Gemessen am gesamten CO2-Ausstoß in Deutschland hat der Straßenverkehr einen Anteil von 20 %. Natürlich muss der Straßenverkehrsbereich, wie alle anderen Bereiche, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aus diesem Grund ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, den CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen ab 2008 verbindlich auf einen Durchschnittswert von maximal 140 Gramm CO2 pro Kilometer und ab 2012 auf 120 Gramm CO2 pro Kilometer zu begrenzen, vernünftig. Er wird auch von der Sächsischen Staatsregierung begrüßt.
Selbstverständlich wird die Sächsische Staatsregierung darauf hinwirken, dass bei künftigen Beschaffungen von Dienstkraftfahrzeugen die von der EU vorgegebenen Emissionswerte eingehalten werden, wenn und soweit die Automobilhersteller die Voraussetzungen dafür schaffen. Dazu bedarf es keines Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dies versteht sich von selbst.
Die Staatsregierung hat bereits vor geraumer Zeit Maßnahmen ergriffen, die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag aktuell gefordert werden. So ist in der Anlage 4 zur VwV-Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 festgelegt, dass grundsätzlich nur noch schadstoffarme Dienstkraftfahrzeuge mit der Euro-Norm 4 und mit niedrigem Verbrauch anzuschaffen sind. Leistung und Hubraum sind auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Die gesamte Landesverwaltung ist angehalten, die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge zu prüfen. Im Falle von Ersatz- und Neubeschaffungen sind grundsätzlich Dieselkraftfahrzeuge anzuschaffen, die über einen geschlossenen Rußpartikelfilter sowie die Technik zum Zurückhalten von Stickoxiden verfügen.
In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen konkret mitteilen, dass im Bereich der Selbstfahrerfahrzeuge und der mit Berufskraftfahrern besetzten Dienstkraftfahrzeuge der Zentralen Fahrbereitschaft der Staatsregierung (für eventuelle Zwischenfragen: ohne Fahrzeuge von Minis- terpräsident, Ministern und Staatssekretären) der derzeitige Durchschnittswert der CO2-Emissionen bereits bei 160,15 Gramm pro Kilometer – und damit nur 20 Gramm pro Kilometer über den ab 2008 einzuhaltenden Grenz
werten – liegt. Der durchschnittliche Verbrauch vorgenannter Fahrzeuge liegt bei 6 Litern pro 100 Kilometer Diesel bzw. bei 7,1 Litern pro 100 Kilometer Benzin.
Im Bereich der Selbstfahrerfahrzeuge der Zentralen Fahrbereitschaft der Staatsregierung werden gegenwärtig auch zwei mit Erdgas betriebene Fahrzeuge eingesetzt. Nach Abschluss der Erprobungsphase wird über die weitere Anschaffung entsprechender Fahrzeuge mit Erdgasantrieb entschieden.
76 % aller Fahrzeuge der Zentralen Fahrbereitschaft der Staatsregierung haben die derzeit höchste Euro-Norm 4. 51 % dieser Fahrzeuge verfügen bereits jetzt über einen Rußpartikelfilter. Es ist geplant, bei Neu- und Ersatzbeschaffungen von Dienstkraftfahrzeugen der Zentralen Fahrbereitschaft der Staatsregierung künftig nur noch Miet- bzw. Leasingfahrzeugen den Vorrang zu geben, um flexibel auf die Innovationen der Automobilhersteller reagieren zu können.
Es ist selbstverständlich, dass die Berufskraftfahrer und Selbstfahrer seit Jahren regelmäßig zu einer vorausschauenden und Kraftstoff sparenden Fahrweise angehalten werden. Dies war auch in früheren Jahren, damals allerdings vor dem Hintergrund gestiegener Kraftstoffpreise, der Fall.
Die von mir genannten Beispiele verdeutlichen, dass die Staatsregierung bereits jetzt ihrer Verantwortung beim Klimaschutz auch im Bereich ihrer Dienstwagenflotte nachkommt und alles tun wird, um künftige Verschärfungen der Emissionswerte einzuhalten. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte deshalb abgelehnt werden.
Meine Damen und Herren! Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Die 76. Sitzung ist abgearbeitet. Die nächste Sitzung ist auf morgen, den 10. Mai 2007, 10:00 Uhr, festgelegt.