Das ist sehr lobenswert, Herr Hahn. Wenn Sie von uns abgeschreckt werden, dann wissen wir, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
zusätzlich 30 Euro zu bezahlen, zusätzlich zwei Punkte in Flensburg oder zusätzlich einen Monat Fahrverbot?
Wenn es das Ziel war abzuschrecken, warum dann mehr Geld, aber nicht mehr Punkte und nicht mehr Fahrverbot?
Erhöhung der Verkehrssicherheit ist das andere Argument. Das klingt erst einmal gut. Die Landesverkehrsminister
konferenz, Herr Minister Jurk, hat sich auch für eine zweckgebundene Verwendung der Gelder ausgesprochen.
Zweckgebundene Verwendung? Da gibt es dann aber kommunales Haushaltsrecht und auch Landeshaushaltsrecht. Bundesverkehrsminister Tiefensee war ja auch einmal Oberbürgermeister in Leipzig. Er müsste eigentlich wissen, wie die Einnahmen in den kommunalen Haushalten zu verwenden sind. Von Zweckbindung kann keine Rede sein.
Ich frage Sie, Herr Jurk, Sie haben das auf der Landesverkehrsministerkonferenz ja mit unterstützt: Wie wollen Sie die zweckgebundene Verwendung dieser Mittel hier im Freistaat und in den Kommunen durchsetzen?
Ich nehme einmal ein Beispiel aus meiner Stadt Leipzig. Vor zwei Jahren hatten wir einen Antrag von der Verwaltung bekommen, vom Oberbürgermeister – nicht mehr Herr Tiefensee, sondern Herr Jung, aber auch von der SPD – zur Anschaffung von zusätzlichen stationären und mobilen Blitzanlagen. Er wurde begründet und eingeführt – richtig schön auf der Verwaltungsvorlage – als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung. Wir bekamen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung beigefügt, die war vom Feinsten. Wir könnten uns als Stadträte glücklich schätzen, wenn wir bei allen Investitionen der Kommunen so tolle Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgelegt bekommen würden, in denen uns haarklein vorgerechnet wird, wie viel uns diese zusätzlichen Blitzer unter dem Strich nach Abschreibung und Zinsen für den Stadtsäckel einbringen.
Wenn man das weiß, dann muss man infrage stellen, dass die Zielsetzung, die Sie hier als Minister formuliert haben, zielführend ist. Deswegen hielten wir es für erforderlich, ganz einfach mal in einem Antrag, den wir Ihnen heute vorgelegt haben, nachzufragen, wie die Einnahmensituation im Bereich Straßenverkehr aussieht, wie die Entwicklung ist und welche Mehreinnahmen Sie erwarten; aber vor allem, wie sichergestellt werden kann, dass unsere Forderung, dass diese Einnahmen dann auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit zugute kommen, realisiert wird. Das würde nämlich bedeuten, unter Umständen die Schlaglöcher aus den Straßen verschwinden zu lassen, eine vernünftige Asphaltdecke aufzubringen und Kreuzungen gegebenenfalls umzugestalten, aber auch Lichtsignalanlagen aufzustellen, wo sie erforderlich sind.
Ich frage Sie nur, Herr Jurk, wie Sie das angesichts der Tatsache, dass die Kommunen aus gutem Grund über ihre Haushalte selbst entscheiden, umsetzen wollen. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, weil wir einen entsprechenden Bericht der Staatsregierung haben wollen. Es
kann nicht sein, dass der Autofahrer wieder unter dem Fähnchen, dem Mäntelchen der Verkehrssicherheit abgezockt wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich, als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, nicht so genau wusste, worauf die FDP hinaus will.
Aber es hat sich dann doch die schlimmste Befürchtung bestätigt, dass es eben nur auf das Abzockeargument hinausläuft und nicht allzu viel dahinter ist.
Herr Morlok, Sie hatten ja danach gefragt, woher die Begründung für die Bußgelderhöhung käme. Ich habe noch gar nicht mitbekommen, ob Sie nun für die Erhöhung des Bußgeldes sind oder dagegen. Damit Sie in Ihrer Entscheidungsfindung vielleicht ein wenig vorankommen, will ich Ihnen aus dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9. und 10. Oktober 2007, die damals in Merseburg getagt hat, kurz etwas zitieren.
Da ging es im Punkt 7.2 der Tagesordnung um die Überprüfung des Sanktionsniveaus für schwere Verkehrsverstöße. Dort halten die Verkehrsminister der Länder wie folgt fest – ich zitiere –: „Flankierend hierzu bedarf es einer differenzierten Anhebung der Geldbußen für schwere Verkehrsverstöße, die Hauptunfallursachen darstellen. Von Ausnahmen abgesehen, wurden diese zuletzt im Jahre 1990 grundlegend angepasst. Seither haben die Bußgelder ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Im Zuge der Euro-Umstellung kam es sogar vereinzelt zu Absenkungen der Verwarnungsgelder. Insbesondere Verwarnungsgelder werden zunehmend bewusst in Kauf genommen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen entsteht bisweilen der Eindruck, dass sich Autofahrer an die Bußgeldgrenze heranfahren.“
Aber, meine Damen und Herren, wenn man sich den Inhalt des Antrages der FDP-Fraktion anschaut, kommt man schnell zu der Frage, ob hier nicht vielleicht etwas durcheinandergeraten ist. Da scheint irgendetwas nicht zueinander zu passen. Im Titel tönt die FDP noch „Keine Haushaltssanierung durch Bußgelderhöhungen – Mittel zweckgebunden für höhere Verkehrssicherheit einsetzen“. Schaut man sich den Antrag dann an, stellt man fest, dass nur ein kleiner Berichtsantrag hinten herauskommt. Nun sind wir also mit der FDP schon so weit gekommen, dass man offenbar nur noch mit der Überschrift Politik machen will.
Wenn das aber der politische Ansatz der Liberalen ist, dann hat das mit der von Herrn Westerwelle vollmundig verkündeten Verantwortung seiner Partei recht wenig zu tun.
Und im Übrigen: Die Informationen, die die FDP durch diesen Antrag von der Staatsregierung abfordern will, hätte sie auch ohne Weiteres mittels Kleiner Anfragen erhalten können. Dann hätte sie einmal einen richtigen Antrag mit konkreten Forderungen daraus machen können. Aber so weit ist es eben nicht.
Meine Damen und Herren, es scheint der FDP aber weniger um die abgefragten Informationen zu gehen als vielmehr darum, eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur angeblichen Abzocke – dieses Wort hat Herr Morlok auch wieder gebraucht – von Autofahrern zu starten. Zuletzt war dann in der „Bild“-Zeitung vom Dienstag zu lesen, dass die FDP heute einen – ich zitiere – „Gesetzesantrag“ in den Landtag einbringen werde, der „den zweckgebundenen Einsatz von Bußgeldern für Straßenreparaturen festlegen soll“. Gesehen habe ich diesen Antrag zwar bisher noch nicht, aber gut.
Nun ist nicht immer alles richtig, was in der Zeitung zu lesen steht, aber so ganz ohne Ihr Zutun, meine Damen und Herren von der FDP, wird diese Berichterstattung ja wohl nicht entstanden sein.
Davon, dass nun alle Bußgelder gleich in Schlaglöcher gesteckt werden sollen, ist im Antrag wiederum nichts zu lesen. Daher wäre es meine herzliche Bitte, beim nächsten Mal zuerst den richtigen Antrag zu schreiben und danach zur Presse zu laufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verkehrsministerkonferenz hat sich im Oktober 2007 für die Erhöhung der Geldbußen für schwere Verkehrsverstöße ausgesprochen. Begründet wurde dies damit – ich habe es bereits zitiert –, dass die bisherigen Bußgelder ihrer Höhe nach zum Teil keine Abschreckungswirkung mehr entfalteten. Gerade im Sinne der Verkehrssicherheit ist aber eine Abschreckungswirkung dringend geboten. Nur so können besonders unfallträchtige Verhaltensweisen unterbunden oder jedenfalls eingedämmt werden. Dazu gehören das Rasen innerhalb und außerhalb von Ortschaften und das Drängeln auf Autobahnen. Schon die Bußgelderhöhung selbst ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Der Fehler des FDP-Antrages führt also gezielt in die Irre, denn vom angeblichen Ziel einer Haushaltssanierung mit Bußgeldern kann keine Rede sein. Einnahmen der Kommunen aus Bußgeldverfahren können grundsätzlich zur
Finanzierung aller Aufgaben eingesetzt werden. Dies entspricht der Finanzhoheit der Kommunen als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Wie die Kommunen eingenommene Bußgelder einsetzen, steht ihnen also grundsätzlich frei. Dies ist auch sachgerecht. Schließlich sind es die Kommunalverwaltungen und die Kommunalparlamente, die die Verhältnisse und Erfordernisse vor Ort am besten kennen, auch und gerade mit Blick auf die Verkehrssicherheit.
Also, der Herr Kollege Morlok hatte genügend Zeit, sich in der „Bild“-Zeitung und auch jetzt gerade vor mir auszubreiten. Deswegen würde ich gern in meiner Rede fortfahren.
Im Übrigen sieht das die Verkehrsministerkonferenz genauso. Im Beschluss vom Oktober 2007 – Herr Morlok hat richtig darauf hingewiesen – wird zwar der Einsatz von Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Verkehrssicherheit durch die Gebietskörperschaften angeregt, ausdrücklich stellt aber die Verkehrsministerkonferenz klar, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung handelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Anliegen der FDP – wir haben es ja nur in der Zeitung gelesen und nicht hier im Landtag gehört –, Bußgelder zweckgebunden in den Straßenbau zur Steigerung der Verkehrssicherheit zu stecken, drängt sich dann doch ein etwas skurriles Bild auf, wenn man den Gedanken konsequent zu Ende denkt. Bei der Einführung der sogenannten Ökosteuer zur Sanierung der Rentenkassen machte der Spruch vom „Tanken für die Rente“ die Runde. Bei der Erhöhung der Tabaksteuer zur Finanzierung des Gesundheitssystems hieß es dann „Rauchen für die Gesundheit“. Würde man die Forderung der FDP eins zu eins übersetzen, dann müssten wir also jetzt „Rasen für die Verkehrssicherheit“. Das kann aber wohl nicht das Ziel sein.
Meine Damen und Herren, die Steigerung der Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Anliegen. Das ist auch den Kommunen bewusst. Auch die Verbesserung der Instandhaltung der Straßen genießt im Freistaat Sachsen einen hohen Stellenwert. So sind im Doppelhaushalt 2009/2010 für den Staatsstraßenbau fast 260 Millionen Euro sowie für den kommunalen Straßenbau mehr als 177 Millionen Euro jährlich eingestellt. Hinzu kommen je 5 Millionen Euro für Brückensanierungen im kommunalen Bereich und für den Radwegebau. Gerade der zuletzt genannte Punkt trägt erheblich zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei.
Sehr geehrte Damen und Herren, es steht den Kommunen grundsätzlich frei, Bußgeldeinnahmen für Straßenbau und Straßensanierung einzusetzen. Ebenso ist es aber das Recht der Kommunen, sich für andere Verwendungen zu
entscheiden. Diese Entscheidung muss aber in den Kommunen selbst getroffen werden. Ich bin sehr davon überzeugt, dass sich auch die Kommunalpolitiker der FDP in diesen Meinungsbildungsprozess einbringen können und auch einbringen werden.
Der Sächsische Landtag ist jedoch hierfür der falsche Ansprechpartner und der vorliegende Antrag zur Erreichung des vorgeblichen Ziels der FDP auch denkbar ungeeignet. Zumindest hätten Sie das eigentliche Ziel auch in Ihren Antrag hineinschreiben müssen. Wir werden den Antrag daher ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag will die FDP-Fraktion von der Staatsregierung wissen, wie sich die Einnahmen des Landes, der Landkreise und der Gemeinden durch Verwarnungs- und Bußgelder für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten von 2005 bis 2007 entwickelt haben. Dieser Teil der Frage wurde mit der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Martens hinreichend beantwortet und kann demzufolge im Antrag entfallen.