Protocol of the Session on April 16, 2008

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der FDPFraktion das Wort; Herr Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um das Ladenöffnungsgesetz in Sachsen ist nichts anderes als eine Kette von Versäumnissen der Regierungskoalition und der von ihr getragenen Staatsregierung.

(Beifall bei der FDP)

Nachdem die Kompetenz für diese Regelung vom Bundesgesetzgeber auf die Länder übertragen wurde, hatten wir die Möglichkeit, im Jahr 2006 eine Neuregelung zu beschließen. Von der Staatsregierung kam zu diesem Thema erst einmal gar nichts, sodass es die FDP-Fraktion im August 2006 war, die einen Gesetzentwurf zur Ladenöffnung in den Landtag eingebracht hat. Wir hatten eine einfache Regelung vorgeschlagen, nämlich sechs Mal 24 Stunden und die Sonntagsöffnung im kommunalen Bereich zu belassen, weil vor Ort viel besser auf die regionalen Besonderheiten eingegangen werden kann. Die Staatsregierung hat es erst im Herbst 2006 geschafft, einen Gesetzentwurf einzubringen, und sie brauchte, um eine Öffnung an den Adventssonntagen zu ermöglichen, ein Vorschaltgesetz, weil es sonst zeitlich nicht mehr möglich gewesen wäre. Dieses beispiellose Vorgehen der Staatsregierung zeigt, dass sie damals die Situation voll und ganz verpennt hat.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben damals schon auf die Probleme hinsichtlich der Sonntagsöffnung hingewiesen, aber es ist nichts, rein gar nichts passiert. Erst im Januar 2008 hat Prof. Bolick ganz offensichtlich erkannt, wenn man Presseberichten glauben darf, dass es sich hier um eine echte Benachteiligung der Gärtnereien handelt. Richtig, so ist es, aber das hatten wir schon ein Jahr vorher gesagt.

Herr Brangs, hinsichtlich der Einschätzung, dass Sie einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen werden, erklärte noch im Januar 2008 Herr Prof. Bolick in der Öffentlichkeit, dass eine Änderung bis zum Muttertag gesetzgeberisch nicht möglich sei. Das ist die Aussage Ihres Koalitionspartners, und ich denke, Sie haben Verständnis dafür, dass wir, wenn Herr Prof. Bolick öffentlich so zitiert wird, Bedenken hatten, ob Sie in der Lage sind, in der entsprechenden Zeit einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Morlok, warum haben Sie Ihren Gesetzentwurf erst eingebracht, nachdem wir alle Verbände eingeladen hatten, wenn Sie schon vor einem Jahr das Problem im Gesetz erkannt haben?

Herr Prof. Bolick, wir haben unseren Gesetzentwurf eingebracht, da wir im Kontakt mit den Einzelhändlern gemerkt haben, dass nicht die Zeit ist, bis zum Jahr 2009/2010 zu warten, wo eine Evaluation vorgesehen ist. Wir haben nämlich mit unserem Gesetzentwurf auf die berechtigten Interessen der Einzelhändler, aber auch der Verbraucher reagiert. Während Sie noch im Januar 2008 gesagt haben, eine Gesetzesänderung sei bis zum Muttertag nicht möglich – entweder wollten Sie es nicht oder haben Sie die Kapazität des Hauses unterschätzt –, haben wir gesagt, es muss möglich sein. Wir haben uns hingesetzt und die Hausaufgaben der Staatsregierung gemacht. Und, Herr Prof. Bolick, wenn wir nicht initiativ geworden wären, hätten Sie versucht, das Problem in der Koalition auszusitzen.

(Widerspruch des Abg. Prof. Gunter Bolick, CDU)

Wir nehmen zur Kenntnis – und Sie haben es selbst gesagt, Herr Prof. Bolick –, dass Sie in der Koalition unterschiedliche Auffassungen haben. Ein Grund, warum das Ladenöffnungsgesetz so spät kam, ist ja gerade, dass Sie unterschiedliche Auffassungen in dieser Frage haben. Deswegen dachten Sie auch, Sie könnten das Thema Sonntagsöffnung wie gewohnt aussitzen. Erst als die FDP-Fraktion das nicht durchgehen ließ und einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hat, haben Sie sich bemüßigt gefühlt, selbst zu reagieren, um vor den betroffenen Einzelhändlern nicht das Gesicht zu verlieren. Das ist doch die Wahrheit!

(Beifall bei der FDP – Widerspruch des Abg. Prof. Gunter Bolick, CDU)

Wir haben Ihnen das nicht durchgehen lassen, Herr Prof. Bolick, und werden Ihnen solche Dinge auch in anderen Fragen nicht durchgehen lassen.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Was Sie als Liberalisierung vorschlagen, ist eigentlich eine massive Verschärfung. Es wurde in der Diskussion schon angesprochen, dass die von Ihnen getragene Staatsregierung etwas ganz anderes vorgeschlagen hatte. Bis 2006 war die Ladenöffnung für solche Geschäfte wie Gärtnereien und Bäckereien an drei Sonntagen im Jahr verboten. Jetzt schlagen Sie vor, es an zehn Sonntagen zu verbieten. Richtig ist, dass einige aus dem Verbot herausgenommen worden sind, aber wenn man von drei Verboten zu zehn Verboten kommt, dann kann man nicht von einer Liberalisierung und davon sprechen, dass man den Einzelhändlern etwas Gutes getan hätte. Es ist vollkommen unklar, warum man am Neujahrstag oder zu Himmelfahrt keine Brötchen einkaufen soll oder warum man zum Beispiel am Reformationstag in Sachsen zwar Reformationsbrötchen kaufen kann, aber nur, wenn man an die

Tankstelle geht. Das ist doch die Wahrheit der Situation. Sie haben es nicht geschafft zu erklären, warum dies von Nachteil sein soll.

In Sachsen ist der Reformationstag ein Feiertag und wir haben bis 2006 Erfahrungen gesammelt. Ich frage Sie: Was war an der Möglichkeit des Brötchenkaufs am Reformationstag bis 2006 so schlecht, dass Sie es geändert haben? Wo waren die Beschwerden und Klagen? Was ist schief gelaufen, dass Sie dies geändert haben? Wenn der Gesetzgeber eine Regelung einführt, muss er sich fragen lassen, warum er das tut. Es gibt keinen Grund dafür, außer Ihren koalitionspolitischen Spielchen. Es muss einmal deutlich gesagt werden: Sie sind nicht diejenigen, die für Liberalisierung sind, sondern Sie sind diejenigen, die für Dirigismus sind.

(Beifall bei der FDP)

Letztendlich führt das zu dem Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie am Sonntag mit der Familie zusammensitzen und gemeinsam frühstücken, die Brötchen im Supermarkt eingefroren gekauft und dann aufgebacken haben, oder diese sonntags an der Tankstelle kaufen. Denn wenn Sie mal Sonntagmorgen zur Tankstelle gehen, dann sehen Sie, was da los ist.

Das Gesetz, das Sie hier eingebracht haben, hat eigentlich den Titel „Änderung des Ladenöffnungsgesetzes“ gar nicht verdient. Eigentlich ist es ein Gesetz zur Sicherung von Wettbewerbsvorteilen für Tankstellen. Das haben Sie nämlich eingebracht. Anstatt dem sächsischen Einzelhändler und auch dem kleinen Facheinzelhandel entgegenzukommen und sinnvolle Möglichkeiten zur Ladenöffnung zu schaffen, haben Sie das weiterhin abgelehnt.

(Beifall von der FDP)

Wir werden, Herr Prof. Bolick und Herr Brangs, Ihrem Gesetzentwurf zustimmen, weil es ein kleiner, wenn auch unzureichender Schritt in die richtige Richtung ist. Aber Sie können sicher sein, wir bleiben an dem Thema dran.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Wir werden uns zukünftig auch dafür einsetzen, dass wir verbraucherfreundliche und unternehmerfreundliche Lösungen in Sachsen finden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion GRÜNE; Frau Günther-Schmidt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte diese Rede hier in Vertretung für meinen Kollegen Michael Weichert, der leider verhindert ist.

Das Ladenöffnungsgesetz und die diversen Versuche, es im Nachgang zu modifizieren, damit es praxistauglich wird, beschäftigen uns schon seit Langem. Wir haben

aufgehört zu zählen, wie häufig wir uns inzwischen dazu im Landtag oder in den entsprechenden Ausschüssen geäußert haben. Das Ladenschlussgesetz wurde schließlich im vergangenen Jahr mit Mühe auf den Weg gebracht. Am 1. April 2007 trat es in Kraft. Manche Spaßvögel behaupten, der Termin wurde mit Absicht gewählt, um einen merkwürdigen Aprilscherz zu machen. Denn das Ziel des Gesetzes, mutig und modern klare und zeitgemäße Verhältnisse für Sachsens Einzelhandel zu schaffen, wurde gewissenhaft verfehlt. Stattdessen wurde jegliche Klarheit beseitigt. Von den betroffenen Unternehmern im Freistaat wurde es deshalb heftig kritisiert. Dem Protest der Betroffenen folgte eine Reihe von hektischen Aktivitäten der politisch Verantwortlichen, um zu retten, was noch zu retten ist. Schließlich – unter dem Motto „Die FDP kämpft für frische Blumen am Muttertag“ – nutzten die Liberalen geschickt das Thema, um sich als Anwalt der Floristen zu profilieren. Diese offenkundige Liebe zu Topfpflanzen und Schnittblumen hat uns alle fast ein wenig gerührt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ähnlich erging es wahrscheinlich der Regierungskoalition, die nun ebenfalls einen Gesetzentwurf aus dem Hut zauberte. Er sieht vor, den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Bäcker- und Konditoreiwaren sowie frischer Milch und Milcherzeugnissen an fünf zusätzlichen Feiertagen zu ermöglichen. Dieser kleinste gemeinsame Nenner soll die Interessen des sächsischen Einzelhandels wahren, ohne den Schutz des arbeitsfreien Sonntags für Arbeitnehmer auszuhebeln. Wir sehen den vorliegenden Gesetzentwurf somit auch nur als Kompromiss und hoffen, dass er dennoch zielführend sein wird.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich, ob die Berichterstatterin des Ausschusses das Wort ergreifen möchte. – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 unserer Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie vom Ausschuss vorgeschlagen, zu beraten und abzustimmen. – Ich stelle keinen Widerspruch dagegen fest. Also verfahren wir danach.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Drucksache 4/11382, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 4/11571. Ich rufe die Überschrift auf. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen wird der Überschrift mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf den Artikel 1. Wer kann seine Zustimmung geben? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmverhalten wie zuvor, Artikel 1 ist mehrheitlich beschlossen.

Ich rufe auf den Artikel 2. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Analoges Stimmverhalten wie zuvor. Artikel 2 ist mehrheitlich beschlossen.

Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen. Da es in der 2. Beratung keine Änderungen gegeben hat und demzufolge so beschlossen wurde, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor.

Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Drucksache 4/11382,

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Der Eilausfertigung wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem auch entsprechen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit verfahren wir so und dieser Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 3

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitglieds des 1. Untersuchungsausschusses vor. Ich komme somit zu Tagesordnungspunkt 3 zurück. Es wurden 108 Stimmscheine abgegeben, zwei Stimmscheine waren ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Herrn Christian Piwarz wurden 52 Jastimmen, 45 Neinstimmen bei 9 Enthaltungen abgegeben. Damit hat Herr Christian Piwarz die notwendigen mehr Ja- als Neinstimmen erhalten.

Ich frage Sie, Herr Piwarz, nehmen Sie die Wahl an nach dem kurzen Intermezzo als Stellvertreter?