktur bei der Eheschließung eine Subventionierung der Ehe darstellen würde. Dass dies so ist, ist allerdings bisher nicht nachgewiesen, und wenn das so wäre, dann müsste Sachsen sich längst an die Speerspitze der Bewegung gesetzt haben, die die sogenannte Personenstandsverordnung ändert. Diese regelt nämlich die Gebührenstruktur bei Eheschließungen und die Gebühren hierzu. Das wird bundeseinheitlich geregelt. Die Staatsregierung hat hier bisher keine Aktivitäten erkennen lassen. Deswegen überzeugt uns dieses Argument gewiss nicht.

Zu Artikel 6 muss man Folgendes sagen: Die heiligen Eide auf die Familie als Kernzelle der Gesellschaft hier abzuleisten ist fehl am Platz. Das Gebührenrecht ist nicht die Spielwiese zur Grundgesetzbeteuerung und das Hohelied auf Artikel 6 und den Schutz der Familie. Es ist auch nicht geeignet, den Kampf gegen widernatürliche Unzucht zu führen oder anderes. Es geht um ein Gebührenproblem, um mehr nicht. Wenn man das begriffen hat, fällt es auch nicht schwer, diesem Gesetzentwurf zuzu

stimmen, meine Damen und Herren. Meine Fraktion wird dies jedenfalls tun.

(Beifall bei der FDP und den GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Gibt es aus den Fraktionen noch Diskussionsbedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich, bevor wir in die Einzelabstimmung gehen, ob der Berichterstatter des Ausschusses das Wort ergreifen möchte. – Das ist auch nicht der Fall.

Dann, meine Damen und Herren, kommen wir entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung zur artikelweisen Beratung und Abstimmung. Da keine Änderungsanträge vorliegen, würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir im Block abstimmen.

Ich rufe auf das Gesetz zur kostenrechtlichen Gleichstellung der Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften und Eheschließungen, Drucksache 4/6894, Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, über die Überschrift, über Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, über Artikel 2 Änderung des Sächsischen Kostenverzeichnisses, über Artikel 3 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang und über Artikel 4 Inkrafttreten. Wer der Überschrift und diesen genannten vier Artikeln zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine größere Anzahl Stimmen dafür. Dennoch ist der Überschrift und diesen Artikeln mehrheitlich nicht zugestimmt worden. Damit erübrigt sich die Gesamtabstimmung zu diesem Gesetzentwurf, und ich beende den Tagesordnungspunkt 5

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Regelung des Rechtsanspruches von Schulkindern auf eine kostenfreie Mittagsversorgung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulkinderversorgungsgesetz – SächsKindVersorgG)

Drucksache 4/7176, Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS