Protocol of the Session on November 13, 2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Stellungnahme der Staatsregierung zur Großen Anfrage über die Biodiversität in Sachsen kann man im Wesentlichen drei Aussagen entnehmen, die aufzeigen, mit welch geringem Stellenwert der Natur- und Artenschutz im Freistaat hinter anderen Interessen rangiert.

Es fällt zunächst auf, dass die sächsische Regierung offensichtlich ein Problem damit hat, die quantitativen Ziele der Biodiversitätsstrategie anzuerkennen. Von vornherein werden die genannten Zielwerte als vielfach unrealistisch bezeichnet oder Probleme bei der Erfassung von Umweltdaten gesehen. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt nur äußerst widerwillig anerkannt wird. Das ist kein gutes Vorzeichen für eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung.

Die Staatsregierung will anstelle einer eigenen Strategie für den Freistaat Sachsen ein Handlungsprogramm erstellen und nach eigenen Aussagen das konkrete Handeln nicht vergessen. Das klingt zunächst vielversprechend. Aber meiner Fraktion fehlt dabei – wie so oft – der Glaube.

Die sächsische Koalitionsregierung ist in Bezug auf Natur- und Artenschutz oft allein schon deshalb vollkommen handlungsunfähig, weil es an einer Erhebung entsprechender Daten zum Vorkommen von Arten- und Lebensräumen mangelt. Auf fast jede zweite Frage der Großen Anfrage wird deshalb mit dem Verweis geantwortet, die Frage könnte aufgrund fehlender Daten nicht beantwortet werden. Als Hilfsargument wird dann oft der Kostenfaktor herangezogen, wobei der größte Teil der Daten ohnehin schon im Rahmen der Natura 2000 hätte erhoben werden müssen. Die eigenen Versäumnisse der

Regierung bei der Datenerhebung werden nun als die Entschuldigung für die bisherigen Versäumnisse beim Artenschutz herangezogen.

Meine Fraktion hatte bereits in der letzten Debatte über die Natura-2000-Gebiete auf die Wichtigkeit einer schnellen Umsetzung für Natur- und Artenschutz aufmerksam gemacht. Dass wir dringend einen weitgehenderen Schutz für die gefährdeten Pflanzen- und Tierarten benötigen als bisher, ist unbestreitbar. Es gibt nichts, auf dem sich die Regierungskoalition zurzeit ausruhen könnte. Nach wie vor wurde nur für zwei sächsische Vogelschutzgebiete eine Managementplanung vorgenommen. Von der förmlichen Umsetzung der Unterschutzstellung möchte ich gar nicht erst sprechen. Wenn in Sachsen in diesem Tempo weitergearbeitet wird, werden die Pläne sicher erst fertig sein, wenn die letzte gefährdete Art in Sachsen ausgestorben ist. Wir sehen keinen Grund, mit der Sicherung dieser Gebiete bis 2009 zu warten.

Es gibt aber auch eine Reihe von artenfördernden Maßnahmen, die sofort und ohne Kosten umgesetzt werden können. Zunächst denke ich dabei an die direkte Verantwortung des Staates. Es kann nicht sein, dass sich selbst die Regierung ihrer Verantwortung entzieht, wenn beispielsweise Uferbewuchs von der Landestalsperrenverwaltung zu den unmöglichsten Zeiten bis kurz vor die Uferlinie beseitigt wird. Dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn am Ufer wohnende Bodenbrüter aussterben. Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen sind eben nicht nur Flächen, die von der Landestalsperrenverwaltung zu mähen sind, sondern in erster Linie auch Lebensraum.

Das Naturschutzgesetz erlaubt Ausnahmen durch den Staat, wie er beim Straßenbau und anderen Stellen möglich ist. Aber mit welchem Recht? Der Staat hat die größte Verantwortung für den Artenschutz zu tragen. Wir werden diese Gesetzeslücke irgendwann schließen.

Es gibt aber für den Staat auch indirekt erheblichen Handlungsbedarf. Der Freistaat Sachsen fördert mit Steuergeldern aktiv eine Reihe von Maßnahmen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben. Ich denke dabei beispielsweise an die asphaltierten Feldwege. Aber auch indirekt werden durch Fördermaßnahmen die Lebensräume bedrohter Arten gefährdet. Im Bereich der Agrarförderung werden Gelder für den Erhalt von Feldrainen und Feldholzinseln ausgereicht, was nützlich und richtig ist. Schaut man sich aber in der Agrarlandschaft um, dann sind gerade in den letzten Jahren im Rahmen der Feldblockdigitalisierung eine Reihe wertvoller Flächen beseitigt worden. Die Bürokratie der Agrarförderung sorgt dafür, dass auf der einen Seite wertvolle Flächen gefördert und an anderer Stelle Flächen, die am Feldblock nicht sein dürften, wieder untergepflügt werden.

Das Gleiche gilt für die aus naturschutzfachlicher Sicht unsinnigen Zeiten der Mahd und Pflege von Stilllegungsflächen und Grünland. Dagegen müssen sofort Maßnah

men ergriffen werden. Diese Maßnahmen kosten nichts und würden sofort Wirkung zeigen.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal unsere Forderung aus einer der letzten Debatten zum Ausdruck bringen: Wir fordern von der Staatsregierung, schnellstmöglich eine eigene Landesstrategie zum Schutz der biologischen Vielfalt und einen Katalog von Vorschlägen für Gesetzesänderungen vorzulegen, um dem Artensterben in Sachsen zu begegnen. Ich möchte für meine Fraktion aber betonen, dass wir keinen Bericht über bereits durchgeführte Programme haben wollen, sondern einen konkreten Plan für das nächste Jahr. Des Weiteren fordern wir von der Regierung bis zum Frühjahr einen Bericht über den Umsetzungszustand von Netz Natura 2000 und hinsichtlich der Frage, welche Natura-2000-Gebiete in welcher Weise bis dahin rechtlich gesichert wurden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die erste Runde wird beendet durch den Abg. Günther von der FDPFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Biologische Vielfalt ist eine notwendige Grundlage für die langfristige und stabile Erhaltung der Biosphäre und damit für das menschliche Überleben.

Das Verschwinden einer Art ist die einzige Form von Umweltzerstörung, die der Mensch nicht rückgängig machen kann. Verseuchte Flüsse und belastete Wälder können sich regenerieren; ausgestorbene Pflanzen und Tiere sind unwiederbringlich verloren. Jede natürliche Art, die durch den menschlichen Einfluss verloren geht, ist ein Verlust. Deshalb ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine generationsübergreifende Aufgabe.

(Beifall bei der FDP)

In der Geschichte der Erde hat es im Hinblick auf die Biodiversität immer auch ohne menschliches Zutun gravierende Veränderungen gegeben. Dabei sind neue Arten entstanden und andere wieder verschwunden. Das Entstehen und Verschwinden von Arten ist Teil der Natur.

Wenn der NABU Sachsen in seinem Infobrief 69 darstellt, dass nur der Mensch als Verursacher der Biodiversitätskrise diese auch beenden kann, ist das schlichtweg eine falsche, sehr einseitige und polemische Sichtweise. Denn der Klimawandel ist nicht nur ein anthropogenes – seit Millionen Jahren durchaus natürliches – Phänomen der Erde. Der Klimawandel verdeutlicht, dass die Anpassung der Ökosysteme an neue Verhältnisse zum Teil sogar nötig und grundsätzlich nicht negativ zu bewerten ist.

Die Verschiebung von Artenarealen ist beispielsweise als Stichwort zu nennen. Beim Schutz der Biodiversität geht es nicht darum, Momentaufnahmen von Artenspektren zu konservieren. Problematisch wird das im Gegenteil dann, wenn aufgrund menschlichen Einflusses eine Anpassung

der Arten nicht mehr möglich ist. Ich glaube, hier muss politisches Handeln einsetzen. Darüber haben wir in der Vergangenheit hier im Hause schon oft debattiert – auch in diesem Jahr. Ich erinnere an die Anträge mit den Drucksachennummern: 4/11671, 4/11820, 4/5527.

Nach vielen Debatten zu diesem Thema haben wir nun die Große Anfrage der GRÜNEN auf dem Tisch: viel Papier und nichts Neues. Es wird unter anderem gefragt: Wie weit ist die Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie für den Freistaat Sachsen vorangeschritten? Über die Antwort der Staatsregierung – damals unter der Leitung von Staatsminister Wöller – habe ich mich sehr gefreut: „Es ist zum Erhalt der biologischen Vielfalt nicht zielführend, ein weiteres Papier im Sinne der nationalen Strategie zu erstellen. Die Sächsische Staatsregierung lenkt ihre Anstrengungen stattdessen in die Umsetzung von Maßnahmen.“

Beispielsweise haben die Untersuchungen auf 160 Dauerbeobachtungsflächen gezeigt, dass bei einer Extensivierung der Nutzung – gekoppelt mit Naturschutzmaßnahmen – eine Zunahme der pflanzlichen Vielfalt erfolgte. Genau hierin zeigt sich der Unterschied zu den Ansätzen der grünen Schutzpolitik. Hier ist Handeln, nicht Schlechtreden gefragt.

Auch die Ausführungen der Staatsregierung, kein komplexes Programm zum Schutz der Brutvögel in der Agrarlandschaft zu integrieren, finden unsere Zustimmung. Auch wir sind der Meinung, dass artenbezogenen Aktionsplänen der Vorzug gegeben werden sollte. Die lokal sehr wirksamen Projekte, zum Beispiel die Anlage von Feldhecken oder die spezielle Bewirtschaftung von Agrarrandstreifen, bringen sichtbar mehr Erfolg.

Ob nun Großprojekte wie das Lausitzer Seenland, die Bergwiesen Oelsen oder das Projekt zum Erhalt des Wildapfels im Osterzgebirge – im Freistaat wird eine ganze Fülle verschiedenster Maßnahmen realisiert. Beispielhaft sind an dieser Stelle auch die Projekte zur Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes bzw. zum Schutz gefährdeter Wildtierarten des Sächsischen Jagdverbandes zu nennen. Neben Maßnahmen zur Bestandssicherung diverser Arten werden auch erfolgreich Wiederansiedlungen bedrohter Arten, zum Beispiel des Rebhuhns, umgesetzt.

Wir sind in Sachsen auf einem guten Weg. Das können auch die GRÜNEN nicht ernsthaft abstreiten. Sie wollen nur die Erfolge nicht sehen. Der Entschließungsantrag ist aus unserer Sicht nicht zielführender, als es die derzeit in Sachsen durchgeführten Maßnahmen und Projekte schon sind. Herr Lichdi, Ihr Entschließungsantrag ist wieder ein typischer Reflex auf den Begriff „Gentechnik“. Sie kann man nachts wecken, und schon wenn man das Wort „Gen“ sagt, schrecken Sie hoch.

(Andrea Roth, Linksfraktion: Mit Recht!)

Nein, nicht mit Recht!

(Andrea Roth, Linksfraktion: Doch!)

Dass wir zusätzlich zur nationalen Strategie keine Landesstrategie brauchen, habe ich schon ausgeführt. Dass, wie Sie im Entschließungsantrag ausführen, FFH- und SPA-Gebiete häufig nicht naturschutzgerecht bewirtschaftet werden, ist eine unverschämte Unterstellung. Mir ist auch nicht klar, wie Sie die Zielsetzung zum Erhalt von bedrohten Arten mit kontrollierbaren Zeitschienen durchsetzen wollen. Was passiert denn, wenn Wiederansiedlungsprojekte oder Züchtungen nur zeitverzögert zum Erfolg führen? Sie versuchen wieder einmal, alles zu regeln, was nicht geregelt werden braucht oder nicht regelbar ist. Es ist auch eine Unterstellung, die Maßnahmen im Freistaat wären nicht genug miteinander verzahnt. Ihr Entschließungsantrag geht absolut an der Sache vorbei. Wir werden ihn deshalb ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Danke. – Das war die erste Runde der Fraktionen. Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister Kupfer, Sie möchten das Wort haben? – Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Dass wir das Thema schon häufig im Landtag besprochen haben, ist von meinen Vorrednern ausführlich festgestellt worden. Ich nutze heute die Chance, über die Maßnahmen zu berichten, die die Staatsregierung unternimmt, um dem Rückgang der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken. Ohne dem morgigen Antrag der Regierungsfraktionen vorzugreifen: Wir müssen unsere positiven Ergebnisse verkaufen.

Seit der Behandlung des Antrags der Regierungsfraktionen unter dem Titel „Biologische Vielfalt im Freistaat Sachsen“ im Mai dieses Jahres sind wir mit den Arbeiten an dem angekündigten Programm zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen gut vorangekommen. Speziell zur Beruhigung unseres Koalitionspartners, insbesondere von Frau Dr. Deicke, darf ich sagen: Der Entwurf ist fertiggestellt und liegt zurzeit bei mir auf dem Tisch. In der nächsten Woche wird er als Arbeitspapier den Naturschutz- und Nutzerverbänden des Landesnaturschutzbeirates zur Kenntnis gegeben. Auf der Sitzung des Beirates am 5. Dezember werden wir schon die erste Diskussion dazu führen können. Danach werden wir den Entwurf dem Sächsischen Landtag zuleiten. Die darin fixierten Maßnahmen fordern in speziellen Handlungsfeldern alle Betroffenen – den Naturschutz, die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Jagd.

Kernstück der Aktivitäten zum Erhalt der Biodiversität ist nach wie vor die Funktionssicherung des ökologischen Netzes Natura 2000. Dazu bedarf es der Kooperation mit allen Akteuren, insbesondere mit den Flächeneigentümern und den Nutzern aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

Zur Umsetzung der FFH-Richtlinie standen 2008 knapp 4 Millionen Euro zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2009/2010 sind Mittel in derselben Größenordnung eingeplant.

Die kooperative Managementplanung schreitet weiter dynamisch voran. Mit Stand September 2008 sind nunmehr 140 Pläne bestätigt, elf weitere fachlich abgeschlossen und 66 in Bearbeitung.

Für die bis Ende 2010 angestrebte Ausweisung der FFHGebiete als besondere Schutzgebiete sind in den nach der Verwaltungsreform neu strukturierten Landesdirektionen und im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.

Ein ergänzendes System der Schutzgebietsbetreuung für Natura-2000-Gebiete, das vor allem auf den Dialog mit den Flächennutzern setzt, wird in drei Pilotlandkreisen getestet.

Für die europäischen Vogelschutzgebiete erstellen wir Leitfäden, die an die Landnutzer verteilt werden. Darin sind Informationen über die Ökologie der relevanten Vogelarten sowie Bewirtschaftungsempfehlungen enthalten, von denen die Vogelarten profitieren.

Bereits fertiggestellt ist der Leitfaden für Vogelschutzgebiete in der Landwirtschaft. Behandelt werden dort Arten der Feldflur, zum Beispiel Wachtel, Wachtelkönig, Rebhuhn, Roter Milan, Braunkelchen, Grauammer, Goldammer, Feldlerche und Neuntöter. Der Leitfaden wurde den Landwirten, die in europäischen Vogelschutzgebieten wirtschaften, zur Verfügung gestellt.

Parallel dazu haben die Ämter für Landwirtschaft Schulungen für Landwirte durchgeführt. Auch anlassbezogen beraten die Behörden in spezifischen Bewirtschaftungsfragen oder bei der Beantragung von Fördermitteln. Für die Fischereiwirtschaft ist der Leitfaden derzeit in Bearbeitung.

Neben dem Netz Natura 2000 werden auch gezielt einzelne gefährdete Arten mit besonderen Programmen unterstützt. Die Artenschutzprojekte, zum Beispiel für Streifenfarne, Weißtanne, Flussperlmuschel oder Fischotter, haben dazu beigetragen, die Populationen zu stabilisieren. Bei den letzten Hamsterpopulationen beginnen die in der Antwort zur vorliegenden Großen Anfrage aufgeführten Maßnahmen zu greifen.

Durch die Verbesserung der Gewässergüte in zahlreichen sächsischen Fließgewässern haben sich gefährdete Arten, wie die Wasseramsel, vermehrt oder wieder eingefunden. Über die gezielte Wiederansiedlung des Lachses im Elbsystem ist schon mehrfach berichtet worden.

Die Bestände von Kranich, See- und Fischadler haben sich merklich erholt. Der Wanderfalke ist in Sachsen wieder heimisch geworden. Auch er hat von der gezielten Ansiedlung und von Artenschutzprojekten profitiert und brütet wieder regelmäßig in der Sächsischen Schweiz.

Der Wolf als eines der Tiere mit dem höchsten EUSchutzstatus ist von selber wieder eingewandert. Er streift mittlerweile in fünf Rudeln durch den Osten Sachsens.

(Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Vorsicht, Herr Kollege Schiemann! – Der Wolf bedarf eines besonders intensiven Managements im Hinblick auf Schadensprävention und Ausgleich für Nutztierhalter, auf Sicherheit, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit. Wir sind mit den Betroffenen im Gespräch und werden bis Mai 2009 einen umfassenden Managementplan zum Wolf erarbeiten.

Breiten Raum nehmen Projekte zum Erhalt und zur Entwicklung ganzer Ökosysteme wie Gewässermoore und Grünlandtypen ein, denn mit der Verbesserung der Lebensraumqualität wird zugleich ein breites Spektrum von Arten gefördert. Einige der wichtigsten Projekte für die Artenvielfalt sind die Naturschutzgroßprojekte „Bergwiesen im Osterzgebirge“ und „Lausitzer Seenland“, aber auch das LIFE-Projekt „Doberschützer Wasser“.