Protocol of the Session on December 8, 2005

Ich lasse abstimmen über die Nr. 6, 7a und 8. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem mehrheitlich zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über die Nr. 9. Wer der Nr. 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem mehrheitlich zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2 der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dagegen ist dem Artikel mehrheitlich zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle deshalb den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist dem Entwurf mehrheitlich zugestimmt. Damit ist er als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und die Freiheit des Zugangs zu Informationen sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Sachsen

Drucksache 4/0466, Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS

Drucksache 4/3473, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Den Fraktionen wird wie immer zu einer allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Es beginnt die Linksfraktion.PDS; danach CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Debatte ist eröffnet. Herr Dr. Friedrich, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute abschließend über diese Gesetzesinitiative der PDS, jetzt Linksfraktion, zum Öffentlichkeitsgesetz oder auch Informationsfreiheitsgesetz beraten, dann ist dies aus sehr grundsätzlichen staatstheoretischen, man kann auch sagen: demokratiepraktischen Gründen ein aktuelles Thema. Ich komme gleich noch darauf zu sprechen.

Darüber hinaus gibt es aber auch zwei höchst aktuelle Anlässe, über die Informationsfreiheit genauer nachzudenken und dieses Thema ernst zu nehmen:

1. Der Fleischskandal. Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, dass das A und O der wirkungsvollen Bekämpfung des Handels mit verdorbenen Lebensmitteln vorausschauende, ungehinderte und vor allem ungefilterte Informationen der Verbraucher sind. Ein bundesweites Verbraucherinformationsgesetz, das genau dies ermöglicht hätte, ist leider im Jahr 2002 im Bundesrat am Widerstand der CDU-geführten Landesregierungen gescheitert.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hört, hört!)

Diese verhängnisvolle Entscheidung muss so schnell wie möglich korrigiert werden. Dabei haben die Länder selbst genügend Handlungsspielraum, diese Lücke im Interesse der Bevölkerung zu schließen. Mit der Annahme unseres Gesetzes am heutigen Tag könnte dies sofort geschehen. Frau Windisch von der CDU und Frau Deicke von der SPD – wenn ich Ihre jüngsten Presseerklärungen aufmerksam lese, wären ja Ihre Forderungen zu einem Großteil erfüllt.

2. Das Umweltinformationsgesetz, gestern vorgelegt von der Staatsregierung unter der Drucksache 4/3410. Wenigstens hier erkennt die Staatsregierung, wenn auch sehr deutlich zu spät, den dringlichen Handlungsbedarf an. Schließlich ist sie in der Pflicht, die entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlamentes vom 28. Januar 2003 über den ungehinderten Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, im Übrigen auch die so genannte Aarhus-Konvention, umzusetzen.

Mit der von uns vorgelegten Gesetzesinitiative wäre diese Umsetzung ohne weiteres bereits heute oder morgen möglich, da es bei einer entsprechenden Beschlussfassung bereits zu Beginn des Jahres 2006 einen voraussetzungslosen Anspruch für jedermann auf den Zugang zu allen Informationen einer informationspflichtigen Stelle, darunter auch der Umweltinformationen, geben würde – siehe § 13 unseres Gesetzes. Ein besonderes, überflüssiges Gesetzgebungsverfahren nur zu Umweltinformationen wäre also entbehrlich.

Sehr verehrte Damen und Herren! Gestatten Sie nun doch noch etwas zum ganz Grundsätzlichen zu sagen. Da darf ich mich auf Prof. Dr. Werner Patzelt, den von der CDU geladenen Sachverständigen, berufen und Ihnen noch einmal eine höchst interessante Stelle aus dem Anhörungsprotokoll Seite 13 zur Kenntnis geben. Prof. Patzelt hat dort zwei Pole des Staatsverständnisses, des Verständnisses zwischen Bürgern und Staat, beschrieben und daraus den politischen Sinn oder auch die politische Ablehnung der Informationsfreiheit abgeleitet.

Prof. Patzelt sagte: „Zu Pol 1: Hier wird das Leitbild darin gesehen, dass der Staat eine Dienstleistungsorganisation in einer selbstbewussten Bürgerschaft ist, eine Dienstleistungsorganisation, die treuhänderisch, subsidiär unter Kontrolle der Bürgerschaft jene Aufgaben erfüllt, die die Bürger ohne Regierung und Verwaltung nicht oder nur schlecht wahrnehmen können.

Wenn man diese Vorstellung vom richtigen Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern hat, dann muss der Bürger – und zwar jeder – als Teilhaber an der ‚Res publica’, die, wie Cicero sagte, die ‚Res populi’ – die Sache des ganzen Volkes – ist und nicht nur die der persönlich Betroffenen, wissen können, was Staat und Verwaltung tun, auf welcher Informationsgrundlage sie dies tun und wer alles zur Ausgestaltung dieser Informationsgrundlage beigetragen hat, auf welcher das Handeln von Staat und Verwaltung beruht.

Die Konsequenz ist dann natürlich, dass ein Informationsfreiheitsgesetz der beschriebenen Art höchst wünschenswert ist.

Pol 2 solcher Vorstellungen des richtigen Verhältnisses von Bürger und Staat ist, dass der Staat eine der Bürgerschaft übergeordnete Instanz ist, in der besonders kenntnisreiche, leistungsfähige Politiker und Beamte nach bestem Wissen und Gewissen sachgerecht, gemeinwohlorientiert jene Entscheidungen treffen, zu denen die Bürgerschaft einfach nicht kompetent genug sein kann.

Der Clou dabei ist, dass die Verwaltung dabei vom unmittelbar kontrollierenden Zugriff der Bürgerschaft freigestellt sein muss, weil das verwaltungsinterne Zusatzkosten und Störungen verursacht – hier kommt all das, was man als ‚Verwaltungseffektivität’ abhandeln kann, ins Spiel – und weil die Kontrolle seitens gewählter Politiker ohnehin ausreiche.

Die Konsequenz dieser Sichtweise ist, dass ein Informationsfreiheitsgesetz der vorgelegten Art im Grunde überflüssig und im Einzelnen vermutlich sogar störend sei.“ – So weit Prof. Patzelt, der sich in der Anhörung aus demokratietheoretischen Gründen glasklar für ein technisch gut gemachtes Informationsfreiheitsgesetz ausgesprochen hat.

Die Linksfraktion, damals noch PDS, hat nun mit ihrem Gesetz im Grunde genommen nichts anderes gemacht, als das von Prof. Patzelt favorisierte Demokratieverständnis – kurz: Bürgerstaat statt Obrigkeitsstaat – gesetzestechnisch umzusetzen.

Dabei lässt sich nun gewiss trefflich darüber streiten, ob die Linksfraktion mit dem Bogenschützen zu vergleichen ist, der ganz bewusst etwas oberhalb des Zieles ansetzt, damit die Scheibe überhaupt getroffen wird; ob unser Ansatz, sich gerade am fortgeschrittenen internationalen Standard der Informationsfreiheit mit sparsamen Ausnahmeregelungen bezüglich des Akteneinsichtsrechts, kurzer Bearbeitungsfristen, weitgehenden Verzichts auf Kostenbarrieren usw. zu orientieren, einen gesetzgeberischen Maximalismus darstellt oder nicht.

Ich antworte darauf: Eigentlich ist die Einräumung eines Informationszugangsanspruches für jedermann ein sehr, sehr alter Hut. Bereits im Jahre 1776 wurde der Zugang zu Verwaltungsunterlagen erstmals als ein allgemeines Bürgerrecht rechtlich anerkannt – allerdings in Schweden. 1946 stellte die UN-Generalversammlung fest, dass das Recht auf Information ein fundamentales Menschenrecht darstellt. Inzwischen verfügen 50 Staaten weltweit und vier Bundesländer über Gesetze, die den Informationszugang regeln.

Mit der Annahme unseres Entwurfes bestünde heute die große Chance, auch in Sachsen die Teilung unserer Gesellschaft in eine Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft mit der Aufspaltung in jene, die über Herrschaftswissen verfügen, und jene, die davon zuverlässig ausgeschlossen bleiben, zu überwinden, denn diese Aufspaltung ist unter dem Demokratieaspekt höchst problematisch. Sie wird noch viel problematischer, wenn wir all die klugen Dinge, die über die Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts gesagt und geschrieben worden sind, ernst nehmen.

Für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns – dazu gehört natürlich das Verwaltungshandeln der Kommunen – hat diese Spaltung verheerende Konsequenzen. Ungezählte Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung, Schulnetzplanung, Bauleitplanung, Auftragsvergabe, Windkraftnutzung usw. wären vermeidbar, gäbe es nicht das so genannte Amtsgeheimnis. Ganz abgesehen davon, dass auf dem

Boden dieses Amtsgeheimnisses, das im Übrigen in keiner Norm der bundesdeutschen Rechtsordnung ausdrücklich inhaltlich bestimmt und nur im Ansatz legal definiert ist, natürlich auch sehr viel leichter Korruption und Filz wachsen können. Insofern stellt eine gesetzlich regelte Informationsfreiheit ein überaus wirksames präventives Instrument dar, um den Boden, auf dem Korruption und Vetternwirtschaft gedeihen können, auszutrocknen und generell staatlichen Missständen vorzubeugen.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: So ist es! – Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Andererseits: Eine gut funktionierende Verwaltung – eine Verwaltung also, die sich durch Kompetenz, Sachorientierung, Bürgernähe und Transparenz auszeichnet – muss mitnichten die Informationsfreiheit fürchten. Es wird sich dann nämlich sehr, sehr schnell herausstellen, dass diese Freiheit die Legitimitätsgrundlagen der Verwaltung verbessert, ja, der Verwaltung die Chance gibt, noch näher an die Bürger heranzurücken, ihr Handeln und ihre Motive frühzeitig und transparent zu machen und zu erklären, ihre Leistungsfähigkeit nach außen sichtbar zu machen.

Gerade in Anbetracht der vor uns stehenden Verwaltungs- und Funktionalreform wäre also die Informationsfreiheit ein hochgradig wünschenswertes Ergebnis. Nicht ohne Grund ist daher die Gesetzesbegründung mit dem Eingangszitat von Viktor Machanow überschrieben – ich zitiere: „Der Sonnenschein der informierten Gesellschaft kann sowohl den Rost der Korruption als auch den Schimmel der Inkompetenz in der Tätigkeit der Staatsmacht und Selbstverwaltung wirkungsvoll bekämpfen.“

Unser Gesetz stellt also darauf ab, dass die Verwaltungen von sich aus alle geeigneten Informationen via Internet allgemein zugänglich machen bzw. dort, wo dies nicht möglich ist, dafür geeignete Register aufbauen. Natürlich ist das ohne Frage zunächst einmal zusätzlicher Aufwand, der sich aber sehr schnell als lohnend erweisen wird, weil sich in der Folge eine Vielzahl von arbeitsintensiven Einzelanfragen als überflüssig erweisen wird.

Es wird nicht so sein, wie die Spitzenverbände befürchten, dass es zu erheblichen Mehrbelastungen kommt; wenn doch, so sieht entsprechend unserer Verfassungslage unser Gesetz einen kommunalen Mehrbelastungsausgleich vor – siehe § 25.

Auch eine Blockade der Verwaltungen durch massenhafte Bürgeranfragen gehört ins Reich der Legenden.

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE). Dies ist ein regelrechtes Totschlagargument der Gegner der Informationsfreiheit, denn die Erfahrung derjenigen Länder, die über entsprechende Gesetze verfügen – wie gesagt, es sind neben dem kürzlich hinzugestoßenen Bund insgesamt vier weitere Bundesländer –, sprechen klar dagegen. Auch das wurde in der Anhörung deutlich. Abschließend: Die Linksfraktion will also nichts weniger, als den von Prof. Patzelt beschriebenen Paradigmenwechsel im Verhältnis zwischen Bürger und Staat vorantreiben. Ich sage es so deutlich: Wir wollen den zivilgesellschaftlich verfassten liberalen Bürgerstaat, der das Individuum ernst nimmt, der sich in die Karten schauen lässt. Wir wollen weg vom angeblich allwissenden und vormundschaftlichen Obrigkeitsstaat. Dazu bekennt sich die Linksfraktion ganz eindeutig – nicht zuletzt aus den Erfahrungen heraus mit einem gescheiterten Staatsverständnis, das der DDR zugrunde lag. Hat nun die CDU auf ihren prominenten Sachverständigen Prof. Patzelt gehört? Sie hat es nicht getan und sie hat allerlei Argumentationswindungen unternommen und wird es heute wieder tun – sehr verehrter Kollege Marko Schiemann, ich freue mich schon auf Ihre Rede –, um unseren Gesetzentwurf ablehnen zu können. Zunächst war es die angeblich unzureichende Balance zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit – hier haben wir entscheidend nachgebessert. Das zeigt der Ihnen heute im Interesse der Lesbarkeit vorliegende umfangreiche Änderungsantrag. Wir hätten auch 50 Einzeländerungsanträge schreiben können, aber es ist effektiver, dass wir dem Plenum heute einen ersetzenden Änderungsantrag vorlegen. Diese Bedenken sind schlicht und einfach für erledigt erklärt worden – sowohl vom Datenschutzbeauftragten als auch von der CDU. Flugs erfand man dann den Scheineinwand, dass wir den kommunalen Mehrbelastungsausgleich angeblich nicht klar genug beziffert hätten. (Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Das steht aber drin!)

Wir haben bewusst auf das Nennen einer konkreten Summe verzichtet. Wir hätten 500 000 Euro oder auch zwei Millionen Euro hineinschreiben können; die CDU hätte selbstredend sofort auch diese Summe wieder infrage gestellt.

Sieht man sich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes in Leipzig zum Thema Mehrbelastungsausgleich an, so ist eindeutig festzustellen: Entscheidend ist, dass es den Mehrbelastungsausgleich gibt, dass er im Gesetz verankert, vollständig und steuerkraftunabhängig ist – sowohl eine Ex-ante- als auch eine Ex-postBetrachtung sind zulässig. So ist die Rechtslage, deshalb sind diese Argumente tatsächlich Scheinargumente.

Während die CDU schlussendlich wenigstens zu erkennen gegeben hat, dass sie generell und unter gar keinen Umständen ein Informationsfreiheitsgesetz haben will – das ist wenigstens eine klare Meinung, wenn auch eine völlig falsche –, so zeichnete sich die Argumentation der SPD durch eine wahre Schlängellinie aus. Noch vor wenigen Jahren war die SPD nämlich der Meinung, ein entsprechendes Gesetz müsse es unbedingt geben. Ich erinnere an die Rede unseres damaligen Landtagskollegen Peter Adler am 5. November 2001. Er begründete damals die SPD-Initiative in der Drucksache 3/2394 mit feurigen

Worten. Im Vorblatt dieses SPD-Gesetzentwurfs erfährt nun der erstaunte Leser, dass die SPD unter der Rubrik Kosten „Keine“ eingestellt hatte, weil diese erfahrungsgemäß geringer seien, als im Vorfeld der Verabschiedung dieser Gesetze jeweils gemutmaßt werde. Übrigens sucht man im SPD-Gesetzentwurf einen kommunalen Mehrbelastungsausgleich vergeblich; es gibt ihn schlichtweg nicht.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Wir sind ja auch besser!)

Daher ist es schon ein wenig scheinheilig, sehr verehrte Kollegin Weihnert – vielleicht hören Sie mich –, sich im Ausschuss als Gralshüterin der kommunalen Interessen hinzustellen und den angeblich unvollständigen Mehrbelastungsausgleich der Linksfraktion zu kritisieren. Sagen Sie doch besser gleich die ganze Wahrheit: dass Sie nämlich unter der CDU-Knute kein Informationsfreiheitsgesetz haben wollen dürfen, obwohl Sie es wollen können möchten.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Völlig unverständlich ist schließlich die Tatsache, dass sich bisher weder die Liberalen noch die GRÜNEN substanziell an der Fachdiskussion beteiligt haben. Nur zu sagen, unser Gesetz sei zu weitgehend, ohne auch nur einen einzigen Änderungsantrag vorzulegen, ist schon etwas dünn, zumal insbesondere die Landtagsfraktionen der GRÜNEN in Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz da schon einmal wesentlich weiter waren. Schließlich ist die Informationsfreiheit doch wohl sehr viel eher sowohl ein urliberales als auch ein originär grünes Thema,

(Johannes Lichdi, GRÜNE: So ist es!)

als dass man eine entsprechende Initiative der Linksfraktion.PDS vermutet hätte. Aber so ändern sich die Zeiten!

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Sie, sehr verehrter Kollege Dr. Martens, sehr verehrter Kollege Lichdi, haben heute die wirklich schöne Chance, diesen Mangel auszugleichen und unsere Initiative mit der freudigen Zustimmung Ihrer Fraktionen zu bedenken.

Meine Damen und Herren! Sorgen Sie also dafür, dass sich Sachsen nicht einmal mehr zu den Schlusslichtern in den Bürgerrechtsfragen gesellt, die in anderen Bundesländern längst zum demokratischen Selbstverständnis gehören.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.