Protocol of the Session on November 10, 2004

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages (gemäß § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen)

§ 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen schreibt die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages vor. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 16 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen. Bei den zu besetzenden fünf Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind drei Mitglieder zu wählen und auf Vorschlag der PDS-Fraktion sind zwei Mitglieder zu wählen.

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 4/0170 für die CDU- und die SPD-Fraktion und in der Drucksache 4/0149 für die PDS-Fraktion vor.

Es ist keine Debatte vorgesehen. Deshalb können wir jetzt zur Wahl kommen.

(Uwe Leichsenring, NPD, meldet Redebedarf an.)

Es gibt eine Wortmeldung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie vergaßen, die Wahlvorschläge der NPD zu nennen, die Ihnen fristgerecht zugegangen sind.

Meine Damen und Herren! Herr Leichsenring, das Präsidium hat über die Zulassung Ihres Wahlvorschlages beraten und beschlos

sen. Ihr Wahlvorschlag ist nicht bestätigt worden, weil er unzulässig ist.

Dann bitte ich gemäß § 53 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung, dass der Landtag noch einmal gesondert über diesen Beschluss des Präsidiums befinden möge. Das können wir als Antragsteller verlangen.

Meine Damen und Herren! Sie kennen das Anliegen der NPD-Fraktion, das Herr Leichsenring noch einmal vorgetragen hat. Ich frage die Fraktionen, ob es dazu Wortmeldungen gibt. – Wenn das nicht der Fall ist, dann stellen wir zur Abstimmung, ob der Wahlvorschlag der NPD-Fraktion, den sie in den Sächsischen Landtag eingereicht hat, zugelassen wird. Ich frage: Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke.

(Uwe Leichsenring, NPD, übergibt der Präsidentin ein Papier.)

Damit ist der Zulassung dieses Wahlvorschlages nicht zugestimmt worden. – Soeben reicht die NPD-Fraktion einen neuen Wahlvorschlag mit gleichem Inhalt ein.

(Uwe Leichsenring, NPD: Nein.)

Mit einer anderen Person. Ist das richtig, Herr Leichsenring?

Das ist richtig. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir entnehmen der Tagesordnung, dass unter Punkt 4 eine Wahl stattfindet. Wahl bedeutet immer Auswahl.

Dass das Präsidium heute unseren Wahlvorschlag als Antrag gemäß § 53 Abs. 2 behandelt hat, kann ich auch nach den Aussagen von Herrn Rühmann noch immer nicht nachvollziehen, weil in der Geschäftsordnung ausdrücklich steht, dass Anträge mit dem Wortlaut: „Der Landtag möge beschließen“ beginnen müssen. Das ist bei einem Wahlvorschlag wohl nicht der Fall.

Ich denke, es handelt sich bei einem Wahlvorschlag immer um eine Vorlage gemäß § 37 Abs. 1 Buchstabe e.

Des Weiteren möchte ich feststellen, dass ich kein Gesetz finden konnte, welches uns als Fraktion verbietet, einen Wahlvorschlag zu machen. Ob unser Wahlvorschlag angenommen wird, ist eine ganz andere Sache. Wenn es bei einer Wahl einer Fraktion nicht einmal erlaubt sein soll, einen Wahlvorschlag zu machen, dann können wir uns diesen ganzen pseudodemokratischen Mummenschanz hier sparen.

(Beifall bei der NPD – Buh-Rufe von der CDU)

Aus diesem Grunde fordern wir die Zulassung unseres Wahlvorschlages.

(Mario Pecher, SPD: Dann geht doch nach Hause, wenn das Mummenschanz ist! – Uwe Leichsenring, NPD: Da frage ich Sie nicht danach.)

Meine Damen und Herren! Ich bitte diese Querrufe möglichst zu unterlassen.

Herr Leichsenring hat die Einreichung seines Wahlvorschlages begründet. Ich frage die Fraktionen, ob es dazu Diskussionsbedarf gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Zulässigkeit des Wahlvorschlages ab. Ich frage Sie: Wer unterstützt diesen Antrag, den Wahlvorschlag der NPD-Fraktion zuzulassen? – Danke. Ich frage nach Gegenstimmen. – Danke. Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Danke schön. Damit ist dieser Wahlvorschlag vom Parlament nicht zugelassen.

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Mikrofon 7, Herr Leichsenring.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich noch einmal das Protokoll bitten zu übernehmen, dass der NPDFraktion verwehrt wird, bei einer Wahl einen Kandidaten aufzustellen. Ich lege größten Wert darauf, dass das im Protokoll für spätere juristische Schritte vermerkt wird.

Dem ist sicher stattgegeben. Das ist üblich.

Damit ist die Einreichung der Wahlvorschläge beendet. Ich habe vorhin darauf verwiesen, welche Wahlvorschläge vorliegen. Wir können nun zur Wahl kommen. Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission durch Handzeichen abgestimmt wird. –

(Handzeichen des Abg. Heinz Eggert, CDU – Beifall und Heiterkeit bei der SPD)

Das ist der Fall.

(Unruhe im Saal)

Ich rufe aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages auf: CDU-Fraktion Herr Colditz, Frau Roth aus der PDSFraktion, Frau Dr. Raatz aus der SPD-Fraktion, Herr Schmidt aus der NPD-Fraktion, Herr Dr. Martens aus der FDP-Fraktion und Herr Weichert von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Als Leiter berufe ich Herrn Colditz. Ich bitte Herrn Colditz das Wort zu nehmen.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befindet sich jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Dieser Wahlgang ist abgeschlossen und die Wahlkommission übernimmt die Auszählung. Da die nächsten Tagesordnungspunkte auch Wahlvorgänge

sind, bitte ich Sie einfach um Geduld, dass wir erst dieses Wahlergebnis abwarten, bevor wir in die nächsten Tagesordnungspunkte eintreten.

Vielen Dank.

(Unterbrechung von 13:56 Uhr bis 14:26 Uhr)

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages vor.

Es wurden 119 Stimmscheine abgegeben, keiner war ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt:

Herr Frank Kupfer 81 Jastimmen, 24 Neinstimmen, 11 Enthaltungen

Herr Gottfried Teubner 83 Jastimmen, 18 Neinstimmen, 10 Enthaltungen

Herr Stefan Brangs 87 Jastimmen, 18 Neinstimmen, 9 Enthaltungen Herr Dr. André Hahn 70 Jastimmen, 27 Neinstimmen, 17 Enthaltungen Frau Caren Lay 72 Jastimmen, 23 Neinstimmen, 17 Enthaltungen Damit sind alle fünf Kandidatinnen und Kandidaten für die Parlamentarische Kontrollkommission durch den Sächsischen Landtag in diese Funktion gewählt worden.

(Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD, der FDP und den Grünen)

Ich frage zuerst, ob einer der Kandidatinnen und Kandidaten die Wahl nicht annimmt. – Ich kann dies nicht erkennen. Damit beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Wahl in dieses Gremium. Wir können den Tagesordnungspunkt beenden und ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtages (gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen)

Die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtages schreibt § 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer technischer Mittel im Freistaat Sachsen vor. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder dieses Parlamentarischen Kontrollgremiums vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes legt darüber hinaus auch fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen. Bei den zu besetzenden fünf Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind drei Mitglieder zu wählen und auf Vorschlag der PDS-Fraktion sind zwei Mitglieder zu wählen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 4/0171 – das ist der Vorschlag der CDU- und SPD-Fraktion – und in der Drucksache 4/0134 für die PDS-Fraktion vor. – Eine Wortmeldung am Mikrofon 7? – Herr Leichsenring.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wollen es nicht anders in diesem Hause, also dieselbe Prozedur wie vorhin. Ich fordere Sie auf, unseren Wahlvorschlag, der Ihnen rechtzeitig zugegangen ist, zu akzeptieren; anderenfalls beantrage ich an dieser Stelle ebenfalls wieder nach § 53 Abs. 2 Satz 3, dass der Landtag die Entscheidung des Präsidiums bestätigen möge – oder auch nicht.