Protocol of the Session on December 12, 2006

sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Artikel 12 mehrheitlich zugestimmt worden.

Entschuldigung, ich bin jetzt etwas zu schnell gewesen. Wir kommen noch zur Nr. 10. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/7208. Ich bitte um Einbringung, wenn gewünscht. Herr Herbst, bitte.

Wir möchten mit dem Änderungsantrag erreichen, dass auch die Juniorprofessoren in Sachsen den Titel „Professor“ führen können. Das soll der Sinn und Zweck sein. Das wurde bisher abgelehnt, deshalb beantragen wir es hier erneut.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich lasse abstimmen über die Nr. 10 des Artikels 12. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Nr. 10 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich lasse abstimmen über die Nrn. 11 bis 28 des Artikels 12. Wer denen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich lasse über Artikel 12 insgesamt abstimmen. Wer Artikel 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 12 mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zu Artikel 13, Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögensaufbauhilfefonds Sachsen 2002 zur Beseitigung der vom August-Hochwasser 2002 verursachten Schäden, §§ 1 bis 8. Wer Artikel 13 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Artikel 13 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich lasse über Artikel 14 – Änderung des Rechnungshofgesetzes, Nrn. 1 und 2, abstimmen. Wer den Nrn. 1 und 2 in Artikel 14 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist den Nrn. 1 und 2 in Artikel 14 zugestimmt worden.

Es wird die Einfügung eines neuen Artikels 14a begehrt. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 4/7296 vor. Ich bitte um Einbringung. – Das hat sich erledigt. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Es gibt ferner einen Änderungsantrag der NPD-Fraktion, in dem ein neuer Artikel 15 begehrt wird. Der Änderungsantrag liegt in Drucksache 4/7212 vor. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich hatte schon über Artikel 14 – Änderung des Rechnungshofgesetzes – in der Fassung des Ausschusses abstimmen lassen. Damit erübrigt sich eine weitere Abstimmung.

Wir kommen zu Artikel 15 – Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Hierzu gibt es zu Abs. 1 einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, vorliegend in Drucksache 4/7356. Ich bitte um Einbringung.

Herr Präsident! Es ist wiederum eine Änderung redaktioneller Art. Ich bitte um Abstimmung.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Abs. 1 zugestimmt worden.

Wir kommen zu den Abs. 1a und 2 in der Fassung des Ausschusses. Wer denen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ein ähnliches Abstimmungsverhalten und damit Zustimmung.

Wir kommen zu Abs. 3. Auch hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Ich bitte um Einbringung. – Geht es wieder um eine redaktionelle Änderung?

(Heinz Lehmann, CDU: Ja!)

Dann nehmen wir das zur Kenntnis. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem Änderungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich lasse abstimmen über die Abs. 4 bis 7 in der Fassung des Ausschusses. Wer denen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten, damit Zustimmung.

Es wird gewünscht, dass über Artikel 15 mit den beschlossenen Änderungen nochmals abgestimmt wird. Wer Artikel 15 in der Fassung des Ausschusses einschließlich

der eben beschlossenen Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt worden.

Damit ist der Tagesordnungspunkt mit der 2. Beratung abgeschlossen. Die 3. Beratung findet am Freitag statt.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 4

2. und 3. Lesung der Entwürfe

Gesetz zur Gewährleistung einer unabhängigen Datenschutzkontrolle im nicht öffentlichen Bereich

Drucksache 4/5037, Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS

Drucksache 4/7132, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Datenschutzgesetzes

Drucksache 4/5121, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Drucksache 4/7133, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Die Fraktionen haben die Möglichkeit zu einer allgemeinen Aussprache. Es beginnt die Linksfraktion.PDS, danach CDU, SPD, NPD, FDP und GRÜNE, soweit noch Redezeit vorhanden ist. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte Herrn Dr. Friedrich, für die Linksfraktion.PDS das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, es ist eine mittlere Zumutung, nach 20 oder besser gesagt 24 Stunden Haushaltsdiskussion jetzt noch ein kompliziertes Fachgesetz zu besprechen. Es geht um den Datenschutz. Ich denke, es ist ein wichtiges Gesetz. Daher darf ich Sie bitten, meinen Beitrag als kleinen physischen und psychischen Härtetest hinzunehmen und mir und den anderen Rednern einige Minuten zuzuhören.

Ich will an das Problem erinnern. Worum geht es? Ich nehme ein einfaches Beispiel aus dem Leben. Wer ist zuständig für die Videoüberwachung in der Bahn, auf dem Bahnhof, im Bus oder in der Einkaufspassage? Die Aufzählung gleicht einem Irrgarten: In der Bahn ist das Regierungspräsidium zuständig, auf dem Bahnhof ebenfalls das Regierungspräsidium, auf dem Bahnhofsvorplatz der Sächsische Datenschutzbeauftragte, im Bus eines privaten Unternehmens wiederum das Regierungspräsidium, in der Einkaufspassage das Regierungspräsidium, in der Fußgängerzone aber wiederum der Sächsische Datenschutzbeauftragte.

Ein ähnliches Durcheinander können wir auch im Bereich der Krankenhäuser, der Versicherungswirtschaft, im Bankverkehr, bei der Überwachung von Fußballstadien oder bei der Bearbeitung von Petitionen feststellen. Wer sieht hierbei eigentlich noch durch? Vernünftig ist diese Zersplitterung jedenfalls nicht. Zunächst ist es erfreulich, dass mit der heutigen 2. und wahrscheinlich morgigen 3. Lesung dieser beiden Datenschutzgesetze ein langjähriges Kapitel legislativer Untätigkeit – anders kann man

es nicht bezeichnen – der Staatsregierung beendet wird; denn endlich wird eine einschlägige EU-Richtlinie – für Insider: Es ist die Richtlinie 95 46 EG – in sächsisches Landesrecht umgesetzt. Diese Richtlinie datiert immerhin vom 24. Oktober 1995, sie liegt also mehr als elf Jahre zurück.

Besonders erfreulich ist, dass es meine Fraktion war, die mit ihrer am 13. April dieses Jahres vorgelegten Gesetzesinitiative den entscheidenden Impuls gegeben hat,

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

damit überhaupt etwas passiert. Wenigstens sind die Koalitionsfraktionen aus dem Tiefschlaf erwacht und haben nur 14 Tage später einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hört, hört!)

So kann es auch gehen. Auch das ist Wirkung der Opposition.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Beide Gesetzesvorschläge haben einen unterschiedlichen Regelungsumfang. Ich will angesichts der Zeit nicht darauf eingehen. In einem entscheidenden Punkt stimmen sie aber überein: Sie machen Schluss mit dem von mir eingangs genannten Durcheinander und legen die Verantwortung für die Datenschutzkontrolle für den öffentlichen wie für den nicht öffentlichen Bereich einheitlich in die Hand des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Das ist ohne Zweifel eine gute Entscheidung.

Wie diese Aufgabenübertragung aber im Einzelnen vollzogen wird, darüber scheiden sich die Geister. Hierzu gibt es Unterschiede in beiden Gesetzen. Ich komme darauf noch zu sprechen.

Was fordert nun die EU-Datenschutzrichtlinie? Ich will nicht allzu weit ausholen und nenne nur zwei entscheidende Punkte: Erstens, es ist bei der Datenschutzaufsicht ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz und – das ist besonders wichtig für unseren Gesetzentwurf, aber auch für den der Staatsregierung – die völlige Unabhängigkeit der aufsichtsführenden Kontrollstellen, in diesem Fall des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, herzustellen.

Der offensichtliche Mangel der von mir schon kritisierten Regelung aus dem Jahre 1991 ist klar: Wenn die Regierungspräsidien kontrollieren, dann ist es eine exekutiv organisierte Kontrolle. Ich kann die fachliche Kompetenz dieser Kontrolle nicht beurteilen, aber es wird wohl niemand ernsthaft behaupten wollen, dass Regierungspräsidien tatsächlich völlig unabhängige Kontrollstellen seien. Das Problem besteht ja darin, Interessenkollisionen zu vermeiden. Diese können aber durchaus daraus entstehen, dass die Regierungspräsidenten als de-factoInnenbehörden auch eine Aufsicht über solche Tätigkeiten ausüben wie die Kommunalaufsicht, die Gewerbeaufsicht, Jugendschutz, Wirtschaftsförderung usw. Es liegt also immer die Gefahr nahe, dass mit dieser Aufsichtskompetenz gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Unabhängigkeit tangiert wird. Genau dies war auch der Grund des Vertragsverletzungsverfahrens, welches die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bundesländer am 5. Juli 2005 angestrengt hat. Das Verfahren ist offen und der mögliche Ausgang ist ebenfalls völlig offen.

Die Sachverständigenanhörung zu den beiden Gesetzen am 7. September 2006 hat eindrucksvoll bestätigt, dass meine Fraktion einen fachlich ausgereiften und rechtlich fundierten Vorschlag vorgelegt hat, der dem Ziel, die EURichtlinie eins zu eins umzusetzen, jedenfalls sehr viel näherkommt als der Entwurf der Koalitionsfraktionen. Wir haben uns über dieses positive Urteil sehr gefreut, aber auch die Kritik der Experten ernst genommen. Sie haben nämlich unser Instrument einer immerhin noch vorgesehenen Aufsichtsklage durch das Justizministerium als möglicherweise nicht EU-konform kritisiert. Wir haben nachgebessert, werden dies auch heute mit einem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag tun und beantragen nunmehr das völlige Streichen der Rechtsaufsicht über den Datenschutzbeauftragten, da wir davon überzeugt sind, dass allein eine solch konsequente Gesetzesregelung eine EU-konforme Lösung darstellt.

Das Expertenurteil zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen fiel recht verhalten und teilweise kritisch aus – vor allem deshalb, weil die Koalition ursprünglich noch die Rechtsaufsicht des Innenministeriums über den Datenschutzbeauftragten vorgesehen hatte. Wir erkennen an, dass inzwischen nachgebessert wurde. Die Koalition will nun die sogenannte Berliner Lösung haben, wonach die Staatsregierung als Kollegialorgan kontrolliert, aber eben immerhin noch eine Rechtsaufsicht ausgeübt wird. Wir haben vorsorglich, falls unser Änderungsantrag nicht angenommen werden sollte, auch zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Ände

rungsantrag vorgelegt, um die Rechtsaufsicht konsequenterweise zu streichen.