Protocol of the Session on September 10, 2008

Das dient damit der Vorsorge – hören Sie zu, Herr Scheel – für künftige Risiken der Einnahmenentwicklung wie Demografie, Solidarpaktrückgang und Schwankungen in der Konjunkturentwicklung. Auch aus der Sicht des

Das Geld, das früher bei den ehemals kreisfreien Städten angekommen ist, soll weiterhin dort ankommen. Das ist auch gelungen.

Sächsischen Landkreistages ist es mit dem – hier zitiere ich den Sächsischen Landkreistag – „politikfesten Vorsorgemodell“ gelungen, eine kontinuierliche Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel über den Zeitraum des FAG 2009/2010 hinaus zu erreichen und damit auch – das ist gut für unsere Landkreise und Kreistage – die Kreisumlagehebesätze zu stabilisieren. Außerdem – Herr Scheel, hören Sie genau zu; das war Ihnen am Anfang noch unklar – ist durch die Auflösung der Sonderrücklagen bis 2015 sichergestellt, dass die Kommunen tatsächlich jährlich Beträge aus dem Vorsorgevermögen bekommen. Insgesamt wird mit diesem Modell erreicht, dass die in den nach 2011 folgenden Jahren erwarteten Einnahmenrückgänge aufgrund der Absenkung des Solidarpakts und der Bevölkerungsentwicklung solide abgefedert werden. Darüber hinaus ist mit dem zentralen Vorsorgefonds, dem viel geschmähten, der hier beim Freistaat sein wird – die eine Hälfte der Mittel wird beim Freistaat gebunkert, die andere direkt dezentral bei den Kommunen –, ein gewisses Polster vorhanden, Schwankungen, die in den vergangenen Jahren für erhebliche Einschnitte in den Deckungsmitteln der Kommunen gesorgt haben, zumindest übergangsweise abfedern zu können.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, Linksfraktion)

Mit dem Nachsteuerungsmodell werden die Landkreise zudem in die Lage versetzt, die von ihnen im Rahmen der Reform zu übernehmenden Aufgaben und Ausgabenbelastungen der bisher kreisfreien Städte vollständig zu erfüllen. Es wird nicht immer einfach sein, aber ich denke – auch das wird von der kommunalen Seite so eingeschätzt –, die Konsolidierungserfordernisse werden in den vorgesehenen Zeiträumen umzusetzen sein.

Meine Damen und Herren! Die kommunale Seite forderte in den vergangenen Jahren mehrfach, dass die ehemaligen IfG-SoBEZ in Höhe von fast 900 Millionen Euro nicht länger von der Degression der übrigen Solidarpaktmittel verschont bleiben.

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: 800 Millionen!)

882; genau, Herr Scheel. – Diese Forderung konnte ebenfalls umgesetzt werden. Das bedeutet, dass durch die gleichmäßige Abschmelzung aller drei Bestandteile des SoBEZ die Finanzausgleichsmasse in den Jahren des Doppelhaushaltes gegenüber den bisherigen Planungen ansteigt. Die Beträge werden dann für kommunale Fachförderprogramme des Landes eingesetzt, und das ist auch notwendig.

Ein weiterer Hauptthemenschwerpunkt des FAG stellt die Anpassung des FAG infolge der Kreisreform dar, vor allem infolge der Einkreisung der bisher kreisfreien Städte Zwickau, Plauen, Görlitz und Hoyerswerda. Wir hatten drei Problemstellungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die wir lösen mussten, und hatten das in einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gefordert und festgehalten. Erstens ging es um die Umschichtung von Schlüsselmasse des kreisfreien Raumes in den sogenannten kreisangehörigen Raum. Zweitens ging es um die Verteilung der umgeschichteten Schlüsselmasse innerhalb des kreisangehörigen Raumes auf die Säule der kreisangehörigen Gemeinden und die Säule der Landkreise sowie die Verteilung der Umschichtungsbeiträge auf die einzelnen Gebietskörperschaften, zum einen im kreisfreien Raum und zum anderen in die berühmte Säule der Landkreise.

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Einbeziehen müssen Sie, einbeziehen!)

Herr Scheel, der Sächsische Landkreistag hat sich in den vergangenen Jahren – –

(Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, Linksfraktion)

Jetzt kommt etwas, was Ihrer Fraktion eigentlich am Herzen liegen müsste – –

Herr Scheel, ich bitte Sie, dass Sie ans Mikrofon gehen, wenn Sie sich in die Debatte einbringen möchten. Aus unserer Sicht sind alle drei Probleme zufriedenstellend gelöst worden, obwohl die Interessenlagen zwischen Städten und Landkreisen doch manchmal sehr schwierig waren und voneinander abwichen. Wie man von den Landräten und ihrer Interessenvertretung so hört, halten auch die Landkreise die im Gesetzentwurf gemachten Vorschläge zur Umsetzung der Auswirkungen der Kreisreform insgesamt für sachgerecht. Darauf kommt es doch an.

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Zwischenrufe sind aber erlaubt!)

Aber bitte keine Diskurse!

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin, ich will Herrn Scheel gewähren lassen; er will sich artikulieren.

Mit der Umverteilung der Mittel vom kreisfreien in den kreisangehörigen Raum und den darauf aufbauenden Anpassungsfonds wird sichergestellt, dass die von der Einkreisung betroffenen Räume keine Nachteile infolge der Reform erleiden. Das war unser politisches Anliegen:

Der Sächsische Landkreistag hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder dafür ausgesprochen, dass die abundanten Gemeinden – also jene mit hohem Steueraufkommen – zur Unterstützung der – man kann es so formulieren – solidarischen Ausgleichsfunktion des kommunalen Finanzausgleiches einen Teil ihrer überschießenden Steuerkraft abgeben sollen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahl der Gemeinden wurde die

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Wäre ja noch schöner!)

Forderung auch im Rahmen der Verhandlungen zum FAG erhoben. Während in den anderen Jahren die Umsetzung dieser Forderungen daran scheiterte, dass man kein geeignetes Regelungsmodell konzipieren konnte, ist es dieses Mal gelungen. Es existiert ein Modell der Finanzausgleichsumlage, das von beiden Seiten getragen wird.

Meine Damen und Herren! Trotz der grundsätzlichen Übereinstimmung gibt es natürlich auch kritische Anmerkungen der kommunalen Spitzenverbände. Ein Beispiel: In § 22 FAG soll ein neuer Tatbestand für die Förderung von Maßnahmen bei der Bewältigung des demografischen Wandels aufgenommen werden. Mit der Regelung soll ein Teilbereich der bisher mit der Förderrichtlinie Demografie geförderten Maßnahmen künftig nicht mehr aus unseren Staatshaushaltsmitteln, sondern aus FAG-Mitteln finanziert werden. Das gefällt natürlich den kommunalen Spitzenverbänden nicht so. Beispielsweise fordert der Landkreistag, dass es bei der Bewältigung des demografischen Wandels bei einer gemeinsamen Herausforderung – jedenfalls fördermäßig – von Freistaat und Kommunen bleibt.

Obwohl mit diesem Änderungsgesetz des FAG eine weit über den Doppelhaushalt hinausgehende Weichenstellung im Konsens – und darauf kommt es an – mit unseren kommunalen Partnern gelingt, muss das FAG auch künftig weiterentwickelt werden. Das ist ein atmendes Gesetz, ein Gesetz, das permanent entwickelt wird und entwickelt werden muss. Zum Beispiel sollte künftig überlegt werden, ob man die aller zwei Jahre vorgesehene Überprüfung der Finanzmassenverteilungsverhältnisse zwischen kreisfreiem und kreisangehörigem Raum nach der Kreisgebietsneugliederung weiterhin aufrechterhalten kann. Es besteht die Gefahr, dass die der Überprüfung zugrunde liegenden Aufgaben und Ausgabenbelastungen vonseiten der dann noch verbleibenden drei kreisfreien Städte in einem hohen Maße selbst beeinflusst werden können. Hierzu kommt, dass diese Städte aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktion eine deutlich bessere Einnahmensituation aufweisen.

Weiterhin sollte man künftig überlegen – das ist hier schon diskutiert worden –, inwieweit man in das FAG Regelungen aufnehmen muss, die eine stärkere Unterstützung des ländlich geprägten und strukturschwachen Raumes bewirken. Einige Landkreise, vielleicht auch periphere Landkreise, in denen sich die Problemlagen wie Bevölkerungsrückgang, mangelnde Wirtschaftskraft und die damit verbundene hohe Arbeitslosigkeit bündeln, werden in den kommenden Jahren zunehmend finanzielle Schwierigkeiten bekommen. Es ist fraglich, ob diese mit der bestehenden FAG-Systematik angemessen ausgeglichen werden können. Das hat uns auch schon in unserer Enquete-Kommission Demografie dieses Landtages beschäftigt.

Insgesamt darf auch nicht vergessen werden, dass in den kommenden Jahren die erheblichen finanziellen Risiken drohen, die wir schon kennen. Zu nennen ist hier besonders das Risiko, das sich mit der neuen Sozialgesetzge

bung verbindet. Gerade im Bereich der Kosten der Unterkunft wird erwartet, dass es durch die Beibehaltung der alten Überprüfungsklausel auf Basis der Bedarfsgemeinschaften wiederum zu einer Absenkung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft kommen könnte. Das hat uns hier regelmäßig beschäftigt. Auch im Bereich Grundsicherung im Alter werden weitere Ausgabensteigerungen erwartet.

Meine Damen und Herren! Trotz der nicht verschwiegenen Risiken sehen die CDU-Fraktion und unsere kommunalen Partner den im Sechsten Gesetz zur Veränderung des Finanzausgleichsgesetzes niedergelegten Kompromiss als sehr positiv an. In harten und fairen FAG-Verhandlungen haben die kommunalen Spitzenverbände diesen Kompromiss ausgehandelt.

Steffen Flath sagte vorhin, kein Haushalt hat den Landtag bisher so verlassen, wie er eingereicht wurde. Es gibt sicher viele Stellen, an denen man etwas machen kann. Aber das Hohe Haus sollte dieses Verhandlungsergebnis zwischen Freistaat und kommunalen Spitzenverbänden möglichst unverändert mittragen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegt noch eine Wortmeldung der SPD-Fraktion vor; Frau Abg. Weihnert, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder Erntezeit im Freistaat. Trotz wechselnder Winde, mithilfe natürlich veränderter Rahmen- und Umweltbedingungen aus Berlin konnten reichlich Früchte geerntet werden. Es geht um deren Verteilung, nämlich die Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz.

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Noch nicht einmal eingebracht!)

Lieber Kollege Rößler! Eine Formulierung, die mich immer sehr hellhörig macht – deshalb weise ich auch noch einmal darauf hin – und die auch Sie verwendet haben, ist: „… über das FAG werden den Kommunen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt“. Wir wissen doch beide, dass die Früchte, die hier verteilt werden, auf den Feldern der Kommunen gereift sind. Es ist kommunales Geld, das natürlich in diesem System verteilt und eingesetzt wird.

Wir haben oft und viel über eine Umverteilung gestritten, die in diesem Jahr nicht zur Debatte steht, sicherlich deshalb, weil die Früchte im positiven Sinne doch etwas anders gereift sind und der Gleichmäßigkeitsgrundsatz, wiewohl er ja auch immer weiter entwickelt und genauer betrachtet wird, sich dem Grunde nach bewährt hat. Richtig war auch, was Sie angemahnt oder woran Sie noch einmal erinnert haben, Herr Rößler, nämlich an die Auswirkungen der Kreisgebietsreform, dass wir unseren Entschließungsantrag erfüllt und die neuen kreisangehöri

gen Städte entsprechend mit den Finanzen ausgestattet haben.

Aber es gibt nach wie vor drei kreisfreie Städte. Diese haben zum Teil völlig andere Dinge zu berücksichtigen. Wenn Sie sagen, trotz dieser Mehrzuweisungen haben wir noch da oder dort Finanzbedarf, möchte ich einfach auf Dinge hinweisen, die sich gerade in diesen drei kreisfreien Städten anders darstellen, zum Beispiel die Hilfen zur Erziehung, die Auswirkungen der Kita-Erhöhung, wenn wir dort eine Stelle mehr bewilligen, oder die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die in den kreisfreien Städten nicht so signifikant wie gewünscht zurückgehen wie vielleicht in den anderen Bereichen, oder auch die Tarifabschlüsse. Hier ist bei der Verteilung Augenmaß gefragt.

Unstrittig ist auch – das ist genannt worden –, dass es einen Vorsorgefonds geben soll. Aber – dann kommt ein kleines Aber – wie hoch schätzen wir die kommunale Selbstverwaltung? Ich lerne immer wieder, insbesondere von Ihnen, Herr Buttolo. Kommunale Selbstverwaltung ist ein sehr, sehr hohes Gut. Das heißt, dass das, was wir in das Gesetz hineingeschrieben haben, zum Beispiel bei der Gemeindegebietsreform oder bei der Verwaltungsreform – siehe Fraktionsfinanzierung –, unsere Kollegen vor Ort umsetzen müssen. Deshalb möchte ich noch einmal daran erinnern – Sie wissen, dass ich das immer wieder tue –, dass es sehr schön wäre, wenn das eine oder andere Ministerium, unter anderem auch das Finanzministerium, kommunale Selbstverwaltung einmal so hoch ansetzen würde, wie es im Innenministerium gang und gäbe ist. Es gibt tatsächlich noch an der einen oder anderen Stelle Gesprächsbedarf, so beim FAG, aber insbesondere beim Haushalt, in dessen Behandlung wir heute einsteigen. Ich freue mich auf die Diskussion dazu.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich frage, ob es noch weiteren Aussprachebedarf gibt. – Das kann ich nicht

erkennen. Damit, meine Damen und Herren, ist die Aussprache beendet. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, die Entwürfe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010“, Haushaltsgesetz 2009/2010, und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2009 und 2010, Finanzausgleichsmassengesetz, eingebracht von der Staatsregierung, und Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2009/2010 (Haushaltsbegleitgesetz 2009/2010) , ebenfalls von der Staatsregierung eingebracht, jeweils an die Ausschüsse: Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, Innenausschuss, Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien und Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen.

Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist diese Überweisung beschlossen, und der Tagesordnungspunkt kann beendet werden.

Meine Damen und Herren! Bevor wir an dieser Stelle die Mittagspause bis 15.30 Uhr einlegen, erinnere ich noch einmal daran, dass sich das Präsidium zu einer Beratung zusammenfindet. Auch die Mitglieder des Bewertungsausschusses werden gebeten, sich zu beraten.

Vielen Dank.

Wir treffen uns 15:30 Uhr wieder.

(Unterbrechung von 14.30 bis 15.30 Uhr)

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

1. Lesung des Entwurfs Sechstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes