Protocol of the Session on June 23, 2005

Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Dann Herr Staatsminister Flath, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst kann ich mich dem Appell meiner Vorrednerin, der Abg. Frau Henke, anschließen. Es ist schon auffallend, Frau Günther-Schmidt: Das Programm ist noch gar nicht vollständig auf den Weg gebracht, und schon wird alles wieder in den finstersten Farben ausgemalt. Ich glaube, dies wird der Sache nicht gerecht. Aber der Reihe nach.

Sie haben aber gleich eine Zwischenfrage provoziert. Gestatten Sie diese?

Okay, bevor ich anfange.

Sie gestatten also?

Ja.

Herr Flath, Sie haben schon angefangen.

Geben Sie mir Recht, dass es einen Unterschied gibt zwischen Ganztagsbetreuung und Ganztagsschule, die einen neu rhythmisierten Tagesablauf beinhaltet?

(Dr. André Hahn, PDS: Ja! – Antje Hermenau, GRÜNE: Sagen Sie einfach ja!)

Ich weiß überhaupt nicht, warum wir uns das so schwer machen und solche ideologischen Grenzen einziehen sollten. Ich meine, dass die Übergänge dort fließend sind und dass wir mit unseren Vorstellungen, jetzt auch mit den Vorstellungen der Koalition, überhaupt nichts dagegen haben, wenn viel mehr Kreativität an Schulen stattfindet. Ich meine, darüber sind wir uns doch einig.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb weiß ich gar nicht, wie ich mit meinem Eingangssatz, bei dem ich mich ebenso wie Frau Henke etwas darüber beschwert habe, dass Sie alles so in den finstersten Farben gemalt haben, was gar nicht zu dem erfrischenden Grün Ihrer Kleidung passt,

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

diese Zwischenfrage provoziert habe. Ich muss noch einmal darüber nachdenken, Frau Günther-Schmidt.

Zunächst zum Investitionsprogramm. Ich habe darüber häufig berichtet. Ich habe die Öffentlichkeit auch darüber informiert, dass das Programm deutlich überzeichnet ist. Ich denke, das ist wichtig. Das gehört auch zu meiner Verantwortung. Aufgrund der Tatsache, dass wir zu viele Anträge haben, haben wir einen Katalog von fachlichen Kriterien erarbeitet. Auf dieser Grundlage konnten wir Anfang Juni – insofern konnte ich auch das Versprechen einlösen, das ich in der letzten Aktuellen Debatte gegeben habe – rund 28 Millionen Euro Fördermittel zum Ausbau von Ganztagsangeboten neu bewilligen. Diese Gelder kommen 26 Schulen im Freistaat zugute. Damit schöpfen wir weiter die vom Bund bereit gestellten Mittel aus.

Gegenüber dem Bundesministerium hat sich Sachsen dafür eingesetzt – das betrifft Punkt 2 des Antrages –, nicht abgerufene Fördermittel anderer Länder für sächsische Maßnahmen zu nutzen. Wir werden das weiterhin tun, aber gegenwärtig signalisieren in der Tat die anderen Bundesländer, dass auch sie alle Mittel abrufen wollen. Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass die Laufzeit des Programms noch eine Weile dauert.

Umso wichtiger ist es, zügig die Voraussetzungen zu schaffen, damit das landeseigene Programm zur Förderung ganztagsschulischer Angebote wirksam werden kann. Die dafür nötige Förderrichtlinie wird gegenwärtig abgestimmt und soll zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

Wir haben zugleich die Schulleiterinnen und Schulleiter in Sachsen über die Eckpunkte des Entwurfs informiert, damit sie vor allem die Voraussetzungen kennen, unter denen sie entsprechende Fördermittel für Sachausgaben und Honorare beantragen können. An allen Regionalschulämtern stehen entsprechend geschulte Ansprechpartner für die einzelnen Schularten zu dieser Thematik

zur Verfügung. Die praxisorientierte Begleitung und Betreuung bei der Umsetzung dieser Förderrichtlinie gehört auch zu den zentralen Arbeitsfeldern einer im Kultusministerium arbeitenden Projektgruppe.

Die Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen im Bereich der Ganztagsangebote ist durch die wissenschaftliche Begleitung gewährleistet, die für Sachsen von Wissenschaftlern der TU Dresden erbracht wird. Durch den kontinuierlichen Austausch der Wissenschaftler zum Beispiel mit der genannten Projektgruppe ist sowohl die Auswertung entsprechender Erkenntnisse als auch gegebenenfalls deren Transfer in das sächsische Schulsystem gewährleistet.

Sie gestatten eine weitere Zwischenfrage, Herr Minister?

Ja, das müssten wir jetzt tun, denn ich bin gleich am Ende meines Beitrags. Das wäre sonst unhöflich, Frau Bonk.

Das ist freundlich. Vielen Dank.

Ich wollte Sie fragen, ob ich Sie richtig verstanden habe, dass Sie die Richtlinie, die in diesem Antrag gerade beantragt wird – wir diskutieren gerade über Punkt 2 und er beinhaltet, dass eine Richtlinie erarbeitet werden soll – , schon an Schulen herausgegeben haben. Bestätigen Sie mir, dass es da eine chronologische Verwirrung zwischen dem Gesagten gibt?

Ach, Frau Bonk, bei uns gibt es keine Verwirrung. Bei Ihnen bin ich mir manchmal nicht so ganz sicher.

(Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der CDU und der NPD)

Frau Bonk, es ist einfach so: Wenn ich an den Tarifvertrag denke, wenn ich an die Baustellen Schulschließungen und Mitwirkungsentzüge denke, haben wir trotzdem versucht, im Frühjahr den Schwerpunkt darauf zu lenken, diese Förderrichtlinie zu erarbeiten. Das ist im Übrigen, wenn man so etwas erstmals für den nicht investiven Teil entwickelt, gar nicht so einfach, wie es teilweise scheint. Wir waren uns in der Koalition darüber einig, dass wir Mitnahmeeffekte vermeiden wollen, die darin bestehen, dass im Prinzip bereits bestehende Angebote einfach nur umfinanziert werden können. Wir haben uns bemüht, so etwas zu verhindern.

Wir müssen so eine Förderrichtlinie natürlich abstimmen, innerhalb der Staatsregierung, aber auch mit verschiedenen Interessenträgern und Verbänden. Deshalb halte ich es für sachgerecht, dass ich in der vergangenen Woche die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst über den aktuellen Stand und über einige Eckdaten informiert habe. Die Schulleiter wurden natürlich darauf hingewiesen, dass die Förderrichtlinie erst mit der Veröffentlichung tatsächlich den gültigen Stand wiedergibt. Aber über einige Dinge, die beim jetzigen Bearbeitungsstand im Grunde unstrittig sind, zu informieren ist, glaube ich, fair und richtig, weil diese Dinge an den

Schulen umgesetzt werden sollen, und das schon mit Beginn des neuen Schuljahres.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Deshalb denke ich, dass wir da sachgerecht gehandelt haben, Frau Bonk.

Ich war bei der wissenschaftlichen Begleitung durch Wissenschaftler der TU Dresden. Durch den kontinuierlichen Austausch der Wissenschaftler zum Beispiel mit der genannten Projektgruppe ist sowohl die Auswertung entsprechender Erkenntnisse als auch gegebenenfalls deren Transfer in das sächsische Schulsystem gewährleistet. Darüber hinaus beteiligt sich Sachsen an der wissenschaftlichen Begleitforschung des genannten Bundesprogramms dergestalt, dass 20 der über das Programm geförderten Schulen in die bundesweite Begleitforschung einbezogen sind. Deren Resultate werden zu gegebener Zeit ausgewertet und für die weitere Entwicklung der Ganztagsangebote in Sachsen eingebracht.

So weit zum aktuellen Stand. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. – Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zum Schlusswort seitens der Koalition. Es spricht Herr Dulig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute den vorliegenden Antrag beschließen, haben wir damit einen weiteren Schritt in eine Richtung getan, die wie eine kleine Revolution anmutet. Wenige hätten vor Jahren gedacht, dass wir in diesem Haus so selbstverständlich über Ganztagsschulen und -angebote reden würden. Wer hätte gedacht, dass wir mit einem Landesprogramm über schuljährlich 30 Millionen Euro solche Angebote in großem Umfang einführen können? Das Neue am vorliegenden Antrag ist die Unterstützung der Schulen. Wir haben somit ein ganzes Ensemble von Maßnahmen: erstens im investiven Bereich das Bundesprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ und die Landesmittel der Schulbauförderung, zweitens für den Betrieb der Ganztagsangebote ein Landesprogramm mit 30 Millionen Euro und drittens die konzeptionelle Unterstützung der Schulen in geeigneter Form.

Natürlich erwarten wir keine Wunder und überfrachten die Entwicklung solcher Angebote nicht mit überzogenen Erwartungen, aber wir sehen an den bisherigen Entwicklungen in Sachsen, dass dieser Weg den Schulen neue Perspektiven eröffnet und vielfältige positive Wirkungen bis in den Kernbereich des traditionellen Unterrichts entfaltet. Dies gilt es weiter zu befördern und zu verbreiten. Wir bitten um Zustimmung zum Antrag.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Danke schön. – Damit kommen wir zur Abstimmung.

(Dr. André Hahn, PDS, meldet Redebedarf an.)

Herr Kollege Hahn.

Herr Präsident, wir bitten, punktweise abzustimmen.

Das wollte ich jetzt gerade sagen, denn ich habe aufgepasst, was Ihre Kollegin Bonk vorgeschlagen hat.

Wir kommen zur Abstimmung über Drucksache 4/2165. Sie besteht aus drei Punkten, über die wir punktweise abstimmen.

Ich rufe Punkt 1 auf. Wer dem Punkt 1 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Stimmenthaltungen! – Bei 2 Stimm

enthaltungen und ohne Gegenstimmen ist diesem Punkt zugestimmt worden. Ich rufe Punkt 2 der Drucksache 4/2165 auf. Wer zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Stimmenthaltungen! – Bei wenigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist mit übergroßer Mehrheit zugestimmt worden. Ich rufe den Punkt 3 auf und bitte um das Handzeichen bei Zustimmung. – Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen! – Ich sehe Einstimmigkeit. Demzufolge bedarf es, da allen drei Unterpunkten zugestimmt worden ist, keiner Gesamtabstimmung mehr. Der Drucksache ist zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6

Hartz-IV-bedingte Umzüge

Drucksache 4/1792, Antrag der Fraktion der NPD

Hierzu nehmen die Fraktionen wie folgt Stellung: NPD, CDU, PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.