Protocol of the Session on April 6, 2006

(Unruhe bei den Fraktionen)

Bitte schön.

Herr Präsident, wir setzen die Drucksache 4/4681 „Keine Besteuerung von Kohle in privaten Haushalten“ von der Tagesordnung ab.

Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag zu streichen.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann gelten die Tagesordnungspunkte mit den zwei Streichungen, die hier schon aufgerufen worden sind, als verbindlich.

Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Abarbeitung der Tagesordnung. Aufgerufen ist der

Tagesordnungspunkt 1

Wahl eines beratenden Mitglieds des Wahlprüfungsausschusses (gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag – Sächsisches Wahlprüfungsgesetz)

Drucksache 4/4800, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses (gemäß § 12 Abs. 2 und 7 des Landesjugendhilfegesetzes)

Drucksache 4/4716, Wahlvorschlag der Linksfraktion.PDS

Ich schlage Ihnen zu den zwei rechtlich getrennten Wahlen innerhalb eines Tagesordnungspunktes vor: Wir werden ein beratendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses und ein stellvertretendes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses wählen. Gibt es dazu Widerspruch? – Wenn das nicht der Fall ist, werte ich Ihr Schweigen als Zustimmung. Wir werden so verfahren.

Wir kommen damit zur Wahl eines beratenden Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses. Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche und sieben Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktion, die ihm nicht durch ordentliche Mitglieder angehören. Der Wahlprüfungsausschuss wurde am 19. Oktober 2004 vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Da in der 42. Sitzung am 15. März 2006 im 1. und im 2. Wahlgang der jeweilige Wahlvorschlag der NPD-Fraktion nicht die erforderliche Mehrheit fand, kommen wir jetzt zu einem 3. Wahlgang. Hierzu liegt ein entsprechender Wahlvorschlag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/4800 vor.

Wir kommen damit auch zur Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesjugendhilfeausschusses. Auch hier hat der Sächsische Landtag gemäß § 12 Abs. 2 und 7 des Landesjugendhilfegesetzes bei Ausscheiden eines stellvertretenden Mitgliedes für den Rest der Wahlzeit ein Ersatzmitglied zu wählen. Für den leider verstorbenen Abgeordneten der Linksfraktion.PDS Herrn Dietmar Jung

ist eine Nachwahl erforderlich. Dazu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/4716 vor.

Da keine Debatte vereinbart und für diese Wahlen vorgesehen ist, kommen wir zur Wahl selbst. Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl eines beratenden Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses durch Handzeichen abgestimmt werden kann. – Es wird widersprochen.

Ich frage Sie, ob zur Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesjugendhilfeausschusses per Handzeichen abgestimmt werden kann. – Es wird auch hier widersprochen. Damit kommen wir zu den geheimen Wahlen. Ich berufe jetzt eine Wahlkommission aus den Reihen der Abgeordneten: Für die Linksfraktion.PDS Frau Roth als Leiterin, CDU Herr Colditz, SPD Frau Dr. Raatz, NPD Frau Schüßler, FDP Herr Dr. Martens, GRÜNE Herr Weichert.

Wir kommen zur Wahlhandlung und ich übergebe das Wort an die Leiterin der Wahlkommission, Frau Roth.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten zwei Stimmscheine, auf denen entsprechend der angegebenen Drucksachen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abgestimmt wird.

Sie können sich zu den entsprechenden Wahlvorschlägen durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für „Ja“, „Nein“ oder „Stimmenthaltung“ entscheiden. Bei mehr Ja- als Neinstimmen ist dem jeweiligen Wahlvorschlag zugestimmt.

Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir in der Tagesordnung fortfahren und das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Somit rufe ich auf

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Aktueller Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

2. Aktuelle Debatte: Proteste und Streikbewegungen im Gesundheitswesen

Antrag der Linksfraktion.PDS

Die Verteilung der Gesamtredezeit hat das Präsidium für die Fraktionen wie folgt vorgenommen: CDU 39 Minuten, Linksfraktion.PDS 31 Minuten, SPD 14 Minuten, NPD 12 Minuten, FDP 12 Minuten, GRÜNE

12 Minuten; die Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu

1. Aktuelle Debatte

Aktueller Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Als Antragstellerinnen haben zunächst die Fraktionen der CDU und der SPD das Wort. Danach Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE, Staatsregierung.

Meine Damen und Herren, die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktionen – –

Der Minister will zuerst sprechen. Dann, Herr Minister Tillich, Ihren Bericht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In Absprache mit den Koalitionsfraktionen ist es mir erlaubt, als Erster das Wort zu nehmen. Deshalb darf ich auch davon Gebrauch machen.

Meine Damen und Herren! Die Pegel fallen langsam. Das Hochwasser ist noch lange nicht vorbei und wir alle haben hohen Respekt vor den Menschen, die 1990 die Chance der Wiedervereinigung genutzt und aus dem Nichts ihre Existenzen aufgebaut haben. 2002 gab es die verheerende Flutkatastrophe. Vielen Menschen ist damals alles genommen worden. Die Solidarität war überwältigend. Diese Betroffenen konnten neu beginnen. Es war in Sachsen ein richtiger Aufbruch zu spüren; es war eine gigantische Leistung der Bevölkerung des Freistaates Sachsen.

Dass diese Betroffenen jetzt angesichts dieser Pegelstände wieder Angst haben, dass alte Erinnerungen wach werden, ist mehr als verständlich. Wir, die öffentliche Hand, das heißt, das Land und die Kommunen, müssen diesen Menschen und diesen Unternehmen helfen, Schäden solcher Naturereignisse zu begrenzen, und in Krisensituationen den Menschen helfend zur Seite stehen. Dies haben wir seit 2002 getan. Wir haben 400 Millionen Euro aufgewendet, um Rückhaltesysteme aufzubauen, um Flussläufe und Deiche zu reparieren, zu verstärken und standsicher zu machen, und wir haben bereits erste Abschnitte von Deichen verlegt. Wir haben die Vorhersage wesentlich verbessert, sowohl in der Vorwarnzeit auf 60 Stunden, als auch in der Information zu den Pegelständen und zur Genauigkeit selbiger. Wir haben Kartenmaterial digitalisiert, mit dem die Einsatzstäbe heute vor Ort in der Lage sind einzuschätzen, was bei welchen Pegelständen passiert; und sie nutzen es sehr intensiv und sind dafür sehr dankbar.

Wir haben, meine Damen und Herren, die Menschen diesmal besser schützen können. Doch wir können und müssen noch mehr tun zum Schutz der sächsischen Bevölkerung vor Hochwasser. Im letzten Jahr hat dieser Sächsische Landtag das Hochwasserinvestitionsprogramm beschlossen und ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den nächsten Haushaltsberatungen die

Weichen für die nächsten Jahre zu stellen, um dieses Hochwasserinvestitionsprogramm auf hohem Niveau fortzuführen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP)

Denn, meine Damen und Herren, wir haben noch 1 600 Maßnahmen als hoch prioritär eingeschätzt und priorisiert, die notwendig sind, um einen besseren Hochwasserschutz für die Menschen in Sachsen gewährleisten zu können.

Meine Damen und Herren, mein Verständnis hält sich in Grenzen, wenn es bei diesen vorgesehenen Maßnahmen oder bei den Deichverstärkungen und Deichverteidigungen, die zurzeit laufen, Grundstückseigentümer gibt, die über einstweilige Verfügungen versuchen, die Talsperrenverwaltung oder die Hilfskräfte davon abzuhalten, diesen Deich zu verstärken, oder dass es Naturschutzverbände oder Rechtsanwaltskanzleien gibt, die in deren Namen gleichzeitig von uns durch Klagen verlangen, die Arbeiten einzustellen oder gegen Bezahlung eines Obolus die Klage vor Gericht wieder zurückzuziehen. – So werden wir diese Leistungen nicht gemeinsam bewältigen können.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich gleichzeitig feststellen – –

(Johannes Lichdi, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)