Wir wollen beispielsweise – und ich hoffe, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt –, dass schwerbehinderte Menschen leichter eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst finden. Deshalb sieht § 7 eine Ermächtigung vor, den Stellenpool für Schwerbehinderte fortzuführen.
Auch zum nächsten Ziel sollte es keine Fragen geben. Wir wollen, dass sämtliche Bundes- und EU-Mittel zeitnah abgerufen und vollständig kofinanziert werden. Damit heben wir uns ganz bewusst von den anderen neuen Bundesländern ab. Wir wollen, dass in der jetzigen Phase unseres Freistaates Umschichtungen zugunsten von Investitionen erfolgen können; denn wir wissen – und das ist keine Schwarzmalerei –, dass wir nie wieder so viel Geld zur Verfügung haben werden wie jetzt. Unsere Situation wird nicht besser werden. Wir wollen, dass die Staatsregierung bei diskreten Ansiedlungsgesprächen auch mit Bürgschaften oder sonstigen Gewährleistungen operieren kann. Der Erfolg unserer Ansiedlungspolitik gibt uns Recht: Ohne diese Möglichkeiten wären viele Wirtschaftsansiedlungen überhaupt nicht möglich.
Es ist auch keinesfalls so, dass wir als Parlamentarier über den Vollzug dieser Ermächtigungen nicht Bescheid wissen. Jahr für Jahr legt die Staatsregierung dem HFA einen Bürgschaftsbericht, in dem sämtliche Risikoübernahmen aufgeschlüsselt sind, vor. Ich verweise an dieser Stelle nochmals auf die vom Berichterstatter kurz dargestellte Sitzung des letzten HFA. Auch dort wurde das im Zusammenhang mit der Diskussion wieder getan. Dies betrifft sowohl Gewährleistungen nach § 12 Abs. 2 und 3 und bislang auch die gegenüber der früheren SAB GmbH ausgesprochenen Gewährleistungen.
Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss die Empfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses erörtert und nochmals festgelegt, dass der Bürgschaftsbericht im bisherigen Umfang auch künftig vorgelegt werden muss. Nun haben wir heute Nachmittag die Pressemitteilung auf den Tisch bekommen. Pressemitteilungen sind ja nicht unbedingt Gegenstand der Parlamentsdiskussion, allerdings muss ich sagen: Unverfroren ist es zu diesem Zeitpunkt schon, wenn der im Moment nicht anwesende Vorsitzende der PDS zum Haushalt immer wieder Zwischensprünge vorgelegt hat. Dazu möchte ich sagen, auch wenn er nicht da ist – lieber Herr Porsch, vielleicht hören Sie mich –: Wissen Sie eigentlich, wie man auf diese Ermächtigung von elf Milliarden Euro kommt, die Sie in Ihrer Pressemitteilung stehen haben? Ich wäre gespannt, was herauskommen würde, wenn die angegebene Zahl einmal vorgerechnet werden müsste. Auch hochgerechnete Üpl-Ausgaben von 2,5 Milliarden Euro bleiben das Geheimnis der PDS.
Selbst das Hinzuziehen von wirklich sehr, sehr versierten Haushaltsexperten hat keine Klärung bringen können. Ich weise vorsichtshalber darauf hin, dass die letzten Jahre durch den Wiederaufbau nach der Flut keine tragfähige Schätzgrundlage bilden. Vielleicht ist mit den Zahlen der Flut doch einiges an Haushaltskenntnissen bei den Kollegen von der PDS weggespült worden.
Im Übrigen werden sämtliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben regelmäßig dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Das heißt also, das Ganze ist keine Geheimniskrämerei, sondern so offen, wie es nicht offener sein kann, so dass der Landtag auch formal über jeden einzelnen Euro eine Ermächtigung erteilt hat. Unsere Haushaltsgesetze haben sich bewährt. Nicht zuletzt die Praxis ist der Beweis. Aus den angegebenen Gründen bitte ich dieses Hohe Haus um seine Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert, Herr Dr. Metz, dass Sie uns vorwerfen, wir würden ein Showprogramm veranstalten; denn wenn wir uns ansehen, wie wir hier zwei Tage gesessen haben, wie wir zwei Monate lang debattiert haben, dann erinnert eher die ganze Haushaltsverhandlung an ein Showprogramm.
Dieses Haushaltsgesetz ist Grundlage dafür, dass Sie hinter den Kulissen Ihre Show weiter spielen können. Ich hätte gern auf die Stellungnahme, die die Staatsregierung zumindest im Ausschuss vorlegen wollte, reagiert. Leider ist sie bis zum heutigen Tag nicht da, so dass ich leider auch heute nicht auf ihre Position eingehen kann.
Ich möchte mit einem Zitat beginnen, mit einem Zitat eines anderen Finanzministers, auch eines Christen: „Der Haushalt ist der Nerv des Staates und deshalb muss er den Augen des profanen Volkes entzogen werden.“ Dieses Zitat ist von Kardinal Richelieu, der seines Zeichens Finanzminister unter Ludwig XV. war.
Die Zeiten des Absolutismus sollten eigentlich vorbei sein, so denkt man. Zwei Monate, wie gesagt, haben wir hier debattiert, zwei Monate hin und her geredet, was die sinnvollsten Lösungen für dieses Land wären. Änderungsanträge sind mit einem Volumen von ungefähr 300 Millionen Euro für den Doppelhaushalt beschlossen worden.
Sie haben es angesprochen, für das Jahr 2004 sind es 1,3 Milliarden Euro außer- und überplanmäßiger Ausgaben gewesen. Nun kann man sagen, dass es vielleicht schwierig ist, dieses als Ansatz zu nehmen und für den Doppelhaushalt auf 2,5 Milliarden Euro zu kommen. Aber zumindest ist es erst einmal eine Grundlage, die auch in gewissem Maße belastbar ist. Denn Sie wissen genau, dass die gesamten Förderprogramme, die für die Flutproblematik aufgestellt wurden, separat waren, zusätzlich zum Haushalt gekommen sind. Nicht wahr, Herr Albrecht?
Ich möchte Ihnen eines sagen: In dieses Haushaltsgesetz sind 39 Ermächtigungen hineingeschrieben worden. Diese Ermächtigungen bedeuten vor allem eines: eine Entmachtung des Parlaments, derjenigen, die hier sitzen
und eigentlich die Haushaltshoheit als höchstes Gut, das dem Parlament zukommt, in der Hand haben sollten.
Es wird scheinbar von den Damen und Herren der Koalitionsfraktionen als eine Art Belästigung wahrgenommen, mit der laufenden Haushaltswirtschaft belästigt zu werden. Ich sage Ihnen: Wir von der PDS würden uns gern belästigt fühlen von den unterschiedlichen Aktionen, die dort hinter den Kulissen in den Ministerien stattfinden.
Denn wir haben eine Situation erreicht, auch wenn Sie mal die Pressemitteilung Ihres Kollegen Köhler sehen: dass die Politik in den Ministerien gemacht wird und nicht mehr im Parlament. Das muss sich unseres Erachtens ändern.
Nehmen Sie unseren, wie ich zugebe, sehr schlanken Gesetzentwurf, der aber alle im Haushaltsgesetz zu regelnden Regelungsnotwendigkeiten enthält, erst einmal als Diskussionsangebot. Vielleicht wächst dann bei Ihnen die Erkenntnis, dass auch Sie sich vieler Möglichkeiten entheben, die eigentlich gegeben wären.
Wenn Sie die Bürgschaften ansprechen, dann möchte ich Ihnen Folgendes sagen. Vielleicht kennen Sie das Gesetz, es ist das Haushaltsgrundsätzegesetz. Es ist der § 23, der aussagt, dass Bürgschaften per Gesetz zu regeln sind, nicht im Haushaltsgesetz. Das steht auch in der Sächsischen Haushaltsordnung. Ich glaube, dort ist es § 39. Verbessern Sie mich! Dann würden Sie auch dort sehen, dass es durchaus möglich ist, auch im Nachhinein noch die Bürgschaftsrahmen auf die Höhe festzulegen, die man gern hätte. In diesem Zuge könnte man auch darüber sprechen, wofür die Bürgschaften gegeben werden sollen.
Ich will das nicht weiter großartig ausführen, ich will nur eines sagen: Natürlich ist es eine Provokation. Aber die Provokation kommt auch von Ihrer Seite. Sie haben den Bogen überspannt. Kommen wir wieder zurück zu dem, was Volksvertretung ausmacht – die Zeiten des Absolutismus sind, wie gesagt, vorbei –, und stimmen Sie unserem Antrag zur Änderung des Haushaltsgesetzes zu.
Ich erteile der SPD-Fraktion das Wort. Wird das gewünscht? – Dann die NPD, Herr Leichsenring, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine sehr interessante Haushaltsdebatte erlebt, ebenso eine interessante Klausur des Haushalts- und Finanzausschusses. Interessant deshalb, weil es meine erste war. Der Ablauf allerdings ist schon sehr ernüchternd. Denn wie lief es denn ab? Die Staatsregierung, getragen von CDU und SPD, legt einen Entwurf vor und dieselben Parteien, die die Regierung tragen, bringen dann zig Änderungsanträge ein. Ich denke, ein paar Telefonate im Vorfeld hätten das Verfahren schon verkürzen können.
Ich kann jetzt nur für den Finanzausschuss sprechen. Dort wurden zumindest fast alle Anträge der Opposition abgelehnt und als im Haushalts- und Finanzausschuss alles geklärt war, wurde es in den letzten zwei Tagen für die Öffentlichkeit nur noch einmal vorgespielt, sozusagen für die Kameras, die aber ohnehin – bis auf unsere eigene – nicht mehr da sind. Ich beziehe mich da vollständig auf meinen Vorredner, Herrn Scheel. Herr Köhler hatte Recht, wenn er vom Landtag sinngemäß als einem Schauspielhaus sprach.
Ihnen beliebte es, hier zwei Tage lang eine Schallplatte immer wieder vorzuspielen: „Warum haben Sie Ihre Änderungsanträge nicht in die Fachausschüsse eingebracht?“
Ich habe gelernt, dass selbst das bei Ihrer Blockadepolitik zu viel war, diese in den Finanzausschuss einzubringen. Sie hatten sich ohnehin vorher abgesprochen, alles von uns abzulehnen, egal ob hier oder in den Ausschüssen. Sagen Sie mir doch allen Ernstes: Hätten Sie sich im Fachausschuss anders verhalten? Hätten Sie sachlich diskutiert oder hätten Sie es dort genauso durchgewunken? – Es muss jemand doch mit dem Klammersack gepudert sein, wenn er glaubt, dass Sie sich ausgerechnet in den Fachausschüssen anders verhalten als im Finanzausschuss und hier im Parlament. Das sind doch alberne Argumente von Ihnen. Also, da kann ich Ihnen überhaupt nicht folgen.
Ich sage Ihnen eines: Sie können weiter Ihre Abgrenzungspolitik machen. Uns zwölf, die wir hier sitzen, stört das recht wenig, wir halten das aus. Im Gegenteil, es ehrt uns. Denn wenn Sie eines Tages mit uns stimmen, dann sehen wir, dass wir so geworden sind wie Sie, und das wollen wir weiß Gott nicht.
Solange Sie also diese Politik aufrechterhalten, sind wir auf dem richtigen Weg. Wie allerdings die 191 000 Wähler darüber denken und ob diese Ihr Verhalten, das Sie hier wahrscheinlich fünf Jahre lang an den Tag legen werden, als Lehrstunde in Demokratie begreifen werden, das steht, denke ich, auf einem anderen Blatt.