Ich frage nach den Befürwortern für den Punkt II. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Punkt II mehrheitlich abgelehnt worden. Damit erübrigt sich die Gesamtabstimmung über diesen Antrag.
Nun müssen wir über den ursprünglichen Antrag in der Drucksache 4/2694 abstimmen. Ich frage, wer diesem Antrag in der Drucksache 4/2694, Antrag der Fraktion der FDP, Modellversuch zur Übertragung der Personalhoheit für Lehrer auf die Kommunen, zustimmt. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Wer glaubt, die Probleme unserer Schulen oder die eigenen Finanzprobleme mit der Kommunalisierung des Lehrpersonals zu lösen, der wird ein böses Erwachen haben. Das Problem ist doch aktuell gar nicht, dass das Lehrpersonal dem Schulträger nicht unterstellt ist und wir in Deutschland praktisch eine doppelte Schulträgerschaft haben. Das Problem besteht in erster Linie darin, dass unser Lehrpersonal durch die zentralen Vorgaben, maßgeblich der Stundentafeln und der Lehrerpflichtstunden, praktisch völlig verplant ist. Gleich, wer den Zugriff auf das Personal hat – er ist zurzeit an diese Vorgaben gebunden.
Wenn man vor diesem Hintergrund glaubt, man könne als Landkreis effizienter mit dem Personal umgehen, als dies heute die Regionalschulämter tun, gibt man sich wohl einer trügerischen Hoffnung hin. Es liegt doch nicht am Unvermögen der Regionalschulämter, dass unser Lehrereinsatz ineffizient ist. Es liegt an den Systemvorhaben, mit denen die Regionalschulämter aufgrund ihrer Größe und der bisherigen Erfahrungen auf alle Fälle besser umgehen können, als wenn dies ein Landkreis vom Punkt null aus versucht und auf sein Gebiet beschränkt bleibt.
Nur wenn die Rahmenbedingungen für den Einsatz des Personals an den Schulen verändert werden, macht gegebenenfalls auch die Kommunalisierung des Personals Sinn. Aber die Rahmenbedingungen müssen nicht aus Gründen der Kommunalisierung geändert werden, sondern damit die Bildungsprozesse an unseren Schulen effizienter und somit für den einzelnen Schüler erfolgreicher gestaltet werden können.
Aus der Natur der Lern- und Entwicklungsprozesse selbst ergibt sich die Notwendigkeit der Übertragung von Verantwortung und damit Gestaltungsmöglichkeit an der Schule. Das bestätigen ja auch die empirischen Daten der OECD-Vergleichsstudien „Pisa“, wenn man sie mit der in den verschiedenen Ländern vorherrschenden Schulkultur zusammenbringt.
Erfolgreiche Schulsysteme basieren auf eigenverantwortlichen Schulen im Rahmen zentraler Zielvorgaben. Dies folgt zum einen der Einsicht, dass Lernen als individueller Entwicklungsprozess umso erfolgreicher verlaufen kann, je angepasster an die konkreten Bedingungen dieser Prozess gestaltet wird. Zum anderen verweisen sichere Erkenntnisse der Regulation sozialer Systeme darauf, dass eine direkte Fremd- oder Außensteuerung und/oder die Vorgabe fester Strukturen ineffizient und im Einzelfall sogar dysfunktional gegenüber einer Selbststeuerung auf der Grundlage definierter Rahmenbedingungen zu erbringender Leistungen ist.
Nur Systeme, welche sich selbst regulieren, können und müssen damit auch Verantwortung übernehmen, können flexibel und effizient auf veränderte Bedingungen reagie
ren und entwickeln Interesse am eigenen Output, an der eigenen Leistung. Das gilt auch und ganz besonders im Zusammenhang mit den Besonderheiten menschlichen Lernens für unsere Schulen. Mit einem Gesamtkonzept „Verantwortliche Schule“ müssen somit die Rahmenbedingungen und Leistungsanforderungen an Schulen definiert und in ihrer Konsequenz für die Organisation des Schulwesens dargestellt und geschaffen werden. Im Blick kann somit nicht nur die einzelne Schule, sondern muss das Gesamtsystem sein.
Die Verantwortung für die erfolgreiche Gestaltung von Bildungsprozessen ist somit in diesem Gesamtsystem, dem Schulwesen, neu zu verteilen bzw. zu bestimmen und strukturell zu verankern. Das heißt, es sind Controllingprozesse auf allen Ebenen – angefangen beim einzelnen Lehrer bis hin zum gesamten Schulwesen – zu implementieren.
Damit ist auch klar, dass sich der Freistaat im Rahmen eines solchen Konzepts nicht aus seiner Verantwortung stiehlt oder stehlen kann. Wir dürfen nur nicht die Wahrnehmung von Verantwortung mit der Gestaltung der Prozesse selbst verwechseln. Verantwortungswahrnahme macht sich eben auch in der Formulierung der Bildungsziele, der Sicherstellung der Ressourcen, der Kontrolle der Ergebnisse und der Unterstützung der Schulen vor Ort fest. Das bedeutet aber auf der anderen Seite, dass wir den Schulen nicht mehr vorgeben, wie sie Lernprozesse organisieren. Das hat zur Konsequenz, dass wir ihnen auch die Lehrer nicht mehr nach Stundentafel, Lehrverpflichtung und gebildeten Klassen, sondern nach einem zum Beispiel schülerbezogenen Schlüssel zuweisen müssen.
Und erst an dieser Stelle, von der wir noch entfernt sind, lohnt es sich dann ernstlich, die Übertragung der Personalhoheit auf die Schulträger nicht nur zu diskutieren, sondern auch in Angriff zu nehmen.
Bis dahin haben wir viel zu tun. Die bislang bestehenden bzw. mit der letzten Novelle weiter eröffneten gesetzlichen Möglichkeiten für die Verantwortungsübernahmen vor Ort müssen besser ausgeschöpft und umgesetzt werden. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens muss zunächst die mit der genaueren Verortung von Verantwortung mögliche Deregulierung vorangetrieben und die mit der Personalisierung von Verantwortung entbehrliche Verrechtlichung der schulischen Bildung zurückgenommen werden. Daneben müssen Controlling und Unterstützung auf Landesebene ausgebaut werden.
Lassen Sie uns das gemeinsam in Angriff nehmen und nicht kurzschlüssig auf die Kommunalisierung des Lehrpersonals fixieren!
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: die Einreicherin, die GRÜNEN; danach CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP und die Staatsregierung. Ich erteile der Fraktion der GRÜNEN das Wort; Herr Abg. Weichert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der letzte Tagesordnungspunkt vor Weihnachten – es geht nicht ums Schenken, aber es geht um bewusstes Einkaufen. Das Anliegen unseres Antrages ist hier in der großen Mehrheit sicherlich unstrittig. Gemeinsam teilen wir die Auffassung, dass wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen müssen, um dem Raubbau am Regenwald Einhalt zu gebieten. Gefordert sind wir da sowohl als Politiker als auch als Verbraucher, indem wir nämlich genau darauf achten, was wir kaufen, und nicht nur die „Geiz-ist-geil“-Methode anwenden.
Dabei spielen gerade in diesem Zusammenhang Zertifikate eine wichtige Rolle. Wenn es zu unserem Antrag Kontroversen gibt, dann wird es zu der Zertifizierung sein. Selbst im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bundesebene gibt es die Festlegung, dass der Bund nur noch zertifiziertes Holz einkauft und verbaut. Analog dazu gibt es eine Regelung in Sachsen. Das Finanzministerium hatte bereits 1991 den Vorrang einheimischer Hölzer festgeschrieben und per Erlass vom 24. März dieses Jahres die Verwendung von Tropenholz bei besonderen Maßnahmen nur dann genehmigt, wenn – ich zitiere – „der Nachweis einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung (Zertifizierung) vorliegt“.
Gerade in Kenntnis dieses Erlasses ist unser Antrag notwendig; denn erstens muss es nicht nur Bauten betreffen, die wir selber bauen, sondern eben auch zusätzlich die, die durch den Freistaat gefördert werden, und zweitens geht es um die Qualität der Zertifikate.
Im Punkt 1 sollten wir uns einig sein: Dass der Freistaat auf Tropenholz im Hoch- und Tiefbau verzichtet und gleichzeitig eine Brücke aus Bongossiholz fördert, wie in Tiefenbach, Landkreis Mittweida, unlängst geschehen, macht keinen Sinn.
Folglich gehe ich davon aus, dass eine Mehrheit hier im Hause auch der Ausweitung auf die Förderung zustimmen wird.
Was Punkt 2, die Qualität des Zertifikates, betrifft, haben wir es uns nicht leicht gemacht. Es gibt eine Vielzahl von Labels und Zertifikaten, die den Verbrauchern alles Mögliche vortäuschen. So stößt der Verbraucher beispielsweise auf Gartenmöbel mit dem Etikett „aus staatlich kontrollierter Forstwirtschaft“. Hierbei handelt es sich keineswegs um ein international anerkanntes Zertifikat, hinter dem Institutionen oder Kontrollmechanismen
Ein anderes Beispiel ist das Label „umweltfreundliches Plantagenholz“. Es suggeriert dem Verbraucher, dass für das Holz keine Tropenwälder sterben mussten – auf den ersten Blick eine logische Schlussfolgerung. Wenn es aus der Plantage kommt, dann kann es nicht aus dem Urwald sein. Aber das ist leider nur eine sehr kurzsichtige Erklärung, denn dort, wo jetzt Plantagen sind, waren vorher Urwälder.
Zu den irreführenden Labels kommen noch zahlreiche Fälschungen. Gefälschte staatliche Zertifikate südlich der Sahara zu kaufen ist in manchen Ländern genauso schwierig wie das Lösen eines Bustickets hier bei uns in Dresden.
Also kommen wir mit dem Begriff „zertifiziertes Holz“, wie es im Koalitionsvertrag steht und im Erlass unseres Finanzministers auftaucht, nicht weiter. In Europa gibt es zwei anerkannte Siegel, die Gewissheit bieten: das PEFCSiegel – Pan-European Forest Certification – der privaten Waldbesitzer und das im Antrag zitierte FSC-Siegel – Forest Stewardship Council. Das Erstere ist ein Siegel, das ausschließlich für europäisches Holz gilt, um das es hier aber nicht geht.
Das einzige Siegel, das die Bedingungen der Verlässlichkeit und des weltweiten Einsatzes miteinander verbindet, ist dieses FSC-Siegel. Wir wollen nicht das Siegel zur Vorschrift erheben – auch das können Sie nachlesen –, sondern nur den Nachweis der ökologischen Kriterien des Siegels, und das sind neun Punkte:
Meine Damen und Herren, es geht um die Anwendung von Kriterien, die im sächsischen Forst längst Standard sind. Es geht hier auch nicht um einen ideologischen Streit, denn FSC-Holz wird in Deutschland von Firmen wie beispielsweise OBI, Hornbach, Neckermann, Otto oder der Reinhard-Mohn-Druckerei unterstützt. Das ist, wie Sie wissen, kein grüner Verein. FSC zertifiziert zum Beispiel die Wälder der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz oder den Stadtwald in Hamburg.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Kriterien des FSC für alle Hölzer festschreiben, die nicht aus Deutschland kommen. Wie gesagt, es geht um die Kriterien. Wer diese anders als mit dem FSC-Siegel erfüllen kann, darf gemäß EU-Recht nicht von Ausschreibung ausgeschlossen werden. Der Stand, der jetzt durch den Erlass des Finanzministers gilt, reicht nicht aus; man muss das qualifizieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, als Vorbemerkung noch einmal auf die verschiedenen Zertifizierungssysteme einzugehen. Das von Ihnen zuerst genannte PEFC-System haben Sie nicht richtig dargestellt. Sie sollten der Gerechtigkeit halber dazusagen, dass dieses System auf dem Klimagipfel in Lissabon beschlossen wurde und die Kriterien dafür weltweit anerkannt sind. Insofern ergibt sich keine Beschränkung auf Europa.
Wir wollen die Zertifizierungssysteme offen halten. Dass Sie das andere Zertifizierungssystem bevorzugen, ist leicht nachzuvollziehen, weil dort diverse Umweltschutzorganisationen Gesellschafter oder Vereinsmitglieder sind. Das ist nicht zu kritisieren, sondern einfach nur festzustellen.
Der Antrag passt ansonsten wunderbar zu Weihnachten. Wir haben in der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause noch die Möglichkeit, ein Stück der Welt zu retten. Eine kleine Pressenotiz genügt, um die bekannten Unterstellungen gegen das Handeln der Staatsregierung hervorzurufen. Nach näherer Beschäftigung mit dem Thema merkt man, dass die entsprechende Erlasse schon seit 1991 in der Welt sind und der Freistaat seinen Verpflichtungen nachkommt.
Wir müssen weiterhin feststellen, dass es seit In-KraftTreten des internationalen Tropenholzabkommens keine Einsatzbeschränkung für Tropenholz in Deutschland und der Welt gibt. Es ist zu fragen, was Kamerun zu nachhaltiger Forstwirtschaft sagt, wenn es um den Einsatz von Bongossiholz geht, welches dort wächst. Die Qualität der Zertifikate kann man sicherlich in Zweifel ziehen. Ich gehe davon aus – so hat es uns das ausschreibende Ingenieurbüro gesagt –, dass das bei der Prüfung der Verwendungsnachweise noch ordentlich abgearbeitet und gegebenenfalls die Förderung versagt wird. Im Übrigen war der Holzgroßhändler, bei dem das Holz für besagte Brücke gekauft wurde, ebenfalls entsprechend zertifiziert.
Unabhängig davon bleibt festzustellen, dass es durchaus Sinn hat, in manchen Fällen das Bongossiholz einzusetzen. Es ist ein klassisches Holz, das sich für den Wasser- und Brückenbau hervorragend eignet, weil es die entspre