Wenn ich jetzt höre, dass die Mittel nicht ausreichen und wir mit den Mitteln, die wir haben, die Schule gestalten müssen, dann muss sich der Kultusminister hier hinstellen und sagen, was wir von dem, was wir in der Stundentafel oder im Ergänzungsbereich haben, streichen. Dann muss man sich sauber und klar bekennen, damit alle in diesem
Freistaat wissen: Das Geld reicht nicht aus, um das, was für die Bildung vorgesehen ist, auch wirklich umzusetzen.
Herr Seidel, vielleicht haben wir einmal Gelegenheit, im Schulausschuss doch eine kleine Schulung durchzuführen. Flexibilisierung steht im Haushalt. Das ist absolut richtig. Aber wohin wollen Sie denn welche Stellen flexibilisieren? Flexibilisieren können Sie nur, wenn Sie die Kollegen von einer Schulart zur anderen versetzen. Ich denke, Sie wissen noch, was das bedeutet.
Das können Sie aber nur dann, wenn Sie irgendwo Stellen übrig haben. Sie haben aber im Grundschulbereich keine Stellen übrig, Sie haben im Förderschulbereich keine Stellen übrig.
Sie haben einen Bezirkstarifvertrag – Sie nicht, aber das Kultusministerium, das Finanzministerium – für zwei Schularten abgeschlossen, obwohl die Gewerkschaften und Verbände über alle Schularten einen Bezirkstarifvertrag haben wollten. Das heißt, sie können zwischen Mittelschulen und Gymnasien flexibilisieren. Das tun sie auch, das ist ja auch in Ordnung. Absolut Spitze. Ich komme gleich noch einmal dazu. Aber aus diesen beiden Schularten heraus eine Flexibilisierung mit einer klassischen Versetzung ist nicht möglich. Das geht nicht. Sie können höchstens – das tun Sie ja auch, ich halte das möglicherweise für bedenklich – von der Mittelschule zur Förderschule für ein Jahr abordnen. Wie wollen Sie da qualifizieren?
Erinnern Sie sich bitte! Im Grundschulbereich wurden über fünf Jahre Abordnungen von Grundschullehrern an die Förderschule durchgeführt. In diesen fünf Jahren Abordnung haben die Grundschullehrer keine Qualifikation bekommen, weil der Freistaat gesagt hat, für ein Jahr lohnt es sich nicht. Eindeutig. Was wird jetzt mit den Mittelschullehrern? Es gibt auch Grundschullehrer, die nach wie vor an die Förderschule gehen würden. Das geht gar nicht, denn die brauchen wir an den Grundschulen. Also können wir sie nicht versetzen oder an die Förderschulen abordnen. Also schauen Sie sich das bitte genauer an, bevor Sie solche Behauptungen treffen.
Natürlich können wir aufstocken. Das ist doch toll. Wunderbar! Es gibt in verschiedenen Regionen Grundschullehrer, die wieder eine Vollbeschäftigung haben. Ganz klar und eindeutig. Aber eine Vollbeschäftigung im Grundschulbereich ist aus pädagogischen Gesichtspunkten eigentlich überhaupt nicht mehr leistbar. 28 Stunden im Grundschulbereich mit allen zusätzlichen Anforderungen, die an die Grundschullehrer gestellt werden! Meine Kollegin Frau Günther-Schmidt hat es schon dargestellt. So viel ganz kurz zu den Erläuterungen, die hier gekommen sind.
Nun aber doch noch einmal zu den Berufsschulen. Die Situation an den Berufsschulen ist aus meiner Sicht dramatisch, ähnlich dramatisch wie an den Förderschulen. Wenn hier rein rechnerisch – es tut mir Leid, Herr Flath, die Zahlen kommen aus Ihrem Haus – 565 Stellen von Bedarf und Kassenanschlag fehlen, dann sehen wir ganz klar, dass hier das Problem der nicht so gut ausgebildeten Leute, die an den Berufsschulen ausgebildet wurden, ganz eindeutig und klar auf dem Tisch des Kultusministeriums liegt, denn wir wissen, dass dieser Mangel oder die Ausreichung des Grundbereiches nicht nur für das kommende Schuljahr so aussieht, sondern auch in den letzten Schuljahren so gewesen ist. Wenn man sich dann den außerplanmäßigen Unterrichtsausfall noch einmal anschaut – mein Kollege Heiko Hilker hat dazu in der Kleinen Anfrage zu den Berufsschulen noch einmal eine Anfrage gestellt –, wenn wir im Deutschunterricht zum Beispiel an Berufsschulen 20 oder 24 % Unterrichtsausfall oder in Ethik 39, 82, 77 oder 100 % Ausfall haben, dann halten wir das für äußerst bedenklich. Das ist der außerplanmäßige Unterrichtsausfall, nicht der planmäßige, den es schon aufgrund der nicht zugewiesenen Stellen gibt.
Ich möchte auch zu dem Seiteneinsteigerprogramm etwas sagen. Das Seiteneinsteigerprogramm gibt es ja nun schon länger. Im Seiteneinsteigerprogramm werden Personen aus der Wirtschaft geholt, die an den Berufsschulen unterrichten. Diese Personen haben keine pädagogische Ausbildung. Diese Personen werden in der Regel für ein halbes oder ein dreiviertel Jahr befristet eingestellt. Damit wird sofort klar, dass wir nur 25 Personen alle halbe Jahre überhaupt in diese Weiterbildung/Fortbildung bekommen, weil eine Qualifikation für jemanden, den Sie für ein halbes Jahr einstellen, nichts bringt. Aber wenn man genau hinschaut, dann sieht man, dass diese Personen zum Teil bereits das dritte Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr erhalten. Das zeigt das eigentliche Problem, das hier existiert.
Wenn ich in der Zeitung lese, dass 2007 fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen, um diesen „Mangel“ etwas zu beheben, dann müssen Sie auch ganz klar sehen, dass das zwar eine große Summe ist, aber es geht um 100 Lehrerstellen. Das reicht hinten und vorne überhaupt nicht aus. Deshalb unsere Forderung: Sichern Sie im Berufsschulbereich stabil und nicht erst in vier oder fünf Jahren für das kommende Schuljahr den Unterricht ab!
Nun noch einige Worte zu Mittelschulen und Gymnasien. Natürlich – das ist erfreulich – werden im Mittelschul- und Gymnasialbereich im kommenden Schuljahr Unterricht, Grundbereich, Ergänzungsbereich und Zusatzleistungen abgedeckt. Es wird – sehr wahrscheinlich, vielleicht hat der Minister heute auch die Zahlen für uns parat – ein pädagogisches Plus in diesen beiden Schularten geben. Das ist nach unserer Auffassung richtig und normal und eigentlich nicht wirklich etwas Besonderes. Wenn man sich aber die Zahlen genauer ansieht, Herr Flath, dann stellt man fest, dass der Kassenanschlag für
die Gymnasien eigentlich auch nicht ausgereicht hätte. Hier haben wir also die Chance, Herr Seidel, dass wir flexibilisieren können. Wir können Mittelschullehrer ans Gymnasium versetzen. Jetzt kommt ein ganz toller Effekt: Wir können nur die Lehrer ans Gymnasium versetzen, die eine DDR-Ausbildung haben, weil Sie die neu ausgebildeten Mittelschullehrer gar nicht an das Gymnasium versetzen können, denn sie haben überhaupt nicht die Ausbildung für das Gymnasium. Hier haben wir einmal ein kleines Plus von dem, wovon wir schon lange in verschiedenen Bereichen zehren.
Das pädagogische Plus schmilzt allerdings tüchtig weg, weil wir Kollegen in Abordnungen haben, die am Seminar arbeiten, die am Comeniusinstitut arbeiten, die am Kultusministerium arbeiten, an Regionalschulämtern, Universitäten, und auch Mittelschullehrer, die an der Förderschule arbeiten. Diese Kollegen – ich weiß nicht, inwieweit das ernsthaft geprüft wurde – sollte man wirklich zum Großteil wieder an die Schulen zurückführen, weil sie dort gebraucht werden. Für die Lehrer-Schüler-Relation werden sie selbstverständlich mitgerechnet, obwohl sie der Schule überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Das Gleiche gilt für die Kolleginnen und Kollegen, die in der Ruhephase der Altersteilzeit sind, für Kollegen, die langzeitkrank sind – was es auch bei Lehrern gibt. Diese Kolleginnen und Kollegen stehen für Unterricht, für Schule nicht zur Verfügung. Trotzdem werden sie im Freistaat Sachsen für die Schüler-Lehrer-Relation dazugerechnet. Lassen Sie uns in der Haushaltsdiskussion im Herbst einmal schauen, wie denn nun wirklich die reale Schüler-Lehrer-Relation aussieht. Wenn ich das alles abrechne, Herr Flath, würde mich einmal interessieren, wie hoch das pädagogische Plus an Mittelschulen und Gymnasien ist, das dann noch übrig bleibt.
Zum Schluss. Ethik und Religion haben wir noch gar nicht betrachtet. Die Stundentafel sagt: zwei Stunden, Realität ist eine Stunde. Das heißt, hier gibt es ein weiteres Potential, das nach der Stundentafel überhaupt nicht ausgeschöpft wird. Daher fordern wir Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen, denn die hundertprozentige Absicherung des Unterrichtes und des Ergänzungsbereiches an unseren sächsischen Schulen ist die Grundvoraussetzung, überhaupt den Anforderungen Folge zu leisten.
Möchte sich von den Fraktionen noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter äußern? – Das sieht nicht so aus. Herr Minister, bitte, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will ungewöhnlich beginnen. Ich will mich bei den Rednerinnen und Rednern der Opposition entschuldigen, dass ich immer so reingerufen habe. Das tut man als Minister nicht. Vielleicht geht es mir da wie allen Schülern, Lehrern, und auch ich bin nach dem Jahr ziemlich
urlaubsreif, und alle freuen sich, dass morgen Nachmittag zunächst einmal die Ferien beginnen. Wir debattieren hier aber über das nächste Schuljahr.
Ich musste mir wieder vieles anhören. Es war tatsächlich bis auf die Strukturfrage wieder alles dabei. Über die Strukturfrage haben wir heute einmal nicht gesprochen, das haben wir tatsächlich durchgehalten. So will ich mich an meinen Redezettel halten, aber anschließend zwei Bemerkungen zu Herrn Abg. Gansel und zu Frau Abg. Falken machen.
Zunächst lassen Sie mich berichten, wie der aktuelle Stand ist. Die Vorbereitung eines Schuljahres ist wie in jedem Jahr ein Prozess, der zum Teil bis zum Beginn des neuen Schuljahres anhält. Insbesondere im Bereich der berufsbildenden Schulen ergeben sich sogar über diesen Zeitpunkt hinaus Veränderungen. Hier ist es zum Beispiel keine Seltenheit, dass stabile Klassen in einigen Ausbildungsbereichen erst Mitte Oktober vorliegen. Somit gestalten sich die Einsatzplanungen an den berufsbildenden Schulen schwieriger als an den allgemein bildenden Schulen. Dennoch bleibt es natürlich unser Ziel, für alle Lehrkräfte bis zum Ende des Schuljahres weitgehende Klarheit bezüglich ihres Einsatzes im kommenden Schuljahr zu schaffen und den Unterricht an allen Schularten abzusichern.
In allen Schularten werden wir im Schuljahr 2006/2007 eine weitere Verbesserung der Unterrichtsversorgung erreichen. Mittelschulen, Gymnasien und Grundschulen können neben 100 % Grundbereich auch im vollen Umfang über den Ergänzungsbereich verfügen. Daneben wird vor allem an den Mittelschulen das so genannte pädagogische Plus wirksam. Voraussetzung dafür waren und sind umfangreiche Personalmaßnahmen. Nur damit Sie einmal einen Einblick von Personalmaßnahmen haben: Es geht um eine Zahl zwischen 10 000 und 15 000 Personalmaßnahmen, die notwendig sind.
Im Bereich der Förderschulen gestaltet sich die Absicherung der Unterrichtsversorgung schwierig. Grund dafür ist vor allem, dass sich der allgemeine starke Rückgang der Schülerzahlen im Förderschulbereich nicht bemerkbar macht, wie zunächst prognostiziert. Damit werden wir uns in der nächsten Zeit beschäftigen müssen, denn diese Entwicklung halte ich nicht für gesund.
Zudem stoßen die Regionalschulämter bei Optimierungsversuchen zur Einhaltung der entsprechenden Richtwerte zunehmend an objektive Grenzen, zum Beispiel durch Einzugsbereiche, durch Gebäudebeschaffenheit. Geringfügige Verbesserungen der Unterrichtsversorgung im Vergleich zum Vorjahr sind dennoch auch an den Förderschulen zu erwarten.
Die anhaltend schwierige Situation auf dem Ausbildungsmarkt erfordert weiterhin einen hohen Anteil der vollzeitschulischen Bildungsgänge. – Hierauf hat nur der Abg. Seidel hingewiesen; alle anderen haben den Ausbildungsmarkt einfach ausgeblendet. Sie wissen ganz genau – besonders Sie, Frau Falken –, dass es da einen Zusammenhang gibt. Ich könnte es mir jetzt auch einfach ma
chen und sagen: Für die Ausbildungsstellen sind der Herr Jurk und die SPD zuständig – das mache ich aber nicht, weil es nicht stimmt, weil die Wirtschaft für die Bereitstellung von Ausbildungsstellen zuständig ist.
Aber eines ist doch wohl klar: Mit jeder fehlenden Ausbildungsstelle verschlimmere ich natürlich die Situation an der Berufsschule.
Das liegt doch auf der Hand. Natürlich können Sie fordern, Frau Falken, dass die Wirtschaft überhaupt nicht mehr ausbildet und dass die Berufsschule alles machen soll. Dann haben Sie einen maximalen Bedarf an der Berufsschule. Es ist einfach unredlich, wenn Sie diesen Zusammenhang hier nicht darstellen.
Ich will noch einmal das wiederholen, was Herr Seidel ausgeführt hatte: dass eben bei einer Vollzeitausbildung an der Berufsschule der Bedarf zweieinhalb Mal höher ist als in der dualen Ausbildung. Darüber hinaus führt die große Anzahl von Schülerinnen und Schülern in den so genannten Warteschleifen weiter zu höheren Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen, und das verschärft ein weiteres Mal das Problem.
Das ist der Grund, warum wir an unseren Berufsschulen seit Jahren Schwierigkeiten in der Unterrichtsabsicherung haben. Die Absicherung des Grundbereiches gestaltet sich damit weiter schwierig; das gebe ich gern zu. Eine vollumfängliche Absicherung wird nach derzeitigem Planungsstand auch im nächsten Schuljahr nicht möglich sein. Dementsprechend können Stunden im Ergänzungsbereich nur in einem ganz geringen Umfang an Berufsschulen vergeben werden. Derzeit ist mit einem Grundbereich in den einzelnen Regionalschulämtern bei der Berufsschule zwischen 94,9 und 98,8 % zu rechnen. Das ist trotzdem immer noch eine geringfügige Verbesserung gegenüber dem Vorjahr – immerhin.
In der Planung sind bereits Abordnungen aus den Bereichen der Mittelschulen und Gymnasien, Neueinstellungen sowie die Abschöpfung der Haushaltsmittel, die wir hier berücksichtigen wollen. Dies stößt jedoch zunehmend an Grenzen, weil einerseits nicht ausreichend entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen – dieser Mangel ist zumeist der Hintergrund von Einschränkungen beim Ethik-Unterricht an unseren Schulen.
Wissen Sie, Frau Falken, auch das finde ich unredlich. Der Grundfehler im System ist doch, dass 1990 im Unterschied zu allen anderen Lebensbereichen die gesamte Lehrerschaft übernommen worden ist. Ich kann nun einmal nicht einem Lehrer anordnen, plötzlich Religion zu unterrichten. Daraus ergibt sich das Problem, dass wir auf der anderen Seite wohl ausreichend Lehrer haben, aber ich im Religionsbereich die Absicherung nicht gewährleisten kann. Vielleicht wäre es ehrlicher gewesen, wir hätten uns zunächst vor 15 Jahren vorgenommen, das Ganze nur einstündig zu unterrichten, aber wir haben von vornherein gesagt: Zwei Stunden sind unser Ziel. Daran
arbeiten wir und ich will gern zugeben, dass auch ich als Aufgabenstellung aufgegeben habe, dass wir es uns nicht über 20 Jahre leisten können, da hinzukommen, sondern dass wir diese Zeitspanne verkürzen.
Eines ist wohl auch offensichtlich: Ich muss es immer im Gleichklang zwischen Ethik- und Religionsunterricht machen. Wenn ich das eine Fach nur einstündig unterrichte, muss ich das auch mit dem anderen Fach tun, –
– weil sonst Schüler falsche Anreize bekommen, dann eher das einstündige Fach wählen und das zweistündige abwählen, und das wäre auch keine Lösung.
Sie haben meine Frage mit Ihren letzten beiden Sätzen zum Teil schon beantwortet, aber ich möchte sie trotzdem noch stellen: Sehen Sie eine Möglichkeit, den Ethikunterricht an den Schulen im Freistaat Sachsen abzudecken – einmal unabhängig davon, dass Sie das identisch machen wollen? Allerdings ist es für mich kein zwingender Grund, Ethik und Religion nur dort mit zwei Stunden zu unterrichten, wo Sie auch die Religion mit zwei Stunden unterrichten können. Nach meiner Auffassung kann man, wenn man das Personal für Ethik hat, auch in Ethik zwei Stunden unterrichten, wenn die Möglichkeit besteht.
Frau Falken, man kann über vieles sprechen, nur stelle ich eines fest: Mir ist der Ethikunterricht genauso wie der Religionsunterricht außerordentlich wichtig, und ich habe als Ziel ausgegeben, dass wir die zweistündige Absicherung so schnell wie möglich hinbekommen. Es wird zum nächsten Schuljahr nicht möglich sein, aber wir werden zu einer Verbesserung kommen. Wir können gern darüber streiten, ob noch mehr möglich wäre, nur, wissen Sie, dann reiße ich an einer anderen Stelle ein Loch, was auch nicht dienlich ist.
Frau Falken, jetzt gedulden Sie sich bitte einen Moment bis zum Ende meines Redebeitrages – ich komme noch einmal auf Ihre letzte Bemerkung zurück.
Ich schließe an den Ethikunterricht an: Wir bieten hier seit längerer Zeit berufsbegleitende Weiterbildung an, um Lehrkräfte für dieses Fach zu qualifizieren. Der starke Rückgang der Schülerzahlen wird in den kommenden Jahren die berufsbildenden Schulen erreichen, was zu
einer Entspannung der Situation führen dürfte – immer vorausgesetzt, dass die Wirtschaft wenigstens so viele Ausbildungsstellen wie bisher zur Verfügung stellt. Dann kommt es zu einer deutlichen Entspannung.
In Anbetracht der Tatsache, dass im Bereich der berufsbildenden Schulen sachsenweit auch Lehrkräfte ohne pädagogische Ausbildung im berufstheoretischen Unterricht lehren, werden für diese Zielgruppe seit August 2000 zweijährige berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt, die mit der Zweiten Staatsprüfung abschließen. Diese Seiteneinsteigerqualifizierung verfolgt den Zweck, kurzfristig entstandene Bedarfe in einzelnen Unterrichtsfächern zeitnah zu decken. Da sich diese zweijährige Weiterbildung inhaltlich und organisatorisch größtenteils an die Regelungen in der einschlägigen Ausbildungsverordnung für die Ausbildung der Studienreferendare anlehnt, beschränkt sich der Kreis potenzieller Bewerber auf solche Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss sich einer in der Lehramtsprüfungsordnung I vorgesehenen beruflichen Fachrichtung und einem gewählten Zweitfach zuordnen lässt.
Jährlich stehen für diese Weiterbildung 20 Plätze zur Verfügung – Frau Günther-Schmidt, Sie hatten irrtümlich von 25 Stellen gesprochen –; bislang schlossen im Freistaat Sachsen 100 Lehrkräfte diese Ausbildung erfolgreich ab. Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wird die Ausbildungskapazität von jährlich 20 Teilnehmern auf 35 Teilnehmer erhöht.