Protocol of the Session on May 14, 2009

Insofern finde ich, dass der Zeitpunkt für diesen Antrag sehr gut gewählt ist. So zeigt sich zumindest vor den kommenden Wahlen, dass es hochschulpolitisch eine recht gute Alternative für die neue Legislaturperiode gibt. Deswegen wird DIE LINKE diesem Antrag zustimmen.

Danke.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Raatz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Herr Dr. Gerstenberg, ich muss meinem Kollegen Prof. Mannsfeld in einigen Dingen zustimmen. Ich habe Sie bisher immer als kompetenten Hochschulpolitiker geschätzt und vor allem Ihre konstruktiven Ideen und Vorschläge aufgenommen. Daran war vieles vernünftig. Was Sie heute hier dargestellt haben, wundert mich schon sehr. Man kann Dinge schwarz an den Himmel malen und muss sich dann nicht wundern, wenn sie irgendwann Wahrheit werden.

(Beifall des Abg. Stefan Brangs, SPD, und bei der FDP)

Das erinnert mich ein bisschen an die Diskussion zum Hochschulgesetz. Damals war auch jedes Detail schlecht. Jetzt ist es auch wieder so. Ich bedaure, dass Sie die Chancen, die im Ergebnis der Verhandlungen zum Hochschulpakt liegen, nicht sehen. Ich bitte Sie, Ihre Augen zu öffnen. Natürlich ist es ein Kompromiss, das ist uns klar. Diesen Kompromiss haben der Wissenschaftsminister und der Bund gemeinsam ausgehandelt. Wenn wir die Augen öffnen und den Kompromiss anschauen, stellen wir ganz klar fest, dass Sachsen sehr gut dabei wegkommt und dass der Einstieg in das von Ihnen so vehement geforderte System „Geld folgt Studierenden“ damit eigentlich

geschafft ist. Was wollen Sie dann noch? Wo soll neben dem Hochschulpakt I und dem Hochschulpakt II noch ein Hochschullastenausgleich integriert werden? Das verstehe ich nicht.

Es ist doch auch keine grüne Idee. So haben wir 2006 im November hier über das gleiche Thema diskutiert. Damals haben wir unserer Wissenschaftsministerin den Auftrag erteilt, sich in diesem Sinne einzusetzen. Wir haben in diesem Hohen Haus Ihrem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Jetzt haben wir ein ordentliches Ergebnis vorzuweisen. Ich wundere mich, warum Sie unsere Wissenschaftsministerin derart kritisieren. Ich kann das nicht nachvollziehen.

Seit zehn Jahren ist Herr Prof. Zöllner, der ehemalige Wissenschaftsminister von Rheinland-Pfalz, unterwegs, um den Ländern gebetsmühlenartig diesen Hochschullastenausgleich schmackhaft zu machen. Siehe da, er hat es auch geschafft! Jetzt steht er zum Beispiel im Bundeswahlprogramm der SPD. Daran sehen Sie ja schon, dass sich die SPD als Partei politisch hinter diese Forderung stellt. Ich frage mich, welche zum Teil verschiedenen Argumentationen in Ihrem Kopf zu finden sind.

Ich will ein paar Bemerkungen zu den für Sachsen wichtigen Kernpunkten machen. Als Erstes – das wird leider manchmal unter den Tisch gekehrt – ist hervorzuheben, dass zwischen den Ländern am Grundkonsens des Hochschulpaktes I festgehalten wird. Dieser Grundkonsens lautet, dass sich die Länder und der Bund, und zwar parteiübergreifend, darin einig sind, dass allen Studienberechtigten ein Studienplatz zur Verfügung gestellt werden soll. Mit dem Hochschulpakt I wurden eine Wende und auch ein Umdenken eingeleitet.

Dieser Grundkonsens wird auch mit dem Hochschulpakt II weiter verfolgt. Ausgangspunkt bildet die Prognose der KMK aus dem Jahr 2005 zur Entwicklung der Studienanfängerzahlen. Sie haben dargestellt, dass die Prognosen eventuell zum Tragen kommen, aber man weiß es nicht. Es ist aber ehrlicher zu sagen, wir haben einfach mit einem drastischen Rückgang an Studierenden zu rechnen. In diesem Jahr werden wir 2 000 Abiturienten aus Sachsen weniger haben, die zum Studium an unsere Universitäten und Hochschulen gehen. Im nächsten Jahr werden es schon 4 000 Abiturienten sein, und das bei 20 000 Studienanfängern. Da wird ja wohl jedem klar, dass wir reagieren und dass wir eigentlich dankbar sein müssen, dass der Bund in die Studienplatzfinanzierung mit eingestiegen ist.

Damit komme ich zum zweiten wichtigen Ergebnis: Der Bund beteiligt sich weiterhin an der Mitfinanzierung. Ich kann mich an die Diskussion zum Föderalismus und an das Kooperationsverbot erinnern, wie schwierig es war, dass der Bund überhaupt einsteigen konnte und gesagt hat: Wir wollen hier mitwirken und gemeinsam mit den Ländern finanzielle Möglichkeiten finden, um die Hochschulen und Universitäten zu unterstützen. Das ist nicht selbstverständlich.

Es war nämlich die SPD, die mit dem Kampf für den Kooperationsartikel 91b im Grundgesetz in der ersten Föderalismusreform überhaupt erst die Möglichkeit zum Ausbau von Studienanfängerplätzen geschaffen hat. Sie sind hier also nicht der alleinige Kämpfer in der weiten Welt, der sich mit diesem Thema befasst.

Das dritte wichtige Ergebnis ist die finanzielle Grundlage. Dabei haben wir ein Resultat erzielt, das gerade für Sachsen sehr respektabel ist. Zum einen stehen im Vergleich zum Hochschulpakt I nun für einen Studienanfänger 4 000 Euro mehr zur Verfügung und zum anderen – das ist das Entscheidende, denn da sind wir an dem Punkt Hochschullastenausgleich, dem Geld folgen die Studierenden – berücksichtigt der Hochschulpakt II die besondere Situation der neuen Bundesländer, damit die neuen Bundesländer ihre vorhandenen Studienplatzkapazitäten aufrechterhalten können. Sie erhalten vom Bund dafür eine Sonderfinanzierung und von den alten Ländern eine Art Solidaritätszuschlag. Die alten Bundesländer stellen 5 % der ihnen vom Bund aus dem Hochschulpakt jährlich zufließenden Bundesmittel für die neuen Länder zur Verfügung. Auch das kann man einmal zur Kenntnis nehmen.

Doch wie sich in den Verhandlungen zeigte und noch zeigt, teilen nicht alle Länder, in denen die CDU regiert – wir haben gehört: auch Rheinland-Pfalz hält sich zurück –, diese Auffassung. Das wundert mich, denn das Verhandlungsergebnis ist okay. Dazu wurde schon einiges gesagt.

Bedauerlicherweise haben die Finanzminister der mehrheitlich CDU-geführten Länder die Beschlüsse der Wissenschaftsministerkonferenz zum Hochschulpakt und zur Exzellenzinitiative abgelehnt. Ich weiß nicht, wie sich unser Finanzminister verhalten hat, aber das kann man ja noch feststellen.

Noch ist die Fortführung des Paktes also nicht in trockenen Tüchern. Noch ist der Vertrag nicht unterschrieben. Solange solch eine Situation besteht, muss man doch das befördern, was kurz vor der Realisierung steht, und Werbung dafür machen. Wie ich das jetzt sehe und wie ich den sächsischen Ministerpräsidenten hoffentlich richtig verstanden habe, wird er alles daransetzen, dass die Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund am 04.06.2009 zustande kommt; denn Sachsens Hochschulen – darin sind wir uns einig – brauchen den Hochschulpakt II. Es ist eine existenzielle Frage; es geht um die Existenz unserer Hochschulen. Man kann sich sicher hier noch bei anderen Themen austauschen, aber zunächst geht es um die Existenz unserer Hochschulen, die Qualität und die ordentliche finanzielle Ausstattung.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum zweiten Punkt Ihres Antrages will ich nur ganz kurz so viel sagen:

Erstens. Die SPD steht dafür, dass die demografische Entwicklung zur Qualitätsverbesserung unserer Hochschulen genutzt wird. So erfordert die Umstellung auf

Bachelor/Master ein besseres Betreuungsverhältnis. Das wissen wir. Wir kennen die hohen Abbrecherquoten; das muss sich ändern. Das heißt, wir werden die Hochschulen auch in den kommenden Jahren auf hohem und verlässlichem finanziellem und personellem Niveau ausstatten, um die Attraktivität weiter zu erhöhen. Mit der SPD wird es keinen Stellenabbau geben.

Zweitens. Die Studiengebührenfreiheit ist im aktuellen Hochschulgesetz verankert. Wir sehen keinen Anlass, davon abzurücken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Von der NPDFraktion liegt keine Wortmeldung vor. Dann erteile ich der FDP-Fraktion das Wort. Herr Prof. Schmalfuß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich freue ich mich immer, wenn wir Themen zur Hochschulpolitik hier im Plenum diskutieren können. Doch heute war ich über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN etwas verwundert, denn nicht am 16. November 2006 haben wir zum ersten Mal über den Hochschullastenausgleich gesprochen, sondern vor 37 Monaten, am 17. März 2006, zum Antrag „Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern“. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Einen weiteren Antrag gab es vor 30 Monaten am 16. November 2006. Seitdem ist nichts passiert. Und das Thema schien Ihnen wahrscheinlich so wichtig zu sein, Herr Kollege Gerstenberg, dass Sie zweieinhalb Jahre in keiner Kleinen Anfrage und auch nicht im Ausschuss oder im Rahmen der Fragestunden hier im Sächsischen Landtag die Sächsische Staatsregierung zu dem Fortschritt Ihres Antrages, der leider im Sächsischen Landtag 2006 angenommen worden ist, befragt haben. Es wundert mich natürlich schon sehr, dass jetzt kurz vor der Landtagswahl das Thema wieder auf die Agenda gebracht wird, vielleicht nach dem Motto: Schön, dass wir wieder darüber reden können.

(Beifall bei der FDP)

Sie haben vorhin, Herr Kollege Gerstenberg, meiner Fraktion mangelnde Kreativität vorgeworfen. Ich würde sagen, es ist bei Ihnen mangelndes Engagement im Wissenschaftsausschuss. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich nehme an, Frau Staatsministerin, Sie möchten das Wort ergreifen. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte sehr gern dazu das Wort ergreifen, auch wenn es leider schon ein

bisschen spät ist. Aber das Thema ist mir einfach zu wichtig.

Sehr geehrter Herr Gerstenberg, vielleicht schicke ich einmal so viel vorweg: Ich hätte dieses Thema gern ausführlicher im Ausschuss beantwortet, weil man da einfach mehr Zeit hat, die Details zu den einzelnen Fragen zu besprechen, als es jetzt in der doch überschaubaren Zeit anhand eines Antrages zu machen ist. Leider war diese Möglichkeit nicht gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits in den Redebeiträgen sowohl von Herrn Mannsfeld als auch von Frau Raatz einiges zum Stand der Verhandlungen gesagt worden. Lassen Sie mich noch einmal die Betonung vorwegschicken: Wir stehen vor einer neuen Föderalismusreform, also einer zweiten Stufe der Föderalismusreform. Die erste Stufe der Föderalismusreform hat uns 2006 leider im Bildungsbereich und in vielen Bereichen ein Kooperationsverbot eingebracht. Die Wissenschaftsministerinnen und -minister haben das damals schon als problematisch angesehen. Gott sei Dank ist es gelungen, im letzten Zug der Änderung des Grundgesetzes den Artikel 91b so zu formulieren, dass im Bereich der Hochschulen und der Forschung eine weitere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern möglich ist.

Ich schicke das noch einmal bewusst voraus, weil diese Grundgesetzänderung gravierende Folgen für den Hochschulbereich hatte. Insofern ist es wichtig gewesen, dass wir wenigstens diesen Anker noch hatten. Sonst würde es heute überhaupt keine Diskussion über einen Hochschulpakt geben.

(Beifall des Abg. Mario Pecher, SPD)

Die Fortsetzung des Hochschulschulpaktes über das Jahr 2010 hinaus ist Konsens zwischen Bund und Ländern. Die steigende Zahl der Studienanfänger in den kommenden Jahren in den westlichen Bundesländern lässt es als verantwortlich erscheinen, dass Bund und Länder auch über das Jahr 2010 hinaus gemeinsam Geld in die Hand nehmen, um Studienplätze zu schaffen und damit den akademischen Nachwuchs in Deutschland insgesamt zu sichern. Denn hier gibt es einen erheblichen Nachholbedarf.

Das ist der Ansatz für den Hochschulpakt. Das ist der Grundkonsens, der in der Bundesrepublik – ich will mal sagen – seit 2006 zwischen Bund und Ländern in den Hochschulpakt eingeflossen ist und besteht.

Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Fortsetzung des Hochschulpaktes in den Jahren 2011 bis 2015 wurde, Herr Gerstenberg, sehr wohl das Modell des Hochschullastenausgleichs „Geld folgt Studierenden“ ausführlich erörtert. Der Hochschulpakt wäre, wenn die Position, die Sie vertreten und die Sachsen immer unterstützt hat – ich muss dazu, glaube ich, nichts weiter sagen –, weiter durchgezogen worden wäre, nicht zustande gekommen. Deswegen hat es ein erstes Scheitern am 30. März dieses Jahres gegeben, dass der Hochschulpakt nicht in der GWK beschlossen worden ist. Es musste eine

nochmalige Beratung der Minister erfolgen, um den Knoten zu durchschlagen und den Weg freizumachen im Interesse – und das sage ich so deutlich – der Studierenden, die in den nächsten Jahren Hochschulplätze nachsuchen.

Das Land Rheinland-Pfalz, um das noch einmal zurechtzurücken, ist das Land, das am meisten von einem Hochschullastenausgleich profitiert hätte, weil es nämlich in den letzten Jahren in erheblichem Maße über den eigenen Bedarf Hochschulplätze zur Verfügung gestellt und ausgebaut hat – im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die sich massiv gegen den Hochschullastenausgleich gestellt haben, weil sie Zahlerländer gewesen wären, da sie ihre Studienplätze zurückgefahren haben.

Nun können Sie dicke Bretter bohren. Sie können sicher sein, Herr Gerstenberg, dass auch ich dazu in der Lage bin. Aber irgendwann muss die politische Vernunft einsetzen im Interesse derer, die von den Studienplätzen profitieren. Das sind zuallererst die jungen Leute, die in den nächsten Jahren Studienplätze nachfragen. Damit ist das Thema „Geld folgt Studierenden“ nicht vom Tisch. Es wird mit Sicherheit wieder eine Rolle spielen, wenn es um die weitere Finanzierung der Hochschulen in den nächsten Jahren geht. Das wird frühestens im Jahre 2015 sein oder bei einer neuen Debatte über die Föderalismusreform und einen Lastenausgleich zwischen den Ländern.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat auf der Sondersitzung am 22. April dieses Jahres den Vorschlag für die Fortschreibung des Hochschulpaktes 2020 für die Jahre 2011 bis 2015 verabschiedet. Der Vorschlag für die Weiterführung des Hochschulpaktes liegt nun den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entscheidung vor.

Die Finanzministerkonferenz hat in ihrer Beratung am 30. April 2009, also nach der GWK und vor der Ministerpräsidentenkonferenz, darauf hingewiesen,

(Unruhe im Saal – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Das zeigt das große Interesse bei der CDU!)

dass auch die Weiterführung des Hochschulpaktes 2011 bis 2015

(Glocke der Präsidentin)

im Gesamtzusammenhang mit der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ zu sehen ist. Sie erinnern sich: Auf dem Bildungsgipfel wurde eine Verabredung zwischen Bund und Ländern getroffen, den Anteil der Bildungs- und Forschungsfinanzierung auf 10 % des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Dazu gibt es eine Strategiegruppe, die eingesetzt wird und die im Oktober dieses Jahres ihre Ergebnisse vorlegen soll, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Die Finanzministerkonferenz hat darauf hingewiesen, dass der Hochschulpakt im Zusammenhang mit der Qualifizierungsinitiative in diese Überlegungen einzubeziehen ist und eine Beschlussfassung der Ministerpräsi