Ich lasse über den Punkt 3 abstimmen. Wer dem Punkt 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Punkt dennoch mehrheitlich abgelehnt.
– Herr Jähnichen, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das gesagt haben –, dann hätten Sie schon mehrfach einem Antrag von uns zustimmen können, mit dem wir das erreichen wollten. Und ich sage Ihnen: Vielleicht stellen wir demnächst einen gemeinsamen Antrag, weil wir das gleichsam beide wollen.
Ich lasse über den Punkt 4 des Antrages abstimmen. Wer dem Punkt 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Punkt abgelehnt.
Ich lasse über den Punkt 5 abstimmen. Wer dem Punkt 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür mehrheitlich abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, habe ich noch eine Frage an den Abg. Petzold: Herr Petzold, ist es richtig, dass Sie vorhin den Begriff „Narrenrepublik“ verwendet haben? Ich lasse schließlich über den Punkt 6 des Antrages abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Punkt ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der CDU, das Wort zu nehmen. Herr Dr. Rößler, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist das Anliegen beider Antragsteller erfüllt: Bundestag und Bundesrat haben sich darauf verständigt, eine Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Beziehungen zu bilden. Es ist eine paritätische Vertretung vorgesehen. Auch vier Abgeordnete aus den Landtagen sollen eingebunden werden – zwar nicht mit Stimmrecht, aber wohl mit Rede- und Antragsrecht. Mehr ist von der Linksfraktion.PDS nicht gefordert worden. Wir könnten also zufrieden sein. Unser Finanzminister hat in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses versprochen, uns in entsprechenden Abständen, wenn die Verhandlungen Fortschritte machen – was wir alle hoffen –, zu unterrichten. Das sollte uns erst einmal reichen.
Deshalb möchte ich gleich zu dem sprechen, was wir erreichen wollen: zu den Zielen und Inhalten dieser sogenannten Mutter aller Reformen, der großen Reform des deutschen Föderalismus.
Wir haben uns immer wieder gegenseitig bestätigt, dass übermäßige Verflechtung Vetos erzeugt und dass Konformitätsdruck den Reformstau des föderalen Systems in Deutschland hervorgerufen hat. Der erste Schritt zur Modernisierung der Föderalismusstruktur ist getan:
Die Zuständigkeiten von Bund und Ländern sind deutlicher getrennt, die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze wurde deutlich verringert und die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzen sind gegen den Durchgriff des Bundes geschützt. Die Autonomie der Länder ist gestärkt, und ich hoffe, dass es ganz anders wird, als es Heinrich Heine nicht nur im „Wintermärchen“ gesagt hat. Er hat vom deutschen Föderalismus immer nur das Schnarchen zu vernehmen geglaubt. Wir erwarten jetzt kraftvollen Wettbewerbsföderalismus.
Aber, meine Damen und Herren, das war nur der erste Schritt. Die große Reform der Haushaltsverfassung, der föderalen Finanzbeziehungen steht noch vor uns, und nur bei klarer Abgrenzung der Verantwortung für die Finanzhoheit sind Bund, Länder und Gemeinden gezwungen, ihren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen zu leisten.
Bei der Föderalismusreform II geht es um zwei Fragestellungen: Es geht um die Regelung der Finanzströme der Zukunft, um den zukünftigen Länderfinanzausgleich und
Was brauchen die neuen Länder? Was ist für uns wichtig? – Die neuen Länder benötigen Solidarpaktmittel bis 2019 in der zugesagten vollen Höhe. Diese Mittel sind zweckgerecht für die Schließung der noch bestehenden Infrastrukturlücken, gezielte Investitionsförderung und zum Ausgleich der unterproportionalen Finanzkraft der Kommunen auszugeben. Meine Damen und Herren, so wird es wortwörtlich im neuen Grundsatzprogramm der CDU stehen, und ich hoffe, dass wir damit auch diese Finanzierungssicherheit für den Aufbau der neuen Länder sichergestellt haben. Trotzdem: Wir werden die zweckentsprechende Verwendung der Mittel vor den Argusaugen der westdeutschen Geberländer in jedem Fortschrittsbericht immer wieder nachweisen müssen, und deshalb ist es gut, wenn wir in Sachsen die 100 % faktisch immer einhalten.
Wie dramatisch ist die Situation der Staatsverschuldung? Da komme ich zum zweiten Ziel dieser „Mutter aller Reformen“. Wir sprechen bisher immer nur von der Spitze des Eisberges, diesen 1 500 Milliarden Staatsschulden. Damit überschreitet der ehemalige Musterknabe Deutschland seit Jahren nicht nur den von Maastricht vorgegebenen Anteil der Verschuldung am Bruttosozialprodukt mit 70 %, sondern auch die Grenze der Neuverschuldung. Meine Damen und Herren! Die verdeckte Staatsverschuldung, diese 75 % der Schulden, die sozusagen – lassen Sie mich in diesem Bild bleiben – unterhalb der Wasseroberfläche liegen, belaufen sich auf sage und schreibe 270 % unseres Bruttosozialprodukts.
Wenn wir den deutschen Staat nicht an diesem Eisberg scheitern lassen wollen, dann müssen wir etwas tun. Der Staat muss seine finanzielle Handlungsfähigkeit wieder erlangen. Was können wir nun tun, damit unser Staatsschiff unter den steigenden Lasten – unser Finanzminister lächelt – nicht absäuft? Wir müssen die Ausgaben einschließlich Zinsen aus Einnahmen finanzieren. Wir brauchen, meine Damen und Herren, in den Landesverfassungen und im Grundgesetz ein Neuverschuldungsverbot.
Das wird auch das programmatische Ziel der CDU in ihrem neuen Grundsatzprogramm sein. Lassen Sie mich das hier schon ankündigen.
Sachsen hat hierbei eine Vorreiterrolle eingenommen, obwohl, meine Damen und Herren – ich erinnere daran –, unser Haushalt eben zu 50 % von Transferleistungen abhängig ist und sich viele Geberländer verschulden. Auch das müssen wir bei dieser Diskussion immer wieder beachten. Wir dürfen also den Musterknaben nicht zu sehr heraushängen lassen.
Aber was nützt es, meine Damen und Herren, wenn einzelne Bundesländer Neuverschuldungsverbote in ihren Verfassungen haben und sich daran halten – wie Bayern, der Freistaat Sachsen und vielleicht auch MecklenburgVorpommern, was uns alle ja überrascht hat –, während andere ungeniert weiter Schulden machen? Also brauchen wir zusätzlich einen nationalen Stabilitätspakt, der die anderen am Schuldenmachen hindert.
Meine Damen und Herren! Verfassungsrechtler sagen – wie es unser Bundespräsident Horst Köhler kürzlich in einer Rede bemerkte –, das Haushaltsrecht in den deutschen Ländern und beim Bund werde dermaßen missachtet, dass es schon ein Recht minderer Qualität sei.
Meine Damen und Herren! Abbau der Altschulden muss nach diesem Verbot der Neuverschuldung der nächste Schritt sein, und zwar nicht nur der offensichtlichen Verschuldung, sondern auch der versteckten, impliziten Schulden. Sachsen ist hier auf dem richtigen Weg. Ich erinnere an den Finanzierungsfonds, dem dieses Hohe Haus weitestgehend zugestimmt hat. Er soll die Lasten, die uns zukünftig aus den Pensionen der Beamten erwachsen, abfedern. Wir haben mit dem Abbau der Altschulden begonnen. Mein Dank geht an unseren Finanzminister, der bereits das abbildet, was uns aus dem Absinken der Bevölkerungszahlen als Zuwachs der Neuverschuldung pro Kopf erwächst. Das sind die berühmten 62 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren! Schulden von heute sind Zinskosten und Steuern von morgen. Dieses Wissen führt dazu, dass viele Bürger in unserem Land in ihrer Investitions- und Leistungsbereitschaft oftmals resignieren, weil sie nicht wissen, wie wir dieses Problem lösen wollen. Deshalb gibt es zum Abbau der Neuverschuldung keine Alternative.
Ich fasse noch einmal zusammen: Verfassungsrechtliche Verankerung des Neuverschuldungsverbotes auf allen Ebenen, auch im Grundgesetz, nationaler Stabilitätspakt als Pakt zur Entschuldung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – das müssen die zentralen Bausteine einer umfassenden Föderalismusreform werden. Das Ziel dieser Reform ist die Rückgewinnung der Finanz- und Handlungsverantwortung auf jeder Ebene und die Bündelung in einer Hand.
Die staatliche Ebene, die staatliche Aufgaben schafft, die vor und während Wahlen politische Versprechen macht, besorgt in Zukunft Auge in Auge mit dem Wähler die notwendigen Finanzmittel und erlegt dem Wähler vielleicht für Wohltaten, die man zu verteilen meint, gleich die dazu notwendigen Steuern auf.
Nur wenn die Bürger in Bund, Ländern und Gemeinden politische Verantwortung wieder klar zuordnen können, werden sie sich wieder stärker für unser demokratisches Gemeinwesen interessieren und engagieren. Deshalb brauchen wir eine radikale Föderalismusreform, die diesen Namen verdient.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 15. Dezember 2006 haben Bundestag und Bundesrat entschieden, wie die Modalitäten zur Bildung einer 32-köpfigen Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zur Ausarbeitung einer Föderalismusreform II gestaltet werden. Insofern ist der Teil 1 des Antrages der Linksfraktion.PDS an sich erledigt.
Der Auftrag der Kommission ist es, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten und diese den veränderten Rahmenbedingungen für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Empfehlungen sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und deren Finanzausstattung zu stärken.
Stichwortartig seien genannt: Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Setzung von Standards, Entbürokratisierung, Effizienzsteigerung, unter anderem durch Entflechtung von Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der den Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung sowie verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeit eines erleichterten freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern.
Es zeigt sich, dass die Themenspanne von Länderfusion – der CSU-Abgeordnete Ramsauer sagt: „Die Kleinstaaterei ist nicht mehr zeitgemäß!“ – über Diskussionen zum konsensualen Föderalismus oder Wettbewerbsföderalismus – Westerwelle – weiter über Diskussionen zu Nebenfinanzausgleichen, beispielsweise bei Eliteuniversitäten, bis hin zur kommunalen Ebene – Stichworte: Gewerbesteuer, horizontaler und vertikaler Finanzausgleich in Kommunen, aber auch in Ländern – und schließlich zum Gestaltungsspielraum von Ländern zur Erhebung von Steuern reicht.
Die Kommission, die zurzeit über diese Themen getrennt diskutiert, hat die Aufgabe zu eruieren, auf welche Themen man sich konzentrieren will.
Ein zentraler Punkt der Reform muss es sein, die Verschuldungsgrenze des Maastricht-Vertrages auf die Bundesländer zu übertragen. Dieser Vertrag schreibt vor, dass das jährliche öffentliche Defizit nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes betragen darf. Dabei gibt es Sanktionsmechanismen. Über dieses auch von unserem Ministerpräsidenten gern angesprochene Thema muss, kann und soll man reden. Letztendlich ist er es, der den Freistaat in dieser Kommission vertritt. In einer Rede vor unserem Parlament erteilte er der Sozialisierung von Schulden eine klare Absage.
Wenn man sich dieses Themas annimmt, muss man die Entwicklung der Verschuldung des Bundes und der Länder betrachten. Es fällt auf, dass im Zeitraum von