Protocol of the Session on March 16, 2006

Inwieweit – wie vom Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angeregt – Hinweise und Handlungsempfehlungen für Vergabestellen und Bieter in den Vergabebericht aufgenommen werden oder ob diese gegebenenfalls in anderer Form aufbereitet werden sollten, wird noch zu prüfen sein.

Nicht nachvollziehbar ist dagegen der Hinweis, dass im Vergabebericht die Auswertung der Auftragswerte fehle und es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspreche, nur die Zahl der Vergaben anzugeben.

Insofern darf ich auf die Seiten 16 bis 19 des Berichts verweisen, auf denen Ausführungen zu den Auftragswerten gemacht werden.

Soweit die Anregungen des Ausschusses Änderungen des sächsischen Vergaberechts betreffen, können diese erst umgesetzt werden, wenn klar ist, wie sich das BundesVergaberecht entwickelt. Hierzu gibt es bisher lediglich die Information, dass bis zum Herbst das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Neufassung der Vergabeverordnung durchgeführt werden sollen. Weitere Informationen oder gar Entwürfe des Bundes liegen noch nicht vor.

Im Zuge der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes wird dann auch zu klären sein, ob und wie die Vergabepraxis der sächsischen Kommunen in den Vergabebericht aufgenommen werden soll. Dies ist auch in der Anhörung am 13. Januar 2006 gefordert worden.

Hierfür spricht einiges, zumal so ein Überblick über das gesamte Vergabewesen im Freistaat entstehen würde.

Da aber die Kommunen auf der jetzigen gesetzlichen Grundlage nicht zur Zuarbeit zum Vergabebericht verpflichtet sind, bedürfte es dafür einer Änderung des Sächsischen Vergabegesetzes.

Sicherlich könnten wir das sächsische Vergaberecht schnell novellieren. Da wir aber nicht wissen, wie das Vergaberecht des Bundes aussehen wird, laufen wir Gefahr, in Kürze eine Novelle der Novelle durchführen zu müssen. Das sollten wir vermeiden.

Die Unterrichtung durch die Staatsregierung über das Vergabewesen im Freistaat Sachsen im Jahre 2004, kurz: der Vergabebericht 2004, enthält alles, was im Sächsischen Vergabegesetz und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung gefordert wird. Die Anregungen des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr werden, soweit dies mit einem sinnvollen Aufwand und jetzt noch möglich ist, im Vergabebericht 2005 berücksichtigt.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/4558

Wird dazu das Wort gewünscht? – Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Wird Einzelabstimmung gewünscht? – Dies ist nicht der Fall. Dann stelle ich, wenn kein Protest erfolgt, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. –

Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne der Geschäftsordnung zugestimmt und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/4559

(Allgemeine Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich frage, ob einer der Berichterstatter mündlich ergänzen möchte. – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! In verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Linksfraktion.PDS bzw. die Fraktion der NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen in der Drucksache 4/4559 schriftlich vor.

Meine Damen und Herren! Damit kann eine Gesamtannahme erfolgen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das

ist nicht der Fall. Ich stelle also fest, dass der Landtag dem zugestimmt hat.

Meine Damen und Herren! Damit haben wir die 43. Sitzung des Sächsischen Landtages abgearbeitet. Das Präsidium hat die 44. Sitzung auf morgen Früh, 10:00 Uhr, festgelegt. Tagesordnung und Einladung liegen Ihnen vor.

Einen schönen Abend und eine gute Nacht.