Protocol of the Session on December 12, 2008

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Danke. – Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es den Wunsch, die allgemeine Aussprache fortzuführen? – Ich kann einen solchen Wunsch nicht sehen.

Dann frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da meine verehrte Kollegin Matthes schon auf die kommunale Kompetenz hingewiesen hat, möchte ich nur noch deutlich unterstreichen, dass die Umsetzung des Lehrplans im Fach Sport in keiner Weise gefährdet ist, auch wenn die GRÜNEN versuchen, hier einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken. Die Fortschritte beim Turnhallenbau, insbesondere im ländlichen Raum, sind dank der Förderpolitik der Staatsregierung unübersehbar. Wir lehnen eine umfassende Berichterstattung und eine Aufblähung der Bürokratie ab.

Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der NPD und der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die Fraktion GRÜNE; Frau Günther-Schmidt, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Sie als Staatsregierung keine Antworten haben, stellte ich schon fest, als Sie mir meine Kleine Anfrage zurückschickten. Aber dass Sie das so konsequent fortführen, Ihre Rede zu Protokoll geben und damit das, was zu dem Thema zu sagen wäre, in die Versenkung schicken, halte ich schon für relativ kühn.

Da Martin Dulig vorhin meine Zwischenfrage nicht zugelassen hat, würde ich jetzt gern auf die ungünstigen

Bedingungen eingehen, die er meiner Meinung nach auch kennt. Ungünstige Bedingungen sind zum Beispiel im Sportunterricht gegeben, wenn keine Turnhalle verfügbar ist, deshalb in der Schule einfach irgendein Klassenzimmer ausgeräumt wird und die Kinder sich dann dort ihren Sportunterricht vertreiben müssen, oder wenn die zuständige Turnhalle wegen starker Baufälligkeit geschlossen und noch keine neue verfügbar ist und die Kinder lange Busfahrten unternehmen müssen, um zur nächsten Turnhalle zu fahren; was wiederum zur Konsequenz hat, dass Lehrer und Schüler zum nachfolgenden Unterricht regelmäßig zu spät kommen. Das sind ungünstige Bedingungen, und solche gibt es nicht selten in diesem Land.

Frau Matthes – ist sie jetzt da? Doch, da oben sitzt sie und hört nicht zu. – Frau Matthes, es war mir ja ein seltenes Vergnügen, Sie zur Schulpolitik sprechen zu hören, gerade aus kommunaler Chemnitzer Sicht. Sie sind doch gemeinsam mit dem Kollegen Patt dadurch aufgefallen, dass Sie die Förderschule „Ernst Busch“ in Chemnitz heimgesucht haben. – Frau Matthes hört nicht zu; aber ich weiß, dass sie keine Ahnung hat, also rede ich einfach weiter. – Dort wurde Ihnen geschildert, welche katastrophalen hygienischen Verhältnisse bestehen und welche Probleme es wegen der fehlenden Turnhalle dort gibt. Vonseiten des Fördervereins weiß ich – das hat zu tiefer Enttäuschung geführt –, dass Sie, anstatt Ihre Verantwortung wahrzunehmen und möglicherweise auf die CDUKollegen im Stadtrat einzuwirken, der Schule geraten haben, sie möge sich doch an den Petitionsausschuss wenden.

Genau das ist das Problem, das wir hier haben. Es wird immer so getan, als ob es ein Gnadenakt sei, wenn ordentliche räumliche Voraussetzungen geschaffen würden und der Lehrplan erfüllt werden könne. Sie müssen endlich einmal erkennen: Es gibt die Verpflichtung, bestimmte Dinge zu tun und andere zu lassen.

Aber solch eine ärmliche Vorstellung abliefern und dann noch den Rest der Rede zu Protokoll geben – ich weiß es nicht.

Ich denke, wir können diesem Antrag zustimmen. Ich bitte auch Sie darum.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Frau Günther-Schmidt, würden Sie noch den Änderungsantrag einbringen?

Den habe ich vorhin schon eingebracht.

Entschuldigung! Dann habe ich das übersehen. – Wird zu dem Änderungsantrag noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich vermute, dass punktweise abgestimmt werden soll. – Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über den Gesamtantrag in der Drucksache 4/13888 ab. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 2 Stimmenthaltungen und einer ganzen Anzahl

von Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus der Antwort zu Ihrer Kleinen Anfrage vom April dieses Jahres zum gleichen Thema konnte Sie bereits entnehmen, dass eine Erfassung der Daten zu Mängeln an kommunalen Sporthallen nicht möglich war. Gleichwohl schicken Sie im Juni einen Antrag zum gleichen Thema nach. Mir fällt dazu nur ein: Hier soll die Verwaltung wohl beschäftigt werden und möglichst viel Papier bedrucken. Gerade von einer Partei, die sich der Ökologie verschrieben haben will, hätte ich etwas anderes erwartet.

Die Begründung liefere ich an dieser Stelle gern noch einmal nach: Schulsporthallen, das sagt uns bereits die Bezeichnung, sind ein unmittelbarer Bestandteil von Schulstandorten. Für deren Unterhaltung, Instandsetzung und Neuerrichtung ist der Schulträger verantwortlich. Dieser plant seine Investitionen im Rahmen seiner bestehenden finanziellen Möglichkeiten und des entsprechenden kommunalen Haushaltes. Das ist auch gut so. Die Kommunen sollen und wollen Investitionsentscheidungen selbst treffen, ohne vom Freistaat gegängelt oder überwacht zu werden. Genau diesen Status haben wir derzeit in unserem Lande und ich erkenne kein sinnvolles Argument, um diesen Zustand zu ändern.

Ich gehe auch davon aus, dass die Städte und Gemeinden ihrer Verantwortung gerecht werden und dafür Sorge tragen, dass es in Schulsporthallen keine Mängel geben wird, die zu einer Gesundheitsgefährdung oder zu Unfällen führen. Sicherlich werden auch die Vertreter des kommunalen Schadensausgleichs ein gesteigertes Interesse daran haben, dass dies so bleibt.

Im Übrigen führt der Gemeindeunfallversicherungsverband im Jahr circa 380 Kontrollen in Schulen und natürlich auch den dazu gehörenden Turnhallen durch. Die dort festgestellten Mängel sind den Städten und Gemeinden bekannt und fließen in deren Planungen ein. Wir sollten aufhören, unseren Kommunen die Kompetenz für eine nachhaltige Investitionsplanung abzusprechen.

Mit der Richtlinie des Freistaates zur Förderung von zweckgebundenen Zuwendungen für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulhausbaus sichert der Freistaat, dass auch Investitionen in Schulsporthallen gefördert werden, und zwar bis zu einer Höhe von 70 %. Das ist die notwendige Unterstützung für unsere Kommunen und diese sichern wir auch im Doppelhaushalt für die Jahre 2009 und 2010. Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie den aber am Mittwoch abgelehnt.

Dem Appell meines Fraktionsvorsitzenden, Steffen Flath, vom Dienstag dieser Woche möchte ich mich anschließen: Die Verwaltungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Förderbescheide für das Jahr 2009 im I. Quartal erlassen werden, um eine zügige Realisierung der Maßnahmen zu gewährleisten. Ich erinnere noch einmal: Wir haben mit 21 % eine deutschlandweit einmalige Investitionsquote beschlossen. Das sind 3,5 Milliarden Euro und fast eine halbe Milliarde fließt allein in den Stadtumbau und die Sanierung von Schulen.

Für diese Aufgabe bedarf es keiner Konzeption oder einer landesweiten Prioritätenliste, wie von den GRÜNEN gefordert. Diese würde ohnehin nur zu Verwerfungen führen. Wie wollen Sie sicherstellen, dass eine solche Prioritätenliste auch tatsächlich umgesetzt werden kann, wenn die Kommunen nicht den erforderlichen Eigenanteil aufbringen können?

Daran ändert auch Ihr nachgereichter Änderungsantrag nichts; eine Prioritätenliste bis zum Februar 2009 erarbeiten lassen zu wollen ist schlicht nicht leistbar, auch nicht notwendig und widerspricht kommunaler Selbstverantwortung. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass auf der Grundlage des im Januar beschlossenen Verwaltungsmodernisierungsgesetzes die Schulnetzplanungsverordnung geändert wird. Danach wird in den nächsten Monaten eine Erfassung des Sanierungsbedarfs möglich werden, dies aber in einem geordneten Verfahren und nicht – wie Sie es wollen – in einer Hau-Ruck-Aktion.

Alles in allem halte ich Ihre Anträge für unzweckmäßig und überflüssig. Sie entsprechen auch nicht der Praxis unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene. Daher werden wir diese ablehnen.

Unsere Zielstellung ist es, den Kommunen im Rahmen eines sinnvollen und effizienten Förderprogramms die Mittel zur Verfügung zu stellen, um leistungs- und zukunftsfähige Schulstandorte zu entwickeln und im Rahmen dieser Entwicklung auch die Schulsporthallen entsprechend zu sanieren oder bedarfsgerecht auszubauen. Dieses Förderprogramm haben wir und werden es auch fortführen. Neuer Instrumente bedarf es aus unserer Sicht nicht.

Das Thema Schulhausbau, dazu gehört der Turnhallenbau, ist sowohl auf Landesebene als auch in den Kommunen stets ein heiß diskutiertes Thema. Oft haben wir hier im Landtag Förderhöhen, Förderbedingungen und Fördersummen diskutiert. Viele Kommunen stehen angesichts großer Sanierungsaufgaben vor

einem Dilemma: Sollen sie beispielsweise zuerst in die Turnhalle investieren oder in den Brandschutz des Schulgebäudes? Das ist keine einfache Entscheidung, denn der Sanierungsstau übersteigt oft die Möglichkeiten der kommunalen Haushalte.

18 Jahre nach der Wende besteht natürlich in Sachsen noch ein erheblicher Sanierungsbedarf. Aber – und so ehrlich sollten wir sein – es gibt auch zahlreiche andere Beispiele. Viele Sporthallen wurden neu gebaut und weisen einen vergleichsweise hohen Standard auf.

Keine Frage, wir brauchen moderne Turnhallen für einen guten Sportunterricht. Und wir brauchen sichere Turnhallen, um die Unfallgefahr zu minimieren. Wir sind uns alle einig, dass es nicht sein kann, wenn wegen schlechter Sporthallen Unterricht ausfällt oder die Hallen sogar aufgrund von Baufälligkeit gesperrt werden. In solchen Fällen muss auch den Kommunen deutlich sein, dass sie hier handeln und investieren müssen.

Doch der Antrag der GRÜNEN wird die Probleme nicht lösen. Zum einen, weil er sich nur auf Turnhallen bezieht und Sportanlagen im Außenbereich vergisst. Zum anderen, weil er bei den Lösungsvorschlägen recht vage bleibt. Die GRÜNEN verlangen, dass die Staatsregierung einen Situationsbericht abgibt und dann eine Prioritätenliste erarbeitet wird. Das allein wird nicht helfen.

Wir haben hier mehrfach gehört, welches riesige Volumen die Fördermittelanträge haben und wie begrenzt die zur Verfügung stehenden Mittel sind. Eine Lösung ist nur möglich, wenn mehr Geld aufgebracht wird oder die Förderbedingungen verändert werden. Wer den Turnhallenbau bevorzugen will, kann beispielsweise den Eigenmittelanteil der Kommunen verringern. Auch kann die Vereinbarkeit mit der Sportstättenförderung verbessert werden. Oder die Staatsregierung startet ein Sonderprogramm für Turnhallenbau und -sanierung. Es gibt viele Möglichkeiten, aber am Ende hängt es am Geld. Und darüber ist die Entscheidung am Mittwoch mit der Verabschiedung des Haushalts gefallen.

Der bauliche Zustand vieler Turnhallen ist nicht befriedigend und die Zustände müssen verbessert werden. Doch der Antrag der GRÜNEN beschränkt sich nur auf die Analyse und allgemein gehaltene Forderungen. Wir werden uns deshalb enthalten.

Dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus liegt keine umfassende Erhebung über bauliche und hygienische Mängel an sächsischen Schulsporthallen vor. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Zum einen sind die Schulträger selbst verantwortlich für den Zustand der Sportanlagen. Gegenüber dem SMK haben sie keine Beweispflicht. Folglich existiert keine Übersicht über die Verhältnisse im gesamten Freistaat. Allerdings kontrollieren Aufsichtsbehörden sehr wohl, dass die Schulträger ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Gebäude tatsächlich nachkommen. Zum anderen konnte erst nach Abschluss der Kreisgebietsreform eine

vollständige Erfassung der baulichen Zustände nach einheitlichen Vorgaben des SMK erfolgen. Und schließlich veränderte sich das Sporthallennetz in Sachsen bis ins Jahr 2008 entsprechend der Schulnetzplanungen. Diese sind mittlerweile weitgehend umgesetzt, so dass sich bei den Hallenstandorten keine größeren Veränderungen mehr ergeben werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eine landesweite Datenerhebung.

Zudem liegt eine Ergänzung der Schulnetzplanungsverordnung im Entwurf vor. Sie schreibt fest, dass Schulträger die entsprechenden Baudaten erheben, fortlaufend aktualisieren und dem Ministerium übermitteln. Das soll erstmals zum 01.12.2009 geschehen. Daher rechne ich erst für das Jahr 2010 mit einem zuverlässigen Überblick über die baulichen und hygienischen Mängel an sächsischen Schulen und Schulsporthallen. Eine vorzeitige Berichterstattung, wie es der Antrag fordert, ist daher nicht zu erbringen.

Wenn keine belastbaren Daten über bauliche und hygienische Mängel an sächsischen Schulsporthallen vorliegen, dann gilt dies logischerweise auch für Einschränkungen des Sportunterrichts aufgrund solcher Mängel. Wir wissen, dass es Einzelfälle gibt. Wir wissen auch, dass diese Einzelfälle vor Ort unbürokratisch und rasch geregelt werden. Das ist ohnehin die einzig sinnvolle Verfahrensweise. Zentrale Regelungen bringen uns hier nicht weiter. Nach allen Berichten, die uns vorliegen, ist die Umsetzung des Lehrplanes für das Fach Sport nirgends gefährdet. Dort, wo es aufgrund baulicher oder hygienischer Mängel Unterrichtseinschränkungen gibt, wird die Unterrichtsgestaltung flexibel gehandhabt. Aus den genannten Gründen besteht kein Anlass für eine aufwendige, bürokratische Berichtspflicht des Staatsministeriums für Kultus.

Ich lehne ebenso den Antrag ab, dass das Kultusministerium gemeinsam mit den Schulträgern eine Prioritätenliste erstellen solle, nach der die baulichen und hygienischen Mängel an Schulsporthallen abzuarbeiten seien. Die Schulträger sind verpflichtet, ihre Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Ich halte es nicht für angemessen, seitens des Ministeriums in diesem Punkt die kommunale Kompetenz zu beschneiden. Natürlich stellen wir staatliche Fördermittel für den Schulhausbau zur Verfügung Die Fortschritte, insbesondere im ländlichen Raum, sind deutlich sichtbar.

Ich halte weder eine umfassende Beweispflicht des Kultusministeriums zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll noch eine Prioritätenliste von Baumaßnahmen bei Schulsporthallen. Daher empfehle ich, den Antrag abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Traditionsgemäß möchte ich auch in diesem Jahr einige Worte an Sie richten. Ein ereignisreiches Jahr, auf das ich nicht im Einzelnen eingehen möchte, liegt hinter uns. Hinter uns liegt aber auch – davon konnten wir uns überzeugen – eine anstrengende Woche. Ich meine, die kommenden zweieinhalb Wochen geben uns die Mög

Ich sage es immer sehr gern: Ganz herzlich danken möchte ich unseren Stenografen,