Protocol of the Session on March 13, 2009

(Heiterkeit)

Gekennzeichnet sind in der Zusammenstellung ebenfalls diejenigen Aufgabenträger, bei welchen keine Mängel an den Abwasserbeseitigungskonzepten beanstandet wurden. Insgesamt sind das 40 Aufgabenträger.

Es gibt noch eine Nachfrage.

Ich bedanke mich und habe noch eine Nachfrage. Herr Minister, wie Sie richtig sagten, ist mit der Verwaltungsreform die Vorlage der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger auf die unteren Wasserbehörden übergegangen.

Ich frage Sie: Habe ich dieses Gesetz in dem Sinne richtig verstanden, dass mit dieser Aufgabenübertragung von den ehemaligen Regierungspräsidien auf die unteren Wasserbehörden wirklich alle Aufgaben mit übertragen worden sind? Ich möchte fünf Aufgaben nennen: erstens Drängen auf die Fristeinhaltung, zweitens Überprüfung dieser Konzepte, drittens Aufzeigen der Mängel und Hinweise an die Aufgabenträger, wie diese Mängel behoben werden können, viertens die Aufforderung an die Zweckverbände, diese Mängel zu beheben und erneut vorzulegen, und fünftens die Bestätigung dieser Abwasserbeseitigungskonzepte durch die unteren Wasserbehörden.

Habe ich das richtig verstanden oder liege ich falsch?

Sie haben das Gesetz richtig interpretiert. Es ist genauso, wie Sie es gesagt haben.

Gut, dann interpretiert es mein Landrat falsch. Ich danke Ihnen.

Frage Nr. 3; Herr Abg. Petzold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um Revisionsoperationen nach künstlichem Gelenkersatz im Freistaat Sachsen.

Eine Studie des britischen National Health Service (NHS) , in der 15 000 Patienten nach ihrer Operation beobachtet wurden, kommt zu der Erkenntnis, dass Patienten, die ein künstliches Hüftgelenk erhalten haben, damit rechnen müssen, dreimal so oft eine Revisionsoperation zu erhalten, wenn bei dem Gelenk nur die Oberfläche erneuert und kein vollständiger Gelenkersatz erfolgt ist. Betroffen davon sind hier besonders Frauen in den ersten drei Jahren nach der Erstoperation ebenso wie

Patienten mit sogenannten Schlittenprothesen (Teilprothe- sen) am Knie, die im Vergleich zum vollständigen Kniegelenkersatz mit mehr Wiederholungsoperationen rechnen müssen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie oft wurden im Zeitraum von 2003 bis 2008 im Freistaat Sachsen Wiederholungseingriffe nach künstlichem Gelenkeinsatz bzw. Teilgelenkersatz bei Patienten durchgeführt und wie hoch beziffern sich die dabei entstandenen Kosten?

2. Welche medizinisch-technischen Maßnahmen erscheinen aus der Sicht der Staatsregierung geboten, um eine bessere gesundheitliche Betreuung von Patienten mit Hüftgelenkproblemen zu gewährleisten und den betroffenen Menschen zusätzliche Schmerzen sowie dem Gesundheitswesen erhöhte Kosten bei Revisionsoperationen zu ersparen?

Herr Minister Kupfer, bitte.

Danke, Frau Präsidentin.

Herr Abg. Petzold, auf Basis der Datenauswertung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung wurden in Sachsen 2004 996, 2005 1036, 2006 1012 und 2007 1137 Hüftendoprothesen gewechselt. Für 2003 liegen keine und für 2008 noch keine Daten vor.

Zur zweiten Frage. Die medizinische Behandlung von Patienten mit Hüftgelenkproblemen orientiert sich an den wissenschaftlich anerkannten und qualitativ hochwertigen Leitlinien, die auf der jeweils besten verfügbaren Effizienz basieren. Es obliegt der Staatsregierung nicht, den Ärzten therapeutische Vorschriften zu machen.

Ich bedanke mich für die Auskunft.

Frau Abg. Günther-Schmidt, bitte; Frage Nr. 12.

In meiner Frage geht es um die Annahme gefährlicher Schlämme.

Die Firme ETU GmbH, Altbernsdorf verfügt seit 1993 über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, welche mehrfach modifiziert wurde. Bestandteil der Genehmigungen war jeweils auch die Annahme gefährlicher Schlämme.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie hat sich im Zeitablauf seit der ersten Genehmigung die zulässige Menge bezüglich der Annahme gefährlicher Schlämme durch die Firma ETU entwickelt (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren sowie nach genehmigter täglicher und jährlicher Höchstmenge)?

2. Wie hoch ist die am 12.06.2008 durch das damalige Regierungspräsidium Dresden (AZ: 64D-8823.12/86/Alt- bernsdorf-05) genehmigte Menge bezüglich der Annahme

gefährlicher Schlämme (Bitte um Aufschlüsselung nach genehmigter täglicher und jährlicher Höchstmenge)?

Herr Minister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Ihre Fragen beantworte ich wie folgt.

Zu Frage 1. Die Annahme gefährlicher Schlämme wurde erstmalig am 15.0.1994 im Rahmen der mit Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden genehmigten Jahresgesamtkapazität von 24 750 Tonnen bzw. 1 500 Kubikmetern zugelassen. Es handelte sich hierbei um Sandfangrückstände mit der damals gültigen Abfallschlüsselnummer 54701, jetzt 130503. Eine Begrenzung des Anteils der Schlämme an der genehmigten Jahresgesamtkapazität erfolgte nicht. Insofern hätte das Unternehmen pro Jahr 24 750 Tonnen gefährliche Schlämme annehmen und verarbeiten können. Inwieweit dies technologisch überhaupt möglich war, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung. Tägliche Höchstmengen wurden nicht vorgegeben.

Im Weiteren folgten nachstehende Kapazitätserhöhungen der Anlage: aufgrund der Anzeige vom 20.10.1997 auf 29 000 Tonnen pro Jahr, aufgrund der Anzeige vom 29.09.1998 auf 35 000 Tonnen pro Jahr, durch die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 01.11.1999 auf 38 000 Tonnen pro Jahr, aufgrund der Anzeige vom 11.11.2003 auf 43 000 Tonnen pro Jahr, aufgrund der Anzeige vom 29.06.2004 auf 50 000 Tonnen pro Jahr. Eine Begrenzung des Anteils der gefährlichen Schlämme an der genehmigten Jahreskapazität erfolgte jeweils nicht.

Zu Frage 2. Mit dem Bescheid zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Regierungspräsidium Dresden vom 12.06.2008 zur Errichtung einer weiteren Anlage am Standort erfolgte für diese Anlage eine Begrenzung der täglichen Annahme von gefährlichen Schlämmen auf 9,9 Tonnen. Eine jährliche Höchstmenge wurde nicht festgelegt.

Möchten Sie nachfragen?

– Ja, ich möchte gern nachfragen. Ich würde gern wissen, ob die letzte ETU-Genehmigung vor dem 12.0.2008, die für die sogeannte Bodensanierungsanlage erteilt wurde, nach wie vor gültig ist.

Das kann ich Ihnen jetzt aus dem FF nicht sagen, das erhalten Sie schriftlich.

Ich habe noch eine zweite Frage. Ich möchte von Ihnen gern wissen, ob die offenbar im Dezember 2008 genehmigte Annahme gefährlicher Schlämme, die über die Firma Becker in Reichenbach bezogen werden, über einen Zeitablauf von

fünf Jahren jährlich 500 Tonnen, Bestandteil der Genehmigung vom 12.0.2008 ist oder der vorherigen Bodensanierungsanlage.

Frau Günther-Schmidt, wenn Sie einverstanden sind, beantworte ich beide Fragen in einem Brief. Ja?

Vielen Dank.

Frau Abg. Roth, bitte; Frage Nr. 7.

Ich frage nach Fördermitteln für die Sanierung der Grundschule Jößnitz.

Im August 2007 stellte die Stadt Plauen im Vogtlandkreis einen Fördermittelantrag für die Sanierung der Jößnitzer Grundschule. Im November 2008 erhielt sie einen Bescheid über den förderunschädlichen Baubeginn. Die Bewilligung des Fördermittelantrags liegt allerdings bis zum heutigen Tag nicht vor.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann und in welcher Höhe werden die Fördermittel für die Sanierung der Grundschule Jößnitz bewilligt?

2. Welche Gründe führten zu dieser langen Bearbeitungszeit des Fördermittelantrages?

Herr Minister Prof. Unland, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Roth, ich komme gern auf Ihre Fragen zurück.

Zunächst zu Frage 1. Der Zuwendungsbescheid für die Sanierung der Grundschule einschließlich der Sporthalle wird in den nächsten Wochen erstellt. Der Fördersatz wird 80 % betragen – also Glück gehabt –, sodass aus heutiger Sicht Fördermittel in Höhe von insgesamt 552 600 Euro zugewiesen werden.

Zu Frage 2. Unsere Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass ein Antrag, der im Sommer 2007 eingeht, in der Regel für das Folgejahr 2008 gestellt wird. Einer Bewilligung bis zum Sommer 2008 stand jedoch die Grundschulstruktur in Plauen entgegen. Die Stadt Plauen als Träger mehrerer Grundschulen soll, wie auch alle anderen Schulträger, den Einsatz von Fördermitteln nutzen, um ihre Schulstruktur zu optimieren. Nachdem dieser Schritt durch den Stadtrat beschlossen wurde, genehmigte das SMK noch im Jahr 2008 den vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Fördermittel können erst in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden, weil – das wissen Sie schon – die Haushaltsmittel im letzten Jahr ausgeschöpft waren.

Gestatten Sie eine Nachfrage?