Mit diesem Schlusswort endete Prof. Bernd Rabehl in der Expertenanhörung zur so genannten Antifaschistischen Klausel am 26. September 2005 in seinem Plädoyer gegen den Gesetzentwurf, den selbst die PDS aus Gründen der Verschleierung kaum mehr als Antifa-Klausel bezeichnet wissen will.
Aber ganz gleich, welchen Namen das Kind auch tragen mag, es handelt sich um einen alten Traum der PDS, einen Traum, den die PDS schon im Jahre 2001 in Sachsen und im Bund und im letzten Jahr auch in Thüringen in das Verfassungsrecht einschmuggeln wollte, Gott sei Dank ist ihr das nicht gelungen.
Antifaschismus ist zum Modebegriff geworden, der heute bis in die politische Mitte hinein Anschluss gefunden hat. In Wahrheit aber ist und bleibt der so genannte Antifaschismus ein politischer Kampfbegriff, der sich wie kaum ein anderer zur Aufhebung einer freiheitlich-demokratischen Ordnung eignet! Diese These erklärt sich daraus, dass der politische Antifaschismus den Dialog mit politischen Gegnern durch eine unüberwindbare Barriere verhindert und nur der vermeintlich endgültige Sieg über den Feind ein Zusammenleben unter Gleichgesinnten ermöglicht.
So genannte Antifaschisten sprechen immer vom Kampf, niemals aber vom Dialog. Wie eine religiöse Sekte gibt sich der Antifaschismus ein Weltbild, das auf einer autoritären Struktur und Philosophie beruht. Wie Priester einer fundamentalistisch organisierten Religionsgemeinschaft zelebrieren sie ihren Glauben. Sie warnen, beschwören und drohen – ihr Grundsatz ist die Intoleranz gegenüber dem Andersdenkenden.
Um die verfassungsrechtlich garantierten Artikel 19 und 20 zur Meinungsfreiheit, zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit einzuschränken, rufen sie wie bei der vorliegenden antifaschistischen Klausel nach der Gesinnungsdiktatur. Verzweifelt versuchen sie so, einen fiktiven
Solange der fundamentalistische Neoantifaschismus den Dialog verweigert, so lange wird sich der Wähler für diese Bevormundung rächen, denn diese Wähler akzeptieren die Einteilung der Wählerstimmen in vermeintlich intelligente und dumme nicht. Sie rebellieren zu Recht, weil sie auf verfassungswidrige Weise diskriminiert werden.
Alle Abgeordneten eines Parlaments werden von gleichberechtigten Bürgern gewählt. Schon deshalb kann es nicht sein, dass die Stimmen der einen nichts gelten sollen, weil ihre gewählten Vertreter aus der politischen Kommunikation ausgeschlossen werden sollen, wie wir an der vom Landtagspräsidenten Erich Iltgen zu Recht kritisierten Absprache der Fraktionen im Umgang mit NPD-Anträgen immer wieder feststellen können. Indem der Landtagspräsident die Fraktionen für ihren undemokratischen Umgang mit der NPD um die Jahreswende öffentlich gerügt hat, sorgte er für einen bemerkenswerten, wenngleich eher seltenen Lichtblick seiner Amtszeit.
Doch den meisten Abgeordneten, vor allen Dingen in der eigenen Fraktion des Präsidenten – es ist mir klar, dass Sie die Sitzung politisch gefärbt führen –, ist bis heute wahrscheinlich nicht bewusst, wie sehr die selbst ernannten Demokraten mit dieser Vereinbarung einer Ausgrenzung einer demokratisch legitimierten Fraktion die Grundprinzipien der Demokratie mit Füßen treten.
Alle Demokratisierungsmodelle liegen immer im Konflikt mit der Macht und der Gewalt in der Gesellschaft, denn erworbene Positionen wurden noch nie in der Geschichte freiwillig aufgegeben. Die Gleichberechtigung verschiedener politischer Positionen in der Gesellschaft setzt eine differenzierte und behutsame Beziehung zur Macht voraus. Dieser sind die Neo- und Postantifaschisten schlichtweg nicht gewachsen.
Ihre Mahnungen klingen wie Ordnungsrufe in einem Gerichtsverfahren, und als würden sie sich auf ein geschriebenes Gesetz berufen, sprechen sie von einer historischen Verpflichtung. Es bildet sich eine geistige
In diesem Sinne kämpft ein Teil der politischen Gruppierungen um eine moralische Umverteilung. Jene breiten sozialen Schichten in Europa, die heute aus dem Dialog ausgeschlossen werden, haben inzwischen nichts mehr zu verlieren – außer ihre Ketten.
Unbekümmert kämpfen die Ausgegrenzten, und sie fühlen sich von den Allgemeinplätzen, mit denen sie verdammt, kriminalisiert und dämonisiert werden, gar nicht mehr berührt. Sie wissen, dass sie – egal, was sie tun – vom Establishment immer außerhalb positioniert werden, selbst dann, wenn eine angeblich extreme Partei ähnliche Worte von sich gibt wie die moralisch selbsternannten Etablierten.
In diesem Fall wollen ihre Gegner auf eine nur noch psychopathologisch zu erklärende Art und Weise eine Täuschung erkennen, die angeblich nicht der einer echten Überzeugung entspricht. Das geht so weit, dass man der so genannten Antifaszene Argumentationsmuster zugesteht, wonach Gewalt als Mittel der Politik immer dann erlaubt ist, wenn sie sich gegen vermeintliche Faschisten wendet. So begründet die Antifaszene oftmals ihre Aktionen.
Wohlwollend werden antifaschistische Gewaltexzesse von der angeblich liberalen Presse in Verkehrung der Ereignisse als Notwehr gegen die Neofaschisten beschrieben oder sie werden sogar ganz verschwiegen, wie wir es bei der eskalierenden Gewalt der so genannten Initiative gegen Naziläden mehrfach erleben mussten, wo beispielsweise vor den Augen der Polizei ein Ladengeschäft am helllichten Tag zugemauert wurde.
Es spricht Bände über den Zustand dieser Republik, wenn sich an dieser Hetzjagd gegen Andersdenkende sogar Abgeordnete des Sächsischen Landtages offen beteiligen. Offen wird hier einigen Desperados, die bis in das linksliberale Bürgertum hinein Unterstützung finden, ein Refugium zugestanden, in dem Gewalt zur Bewältigung von Konflikten als selbstverständliche Verhaltensweise angesehen wird.
Der große Konfliktexperte Carl von Clausewitz sagte einst, dass normalerweise die Gewalt das Gegenteil der Überredung ist. Doch der Antifaschismus, meine Damen und Herren, hat längst den Kampf um den verbalen Sieg aufgegeben. Sie bleiben allein, die Neo- und Postantifaschisten mit ihrem Fanatismus gegen imaginäre Rassisten, Faschisten und Neonazis.
Sie wissen, dass die beständige Beleidigung des faschistoid definierten Volkes als dummes Wählervolk zum gegenteiligen Effekt führt. Daher reduziert sich auch ihre Auseinandersetzung nicht etwa im Dialog über die besten politischen Lösungen, sondern auf plakatives Geschrei oder schlimmer noch, auf blanke Gewalt.
Es fehlen Ihnen die Argumente, mit denen zum Beispiel die Gegner einer offenen Einwanderungspolitik überzeugt werden könnten, Antifaschisten aber können nicht einmal einen jungen Nationalen überzeugen, dass er Unrecht hat.
Alles, was Ihnen, meine Damen und Herren, einfällt, ist der Ruf nach Polizei und Staat, nach Gerichten und Verboten, nach Repression, Repression und nochmals Repression. Die Zukunft aber gilt der Problemlösung und nicht der Konfliktverschärfung durch Ausgrenzung.
Lassen Sie uns daher, meine Damen und Herren, diesen Ausfluss eines reaktionär-aggressiven Denkens, den uns die PDS in Form ihrer antifaschistischen Klausel vorgelegt hat, geschlossen zurückweisen.
Die wahren Demokraten, als die Sie sich sonst ausgeben, treten sonst etwas markiger auf, aber hier wird – das gehört zu Ihrer Doppelstrategie im Parlament – die Verfolgung Ihrer Gesinnungsgenossen von Ihnen als Hetzjagd gegen Andersdenkende beklagt.
Sie wehren sich dagegen, entrechtet und ausgegrenzt zu sein. Erstens, entrechtet sind Sie nicht. Zweitens, ausgegrenzt: Ja. Aber das besorgen Sie selbst. Sie bemängeln einen angeblich fehlenden Dialog. Ich sage, es ist ein Dialog, den Sie überhaupt nicht führen wollen, den Sie überhaupt nicht führen können.
Hier wird fehlender Dialog jämmerlich beklagt, ein Dialog, dem Sie sich systematisch selbst verweigern. Draußen sieht das ganz anders aus. Draußen krachen auch schon mal Baseballschläger in Autoscheiben.
Wir werden darauf so antworten, wie es uns die Verfassung aufträgt, wie wir es uns als Demokraten vornehmen. Ich sage Ihnen eines: Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus – das sind Probleme, die hier existieren, die Sie fleißig befördern und gegen die wir uns wehren. Rechtsextremismus, meine Damen und Herren, ist mit der Verfassung unvereinbar, um das noch einmal deutlich hervorzuheben.
Der Rechtsextremismus bedroht die freiheitlichdemokratische Grundordnung unmittelbar, weil sie das Fundament dieser Grundordnung, nämlich die Würde des Menschen, missachtet, indem es Menschen erster und zweiter Klasse oder verschiedener Rassen, Religionen oder Staatsangehörigkeiten gibt, die dann verschiedene Rechte genießen sollen und einen unterschiedlichen Status in ihrer Würde hinzunehmen haben sollen. Dagegen wehren wir uns und dagegen – das lassen Sie mich bitte auch sagen – wehrt sich auch die Verfassung, ohne dass es des Antrages der PDS bedürfte.
Die Demokraten haben die Pflicht, aktiv gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Wir streiten hier – jetzt komme ich auf den konkreten Antrag zu sprechen – eigentlich nur darüber, mit welchen Mitteln das am besten geschehen kann.
Die Verfassungsänderung – lassen Sie mich das für meine Fraktion sagen – ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen enthalten Schutzregeln – Schutzregeln der Werteordnung, einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung, eines Sozialstaates. Verpflichtungen, den demokratischen Rechtsstaat zu schützen, in Artikel 1, Artikel 114 mit dem Widerstandsrecht, der das bekräftigt. Die Menschenwürde in Artikel 14 oder der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 18 verpflichten die Staatsgewalt unmittelbar wie auch die Bürger, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Eines besonderen, nochmaligen Staatsziels bedarf es daher nicht.
Meine Damen und Herren! Die formelhafte Berufung auf Antifaschismus ist hier unnötig. Sie hilft auch nicht in einer konkreten politischen Auseinandersetzung, aus der heraus dieser Antrag vielleicht geboren ist. Diese Klausel hilft nicht bei der Bekämpfung strafrechtlich relevanter Erscheinungsformen des Rechtsextremismus – das soll sie wohl auch nicht –, sie verändert aber auch nicht die verbreiteten rechtsradikalen oder rechtsextremistischen Einstellungen und Haltungen, wie wir sie auch in Sachsen bei manchen Bürgern antreffen. Mit einer solchen Klausel wird in dieser politischen Auseinandersetzung wenig oder nichts bewirkt. Diese Änderungen sind nicht nötig.
Ich sage weitergehend sogar: Es wäre schlimm, wenn wir eine solche antifaschistische Klausel nötig hätten, meine Damen und Herren. Die Verfassung bedarf einer solchen Kampfklausel nicht. Deswegen halte ich auch nichts davon, mit einem solchen Antrag zum wiederholten Mal den Eindruck zu erwecken, als würde unsere demokratische Ordnung eine solche Abwehrklausel nötig haben. Das hat sie nicht.
Die sublime Unterstellung, die in dem Antrag selbst liegt, die Demokratie sei vielleicht anfällig für Rechtsextremismus oder Neofaschismus, weise ich zurück. Die Demokratie kann sich dessen erwehren, sie muss es nur versuchen. Unsere Verfassung formuliert die wehrhafte Demokratie. Es kommt aber hier darauf an, dass wir uns dessen ständig besinnen