Es ist ein komplexer Vorgang, ich habe dazu beim letzten Mal ausgeführt. Die Erarbeitung der strategischen Leitlinien und die haushalterische Ansiedlung liegen bei der EU. Nun ist es wohl, glaube ich, so weit, dass klar ist, in welcher Höhe insgesamt Mittel zur Verfügung stehen.
Es muss noch geklärt werden, wie viel der Bund einbehält. Für Sachsen steht die Zahl 3,9 Milliarden Euro im Raum. Wir werden sehen, was da herauskommt. Wir haben den strategischen Rahmenplan abzuwarten, der nach meinem Kenntnisstand noch in Arbeit ist, und wir müssen uns in Sachsen darum kümmern, wo die entsprechenden Schwerpunkte bei den Operationellen Programmen gesetzt werden sollen. Dazu gab es im Kabinett eine Einigung mit dem von Frau Mattern angesprochenen Verhältnis von 80 zu 20. Man kann trefflich darüber streiten, ob das ein kleiner Sieg oder ein großer Sieg war. Für mich war es erst einmal ein Sieg.
Wir haben auch in der letzten Debatte deutlich gemacht, dass wir als SPD-Fraktion stringent daran arbeiten, bei unserem Koalitionspartner den neuen Investitionsbegriff „Investition in Bildung“ durchzusetzen. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind, wenn man sich zum Beispiel die Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Hähle, anschaut, die beinhaltet: Wir haben hier ESF-Mittel und dann sollten wir natürlich auch ein Programm zur Umschulung von rund 20 000 von Arbeitslosigkeit Betroffenen auflegen. Vom Grundsatz her – unabhängig von der Höhe des Programms und davon, ob das machbar ist – ist das ein löblicher Ansatz, den wir durchaus mittragen können. Im Übrigen wäre dieses Programm, das Herr Hähle verkündet hat, wenn es durchgesetzt werden würde, mit nur 4 000 Euro angesetzt, ein 80-Millionen-Programm. Das ist eine spannende Geschichte. Aber wir haben deutlich gemacht, dass hier durchaus ein Umdenken bei dem Thema „Investition in Bildung“ zu sehen ist.
Zu dem Antrag, die Einrichtung von Regionalbudgets betreffend: Die Regionalplanung ist nach unserer Auffassung als Teil der Landesplanung ganz besonders ein Planungsinstrument. Wir sprechen also von Planung. Wir haben die fünf Regionen, wir haben acht Planungsstellen und sie haben den Schwerpunkt Raumordnung zu erfüllen. Die Rechtsaufsicht über diese Verbände führt das Innenministerium, bei dem wir diese angesiedelt haben. In § 19 des Landesplanungsgesetzes ist geregelt, dass sie
„zur Stärkung der regionalen Entwicklung die Zusammenarbeit der für die Verwirklichung maßgeblichen öffentlichen Stellen“ unterstützt. Das sind in der Regel die Kommunen und die Landkreise und nicht die Planungsverbände.
In dem Antrag der Linksfraktion.PDS steht unter Punkt 2, dass die Planung, die Verwendung und die Kontrolle von Fördermitteln auf diese Planungsverbände übertragen werden sollen.
Das heißt – so habe ich es verstanden –, Planen, Beauftragen, Bezahlen und Kontrollieren wären in einer Hand. Fragen des Personals, der Haftung, der Rechtsaufsicht – Kollege Petzold hat einen Teil angesprochen – sind vollkommen ausgeblendet. Ich glaube, dass man das nicht im Ernst machen kann. Wir als SPD-Fraktion tragen das nicht mit und werden auch nicht mitgehen.
Ich möchte auf zwei weitere Punkte eingehen, die zur Ablehnung führen. Die alte Staatsregierung hatte in der letzten Abrechnungsperiode enorme Schwierigkeiten bei der Nachweisführung der EU-Mittel
Aber das ist schwierig. Diese Abrechnungen sind ein schwieriger Vorgang, ein komplexes Verfahren und es ist nicht vernünftig, dies auf Planungsverbände mit acht Geschäftsstellen zu verteilen – ich habe es gesagt – und das Risiko einzugehen, zeitversetzt über fünf, sechs, sieben Jahre wegen fehlerhafter Abrechnung von der EU Rückforderungen zu erhalten.
Einen zweiten Punkt zur Ablehnung will ich nennen. Wir stehen in einem Prozess Verwaltungsstrukturreform/ Funktionalreform, wir stehen für Kommunalisierung und wir stehen für die Abschaffung der Regierungspräsidien.
Ich spreche für die SPD-Fraktion, meine Herren. – Wir stehen für die Abschaffung der Regierungspräsidien.
Herr Kollege Pecher, wenn Sie die Regierungspräsidien abgeschafft haben, was wollen Sie dann mit den frei werdenden Arbeitskräften machen?
„Konnexitätsprinzip“ – Herr Kupfer, das müssten Sie eigentlich wissen – bedeutet die Übertragung der Aufgaben und des Personals sowie die entsprechende Finanzierung.
Ich meine aber, dass wir als Koalition, wenn wir in die Haushaltsdebatten eintreten und das ehrgeizige Ziel dieser Staatsregierung verfolgen, der Sie mehrheitlich angehören, 6 000 Stellen abzubauen, mit solchen Totschlagargumenten, wie Sie sie jetzt angeführt haben, in der Öffentlichkeit nicht auftreten sollten.
Ich möchte zu dem Punkt Regierungspräsidien zurückkommen. Wir stehen dafür, die Regierungspräsidien abzuschaffen,
eine wesentliche Umstrukturierung und einen dreigliedrigen Verwaltungsaufbau durchzusetzen. Dann muss man Folgendes sagen: In dem Moment, in dem Sie Regionalbudgets einrichten und das mit dem gesamten Verfahren Abrechnung, Kontrolle nach unten geben, verankern Sie anstatt jetzt drei de facto fünf Regierungspräsidien in Sachsen. Das ist nicht in unserem Interesse und deshalb werden wir diese beiden Anträge ablehnen.
Nachdem wir nun wieder etwas vorhaben, können wir zur Tagesordnung zurückkehren. In der ersten Runde ist jetzt die nächste Fraktion, die NPD-Fraktion, an der Reihe. Herr Delle, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Programmplanungen für die neue Förderperiode 2007 bis 2013 der EUStrukturfonds sind für den Freistaat angesichts immer enger werdender Haushaltsspielräume und abnehmender Mittel aus dem Solidarpakt II in der Tat von existenzieller Bedeutung.
Diese existenzielle Bedeutung konnten sie freilich nur gewinnen, weil der Bund immer mehr Gelder an die Brüsseler Umverteilungsmaschinerie abführt und deshalb nun eine Zentrale über das Wohl und Wehe der europäischen Länder und Regionen entscheidet, die sich weitab der Sorgen und Nöte der europäischen Bürger befindet. Dieser Umstand wurde von uns schon oft kritisiert; er bleibt aber, was die regionale Wirtschaftsplanung angeht,
Davon abgesehen lief der Meinungsbildungsprozess über die Ausgestaltung der EU-Strukturfonds denkbar schlecht. Ein Positionspapier der Vorsitzenden aller Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern sowie der Vereinigung der sächsischen Wirtschaft, das am 10. Oktober des vergangenen Jahres dem Ministerpräsidenten überreicht wurde, wurde – zumindest soviel ich weiß – nicht einmal beantwortet. Einen offenen und professionell geführten Kommunikationsprozess über die Verteilung mehrerer Milliarden Euro stellt man sich bestimmt anders vor.
Noch interessanter wäre es zu erfahren, wie Sachsen die nun möglicherweise bis zu einer Milliarde Euro reichende Kürzung der EU-Fördermittel in der kommenden Förderperiode im Vergleich zur laufenden Förderperiode kompensieren will und ob die absolute Höhe der Zahlungen, die Sachsen über die EU-Strukturfonds zufließen, mittlerweile konkreter geworden ist.
Nach dem Berichtsantrag hat auch der zweite Antrag der Linksfraktion im Zusammenhang mit den EU-Strukturfonds ein nachvollziehbares Ziel, nämlich die Schaffung von Regionalbudgets für den Einsatz der Mittel aus dem EFRE. Diese dienen per Definition der Technologie- und Wirtschaftsförderung in den Regionen, weshalb es unlogisch ist, wenn sie zentralistisch vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeteilt werden.
Wer Entvölkerungsprozess und Landflucht aufhalten möchte, muss mehr Kompetenzen vor allem in die schwachen Regionen geben. So werden wir auch dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucksache 4/4423 zustimmen, da er der Staatsregierung mit dem 26. Juni dieses Jahres einen festen Berichtstermin setzt und den Antrag der Linksfraktion.PDS um die berechtigte Frage ergänzt, welche Gründe die Staatsregierung dazu bewogen haben, beim EFRE auf den Förderschwerpunkt zu verzichten.
Dem zweiten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Linksfraktion.PDS mit der Drucksachennummer 4/3515 werden wir nicht zustimmen, da unserer Ansicht nach nicht mindestens 10 %, sondern mindestens 25 % der EFRE- und ESFMittel als Regionalbudget für die regionale Wirtschaftsförderung ausgewiesen werden sollten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist bereits angesprochen worden, dass wir im letzten Plenum vor einem Monat bereits ausführlich über dieses Thema diskutiert haben. Ich möchte daher die Kritik, die ich in diesem Zusammen
hang damals geäußert habe, jetzt nicht in aller Ausführlichkeit wiederholen, sondern nur noch auf wenige Punkte eingehen.
Auch wir als FDP-Fraktion halten Regionalbudgets nicht für den geeigneten Weg. Die Tatsache, dass man Regionen fördern muss, heißt auch nicht zwingend, dass man ihnen das Geld zur Förderung von vornherein zur freien Verwendung zu übergeben hat. Man kann auch Regionalförderung betreiben, indem man das eben nicht tut. Ich denke, die Regionalförderung ist eine Aufgabe, die wir als Freistaat haben und die wir auch verantworten müssen. Deswegen ist es nicht tauglich, die Mittel in die Regionen zu geben.
Die Frage der Abrechnung ist hier bereits angesprochen worden. Ich erkenne auch an, dass hier in letzter Zeit deutliche Fortschritte durch die neue Staatsregierung gemacht wurden.
Wie Dinge laufen können, wenn man sie zu sehr regionalisiert, haben wir in der Vergangenheit erlebt. Das Thema Cluster, die sich nicht mit Regionen decken, ist bereits angesprochen worden.