Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in der Debatte sehr wohl vernommen, dass Herr Prof. Bolick für die CDU-Fraktion ähnliche Bedenken geäußert hat, wie auch wir als FDP-Fraktion sie geäußert haben. Wir waren so konsequent, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Herr Prof. Bolick hat auf die entsprechenden Bundesratsbeschlüsse hingewiesen, die in der vergangenen Woche gefasst wurden. Inhaltlich sind wir, denke ich, nicht so weit von einander entfernt.
Ich denke, die für die Arbeitsplätze in Sachsen entstehenden Risiken sind in der Debatte deutlich geworden, auch wenn verschiedene Fraktionen die Debatte zu anderen
Zwecken genutzt haben. Es wäre wichtig, heute noch einmal ein klares Signal in Richtung Staatsregierung, aber auch in Richtung Bundespolitik auszusenden, dass gerade wir hier in Sachsen es uns in unserer Arbeitsmarktsituation nicht leisten können, ein solches Gesetz jetzt beschließen zu lassen.
Wir sehen aber sehr wohl, dass die Vorgaben der EU in deutsches Recht umzusetzen sind. Dem widersetzen wir uns selbstverständlich nicht. Insofern haben wir auch eine andere Position als die NPD. Wir werden daher den Antrag der NPD ablehnen und bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, somit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir haben zwei Anträge und beginnen mit dem Antrag der NPD-Fraktion, Drucksache 4/5524. Die einreichende Fraktion hat um punktweise Abstimmung gebeten. Der Antrag besteht aus drei Punkten.
Ich rufe Punkt 1 auf. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Die Enthaltungen? – Bei einer Anzahl von Pro-Stimmen ist die große Mehrheit dagegen.
Ich rufe Punkt 2 auf. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten und somit Ablehnung.
Ich rufe Punkt 3 auf. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten. Damit gibt es, da alle drei Einzelpunkte abgelehnt worden sind, keine Gesamtabstimmung.
Zu der zweiten Drucksache 4/5530, Antrag der Fraktion der FDP, gibt es einen Änderungsantrag in Drucksache 4/5702, eingebracht von der Linksfraktion.PDS. Es ist schon angekündigt, dass Frau Lay diesen Antrag noch einmal einbringen möchte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte unseren Änderungsantrag einbringen. Gestatten Sie mir bitte vorab, dass ich die diskriminierende Äußerung von Herrn Leichsenring zurückweise. Es trifft mich freilich nicht. Ihnen zu gefallen wäre auch schlimm.
Meine Damen und Herren! Auf die FDP muss ich nicht mehr eingehen, Herr Lichdi hat alles Wesentliche dazu gesagt. Ich kann nur sagen: Getroffene Hunde bellen. Ich
So habe ich allerdings die Gelegenheit, unseren Änderungsantrag zu begründen. Wir sehen durchaus, dass im Gesetzentwurf der großen Koalition viele Dinge vom rot-grünen Gesetzentwurf hinübergerettet wurden. Trotzdem gibt es einige Verschlechterungen, die wir rückgängig machen wollen bzw. über die wir hinausgehen wollen.
Dazu gehört zum Ersten, das Kind beim Namen zu nennen. Deswegen sollte das Gesetz auch Antidiskriminierungsgesetz heißen.
Wir wollen selbstverständlich über eine Eins-zu-einsUmsetzung hinausgehen. Wir wollen einen vollständigen Diskriminierungsschutz für alle genannten Bevölkerungsgruppen.
Ich verstehe auch nicht, warum im Gesetzentwurf der großen Koalition die Ausnahmetatbestände erweitert wurden, außer wenn man Lobbyinteressen nachgeben wollte, was auch der Fall war. Das wollen wir wieder rückgängig machen.
Auch die Beweislast kann man nicht im Ernst zulasten der Diskriminierten und Stigmatisierten ausgestalten. Auch bei dem bisher schon bestehenden Diskriminierungsschutz gibt es die Beweislastumkehr, wie sie auch in dem zukünftigen Gleichbehandlungs- oder Antidiskriminierungsgesetz aus meiner Sicht verankert werden müsste. Sie muss selbstverständlich bei demjenigen liegen, der im Verdacht der Diskriminierung steht.
Damit ein Diskriminierungsverbot effektiv sein kann, braucht man selbstverständlich wirksame Schadenersatzregelungen. Selbstverständlich braucht man auch ein Verbandsklagerecht. Hier müssen unbedingt schärfere Regelungen getroffen werden, als es bislang vorgesehen ist.
Auch die Verkürzung der Regelverjährung von sechs Monaten auf drei Monate, wie sie vorgenommen wurde, wollen wir rückgängig machen.
Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass es uns nicht gut zu Gesicht stehen würde, wenn der Begriff „Rasse“ im Gesetz verankert werden würde. Wir beantragen daher, diesen durch die Merkmale Hautfarbe, Sprache, Nationalität und Staatsangehörigkeit sprachlich im Gesetzestext zu ersetzen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, um erstmals einen wirksamen Diskriminierungsschutz in der Bundesrepublik durchzusetzen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, Sie werden sofort verstehen, dass wir als einreichende Fraktion gegen diesen Änderungsantrag sind. Er beinhaltet im Prinzip das Gegenteil von dem, was wir wollen. Wir bitten Sie daher, diesen Änderungsantrag abzulehnen.
Vielleicht gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu Ihrem Vorschlag bzw. Ihrem Wunsch, den Sie geäußert haben, wir hätten doch unseren Antrag zurückziehen sollen, weil die NPD auch einen Antrag zu dem Thema eingereicht hat. Wir haben das nicht getan, denn es muss möglich sein, dass eine demokratische Fraktion in diesem Hause ihre Meinung sagen kann – und das auch dann, wenn aus irgendeinem Grund die NPD zu einem Punkt eine gleiche oder ähnliche Meinung vertritt. Wenn das einer demokratischen Fraktion hier im Hause nicht mehr möglich wäre, dann hätten die Nazis gewonnen.
Ergibt sich weiterer Aussprachebedarf zu dem Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Ich stelle den Antrag der Linksfraktion.PDS mit der Drucksachennummer 4/5702 jetzt zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer reichlichen Anzahl von Pro-Stimmen und keinen Enthaltungen doch mit großer Mehrheit abgelehnt.
Somit kommen wir zum Originalantrag, dem Antrag der FDP mit der Drucksachennummer 4/5530. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Die Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Demzufolge ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Wissenschaftliche Studie zum möglichen Zusammenhang zwischen der Dioxinbelastung in Riesa und Krebserkrankungen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Warum schon wieder Riesa?, wird sich der eine oder andere vielleicht gedacht haben. Aber ich sage Ihnen, wir greifen heute einen anderen, durchaus wichtigen Aspekt auf, die Befürchtung der Bevölkerung in Riesa zu den Fragen – erstens –-, ob es tatsächlich mehr Krebserkrankungen in Riesa gibt oder nicht und – zweitens – ob eine signifikant erhöhte Krebsrate tatsächlich auf die langjährigen massiven Dioxinemissionen des Stahlwerks zurückgeht.
Ich möchte dabei betonen, dass wir selbst nicht wissen, ob es erhöhte Krebsraten gibt, die ursächlich auf die Emissionen des Stahlwerks zurückgehen. Ich verwahre mich daher auch gegen die tendenziöse und aus durchsichtigen politischen Gründen bewusste Falschdarstellung im „Riesaer Amtsblatt“ vom 2. Juni 2006. Dort war zu lesen – Zitat: „Johannes Lichdi soll mit unsauber aufgearbeitetem Zahlenwerk zum Thema Krebserkrankungen operiert haben.“
Dazu stelle ich ausdrücklich fest, dass ich zu keinem Zeitpunkt behauptet habe, dass es erhöhte Krebserkrankungen in Riesa gibt und dass sie ursächlich auf das
Stahlwerk zurückgehen. Ich habe auch nicht mit unsauber aufgearbeitetem Zahlenwerk operiert, sondern statistisches Material des Landesamtes in Kamenz vorgestellt. Natürlich war der Redakteur bei der Veranstaltung nicht anwesend, noch sah er sich vor dem Schreiben seines Artikels zu einer Nachfrage bei mir veranlasst.
Es kommt auch gar nicht darauf an, was die Fraktion der GRÜNEN weiß, sondern darauf, welche Kriterien und Anhaltspunkte wir als Politiker und Politikerinnern für notwendig halten, um zu handeln. Da meine ich schon, dass wir ausreichende Anhaltspunkte dafür haben, die uns veranlassen sollten, die Frage der Krebserkrankungen möglichst zuverlässig, unabhängig und glaubwürdig wissenschaftlich zu klären. Wir meinen, dass sowohl unsere Kenntnisse von den Emissionen des Stahlwerks, von den Immissionen im Boden und auch von den Krebshäufigkeitszahlen eine Klärung dringend notwendig machen. Wir haben diese Anhaltspunkte in der Begründung unseres Antrags im Einzelnen aufgeführt.