Protocol of the Session on April 16, 2008

(Stefan Brangs, SPD: Welche Gemeinsamkeit!)

Ja, es ist schon frappierend, welche Gemeinsamkeiten vorhanden sind – es wird auch dabei bleiben, Herr Kollege Brangs, ich kann Sie da wirklich beruhigen.

Aber wenn man sich den Antrag einmal genauer anschaut, muss man zu dem Ergebnis kommen: Da durfte jeder aus der Koalition mal so ein Problemchen, das er hat, mit hineinbringen, und wenn man sich dann noch darauf einigen konnte und niemand widersprochen hat, dann durfte es auch drinbleiben; man hat zusammengeschrieben, was man gerade parat hatte, und einen Antrag gestellt. So sieht es ungefähr aus.

(Beifall der Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP, und Caren Lay, Linksfraktion)

Lassen Sie mich auf verschiedene Punkte konkret eingehen. Thema Verlängerung ALG I. Darüber haben wir hier im Hause schon ausführlich diskutiert. Ich hatte Ihnen damals schon gesagt, dass die längere Bezugsdauer keine Probleme löst, sondern sie nur verschiebt, und dass die Verlängerung daher nur Geld kostet – wir können deswegen Ihrem Antrag so, wie er vorgeschlagen ist, auch nicht zustimmen.

(Zuruf des Abg. Martin Dulig, SPD)

Aber, lieber Herr Kollege Dulig, ich habe in der letzten Debatte bereits angeregt, dass man, wenn man über Korrekturen in diesem Bereich nachdenkt, sie nicht im Bereich der Verlängerung des ALG I machen sollte, weil die Dinge dadurch nur verschoben werden, sondern man sich tatsächlich über die Frage anrechenbaren Vermögens unterhalten sollte, weil hier auch die Änderung passiert ist im Bereich der Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe; dass eben die ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger, die ihre Leistungen erhalten haben, gerade diese Anrechnung des Vermögens nicht hatten.

Hier ist eine Änderung eingetreten und wir müssen schon ernst nehmen – begründet oder unbegründet –, dass bei vielen der jetzigen ALG-I-Empfänger, die ein Leben lang Beiträge bezahlt haben, Angst aufgekommen ist, dass sie durch ihre soziale Situation ihr Erspartes und ihre Altersversorgung verlieren. Das ist eigentlich der richtige Ansatzpunkt, nachzudenken, etwas zu verändern, und es freut uns, dass Sie genau diesen Punkt im Antrag haben.

Sie haben hier einige Forderungen zum Thema Organisationsstruktur, Arbeit der Arbeitsgemeinschaften aufgestellt. Sie sagen: Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der ARGEn stärken und ausbauen. Sie wollen dezentrale Handlungsspielräume. Die Staatsregierung sagt in ihrer Stellungnahme sogar noch viel mehr: Sie will eine weitestgehende Dezentralisierung der Umsetzungsverantwortung haben. Und – das ist auch von Kollegen Krauß angesprochen worden – sie bemängelt die fehlende Personal- und Finanzhoheit der ARGEn.

Genau das sind die Punkte, die auch wir an der Struktur der Arbeitsgemeinschaften kritisieren. Sie wollen Eingliederungsinstrumente zielgenauer gestaltet haben. Die Staatsregierung möchte eine flexible Handhabung vor Ort – vollkommen richtig. Das Problem sind die starren Richtlinien aus Nürnberg. Jetzt sagt die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme: Wir kennen das Urteil aus Nürnberg noch nicht – da sieht man einmal, wie alt die Stellungnahme der Staatsregierung ist, denn das ist schon ein Weilchen in der Welt –, aber wir müssten einmal überlegen, welche Konsequenzen wir eigentlich aus diesem Urteil ziehen wollen. Ich kann Ihnen sagen, diese Konsequenzen werden sehr intensiv diskutiert. Ich bin Mitglied des Beirates der ARGE in Leipzig und wir haben erst in der letzten Woche unsere Vorstellungen über eine Arbeits

gruppe zusammengetragen, die wir dem Gesetzgeber als Änderungsvorschläge an die Hand geben möchten.

Ich möchte jetzt nicht das Ergebnis der ARGE, sondern die Bewertung der FDP zu diesem Thema vortragen.

Sie haben heute schon gesagt, dass eine Trennung – das wäre eine Alternative nach dem Verfassungsgerichtshofurteil – zwei Bescheide bedeuten würde. Das hieße aber auch zwei Anlaufstellen, Herr Kollege Krauß, also ein Nebeneinanderher von Arbeitsagentur und Kommune. Auch käme es zu einer Reduzierung des kommunalen Einflusses.

Die andere Möglichkeit wäre die Übertragung der Aufgaben der Kommunen auf den Bund. Damit würden wir eine riesige Behörde schaffen und dem Wunsch nach Dezentralisierung, der von den Koalitionsfraktionen und der Staatsregierung betont wird, gerade nicht Rechnung tragen, sondern das Gegenteil erreichen.

Angesichts dieser Diskussion sage ich: Der Königsweg ist die Übertragung der Bundesaufgaben nach dem SGB II auf die Kommunen. Herr Kollege Krauß, es freut mich, dass Sie diesen Punkt in Ihrem Redebeitrag deutlicher angesprochen haben, als es Ihnen – offensichtlich aus Koalitionsgründen – in Ihrem Antrag möglich gewesen ist. Es wäre tatsächlich die Lösung der Probleme, wenn wir hergingen und die Aufgaben im Rahmen des SGB II auf die Kommunen übertragen würden, weil man vor Ort viel näher an den Problemen dran ist. Es kommt hinzu, dass man es mit Schicksalen von Menschen zu tun hat, die eine intensive Betreuung brauchen, die man an der Situation vor Ort festmachen muss.

(Zustimmung der Staatsministerin Helma Orosz)

Frau Ministerin Orosz, es freut mich, dass Sie kräftig nicken. Ich hoffe, dass die Staatsregierung endlich auf Bundesebene in diese Richtung aktiv wird.

Wir müssen einfach feststellen, dass es in einer Stadt wie München, wo annähernd Vollbeschäftigung herrscht, andere Probleme gibt als in einer Stadt wie Leipzig mit einer Arbeitslosenquote von ungefähr 15 %. Da die Probleme unterschiedlich sind, müssen auch die Arbeit und die Richtlinien unterschiedlich sein. Was in München vielleicht passt und funktioniert, wird in Leipzig nicht umsetzbar sein und umgekehrt. Deswegen brauchen wir die Übertragung auf die kommunale Ebene.

Das würde auch dabei helfen, ein weiteres Problem zu beseitigen, nämlich die Schnittstelle zwischen dem Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld. Während das ALG II aus der ARGE heraus finanziert wird, haben wir beim Sozialgeld die Finanzierung durch die Kommunen. Wer länger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann – nicht am Stück, sondern pro Tag –, der gehört in den Bereich der ARGE. Sie alle wissen: Wenn jemand nur drei Stunden, verteilt auf den gesamten Tag, arbeiten kann, dann ist er wohl sehr schwer vermittelbar. Dennoch haben wir all diese Problemfälle in der ARGE. Wir wissen, dass diese Menschen Betreuung benötigen, die sich aber an ihrer speziellen Situation orientieren muss. Es kann keine

Betreuung hin auf den ersten Arbeitsmarkt sein. Hier müssen andere Maßnahmen greifen. Man muss so ehrlich sein, sie aus dem Betreuungsangebot der ARGE herauszunehmen und den Kommunen zu übertragen. Das passiert heute nicht, weil die Kommunen dann letztlich die Kosten zu tragen hätten. Wenn wir hier eine Änderung, das heißt eine Kommunalisierung, vornehmen würden, dann hätten wir dieses Schnittstellenproblem gelöst, und man könnte sich tatsächlich in der ARGE bzw. der Organisation, die für den Bereich des SGB II zuständig wäre, intensiv um die Lösung der dort vorhandenen Probleme kümmern.

Aber – auch das gehört zur Ehrlichkeit – wenn man das fordert, dann muss man den Kommunen die entsprechende Finanzausstattung geben. Es wird wohl nicht ohne Verfassungsänderung in diesem Bereich gehen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass die Kommunen Aufgaben übertragen bekamen, ohne dass sie vom Gesetzgeber die entsprechenden Finanzmittel erhielten. Eine Übertragung auf die Kommunen ist also nur dann sinnvoll und umsetzbar, wenn auch durch eine Verfassungsänderung deutlich gemacht wird, dass die Kommunen dauerhaft die dafür erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt bekommen.

Ich kann an den Bundesgesetzgeber, der hierfür zuständig ist, nur appellieren, sich jetzt nicht im Klein-Klein zu ergehen. Man sollte nicht etwa das schon zitierte Jobcenter nehmen, ein großes Dach über zwei Behörden spannen und hoffen, alles werde schon irgendwie weitergehen. Das wäre die denkbar schlechteste Lösung. Wir müssen den Mut zu einer grundlegenden Reform in diesem Bereich haben. Ich hoffe, wir haben auf der Bundesebene die Kraft hierzu, und würde mich freuen, wenn wir uns in diesem Hause darauf verständigen könnten, gemeinsam ein entsprechendes Signal nach Berlin zu senden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Die Runde wird durch Herrn Dr. Gerstenberg geschlossen, der für die Fraktion der GRÜNEN spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Stefan Brangs, ich habe mich gefragt, wie Sie mit diesem Antrag den Dreh hinbekommen wollen. Es ist nun einmal so: Das, was Sie als vorausschauend und nach wie vor aktuell bezeichnen, bezeichne ich als angestaubt.

Um im Duktus Ihres Antrags zu bleiben: Wenn Sie ihn im vergangenen Jahr auf der Tagesordnung gelassen hätten und der Landtag beschlossen hätte, die Staatsregierung zu ersuchen, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die in Ihrem Antrag genannten Punkte 1 bis 9 erfüllt werden, dann hätten Sie möglicherweise einen Beitrag zur Entwicklung der Leistungen für Arbeitslose erreichen können.

(Stefan Brangs, SPD: Das stand doch auf der Tagesordnung!)

So haben Sie nur nachgewiesen: Es geht auch ohne die Koalition in Sachsen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der FDP)

Aber ich gebe Ihnen recht: Das Thema „Leistungen für Arbeitslose“ ist wichtig genug, um hier in diesem Landtag debattiert zu werden. Wer möchte sich nicht dafür einsetzen, dass diese Leistungen zukunftsgerecht gestaltet werden?

Das Anliegen Ihres Antrags teilen wir selbstverständlich, werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition. Das Problem liegt auch nicht im Thema des Antrags, sondern darin, dass für wichtige Punkte die Messen gesungen sind.

Zunächst und zuvorderst heißt das: Das Bundesverfassungsgericht hat die strukturelle Basis für die Arbeit der ARGEn in ihrem Kern für verfassungswidrig erklärt. Infolgedessen kann man hier und heute eigentlich nicht ernsthaft die Stärkung der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der ARGEn nach Sozialgesetzbuch II verlangen, ohne zur Verfassungsgerichtsentscheidung Stellung zu nehmen. Allein, wie im Antrag geschehen, eine bessere Verwaltungsausstattung und die erfolgsorientierte Bezahlung der Angestellten zu fordern, ist vor diesem Hintergrund viel zu kurz gesprungen.

Zum Zweiten – es ist bereits erwähnt worden –: Die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose ist längst Beschluss des Bundestages.

Zum Dritten – auch das ist bereits angesprochen worden –: Für einen verbesserten Zugang zum Kinderzuschlag für Geringverdiener gilt das, in den Grundzügen zumindest, ebenfalls.

Was bleibt also vom Inhalt dieses Antrags? Es bleibt zunächst die Forderung nach zielorientierter und arbeitsplatzbezogener Qualifizierung, und die ist aktuell und richtig. Aber die Vorstellung, dass die Bundesebene hier stärker aktiv werden müsste, um erfolgreich die Arbeit der ARGEn zu verbessern, können wir nicht teilen. Dezentrale Handlungsspielräume, von denen Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, in Ihrer Begründung sprechen, erreichen Sie doch nicht mit mehr Anweisungen von oben. In den ARGEn sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin schon einen Gutteil ihrer Arbeitszeit damit beschäftigt, die jeweils neuen Vorschriften zu studieren. Den Stress der Fallmanager bekommen dann – als Antragsteller – die Menschen ab, die ohnehin schon durch ihre Arbeitslosigkeit belastet sind.

Um dezentrale Handlungsspielräume zu schaffen, muss vor allem Druck abgebaut werden. Erfolge brauchen Zeit, und sie brauchen Vernetzung mit den kommunalen Unterstützungsangeboten. Wenn Sie daher tatsächlich mehr Erfolge in den ARGEn organisieren wollen, dann verlassen Sie sich nicht auf Appelle an die Bundesregierung, sondern beginnen Sie hier in Sachsen! Unterstützen

Sie Arbeitsgemeinschaften, die stadtteilbezogen arbeiten und sich vernetzen wollen – mit den dort aktiven Beratungsstellen, mit den Angeboten der Jugendarbeit, mit allgemeinen sozialen Diensten usw.! Da liegt – im wahrsten Sinne des Wortes – viel im Argen.

Bisher führen deren jeweiliges Selbstverständnis und die unterschiedlichen gesetzlichen Aufträge nicht selten dazu, dass die Betroffenen eine Vielzahl von widersprüchlichen Auskünften erhalten. Hier kann auch die Staatsregierung den Kommunen sowie den ARGEn ein Forum bieten.

Was weiterhin aktuell bleibt, sind die Punkte 6 – Verbesserung der Zuschüsse zu den sozialversicherungspflichtigen Beiträgen im Niedriglohnbereich – und 7 – Überprüfung des Katalogs des nicht anrechenbaren Vermögens. Hier stimmen wir Ihnen vollkommen zu. Das gilt ganz besonders für die Altersvorsorge. Es ist ohne jeden Sinn, die Menschen zu ermutigen, für das Alter zu sparen und dieses Geld bei Hartz IV wieder anzurechnen. Aber bitte – wenn Sie dies jetzt beschließen, dann lehnen Sie sich nicht zufrieden zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, sondern achten Sie auf die Umsetzung durch die Staatsregierung! Werte Kollegen Brangs und Krauß, bleiben Sie weiterhin vorausschauend mit solchen Anträgen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Das war die erste Runde der Fraktionen. Gibt es im Rahmen des Aussprachebedarfs weitere Wortmeldungen? – Ich kann keine sehen.

Dann spricht jetzt die Staatsregierung, vertreten durch die Sozialministerin Frau Orosz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung begrüßt diesen Antrag. Er greift Themen auf, für die sich die Staatsregierung bisher schon eingesetzt hat und auch in Zukunft, Herr Gerstenberg, aktuell noch einsetzen wird. So wurde im Rahmen des 6. Gesetzes zur Änderung des III. Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitslose zwischenzeitlich bereits wie gefordert verlängert. Der Antrag thematisiert zu Recht die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach dem II. Sozialgesetzbuch und neben der im Antrag geforderten qualitativen und quantitativen Verbesserung der Verwaltungsausstattung der ARGEn ist mittlerweile die Frage nach möglichen Nachfolgestrukturen für die ARGEn in den Vordergrund gerückt.

Wie Ihnen bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20. Dezember vorigen Jahres festgestellt, dass die ARGE eine Mischverwaltung darstellt, die im Grundgesetz so nicht vorgesehen ist. Im Hinblick auf einen geordneten Gesetzesvollzug hat das Bundesverfassungsgericht § 44b des Sozialgesetzbuches II allerdings nicht für nichtig, sondern nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die Vorschrift kann

daher nach dem Urteil bis längstens 31.12.2010 weiterhin angewendet werden. Dieser vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte zeitliche Rahmen für eine Neuregelung soll nach Auffassung der Staatsregierung jedoch nicht ausgeschöpft werden. Alle Beteiligten haben ein großes Interesse an der zügigen Klärung angemeldet.

Aber auch wenn die Zeit drängt, meine Damen und Herren, müssen die möglichen Varianten diesmal gründlich in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf die jeweiligen Auswirkungen auch unter fiskalischen Aspekten analysiert werden. Schnellschüsse – darüber sind wir uns, glaube ich, einig – sind an dieser Stelle nicht angebracht.

Bundesarbeitsminister Scholz und die Bundesagentur für Arbeit haben mit dem kooperativen Jobcenter einen Vorschlag in die Debatte eingebracht, der derzeit kontrovers diskutiert wird. Dieser ist aus der Sicht der meisten Länder zumindest rechtlich bedenklich, weil fraglich ist, ob die kooperativen Jobcenter ohne Änderung des SGB II nicht faktisch wie die gegen das Grundgesetz verstoßenden ARGEn arbeiten. Selbst wenn die Aufgaben der Grundsicherung durch die Bundesagentur und durch die Kommunen wahrgenommen werden sollen, ist darauf zu achten, dass die Verwaltung bürgerfreundlich erfolgt und die Hilfen, soweit es das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zulässt, koordiniert erbracht werden.

Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch ausgeführt, dass keine verfassungsrechtlichen Gründe ersichtlich sind, weshalb mit einer Gesetzesänderung nicht die Optionsmöglichkeit ausgedehnt werden könne. Mit einer solchen Gesetzesänderung könnten über die sozialgesetzlich festgeschriebenen Obergrenzen hinaus weitere kommunale Träger mit den Aufgaben der Bundesagentur im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraut werden. Diese könnten zunächst Leistungen aus einer Hand erbringen. Daher würde ich eine Gesetzesänderung zur Entfristung und auch zur Ausdehnung der Optionsmöglichkeiten sehr begrüßen.

(Beifall bei der CDU)

Im Leistungsrecht betreffen mangelnde Gestaltungsmöglichkeiten aber – ehrlicherweise muss man das an dieser Stelle sagen – nicht nur die ARGEn, sondern auch optierende Landkreise. Lassen Sie mich das an einem aktuell zwischen den Beteiligten diskutierten Punkt verdeutlichen.