Dabei haben Sie sich trotz ausdrücklicher Untersagung der Betroffenen jener Daten bedient, die das Ministerium für Staatssicherheit bei heimlicher Ausspähung der Ehefrau gesammelt hat. Wir können daher in dem, was geschehen ist, nur einen rücksichtslosen Akt der politischen Instrumentalisierung des ohnehin fragwürdigen Instituts der Abgeordnetenanklage sehen, einen klaren Gesetzesbruch selbst nach dem Maßstab des so genannten Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Mit Aufarbeitung, Wiedergutmachung und Erneuerung,
Ich bitte erst einmal alle Abgeordneten, sich wieder an ihren angestammten Platz zu begeben. Alle Abgeordneten setzen sich bitte noch einmal dorthin, wo sie zu sitzen haben.
(Klaus Bartl, Linksfraktion.PDS: Herr Präsident, ich bitte, jetzt meinen Geschäftsordnungsantrag zu behandeln.)
(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE) – Herr Kollege Bartl, das Mikrofon ist angeschaltet. wie von den Übergangsbestimmungen der Sächsischen Verfassung gefordert, hat das nichts zu tun. Sie maßen sich die Deutungshoheit über Geheimdienstakten an, um einen Politiker und den Versuch eines alternativen Gesellschaftsmodells zu diskreditieren. Klaus Bartl, Linksfraktion.PDS: Herr Präsident! Auch wir haben festgestellt, dass die genannte Gesamtzahl von 123 bei der Tatsache, dass mindestens drei Menschen nicht im Saal waren, nicht stimmen kann. Wir wollen jetzt wissen, welche Vorkehrungen der Präsident, das Präsidium trifft, dass kein anderer Abstimmungsteilnehmer als bei der ersten Abstimmung an der neuen Abstimmung teilnimmt. Es war sicher kein Zufall, dass die jetzt zur Anklageerhebung herangezogenen Vorwürfe just im August 2004 zu Beginn des Wahlkampfes veröffentlicht wurden, den Peter Porsch als Spitzenkandidat der sächsischen PDS führte. Seither haben ordentliche Gerichte in arbeitsrechtlichen und presserechtlichen Verfahren den Beweiswert der vorgelegten Stasiakten offenkundig – – (Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Es werden welche geholt!)
Um die Frage des Abg. Bartl zu beantworten: Es waren 121 Abgeordnete im Saal. Wir haben heute Morgen einen Abgeordneten ausgeschlossen und es waren zwei Abgeordnete ganz oben nicht anwesend. Alle anderen Abgeordneten waren anwesend. Es gab aber auch – zumindest ist das mir bekannt – einen Abgeordneten, der sich nicht an der Abstimmung beteiligt hat. Das ist sein gutes Recht. Es gab keine namentliche Abstimmung.
Um Fehlern vorzubeugen, schlage ich Ihnen vor, heute erstmals eine Methode durchzuführen, für die unser Haus eingerichtet ist: dass wir den Hammelsprung benutzen, damit eindeutig gezählt werden kann.
Das ist legitim. Machen wir es rund: Fünf Minuten nach halb zehn versammeln wir uns bitte wieder alle an unseren Plätzen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte darum, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir um 21:35 Uhr noch einmal das Wahlergebnis feststellen können. – Darf ich noch einmal von den Parlamentarischen Geschäftsführern erfahren, ob jetzt alle die, die bei der vorigen Abstimmung anwesend waren, wieder im Saal sind? Grüne?– FDP? – Linksfraktion.PDS? – SPD?
Meine Damen und Herren! Wir stellen also erneut das Ergebnis fest. Es wurde folgendes Verfahren festgelegt: Wir werden den so genannten Hammelsprung durchführen. Das heißt, zwei Schriftführer, Herr Bräunig und Frau Falken, werden dort, wo das Zeichen „Ja“ steht, draußen stehen, und alle, die mit Ja stimmen, werden einzeln durch die Tür gehen, um festzustellen, wie viele Abgeordnete mit Ja gestimmt haben.
Anschließend werden wir das bei Nein feststellen. Dort werden Herr Colditz und Frau Schüßler das Ergebnis feststellen. Danach folgen die Enthaltungen, die von Herrn Dr. Jähnichen und Herrn Weichert gezählt werden. Aber bitte alles nacheinander, damit kein Durcheinander entsteht.
Herr Präsident, ich habe noch eine Frage. Das kann einfach auf einem Missverständnis beruhen. Da es um ein förmliches Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof geht, hätten wir gern gewusst, wie das Präsidium sichern will, dass nicht mehr
Das Präsidium sieht also als gesichert an, dass exakt die Abgeordneten im Saal sind, die vorhin anwesend waren?
Ich würde jetzt bitten, dass Herr Bräunig und Frau Falken sich an der Tür mit „Ja“ platzieren. Jeder, der mit Ja stimmt, möge jetzt den Raum verlassen. Beim Verlassen wird jetzt gezählt.
Ich bitte jetzt alle, die mit Nein gestimmt haben, durch die Tür links zu treten. Ich bitte die beiden Schriftführer, die ich genannt habe, also Herrn Colditz und Frau Schüßler, ihres Amtes zu walten.
(Die Abgeordneten, die mit Nein gestimmt haben, verlassen den Saal durch die dafür vorgesehene Tür.)
Jetzt bitte ich alle Abgeordneten, die sich der Stimme enthalten haben, durch die Mitteltür zu treten.
(Die Abgeordneten, die sich der Stimme enthalten haben, verlassen den Saal durch die dafür vorgesehene Tür.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen das Ergebnis der erneuten Stimmfeststellung bekannt geben.
An der Abstimmung haben sich 119 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 83 gestimmt, mit Nein 31 und 5 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit haben 76 % für die Beschlussempfehlung gestimmt.
Es ist schwer, meine Damen und Herren. Zunächst: Auch ich halte die Beweislage ebenso wie die Mehrheit des GO-Ausschusses für erdrückend und bedrückend klar. Für mich ist erwiesen, dass Herr Abg. Porsch während der DDR-Zeit als IM gearbeitet hat. Ich verurteile das ausdrücklich. Meine Meinung dazu habe ich schon bei der ersten Verhandlung dieses Falles hier gesagt, ich brauche sie nicht zu wiederholen.
Ich verurteile ebenso das Verhalten des Abg. Porsch nach der Aufdeckung seiner Verstrickung. Ich fand dieses weinerliche Leugnen, das Selbstmitleid für geradezu
Herr Präsident! Um den Zwischenrufen die Spitze zu nehmen: Es gab 83 Jastimmen. Im Saal befanden sich 8 NPD-Abgeordnete. Das bedeutet: 83 minus 8 ergibt 75. Also 75 Jastimmen ohne die NPD und 31 Neinstimmen, und man kann deutlich ablesen, dass 83 mehr als das Doppelte von 31 ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin, denke ich, der Einzige, der noch halbwegs bewusst die Schrecken der Nazizeit erlebt hat. Als Kind war ich völlig verstört von der bleiernen Atmosphäre der Angst, die in meinem Elternhaus herrschte – für ein Kind etwas Schreckliches. Erst nach dem Kriegsende wusste ich, warum meine Eltern solche Angst hatten: weil sie nämlich jüdische Kinder versteckt hielten, die als Waisenkinder durch das brennende Berlin liefen. Deren Eltern waren längst deportiert.
Man könnte deutlich ablesen, dass 75 Stimmen mehr als das Doppelte von 31 sind und damit also erwiesen ist, dass mehr als zwei Drittel der Beschlussempfehlung zugestimmt haben – ohne Anrechnung der Stimmen der NPD.
Noch mehr verstört hat meine Geschwister und mich die Tatsache, dass wir eines Tages im Wohnzimmer meinen geliebten Patenonkel, den besten Freund meiner Eltern, weinend antrafen. Auch das habe ich damals überhaupt nicht verstanden. Wiederum erst nach der Befreiung habe ich erfahren, dass er als Gefängnispfarrer in den Zuchthäusern Tegel und Plötzensee viele tausend Hinrichtungen miterleben musste. Er hat alle die aus dem deutschen Widerstand, die dies wünschten, auf dem Weg zum Schafott, zum Galgen, an die Erschießungsmauer oder zur Guillotine begleiten müssen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann verstehen, dass aufgrund solcher Rechnungen Unruhe in den Saal kommt. Für mich ist es dennoch wichtig, mein Abstimmungsverhalten zu erklären.
Diese Verstörtheit befällt mich heute noch, wenn ich mich nur daran erinnere, und sie hat mich tief geprägt. Für mich ist der Nationalsozialismus, das nationalsozialistische System die Manifestation des Bösen. Für mich ist das Vermächtnis der Frauen und Männer des Widerstandes, dass es kein Ziel gibt, weder persönlich noch beruflich oder politisch, das an der Seite der geistigen Ziehkinder der KZ-Schergen oder unter der Gefahr ihrer Mithilfe erreicht werden sollte.
Ich denke, wir haben diese Frage als Gewissensfrage bezeichnet. Sie haben dezidiert immer auch jüngere Abgeordnete angesprochen. Ich möchte nur für mich sprechen und mein Abstimmungsverhalten erklären; das ist mir eine wichtige Angelegenheit.
Zunächst danke ich den Abgeordneten, die auch den Mut hatten, sich innerhalb der Koalition und der eigenen Fraktion der Stimme zu enthalten, da sie deutlich gemacht haben, abgesteckte Terrains zu verlassen. Ich möchte deutlich machen: Wir haben nachdrücklich gesehen, dass eine Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit, die geführt wird und weiterhin geführt werden muss, hier in diesem Rahmen, in dem es auf einer abstrakten Ebene nicht möglich ist, nicht geleistet werden kann. Stattdessen soll diese Auseinandersetzung in ritualisierten Bissigkeiten nur in der Abarbeitung der Stasi-Tätigkeit eines einzelnen Oppositionspolitikers hier abgeladen werden. Sie wussten – und das war für mich ein Punkt – ganz genau, dass dieses Verfahren angesichts der bisherigen Entscheidungen des Verfassungsgerichts und der Fragwürdigkeit des Verfahrens nicht vom Verfassungsgericht entschieden werden wird.
Meine Begründung mag politisch nicht rational sein, aber das Gewissen folgt nicht der Ratio. Es entzieht sich sogar der Definition. Ich bitte um Ihr Verständnis.
(Beifall bei der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN – Holger Apfel, NPD: Sie hätten nur Ihre Koalition zusammenzuhalten brauchen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. – Doch, Herr Kollege Lehmann; bitte schön.
Herr Präsident! Um den zu erwartenden Unterstellungen der PDS vorzubeugen, möchte ich noch einmal festhalten, dass mit diesem Abstimmungsergebnis heute die geforderte Zweidrittelmehrheit auch ohne die Stimmen der NPD möglich war. Ich möchte dies ganz deutlich zu Protokoll geben,