Protocol of the Session on April 17, 2008

(Volker Bandmann, CDU: Und auf der Heide!)

Dann kennen Sie sich aus und wissen: Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus.

(Zuruf von der Linksfraktion: Nicht immer!)

Ich muss Ihnen sagen, dass ich mich schon über die Art und Weise einiger Ihrer Fragestellungen etwas geärgert habe. Es sind zum Teil keine Fragestellungen, sondern Unterstellungen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel zur Frage 8. Sie beginnt mit den einleitenden Frageworten „Wodurch lässt sich rechtfertigen, …“. Dann wird ein Sachverhalt dargestellt und hinterfragt, der so einfach nicht zutreffend ist.

Ein weiteres Beispiel, das ich hier nennen will. Sie haben die Mitwirkung zum Beispiel des Naturschutzbeirates hinterfragt. Sie selbst sitzen ja auch im Naturschutzbeirat. Diese Frage dürfte für Sie eigentlich überflüssig sein. Sie haben in der Beziehung auch das Heft des Handelns in der Hand, wenn es darum geht, bestimmte Dinge auf die Tagesordnung zu setzen. Wieso hinterfragen Sie dann, was dort auf der Tagesordnung war? Das ist mir ein bisschen schleierhaft.

Vielleicht noch ein Hinweis: Wenn Sie sich die Einladung zum nächsten Landesnaturschutzbeirat angeschaut haben, dann steht dort explizit die Aufforderung drin, selbst aktiv Themen einzubringen.

Und noch ein kleiner Tipp: Der Termin für diese Sache ist morgen.

Das heißt natürlich insgesamt nicht, dass Sie die Möglichkeit einer Großen Anfrage nicht nutzen sollen. Im Gegenteil. Eine Große Anfrage ist ein wichtiges parlamentarisches Instrument, das sowohl der Kontrolle der Regierung als auch der Information der Öffentlichkeit dient. Aber es macht schon einen Unterschied – wie ich es gerade dargestellt habe –, wie die Fragen gestellt werden und ob Sie bewusst unzutreffende Sachverhalte unterstellen.

Man hat etwas den Eindruck, als käme es Ihnen nur darauf an, die bisherigen Erfolge, die wir auf dem Gebiet des Naturschutzes in Sachsen erreicht haben, zu negieren. Sicher ist nicht alles in Butter. Da pflichte ich meinem Kollegen Mannsfeld bei, der hier sehr ausführlich und sehr kritisch die Situation des Naturschutzes in Sachsen dargestellt hat.

Man muss aber auch anerkennen, welch erheblicher Arbeitsaufwand zum Beispiel mit der Erarbeitung von Managementplänen verbunden ist. Wir hatten dazu auch im Jahre 2006 eine Debatte, die auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen zurückging. Sie wissen, dass es eines erheblichen Arbeits- und Organisationsaufwandes bedarf, das Ziel, die Managementpläne bis Ende dieses Jahres abzuschließen, zu erreichen. Sie haben sogar bezweifelt, dass das überhaupt möglich ist, Frau Kagelmann.

Managementpläne kann man aber nicht vom Schreibtisch aus diktieren. Hier muss man die Grundstückseigentümer und selbstverständlich auch die Grundstücksnutzer mit ins Boot holen. Dieser Prozess ist natürlich nicht von einem Tag auf den anderen zu leisten.

Wenn Sie in Bezug auf die Managementpläne die Zahlen vergleichen – das hat Prof. Mannsfeld bereits getan, und dem kann ich nur beipflichten –, dann werden Sie wesentliche Fortschritte im Bearbeitungsstand erkennen, wenn Sie nicht absichtlich davor die Augen verschließen.

Ich selbst bin zuversichtlich, dass wir unser Ziel, die sächsischen Gebiete bis Ende 2010 als besondere Schutzgebiete auszuweisen, erreichen werden.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Die NPD-Fraktion erhält das Wort; Herr Despang.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich für meine Fraktion nachdrücklich darauf verweisen, dass es uns bei der Umsetzung der FFH-Richtlinien und der Schaffung des Netzes „Natura 2000“ nicht allein um die formale Umsetzung europäischen und bundesdeutschen Rechts geht, sondern vor allem um den Schutz, den Erhalt und die langfristige Sicherung des sächsischen Naturerbes

als wichtige natürliche Lebensgrundlage für die Bürger im Freistaat Sachsen.

Es ist wohl unbestreitbar, dass wir einen besseren, also weitgehenden Biotop- und Artenschutz für gefährdete Pflanzen- und Tierarten benötigen als bisher.

(Stefan Brangs, SPD: Was?!)

Die ständig länger werdende Rote Liste und der fortlaufende Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland geben dazu Anlass genug. Eines der wichtigsten Instrumente ist dabei die Realisierung der Natura-2000Konzeption mit der Ausweitung und Sicherung der FFHGebiete.

Angesichts unserer grundsätzlichen Haltung zu Vorgaben der EU wird Sie unsere Position möglicherweise etwas verwundern. Aber ich möchte betonen, dass wir positiven Dingen wie in diesem Fall positiv gegenüberstehen.

Bezugnehmend auf den Schutz von Arten und Lebensräumen würden wir in einer rein nationalen Gesetzgebung ähnliche Regelungen verankern. Betrachtet man aber die Umsetzung der FFH-Richtlinien in Sachsen und die diesbezüglichen Aktivitäten der Staatsregierung, so entsteht der Eindruck, dass in Sachsen nur die Initiativen ergriffen werden, zu denen man unausweichlich unter Androhung von Sanktionen gezwungen wird. Dazu haben die vorliegende Große Anfrage und die Antworten der Fachressorts wieder einmal einen deutlichen Beweis erbracht.

In der jüngsten Vergangenheit kann der Freistaat Sachsen in Sachen Naturschutz bereits auf eine Reihe von Fristverletzungen und Versäumnissen zurückblicken. Begonnen hat die Pannenserie bereits mit dem Verzug bei den Meldungen der FFH- und Vogelschutzgebiete, die zu spät und ohne ausreichende fachliche Beurteilung sowie in geringer Zahl erfolgt war, sodass umfangreiche Nachmeldungen notwendig wurden. Weiter ging es mit der unzureichenden Sicherung der gemeldeten Vogelschutzgebiete, wobei durch Sanktionen gegen Deutschland nur die behelfsweise einstweilige Sicherstellung im Naturschutzgesetz verhindert werden konnte.

(Zuruf des Abg. Martin Dulig, SPD)

Hinzu kommt dann auch noch, dass das novellierte Bundesnaturschutzgesetz erst mit zwei Jahren Verspätung in Landesrecht umgesetzt wurde. So viel zur Ernsthaftigkeit der sächsischen Naturschutzpolitik. Ich möchte es an dieser Stelle wiederholen: Es geht nicht allein um die formale Umsetzung irgendeines Rechtes, sondern es geht um den Schutz des sächsischen Naturschutzerbes als wichtige natürliche Lebensgrundlage für die Bürger im Freistaat Sachsen.

Angesichts der Pannen in der Vergangenheit hätte es dem Freistaat Sachsen gut zu Gesicht gestanden, wenn wenigstens der Schutz der FFH-Gebiete reibungslos und fristgerecht erfolgt wäre. Man braucht aber kein Prophet zu sein, um schon jetzt abschätzen zu können, dass der Freistaat ohne einen radikalen Kurswechsel auch hierbei wieder

versagen wird. Ich kann den Herrn Minister an dieser Stelle schon allein im Interesse des Naturschutzes nur dringend auffordern, künftig mit etwas mehr Nachdruck zu Werke zu gehen, als dies in der Vergangenheit der Fall war, und endlich zügig die Unterschutzstellung gemeldeter FFH-Gebiete voranzubringen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Für die FDP-Fraktion Herr Günther, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Insgesamt 270 Fauna-FloraHabitat-Gebiete wurden von der Staatsregierung für das Europäische ökologische Netz „Natura 2000“ angemeldet. Über die Zurückhaltung der Staatsregierung in Bezug auf die Meldung einer hinreichenden Anzahl der Gebiete wurde im Plenum schon mehrmals diskutiert. Aufgrund der verspäteten Mitteilungen an die Kommission soll sich die Sicherung dieser Gebiete nun bis zum Jahre 2010 hinziehen. Inzwischen liegt der Schwerpunkt darauf, einerseits für die Gebiete die erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen und den Zustand der dort vorhandenen geschützten Arten zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern, und andererseits andere EU-Fördermittel nicht zu gefährden.

Nun kann man sich über den Sinn der einen oder anderen Gebietsausweisung sachlich streiten. Was aber gar nicht geht, ist, die EU-Förderungen aufs Spiel zu setzen. Sollten wiederum die Fristen überschritten werden, droht nämlich ein Förderstopp.

Eines ist aus der Großen Anfrage der Linksfraktion deutlich geworden: Von der schnellen Truppe ist diese Staatsregierung nicht. Das ist das Problem dieser Koalition. Sie hat vielleicht verwechselt, den Druck, den die EU diesbezüglich gefordert hat, als Anpressdruck zu werten, und diesen genutzt, um in der Ackerfurche zu lesen und nichts zu tun. Wohlgemerkt, wir stimmen nicht allen 270 Vorschlägen inhaltlich zu, aber diese – ich sagte es eingangs schon – Untätigkeit der Staatsregierung kritisieren wir auch.

(Beifall bei der FDP)

Auf die Frage, wie die bisherige Wirkung des ökologischen Netzes „Natura 2000“ in Sachsen für den Erhalt der Artenlebensräume und für den Biotopverbund beurteilt wird, gibt es nur den lapidaren Hinweis: Na ja, nichts Genaues weiß man nicht. Man habe keine verwertbaren Ergebnisse; vielleicht mit dem kommenden Bericht gegen Ende des Jahres 2012.

Aufgrund meiner begrenzten Redezeit kann ich nicht auf alle 63 Fragen eingehen und möchte zum Entschließungsantrag sprechen. Sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion! Für alles können Sie die Staatsregierung aber nicht verantwortlich machen.

(Kathrin Kagelmann, Linksfraktion: Oh doch!)

Nein! – Ihre Fragen, die auf die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes abzielen, sind unsinnig, denn die vom Europäischen Gerichtshof gerügte fehlerhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie ist nationales Recht und ausschließlich Sache des Bundes.

Recht haben Sie mit der Beurteilung, dass es schwer werden wird, zeitgerecht bis zum Jahre 2010 alle 270 Meldungspläne zu erarbeiten. Wäre die Kritik der Linksfraktion bei den offensichtlichen Versäumnissen geblieben, hätten wir Ihrem Entschließungsantrag zustimmen können. Wir haben allerdings einige Probleme mit Ihrem Antrag. Sie gehen davon aus, dass der GVOAnbau im Bereich von Schutzgebieten irgendwann verboten wird. Wir sehen das nicht so. Wenn nach Ihrer Einschätzung ein größerer Mindestabstand zu den Schutzgebieten vonnöten wäre, dann frage ich Sie nach den wissenschaftlichen Studien, die dieses Maß, einen Abstand von 800 Metern einzuhalten, belegen.

(Beifall bei der FDP)

Ihre Forderung ist nicht begründet und aus einer Vermutung gleich eine Rechtsverordnung zimmern zu wollen, wundert mich schon. Auch Ihre Phobie zu genveränderten Produkten scheint mir bei fast jedem Antrag durchzuschlagen. Und wie Sie mit dem Entschließungsantrag versuchen, dieses Thema hier unterzuwursteln, hat mich schon sehr verwundert. Natürlich darf auch die Kormoranproblematik bei diesem Entschließungsantrag nicht fehlen. Die Kritik am Schneckentempo der Staatsregierung teilen wir ausdrücklich, aber nur dort, wo sie berechtigt ist. Aufgrund der von Ihnen gezogenen Schlüsse müssen wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Lichdi spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem letzten Beitrag möchte ich die Debatte wieder auf eine fachliche Ebene zurückführen, auf der sie bisher dankenswerterweise geführt wurde.

Wir debattieren heute über den Umsetzungsstand der FFH-Richtlinie aus dem Jahre 1992 im Freistaat Sachsen. Ich denke, auch wenn in diesem Haus schon viele Anfragen gestellt und manche Debatten dazu geführt worden sind, ist es durchaus berechtigt, dass die Linksfraktion das in Form einer Großen Anfrage heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Es ist aber aus meiner Sicht nicht zu verkennen, dass nunmehr der Arbeitsfortschritt bei den FFH-Managementplänen durchaus zufriedenstellend ist, sodass man doch den Eindruck haben kann, dass es in der jetzt vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden kann. Herr Prof. Mannsfeld hat die neuen Zahlen, die wir am 4. April von Herrn Prof. Biele auf der Tagung gehört haben,

genannt. Aber das ist nicht das Hauptproblem, das wir bei der Frage der FFH-Gebiete zu erörtern haben. Die Frage, die wir uns zu stellen haben, ist: Was bringen uns diese Managementpläne? Bringen sie uns tatsächlich einen Fortschritt für die Naturbewahrung oder wo liegen die Probleme?

Ich bin Herrn Prof. Mannsfeld außerordentlich dankbar, dass er das Artensterben nicht mehr geleugnet hat und die richtigen Schlussfolgerungen – wenigstens ansatzweise – benannt hat. Er hat von einer besseren Verzahnung mit den Nutzungsinteressen insbesondere der Land- und Forstwirtschaft gesprochen. Genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Ich fühle mich in meinem gestrigen Redebeitrag bestätigt, in dem ich das auch ausgeführt habe.