Nach meiner Auffassung hat der Geschäftsordnungsausschuss die wesentlichen Gründe für die Bewertung, dass Prof. Dr. Porsch über einen längeren Zeitraum wissentlich und willentlich mit dem MfS zusammengearbeitet hat, schlüssig dargelegt. Er hat im Übrigen auch begründet, warum ein Verbleib von Herrn Prof. Dr. Porsch im Landtag nicht zumutbar erscheint. Nun war aber damals sehr früh klar geworden, dass mit rechtsstaatlichen Mitteln, mit den Mitteln der Justiz nur in wenigen eklatanten Fällen eine Bestrafung der Verantwortlichen und der Täter möglich sein würde. Dem befreiten Volk war auch nicht an Rache gelegen, sondern an Gerechtigkeit.
Ich betone: des Abg. Prof. Dr. Porsch, nicht des Oppositionsführers, wie es Herr Hahn hier in den Vordergrund gestellt hat.
(Beifall bei der CDU, der FDP und den GRÜNEN) Tatsächlich sind in einem Land, das mit der Last von über 50 Jahren ununterbrochener Diktatur lebt, davon über 40 Jahre DDR-Diktatur, an die Integrität der Mitglieder einer demokratisch gewählten Volksvertretung besonders hohe Anforderungen zu stellen. Dieser Meinung sind wir auch nach 16 Jahren noch. Angesichts der Tatsache, dass Herr Prof. Dr. Porsch die Vorwürfe, die der Geschäftsordnungsausschuss für erwiesen hält, immer bestritten und zu keiner Zeit Einsicht oder Das Gerechtigkeitsempfinden war vor allem auf eines gerichtet: Wenn die Spitzel, Befehlsgeber und Täter schon nicht bestraft werden können, dann sollen sie aber auf gar keinen Fall mehr beteiligt sein an der Ausübung staatlicher Macht oder an der Vertretung des Volkes in Parlamenten und kommunalen Vertretungskörperschaften. (Beifall bei der CDU)
gar Reue gezeigt hat, erscheint die Einschätzung des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses, dass der Verbleib von Herrn Prof. Dr. Porsch im Landtag eben nicht zumutbar erscheint, sehr plausibel.
Ich sehe mich auch mit Blick auf die Opfer der SEDDiktatur verpflichtet – denen übrigens der Artikel 117 unserer Sächsischen Verfassung gewidmet ist und über den seltsam wenig gesprochen wird –, der Empfehlung, Abgeordnetenanklage zu erheben, zuzustimmen, und zwar unabhängig davon, wie sich andere Abgeordnete dieses Parlaments entscheiden.
Ausdrücklich will ich erwähnen, dass das kein Urteilsspruch ist, sondern dieser obliegt, wenn sich die notwendige Zweidrittelmehrheit im Landtag für die Anklageerhebung ergibt, allein dem Verfassungsgerichtshof, auf dessen Urteilskraft ja auch die Landesvorsitzende der Linkspartei.PDS vertraut, wie ich heute lesen durfte. Wenn Sie sich aber, wie Herr Bartl es dargelegt hat, Ihrer Rechtsposition so sicher sind, verstehe ich die ganze Aufregung überhaupt nicht.
Noch ein abschließendes Wort zu Herrn Nolle und zu dem, was er da über die CDU behauptet hat: Auch in der CDU-Fraktion sind ehemalige Stasimitarbeiter und -mitglieder enttarnt worden. Wir haben hier keinen Unterschied gemacht, sondern haben Wert darauf gelegt, dass sie sich aus dem Landtag verabschieden mussten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst vorwegschicken, dass ich heute nicht vorhatte, in dieser Debatte das Wort zu ergreifen.
Aber angesichts des Umstandes, dass Sie heute willkürlich unseren Abg. Uwe Leichsenring ausgeschlossen haben, der eigentlich dazu sprechen sollte, da er das zuständige Ausschussmitglied der NPD-Fraktion im Immunitätsausschuss ist, und der seine ganz persönlichen Erfahrungen vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen mit der Staatssicherheit schildern wollte, blieb mir nichts anderes übrig, als die Zeit heute Nachmittag zu nutzen, dann doch noch eine Stellungnahme für die NPD-Fraktion vorzubereiten.
Man hat sich sicherlich in der PDS-Fraktion ein wenig zu früh über den Auszug der NPD gefreut; denn es verstand sich von selbst, dass wir bei der Debatte um die Abgeordnetenanklage gegen Herrn Prof. Porsch zugegen sein
Selbstverständlich wird die NPD-Fraktion der Abgeordnetenanklage zustimmen, jene Fraktion also, auf die Sie, hochgeschätzte Kolleginnen und Kollegen der CDU, letztendlich auch angewiesen sind. Wenn Sie sich schon Ihres eigenen Koalitionspartners und des ach so gelobten Konsens der selbst ernannten Demokraten nicht sicher sein können, so können Sie in diesem Fall auf die Stimmen der NPD-Fraktion auch tatsächlich zählen.
In einem hat die PDS tatsächlich Recht: Sie sind auf die Stimmen der NPD angewiesen, und Sie nehmen sie auch nur allzu begierig in Gebrauch. Denn wenn Sie nicht auf die NPD-Stimmen schielen würden, dann hätten Sie sich Ihren Antrag gleich schenken können, weil Sie ganz genau von vornherein – bereits zu Beginn der Legislaturperiode – wussten, dass ohne die Stimmen der NPDFraktion dieser Antrag auf Abgeordnetenanklage gegen Herrn Prof. Porsch nicht umsetzbar gewesen wäre.
Aber, wie gesagt, meine Damen und Herren, das ist doch offensichtlich. Rechnen können Sie auch, und Sie werden wohl nicht allen Ernstes geglaubt haben, dass Sie PDSAbgeordnete finden, die sich der Abgeordnetenanklage anschließen würden.
Fakt ist: Die NPD-Fraktion wird sich tatsächlich nicht verschließen, denn für uns ist eines klar: Politiker vom Schlage eines Prof. Porsch gehören nicht in deutsche Parlamente, sie gehören tatsächlich vor Gericht gestellt!
Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang weise ich auch die groteske Unterstellung von Herrn Dr. Hahn von heute Mittag zurück, ich hätte behauptet, heute Abend würde Herr Porsch gerichtet. Herr Dr. Hahn, Sie müssen wirklich ein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie uns Derartiges unterstellen. Nein, Sie sollten sich Ihre Ohren waschen und nicht ständig etwas hineininterpretieren, was die NPD überhaupt nicht gesagt hat.
Richtig ist, dass ich gerufen habe, dass wir zur Abenddebatte zurückkehren, damit eben Herr Prof. Porsch vor Gericht gestellt werden kann, denn schließlich wollen wir ja nicht, dass die Abgeordnetenanklage nur deshalb scheitert, weil sich der Landtagspräsident über die Ausübung des freien Mandats des Abg. Leichsenring hinwegsetzt und einen NPD-Abgeordneten willkürlich für etwas ausschließt, was er überhaupt nicht gesagt hat.
Meine Damen und Herren! Wenn wir uns heute im Landtag mit dem Thema Abgeordnetenanklage befassen müssen, so tun wir das nicht im landläufigen Sinne – da fiele mir auch einiges ein, was eine Anklage gegen Vertreter dieses Hauses rechtfertigen würde –, sondern nach Artikel 118 der Sächsischen Verfassung.
Die Stasi war Schild und Schwert der Partei, und deshalb müssten eigentlich alle hier im Raum befindlichen SEDMitglieder von 1989 auf die Anklagebank, zumindest aber jene in Entscheidungspositionen, egal, in welcher Partei sie heute auch sein mögen.
Nach Kenntnisnahme der Beschlussempfehlung und des Berichts in der Drucksache 4/5073 bleiben auch für die NPD-Fraktion keine Zweifel an der Tätigkeit von Herrn Porsch für das MfS.
Zu großer Verwunderung führt dies bei uns allerdings nicht, sprechen wir doch über den amtierenden Frontmann der Postkommunisten hier im Sächsischen Landtag. Ausgerechnet der Herr Professor, der so häufig in der Manier des personifizierten erhobenen Zeigefingers dozierte, offenbart nun tiefe moralische Abgründe. Über Jahre hinweg sollen Sie, Herr Porsch, in Geheimdiensttätigkeiten des DDR-Regimes verstrickt gewesen sein. „Hört, hört!“ möchte man Ihnen zurufen.
Für die NPD-Fraktion steht fest, dass wir geschlossen den Antrag auf Abgeordnetenanklage unterstützen werden. Schließlich ist hinreichend bekannt, wie wir uns zu den Geheimdienstaktivitäten jeglicher Art positionieren. Ich bin allerdings sehr gespannt, wie sich die Vertreter der so genannten staatstragenden Parteien in diesem Hause dazu stellen. Schließlich haben sie alle doch selbst ihre eigenen Leichen im Keller, und bekanntlich hackt ja eine Krähe der anderen kein Auge aus. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass die NPD keinen Unterschied sieht zwischen den Machenschaften der Staatssicherheit und der Stasi-West, dem bundesrepublikanischen Verfassungsschutz.
Meine Damen und Herren, insofern bedarf es schon einer gehörigen Portion an Heuchelei der etablierten Parteigänger, sich heute hinzustellen und „Mores“ zu lehren, während man sich selbst ganz ungeniert hinter die kriminellen Machenschaften des Verfassungsschutzes stellt. Egal, welchem der beiden Geheimdienste man sich bedient haben mag oder heute noch bedient, ich möchte das weniger als staatstragend bezeichnen als vielmehr „den Staat zu Grabe tragend“. Meine Damen und Herren, Stasi- und Verfassungsschutzmachenschaften sind auch insofern vergleichbar, als sie beide gemeinsam haben, das Volk auszuspitzeln.
Herr Prof. Porsch, ich verstehe nicht, weshalb Sie die Gelegenheit der Anhörung vor dem Immunitätsausschuss nicht genutzt haben, denn das entspricht ja wohl nicht unbedingt Ihrer Auskunftsfreudigkeit zu DDR-Zeiten.
Meine Damen und Herren! Es fällt schwer zu glauben, dass Herr Prof. Porsch über Jahre regelmäßig Kontakt hatte, ohne jemals zu durchschauen, mit wem. Das wäre ungefähr genauso, als wenn Sie nicht wüssten, dass Sie Mitglied der PDS.Linkspartei, Mädchenname PDS oder SED, die Mutter aller Mauern, sind oder seit Jahren einen Sitz in diesem Parlament innehaben. Ihr damaliges Erinnerungsvermögen muss wahrlich besser gewesen sein,
Wir werden, wie gesagt, dem Antrag zustimmen und würden uns freuen, wenn alle anderen Agentenzuträger in diesem Haus, ganz gleich, aus welcher Partei auch immer, und ganz egal, für welchen früheren oder aktuellen Geheimdienst oder Nachrichtendienst, eine ebensolche Behandlung erfahren würden. Folglich harren wir mit Erwartung des Abstimmungsergebnisses und sind auch gespannt, welches Abstimmungsverhalten beispielsweise der Verfassungsschutz Herrn Baier heute empfohlen hat.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eines sagen: Mit Ihrem Verhalten, das Sie alle, Sie angeblichen Gutmenschen und Pseudodemokraten, am heutigen Mittag für ein klägliches Spiel abgeliefert haben, sind Sie auf dem besten Weg, in die Fußstapfen jener SED-Diktatur zu treten, die die Herren Porsch, Külow, Bartl & Co. bis heute hochleben lassen.
Meinungsfreiheit: Fehlanzeige, Versammlungsfreiheit: ein Trugschluss. Die NPD-Fraktion ist es gewohnt, dass sie für die harmlosesten Äußerungen Ordnungsrufe erteilt bekommt, während die primitivsten Beschimpfungen gegen NPD-Abgeordnete nicht geahndet werden. – So viel zur Unabhängigkeit des Landtagspräsidiums.
Ich wiederhole mich: Willkürlich wird ein Abgeordneter der NPD-Fraktion für etwas ausgeschlossen, was er überhaupt nicht gesagt hat
und was er angesichts eines eventuellen Missverständnisses mit Bedauern richtig gestellt hat. Gleichzeitig maßt sich der Präsident an, willkürlich Entscheidungen anzuordnen, zu denen er laut Geschäftsordnung gar nicht befugt ist.
Meine Damen und Herren, wo kommen wir da eigentlich hin mit dieser vermeintlichen Möchtegern-Demokratie? Nein, das alles zeigt, welche Gesinnungsdiktatur inzwischen in diesem Hause Einzug gehalten hat.
„Wehret den Anfängen!“, kann man Ihnen nur zurufen. Mit der heutigen Abgeordnetenanklage gegen Herrn Prof. Porsch haben wir tatsächlich die Gelegenheit anzufangen. Wir haben Gelegenheit anzufangen, mit der Heuchelei der selbsternannten Demokraten aufzuräumen.