Meine Damen und Herren! Der Gesamtbereich der Rechtspflege gehört liberalem Verständnis zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Nur der Rechtsstaat kann die Rechte seiner Bürger zum einen wahren und zugleich die Handlungsfreiheit mit der Durchsetzung der Rechtsnormen, die für alle verbindlich sind, sichern. Rechtsstaat und Justiz sind ein hohes Gut. Das lässt sich in Zahlen kaum ausdrücken, lässt sich nicht evaluieren oder mit irgendwelchen anderen Dingen zahlenmäßig vergleichen. Der Rechtsstaat ist ein Wert an sich.
Dabei – auch das möchte ich hinzufügen – ist der Staat nicht Vormund seiner Bürger. Wir Liberalen haben den Rechtsstaat einst mit erkämpft und wir fragen deshalb stets kritisch nach, ob Gesetzesvorhaben und die Justizwirklichkeit die Freiheit und die Rechte der Bürger wie auch die Mitwirkungsmöglichkeiten in einer offenen Gesellschaft fördern oder ob sie diese einschränken.
Dies vorausgeschickt, wird deutlich, dass für uns Liberale der Einzelplan des Justizministeriums ein eminent wichtiger Haushaltstitel ist, viel wichtiger als sein nacktes Zahlenvolumen am Gesamtanteil der Staatsausgaben vermuten lässt.
Wir verkennen nicht, dass das Finanzvolumen des Einzelplanes 06 in den Jahren 2005 und 2006 gegenüber anderen Titeln nicht gekürzt wird. Das ist anzuerkennen. Das begrüßen wir ebenso wie den Umstand, dass der Stellenplan im Doppelhaushalt nur in geringem Umfang einen Stellenabbau vorsieht. Aber wir sehen gleichwohl in diesem Haushaltstitel Möglichkeiten, wie man zukünftig mit effektiverem Mitteleinsatz, der hier noch nicht genutzt wurde, und der Beseitigung von Schwächen zu einer Effizienzsteigerung und einer besseren Wahrung der Rechte kommen kann.
Lassen Sie mich einiges ansprechen. Die Verfahrensdauer in manchen Bereichen – das ist vorhin bereits gesagt worden –, insbesondere der Verwaltungsgerichte wie der Sozialgerichte im Besonderen, aber zum Beispiel auch Erledigungszeiten von Aufträgen der Gerichtsvollzieher sind zu lang.
Hier besteht Handlungsbedarf, den wir immer wieder angemahnt haben. Hier hätte nach unserem Verständnis eine veränderte Problemlage auch eine entsprechende Stellenzuweisung notwendig gemacht. Ebenfalls hätten wir uns gewünscht, dass im Haushalt mehr Fachpersonal in den Strafvollzug hineingekommen wäre, als das bisher im Aufwuchs geplant ist. Dieses Geld, meine Damen und Herren, ist nicht liberalistische Fürsorge für Straftäter, wie manche hier im Haus meinen, sondern das Geld für die Betreuung solcher Straftäter ist wirklich gut angelegt, denn es verhindert zukünftige Straftaten.
Einige Ausgabenansätze sind dagegen nach unserer Meinung kritisch zu überprüfen. Dies betrifft zum Beispiel den bisherigen Ansatz für die Informationstechnologieleitstelle der Justiz. Dort sind bisher nach Auskunft des Staatsministeriums 250 Mitarbeiter in verschiedenen Stellen beschäftigt, die EDV der Justiz zu organisieren. Das soll zukünftig mit knapp 100 Mitarbeitern erfolgen. Das klingt zunächst gut, aber es greift zu kurz.
Wir haben bereits nachgefragt, inwieweit es eine ressortübergreifende Planung von IT-Dienstleistungen in der Staatsregierung insgesamt gibt. Dort ist es so, dass bisher eine vage Vorplanung in der Staatskanzlei erstellt wird, in die aber die Einzelministerien nicht hinreichend eingebunden sind. Das ist unserer Ansicht nach ein Fehler. Hier werden nämlich möglicherweise mehrere Reformen in kurzer Folge hintereinander durchgeführt, was zu unnötigen Mehraufwendungen führt. Das ist zu kritisieren.
Kritisch sehen wir auch die vorgesehenen Projekte, beispielsweise das Projekt des Neubaus eines Justizzentrums auf dem Kaßberg in Chemnitz. Das soll als Musterprojekt für Public Private Partnership durchgeführt werden, aber bis heute liegt uns keine fundierte Wirtschaftlichkeitsanalyse im Vergleich vor. Wir halten diese für notwendig. Es wäre dienlich gewesen, im Rahmen der Haushaltsberatung so etwas vorzulegen. Das mag weniger das Justizministerium betreffen als den Staatsminister der Finanzen. Aber wir hätten es uns gewünscht, um die Entscheidungsfindung transparenter zu machen.
Im Übrigen sehen wir auch die Wahl eines möglichen Standortes nicht völlig unkritisch. Nach unserer Ansicht hätte es durchaus im Vorfeld Machbarkeitsstudien geben können, welche anderen öffentlichen Bauten in Chemnitz – und diese gibt es auch im Innenstadtbereich, nicht weit weg vom bisherigen Standort von Landgericht, Staatsanwaltschaft und Vollzugsanstalt – sich anbieten, um kostengünstiger für ein solches Projekt der Unterbringung weiterer Justizdienststellen genutzt zu werden.
Lassen Sie mich noch eines ansprechen. Auch hier hätten wir uns vorstellen können, dass man mutiger an die Planungen herangeht, zum Beispiel bei der Prüfung, in welchem Umfang bisher von der Justiz wahrgenommene Aufgaben privatisiert oder anderen übertragen werden können. Ich spreche speziell von der Führung von Registern, die der Kollege Schiemann weiterhin bei der Justiz sehen will, weil man jetzt schon sehr viel Geld dort hineingesteckt hat. Herr Kollege Schiemann, seien Sie sicher: Wenn die Justiz das auch in Zukunft macht, werden Sie auch in Zukunft viel Geld dort hineinstecken.
Meine Damen und Herren! Auch im Rahmen der Haushaltsberatungen möchte ich noch einmal auf eines hinweisen: Die Durchsetzung vorhandener Rechtsnormen erscheint uns wesentlich wichtiger als die manchmal gestellten Forderungen nach ständig neuen Gesetzen, und sei es im Zivilrecht der jetzt im Bundestag vorliegende Entwurf eines Dritten Forderungssicherungsgesetzes, mit dem Bauforderungen noch besser gesichert werden sollen als bisher, von dem aber Praktiker sagen, dass es offensichtlich ein Fehlschlag werden wird.
Aber auch im Strafrecht – dort besonders – wird oftmals mit dem Ruf nach neuen Gesetzen versucht, Sicherheit vorzugaukeln, ohne sie wirklich zu schaffen. Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wird weniger durch restriktive Regelungen zum Umgang mit DNA-Tests beeinträchtigt als durch Fälle, in denen mögliche Straftäter nur deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil die Gerichte nicht in der Lage sind, die Verfahren rechtzeitig zu terminieren.
Solche Fälle gibt es auch in Sachsen. Es gibt meiner Ansicht nach zu viele Fälle. Im Jahr 2003 waren dies noch
zehn Fälle, im Jahr 2004 waren es bereits 20 Fälle, in denen das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft abgelehnt und den Haftbefehl aufgehoben hat. Ein solcher Zustand ist schwer hinnehmbar und auch hier hätten wir erwartet, dass im Stellenplan der Staatsregierung verstärkt eine Zuweisung im Bereich der Strafjustiz vorgenommen worden wäre. Hier müssen Mittel eingesetzt werden, um auch in der Öffentlichkeit den Anforderungen gerecht zu werden, die der Rechtsstaat an die Justiz, an uns alle stellt.
Gibt es weiterhin Redebedarf von den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung zu sprechen. Herr Staatsminister Mackenroth, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Justiz kostet jeden Einwohner des Freistaates Sachsen etwa 72 Euro pro Jahr und damit rund sechs Euro pro Monat. Dies entspricht in etwa dem Preis eines halben Dresdener Christstollens oder dem Preis eines Kinobesuchs. Das in die Justiz investierte Geld ist gut angelegt, bietet es doch den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes rechtsstaatliches Schutzsystem. Zu den Zahlen im Einzelnen: Nach dem Entwurf des Einzelplans wird das Gesamtvolumen des Justizhaushaltes 2005 auf 487 respektive 497 Millionen Euro im Jahr 2006 ansteigen.
Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind mit jeweils etwa 127 Millionen Euro veranschlagt. Dies entspricht in etwa dem Ist-Wert des Jahres 2003.
Den bereits erwähnten Gesamtausgaben stehen in beiden Jahren Verwaltungseinnahmen in Höhe von jeweils 173 Millionen Euro gegenüber. Die sächsische Justiz erwirtschaftet damit rund ein Drittel ihrer Kosten selbst. Die genannten 173 Millionen an Verwaltungseinnahmen sind zugleich mehr als ein Drittel der gesamten Verwaltungseinnahmen des Freistaates Sachsen, obwohl der Anteil der Justiz am Gesamthaushalt – Herr Abg. Schiemann hat darauf hingewiesen – lediglich bei 3 % liegt. Damit ist die Justiz jedenfalls in finanzieller Hinsicht ein respektabler Leistungsträger.
Meine Damen und Herren! Was will die Staatsregierung mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in den nächsten zwei Jahren erreichen? In erster Linie – das ist erfreulicherweise schon gesagt worden – geht es darum, das hohe Niveau der sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu halten und nach Möglichkeit noch auszubauen. Erkannte Schwachstellen wollen wir beseitigen. Effektiver, qualitativ hochwertiger Rechts
Im Jahr 2003 haben die sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr als eine halbe Million Verfahren abgeschlossen. In nahezu allen Bereichen liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Sachsen unter dem Bundesdurchschnitt. Beim OLG etwa wurden die Zivilund Familiensachen deutlich schneller erledigt als in den übrigen Bundesländern. Die Landgerichte nehmen im Bundesvergleich bei den erstinstanzlichen Zivilsachen und bei den Handelskammersachen einen Spitzenplatz ein. Natürlich gibt es das eine oder andere Gericht, die eine oder andere Gerichtsbarkeit, wo die Erledigungszeiten auch nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes noch nicht zufrieden stellend sind. Auch daran – Sie wissen es – arbeiten wir.
Die Staatsanwaltschaften haben die Bearbeitungszeiten erneut verkürzt. Das durchschnittliche Ermittlungsverfahren hat in Sachsen im Jahr 2003 lediglich 1,6 Monate – gegenüber 1,8 Monaten im Bundesdurchschnitt – gedauert. Ein sächsischer Staatsanwalt hat durchschnittlich im Jahr 27 Verfahren mehr erledigt als sein Kollege in den übrigen Bundesländern.
Die Anstrengungen der sächsischen Justiz, die Qualität ihrer Arbeit ständig zu verbessern, verdienen Anerkennung.
Es geht ihr erkennbar darum, den verfassungsmäßigen Auftrag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Sachsen bestmöglich zu erfüllen.
Das Recht gibt unserem Staat, dem Rechtsstaat, seinen Namen. Das Recht ist das einigende Element, das unsere Gesellschaft zusammenhält. Es schafft die Grundlage für ein friedliches Miteinander. Der Justiz fällt hierbei die Aufgabe zu, das geschriebene Recht mit Leben zu erfüllen und damit den abstrakten Rechtsstaat in die Wirklichkeit umzusetzen. Dies kann nur gelingen, wenn die Justiz dauerhaft gute Arbeit leistet und in angemessener Zeit zu ihren Ergebnissen kommt. Sonst verspielt sie das Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger ihr in hohem Maße entgegenbringen.
Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel stellen dabei gewissermaßen den Anzug für die Justiz dar, der zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellt wird. Dieser Anzug sitzt knapp, aber er passt noch. Dennoch: Auf absehbare Zeit wird sich die Haushaltslage nicht nachhaltig verbessern. Die demografische Entwicklung führt nicht notwendig dazu, dass die Geschäftsbelastung der Justiz abnehmen wird. Vielmehr dürften die Eingangszahlen in manchen Bereichen trotz zurückgehender Bevölkerungszahlen noch ansteigen. Herr Abg. Schiemann hat auch das hier detailliert angesprochen. Wir sehen dies im Übrigen heute bereits bei den Insolvenzsachen. Tendenziell werden die Aufgaben der Justiz in den nächsten Jahren möglicherweise sogar noch zunehmen. Deshalb sind zusätzliche Anstrengungen auf allen Ebenen nötig, damit die sächsische Justiz auch weiterhin das abstrakt
Auf Bundesebene werde ich mich weiter darum bemühen, die Rahmenbedingungen für die Justiz zu verbessern, indem vor allem ihre Aufgaben kritisch überprüft werden. Die Justiz wird sich künftig noch stärker als bisher auf das Kerngeschäft, nämlich die Strafrechtspflege, die Streitentscheidung im Zivilrecht und die Wahrung der Freiheitsrechte der Bürger, etwa im FGG, konzentrieren müssen.
Dies ist bereits Gegenstand der großen Justizreform, an der Sachsen maßgeblich beteiligt ist, die aber, Herr Abg. Bartl, mittel- und langfristig angelegt ist, wie Sie zu Recht gesagt haben.
Auf Landesebene will die Staatsregierung weitere Reformprojekte umsetzen, wie beispielsweise die neu geschaffene Leitstelle für Informationstechnologie. Ein wichtiges, wenn nicht gar das wichtigste Vorhaben in der Justiz des Freistaates besteht darin, auch in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft durch Qualitätsmanagement vorhandene, aber noch nicht genutzte Ressourcen zu aktivieren. Das Justizministerium kann dabei lediglich den Qualitätsprozess insgesamt anstoßen und begleiten. Die Hauptverantwortung für Qualitätsverbesserungen liegt aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit bei den Gerichten. Dass die sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Verantwortung und die Bedeutung der Qualitätsarbeit erkannt haben, zeigt sich an zahlreichen Vorhaben, für die ich außerordentlich dankbar bin. Lassen Sie mich nur beispielhaft die Organisationsgruppe des Oberlandesgerichts nennen. Ein Team von Organisationsberatern unterstützt auf Anforderung einzelne Gerichte dabei, ihre Organisationsabläufe zu verbessern und so vom Besseren zu lernen.
In den einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften wollen wir auch in den kommenden Jahren den Einsatz von Haushaltsmitteln durch Sparsamkeit und intelligente Lösungen optimieren. Dies ist beispielsweise im Bereich der Zustellkosten dadurch gelungen, dass die Gerichte weitgehend auf private Zustelldienste ausgewichen sind. Auf diese Weise eingesparte Mittel werden anderweitig dringend gebraucht. Am Amtsgericht Leipzig wollen wir erproben, ob sich die hohen Kosten für medizinische Sachverständige dadurch senken lassen, dass ein gerichtseigener Arzt eingestellt wird. Er soll im gesamten Landgerichtsbezirk allen Justizbehörden zur Klärung von medizinischen Fragen zur Verfügung stehen.
Im Vollzug investieren wir weiter in die hohe Sicherheit der sächsischen Anstalten. Zudem möchten wir dort in den nächsten zwei Jahren ein Benchmarking zwischen den sächsischen Anstalten einführen, um das Leistungsprinzip noch stärker zu betonen, als dies bereits der Fall ist. Zum anderen wollen wir – Herr Abg. Bartl, ich gebe Ihnen völlig Recht mit Ihrer Klage – den Grad der Gefangenenbeschäftigung weiter erhöhen. Das steht im Koalitionsvertrag. Wir wollen dies mit allen rechtlich zulässigen Mitteln versuchen. Die Beschäftigung der Gefangenen dient eben auch ihrer Resozialisierung, im Übrigen ist die Pflicht zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Strafvollzugsgesetz festgeschrieben. Ein hoher Beschäfti
gungsgrad trägt auch dazu bei, die dem Steuerzahler zur Last fallenden Ausgaben, etwa für die Unterhaltung der Gefängnisse, gering zu halten. Lassen Sie auch mich an dieser Stelle all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der sächsischen Justiz und den Organen der Rechtspflege danken, die mit großem, oft unermüdlichem Einsatz und mit Leistungsbereitschaft ihre Arbeit tun. Das Leistungsprinzip und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen in schwierigen Zeiten besondere Bedeutung. Ich freue mich darüber, dass im Haushaltsentwurf eine ganze Reihe von Stellenhebungen im Angestelltenbereich vorgesehen sind. Sie lassen es zu, Serviceeinheiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften einzurichten, und dienen damit nicht nur der Belohnung und Motivationssteigerung, sondern auch der Verbesserung der Organisation. Mein Dank gilt auch Ihnen, den Abgeordneten des Sächsischen Landtages, für Ihre konstruktive Begleitung im Haushaltsaufstellungsverfahren und für Ihre Bereitschaft, sich mit den Belangen und dem Zustand der sächsischen Justiz kritisch und detailliert auseinander zu setzen. Alle von den Rednern zum Einzelplan 06 angeführten Punkte werden wir sorgfältig im Ministerium überprüfen. Ich will es Ihnen und mir angesichts meiner Stimme und Ihrer Zeit ersparen, jetzt noch auf Einzelheiten einzugehen. Meine Damen und Herren! Ich bin zuversichtlich. Mit dem vorgelegten Entwurf des Justizhaushaltes kann es
gelingen, um mit dem großen Rechtsethiker Gustav Radbruch zu sprechen, den – Zitat – „Rechtsstaat als kulturelle Leistung“ im Freistaat Sachsen weiter zu stärken.
Meine Damen und Herren! Wir nähern uns dem Ende. Mir liegt kein Wunsch nach einer Aussprache mehr vor. Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Es liegen erfreulicherweise auch keine Änderungsanträge vor. Darum frage ich Sie jetzt, ob wir gleich zur Gesamtabstimmung kommen können, oder gibt es Widerspruch? – Es gibt keinen Widerspruch. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Einzelplan 06 – Staatsministerium der Justiz. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Einzelplan 06 dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Ich unterbreche jetzt die 14. Sitzung. Sie wird morgen, am 20. April 2005, um 10:00 Uhr fortgesetzt. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.