Protocol of the Session on June 23, 2006

Danke schön.

Bitte schön.

Ich bitte, dass die Abg. Frau Simon, Linksfraktion.PDS, ihre Anfrage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 6.

Schulnetzplanung im Landkreis Löbau-Zittau

Die vom Kultusministerium getroffenen Entscheidungen zu den Mitwirkungsentzügen weichen bei zwei Schulen

des Landkreises Löbau-Zittau von dem vom Kreistag beschlossenen Schulnetzplan ab.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wurde dem Schulnetzplan des Landkreises LöbauZittau die Genehmigung versagt, wenn ja, bezüglich welcher Passagen aus welchen Gründen?

2. Wann wurde der Schulträger darüber informiert und wie hat er sich dazu inzwischen positioniert?

Es antwortet Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Frau Abg. Simon! Ich werde beide Anfragen im Zusammenhang beantworten.

Der Schulnetzplan des Landkreises Löbau-Zittau vom März 2006 ging Mitte April beim Kultusministerium ein. Derzeit erarbeiten das Regionalschulamt Bautzen und die Fachabteilung meines Hauses ihre Stellungnahmen zu diesem Plan. Es gab also bisher weder eine Anhörung des Landkreises noch eine Versagung der Genehmigung.

Ich vermute, Sie als Fragestellerin beziehen sich auf die Mittelschulen in Neugersdorf und Seifhennersdorf. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Stadt Neugersdorf wird im kommenden Jahr keine Klassenstufe 5 an dieser Mittelschule eingerichtet. Bereits für die Klassenstufe 5 des laufenden Schuljahres war aufgrund fehlenden öffentlichen Bedürfnisses die Mitwirkung zu entziehen. Im kommenden Schuljahr wird keine Klassenstufe der Mittelschule normgerecht geführt. Dies ist auch zukünftig nicht zu erwarten. Aufgrund dieser Sachlage ist ein öffentliches Bedürfnis für die Mittelschule Neugersdorf ab 01.08.2007 nicht erkennbar.

Zumindest für die Klassenstufe 5 des Schuljahres 2006/2007 war das öffentliche Bedürfnis für die Mittelschule Seifhennersdorf festzustellen. Mittel- und langfristig ist jedoch auch für diese Mittelschule das öffentliche Bedürfnis aus unserer Sicht infrage gestellt.

Herr Präsident, ich würde gern eine Nachfrage stellen.

Bitte schön.

Herr Minister, Sie haben in einer der vorhergehenden Fragestunden als Termin für die Entscheidungen Ende Mai genannt. Wir haben heute den 23. Juni, sodass ich Sie bitten möchte, mir zu sagen, bis wann die notwendigen Entscheidungen seitens Ihres Ministerium definitiv getroffen werden und die entsprechende Information an die Betroffenen erfolgt.

Es ist jetzt sehr schwierig für mich, darauf zu antworten, da Sie auf Dinge Bezug nehmen, die ich zunächst einmal nachschauen müsste.

Ich kann Ihnen gern das Protokoll geben, ich habe es hier.

Dann würde ich vorschlagen, dass wir dies anschließend tun sollten. Ich habe zugesagt, dass der Schulnetzplan des Landkreises Löbau-Zittau bis Ende Mai genehmigt wird. Ist das so?

Ja. Wir haben zu jeder Fragestunde einen Dialog, Herr Staatsminister.

Das fällt mir auch auf.

(Allgemeine Heiterkeit)

Dennoch ist es schwierig. Ich kann die Frage jetzt nicht beantworten, stehe aber für Gespräche zur Verfügung.

Das Angebot nehme ich gern an.

Gut, dann machen wir das so. – Danke schön.

Ich bitte nun, dass die Abg. Frau Dr. Deicke ihre Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 13.

Mittelschule Böhlen

Die Mittelschule Böhlen wurde mit 36 Anmeldungen angehört, während die benachbarten Mittelschulen (Col- ditz, Wermsdorf, Leisnig) deutlich weniger Anmeldungen (um die 20) hatten. Nunmehr wurde der MS Böhlen die Bildung einer 5. Klasse untersagt, während die anderen drei Schulen 5. Klassen in der Stärke der Anmeldung an der MS Böhlen bilden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Gründe rechtfertigen im Vergleich mit den Mittelschulen in Leisnig, Wermsdorf und Colditz den Mitwirkungsentzug für die 5. Klasse an der Mittelschule Böhlen?

2. Mit welcher Begründung werden beim Mitwirkungsentzug für die 5. Klassen an der Mittelschule Böhlen die Beschlüsse zur Schulnetzplanung im Landkreis und der Wille der betreffenden Eltern ignoriert?

Es antwortet Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Verehrte Frau Abg. Dr. Deicke! Ich werde beide Fragen im Zusammenhang beantworten.

Der Landkreis Muldental hat in seiner bisherigen Schulnetzplanung trotz offensichtlich nicht ausreichender Schülerzahlen in der Region Colditz-Thümmlitzwalde die Fortführung von zwei Mittelschulen vorgesehen. Herr Landrat Dr. Gey verdeutlichte an verschiedenen Stellen die Position des Landkreises, bei einer Abwägung zwi

schen den Mittelschulstandorten Colditz und Thümmlitzwalde die Mittelschule Colditz fortzuführen, um Colditz als Grundzentrum zu stärken. Diese Position wurde auch von seinem Kollegen Dr. Graetz, Landrat aus Döbeln, unterstützt.

In diesem Jahr gestaltete sich die Lage nun so, dass alle vier genannten Mittelschulen die Mindestschülerzahl nicht erreichten. Im Sinne der Grundlinien der Landes- und Regionalplanung wurde nunmehr durch mein Haus die Mitwirkung des Freistaates an der Führung der Klassenstufe 5 der Mittelschule Böhlen im Schuljahr 2006/2007 widerrufen. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat bei den Fragen der Abwägung zwischen den Standorten den schulnetzplanerisch vertretbaren Positionen des Landkreises eine hohe Bedeutung beigemessen.

Danke schön – Ich hätte noch eine Nachfrage.

Ja, bitte.

Werden Sie bei folgender neuer Situation den Mitwirkungsentzug für die 5. Klasse in Böhlen aufheben: Es gibt drei Anträge auf Wiederholung der 5. Klasse zusätzlich zu den immerhin 36 Anmeldungen. Es gibt noch eine weitere Wiederholung. Es gibt eine Familie, die ihr Kind nun doch nicht am Gymnasium, sondern an der Mittelschule anmeldet; und es gibt eine weitere Anmeldung. Damit sind es 42 Schüler, vier Wiederholungen und zwei Neuanmeldungen.

Ich kann das nicht abschließend beantworten – das werden Sie verstehen –, weil die von Ihnen geschilderte Sachlage erst am heutigen Tag eingetreten sein kann. Ich habe am gestrigen Nachmittag am Rande der Demonstration vor dem Sächsischen Landtag ein Gespräch mit dem Bürgermeister dieser Gemeinde gehabt. Dabei hat er mir das nicht mitgeteilt.

Deswegen würde ich jetzt folgenden Weg sehen: Es ist vor Ort zu prüfen, ob diese Anmeldungen tatsächlich so vorliegen. Wenn es zutrifft, dass 42 Anmeldungen in dieser Gemeinde vorliegen, dann ist aus meiner Sicht ein öffentliches Bedürfnis gegeben und dann muss geprüft werden, ob es noch eine Grundlage für den gegenwärtig gültigen Bescheid gibt. – Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich das jetzt nicht abschließend beantworten kann. Wir werden diesen Fall prüfen.

Ich bitte den Abg. Petzold, seine Frage Nr. 10 an die Staatsregierung zu stellen.

Tarifgestaltung und Eigenvermarktungsstrategie der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)

Frau Präsidentin! Leipzig hat eines der teuersten Tarifsysteme für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in

ganz Mitteldeutschland. Zunehmend mehr Menschen müssen in Leipzig bei einer Arbeitslosenquote von 20,9 % von Hartz-IV-Bezügen oder karitativen Zuwendungen leben. Regelmäßig jedes Jahr erhöhen die Leipziger Verkehrsbetriebe die Beförderungstarife. Nachdem die Leipziger Verkehrsbetriebe am 13. Mai 2006 mit einem großen Fest die neu erbaute Stadtbahntrasse einweihten, wird für den Herbst erneut eine „LVB-Herbstauftaktfeier“ geplant.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie hoch waren die Gesamtkosten des am 13. Mai 2006 von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) anlässlich der Einweihung der neu erbauten Stadtbahntrasse veranstalteten „Bimmelfestes“ im Einzelnen und wer trägt die jeweils entstandenen Kosten?

2. Wie bewertet die Staatsregierung in Kenntnis der sozialen Situation in der Stadt Leipzig und einer jährlichen Preisanhebung der Tarife des öffentlichen Personennahverkehrs die Ausrichtung kostenintensiver Großveranstaltungen durch die Leipziger Verkehrbetriebe (LVB)?

Für die Staatsregierung antwortet Minister Jurk.

Werter Herr Abgeordneter, ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten: