von Westfernsehen befreites Dresden nannten, ist, dass die Kampfgruppen der SED und ihre Prügelkameraden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zeitschrift „Merian“ schrieb 1995 in ihrem Heft über Dresden und die Dresdner Neustadt Folgendes – ich zitiere –: „Wer in Dresden Neustadt sagt, meint immer die Äußere Neustadt, vielleicht, weil man öfter von ihr spricht als vom vornehmen barocken Nachbarn, vielleicht, weil sie so anders ist, so unberechenbar und so schwer zu verstehen. Ein ‚Chaotenviertel’ nennen sie einige, ‚gemütlich’ andere. Und die
an der Vielfältigkeit und Attraktivität der Stadt Dresden. Sie ist ein fester Bestandteil vieler Besuchergruppen. Andererseits macht die Neustadt immer wieder negative Schlagzeilen.
Ich verweise nur auf die im Oktober vergangenen Jahres stattgefundenen Randale, bei denen Gegenstände in Brand gesetzt und Angehörige der Feuerwehr wie auch der Polizei mit Flaschenwürfen angegriffen wurden, auf die sogenannte Bunte Republik Neustadt, auf die Ausschreitungen zum Jahreswechsel 2006/2007. Zu der in den Medien stehenden Frage „Warum kriegen Sie die Neustadt nicht in den Griff?“ kann ich nur sagen: Diese Frage ist berechtigt.
Meine Damen und Herren, dieser Entwicklung muss entschieden Einhalt geboten werden. Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag ist sich ganz klar einig,
dass wir den Innenminister unterstützen und dass wir sogar noch mehr fordern, als er im Moment überhaupt im Blick hat.
Es kann nicht sein, dass sich Gruppen oder Einzelne über die rechtsstaatliche Ordnung hinwegsetzen und keinerlei Rücksicht auf Leben, Gesundheit und Eigentum anderer nehmen.
Aus diesem Grund ist die Videoüberwachung an besonders neuralgischen Punkten in der Dresdner Neustadt nicht verzichtbar. Es interessiert uns überhaupt nicht, was der Ortsbeirat oder irgendein anderer dazu sagt,
sondern hier ist staatliches Handeln gefragt. Sie ist ein Bestandteil neben anderen präventiven Maßnahmen gegen Randale, Gewalt und Vandalismus.
Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Wir haben im § 38 des Polizeigesetzes eine Rechtsgrundlage dafür. Wir müssen uns davor hüten, Videoüberwachung zu dämoni
sieren. Sie gewährleistet schließlich neben der Polizeipräsenz vor Ort eine wirksame Abschreckungsmaßnahme gegen Kriminalität sowie spontane Gewaltbereitschaft und bietet bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung von Gewalttätern.
Sie wird nicht jede Spontantat verhindern können. Aber eines können Sie sicher sein: Wir werden die Täter schneller finden.
Dass dem so ist, lässt sich eindrucksvoll anhand von Zahlen aus Leipzig ablesen. Die „Sächsische Zeitung“ hat darauf verwiesen, dass bereits 1996 an besonders prägnanten Stellen die Videoüberwachung in der Stadt eingeführt wurde und sich seitdem die Anzahl der registrierten Straftaten massiv verringert hat. So sank allein am Hauptbahnhof die Anzahl der registrierten Straftaten von 1 209 im Jahre 1996 auf 146 im vergangenen Jahr
An dieser erfreulichen Entwicklung hat die Videoüberwachung einen maßgeblichen Anteil. Ich bin der festen Überzeugung, dass sie nach Einführung in der Neustadt auch dort den gleichen Effekt hervorrufen wird.
Meine Damen und Herren, ich bin mir natürlich der Bedenken, welche im Zusammenhang mit der Videoüberwachung genannt werden, bewusst. Vorläufig ist es geplant, vier Standorte für die Videoüberwachung einzurichten, welche in der Vergangenheit besonders deutlich aufgrund von Krawallen und Kriminalität hervorgetreten sind. Ich weiß, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte eine dauerhafte Videoüberwachung ablehnt und sie nur dann für verhältnismäßig erachtet, wenn sie als Ultima Ratio, als letztes Mittel, eingesetzt wird und sich alle zuvor ergriffenen Maßnahmen als unzureichend und unwirksam erwiesen haben. Genau davon kann man ausgehen. Dem ist zu entgegnen, dass die Videoüberwachung zum einen neben dem verstärkten Auftreten von Polizeistreifen zum Einsatz kommen soll und diese aktive Form der modernen Technik eben letztlich das menschliche Auge ersetzt.
Mit lediglich vier geplanten aktiven Kameras an bekannten Orten stellen wir sicher, dass derzeit keine flächendeckende Überwachung stattfindet, sondern sich die Überwachung punktuell auf Schwerpunkte konzentriert.
Wie Minister Buttolo in der letzten Sitzung des Innenausschusses bekannt gegeben hat, sollen die Kameras eben auch nicht ständig, sondern nur zu Kriminalitätsschwerpunktzeiten aufzeichnen. Die Beeinträchtigung der
nichtstraffälligen Bürger durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird damit so gering wie möglich gehalten.
Wenn ich Ihren Antrag lese, ist er ja irreführend. In Ihrem Antrag schreiben Sie, auf die Anwendung jeglicher Form der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume zu verzichten. Das ist etwas völlig anderes. Sie erwecken den Eindruck, als würde in den Räumen eine Überwachung stattfinden. Es geht um den öffentlichen Raum. Aber das ist genau der Stil, mit dem Sie versuchen, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass dadurch dem vielfach geforderten Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, welches durch die Videoüberwachung gefährdet erscheint, Rechnung getragen wird. Dass die Daten rechtzeitig gelöscht werden, davon ist selbstverständlich auszugehen.
Übrigens hat ein Vertreter der GRÜNEN in der Londoner Stadtversammlung im Rahmen eines Gespräches mit uns durchaus zutreffend geäußert, dass Videoüberwachung keine Frage der Freiheits- und Menschenrechte ist, sondern eine Frage der inneren Sicherheit und der Verantwortung der Politik für ihre Bürger. In London kann man durchaus von einer flächendeckenden Überwachung ausgehen. Von daher wäre es wünschenswert, unter Zuhilfenahme der Videoüberwachung und der jetzt schon angewandten Mittel
seitens der Polizei eine effiziente und effektive Präventivarbeit zu leisten. Letztlich ist dies Vorbeugungsarbeit, die es ermöglicht, dass in Zukunft nicht mehr negative Schlagzeilen über Randale und Ausschreitungen in der Neustadt und die damit verbundenen immensen Sach- und Imageschäden erscheinen.
Dass sich Videoüberwachung weltweit bei der Ergreifung von Tätern eignet, zeigen die jüngsten Beispiele: in der Türkei bei der Aufklärung des heimtückischen Mordes an einem Journalisten, in Deutschland bei dem versuchten Anschlag mit den Kofferbomben, die Täter anschließend im Libanon zu fassen, oder die zeitnahe Festnahme der Attentäter auf die Londoner U-Bahn. Wir wollen es erst gar nicht so weit kommen lassen.