Protocol of the Session on June 20, 2008

Herr Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute hat 84 Jastimmen und 19 Neinstimmen bei 10 Enthaltungen erhalten. Damit ist Herr Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute gewählt.

(Beifall des ganzen Hauses)

Frau Simone Herberger bekam 86 Jastimmen und 19 Neinstimmen bei 8 Enthaltungen. Damit ist Frau Simone Herberger gewählt.

(Beifall des ganzen Hauses)

Herr Prof. Dr. Christoph Degenhardt erhielt 84 Jastimmen bei 20 Neinstimmen und 10 Enthaltungen. Damit ist Herr Prof. Dr. Christoph Degenhardt gewählt.

(Beifall des ganzen Hauses)

Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute und Frau Simone Herberger zur Erklärung der Wahlannahme zu mir bitten.

(Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute und Simone Herberger kommen von der Tribüne 9218 in den Saal. – Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen.)

Herr Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute im Namen des Freistaates Sachsen.

Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute: Danke.

Ich darf Frau Simone Herberger zu mir nach vorn bitten. – Frau Herberger, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Simone Herberger: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Dann darf ich Sie bitten, dass Sie den Eid auf unsere Verfassung sprechen. Ich lese Ihnen den Eid vor:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung

des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Sie können die Beteuerung hinzufügen: So wahr mir Gott helfe!

Simone Herberger: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute.

Simone Herberger: Ich danke Ihnen, Herr Präsident.

(Beifall des ganzen Hauses)

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 – Wahlen – abgeschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Leben retten – Für Organ- und Blutspenden in Sachsen werben

Antrag der Fraktion der FDP

2. Aktuelle Debatte: Mobilität für alle: Attraktivität des Bahnverkehrs in Sachsen erhöhen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Verteilung der Gesamtredezeit für die Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 36 Minuten, Linksfraktion 26 Minuten, SPD 12 Minuten, NPD

12 Minuten, FDP 17 Minuten, GRÜNE 17 Minuten und Staatsregierung wie immer 20 Minuten.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

1. Aktuelle Debatte

Leben retten – Für Organ- und Blutspenden in Sachsen werben

Antrag der Fraktion der FDP

Als Antragstellerin spricht zuerst die Fraktion der FDP. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung.

Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der FDP, das Wort zu nehmen. Frau Schütz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Deutschland sterben jeden Tag drei Menschen, weil ihnen kein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht. Insgesamt warten jedes Jahr

circa 12 000 Menschen auf ein neues Organ, aber nur für jeden Dritten steht bisher ein entsprechendes Spenderorgan zur Verfügung. Bei Blutspenden gibt es vor allem in der Sommerferienzeit Engpässe, aber darauf möchte ich im zweiten Redebeitrag eingehen.

Der „Tag der Organspende“ am 7. Juni ist ein wichtiger Anlass, darauf hinzuweisen, dass es mehr Menschen gibt, als sich nicht betroffene Menschen vorstellen können, die dringend eine neue Niere oder ein neues Herz benötigen. Dieser Tag ist Anlass genug, dieses wichtige Thema im Landtag zur Sprache zu bringen, um die Menschen in

Sachsen auf das Problem hinzuweisen und sie dafür zu sensibilisieren.

Ich bin froh, dass zum Tag der Organspender viele Zeitungen nicht nur technokratisch berichteten, sondern Erfahrungen von Betroffenen wiedergegeben haben. Das war, dessen bin ich mir sicher, sehr wichtig.

Aber nicht nur dieser Tag sollte für jeden Mitbürger Anlass sein, darüber nachzudenken, wie er selbst zum Thema Organspende steht und ob für ihn eine Organspende infrage kommt. Das Thema Organspende und die Diskrepanz zwischen dem medizinisch-technisch Möglichen und den zur Verfügung stehenden zu transplantierenden Organen sind seit Jahren existent. Deutschland – und damit auch Sachsen – ist auf Spenderorgane im Rahmen des Eurotransplant angewiesen. In Sachsen – wie auch in ganz Deutschland – können wir unseren medizinisch notwendigen Bedarf nicht decken und sind auf die Solidarität der anderen europäischen Länder angewiesen.

Obwohl es in Sachsen überdurchschnittlich viele Organspenden im Bundesvergleich gibt, müssen wir doch in den letzten beiden Jahren einen leichten Rückgang beobachten. Im Jahr 2007 gab es in Sachsen 73 Personen, die insgesamt 224 Organe spendeten – vielleicht hätten es mehr sein können. Umfragen bestätigen: Etwa 70 % der Bevölkerung sind im Falle eines Falles zur Organspende bereit, letztlich wurden bei 136 potenziellen Organspendern 2007 jedoch nur von 73 Personen Organe entnommen. Bei 51 % kam es zu einer Ablehnung der Organspende.

Es ist hier weniger die Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu problematisieren, sondern wichtiger finde ich den Entscheidungsweg dazu. Nimmt man den Bericht der Deutschen Organspende für die Region Ost als Grundlage, so hat weit mehr als die Hälfte aller Organspenden, etwa 65 %, ihre Legitimation durch den mutmaßlichen Willen des Spenders. Bei den Ablehnungen von Organspenden nimmt der mutmaßliche Wille etwa 43 % ein.

Ich bin mir sicher, dass Krankenhäuser sehr verantwortungsvoll mit dem Thema umgehen, doch ein vermuteter Wille bleibt eine Vermutung – und gegebenenfalls auch eine lebenslange Belastung für denjenigen, der diesen vermuteten Willen äußerte. Es liegt daher im Interesse jedes Einzelnen, sich vorher selbst zu erklären, ob er für eine Organspende bereit ist – oder eben auch nicht. Damit hat jeder selbst die Möglichkeit, zu entscheiden, ob er Organe spenden will oder nicht. Für die Angehörigen entfällt damit der quälende Prozess um die Frage, ob die Organe freigegeben werden sollen oder nicht; und auch die Ärzte haben Sicherheit bei ihrem Vorgehen.

Ich möchte daher an alle appellieren: Füllen Sie einen Organspenderausweis aus. Ihnen steht dabei frei, sich grundsätzlich für oder gegen eine Organgewebeentnahme zu entscheiden oder die Entnahme mit Ausnahmen bzw. nur für bestimmte Organe zu gestatten. Es ist also für jeden möglich, auch differenziert Entscheidungen zu treffen, doch treffen Sie eine – eine für Sie sehr wichtige

Entscheidung, eine Entscheidung, die Ihr Leben und das Leben eines anderen maßgeblich bestimmen könnte! Jeder kann einen Organspenderausweis, 9 mal 6,5 Zentimeter groß, ab seinem 14. bzw. 16. Geburtstag ausfüllen. Er wird nirgendwo registriert, und so bleibt es die höchstpersönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen – und das ist auch richtig so.

Doch leider besitzt schätzungsweise nur jeder achte dieses Dokument, und es ist daher auch Aufgabe der Politik, für diesen Pass zu werben. Es ist Aufgabe der Politik, dass sich die Menschen mehr mit diesem Thema beschäftigen und ihren Willen für sich und andere festhalten. Aufklärung, Sensibilisierung und Information sind die drei wichtigen Eckpfeiler.

Die Deutsche Stiftung Organspende hat ein Fortbildungsprojekt „Initiative Schulunterricht“ gestartet, und in diesem Jahr wird dazu der Druck von Informationsmaterial begonnen. Ich hoffe, dass die Staatsregierung solche und ähnliche Projekte unterstützen wird.