Protocol of the Session on December 4, 2024

Ich sage etwas zu unserer Anhörung zum Gesetz letzte Woche. Die Hinweise von Landkreistag und Städte- und Gemeindetag haben uns darin bestätigt, dass unsere Hauptaufgabe im Parlament in den nächsten Jahren sein wird, die Situation bei den Kommunen zu ordnen und sie zu unterstützen. Es wird die vordringlichste Aufgabe sein, die Keimzelle unseres Staates handlungsfähig zu erhalten. Die Kollegen vor mir haben schon die wichtigsten Punkte aus der Gesetzesberatung benannt. Ich möchte zu Beginn ein Zitat des Städte- und Gemeindetages aus der Anhörung verlesen. Da heißt es, dass „(…) die jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderungen (…) nicht zu einer strukturellen Verbesserung der prekären Finanzsituation der saarländischen Städte und Gemeinden führen, sondern lediglich vorübergehend die Symptome lindern. Die saarländischen Kommunen benötigen eine grundle

(Abg. Schaufert (AfD) )

gende Verbesserung ihrer finanziellen Ausstattung.“

Dessen sind wir uns sicher. Deshalb braucht es an der Stelle eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, und zwar im horizontalen und vertikalen Bereich. Es ist unsere Aufgabe, das in den nächsten Jahren gemeinsam als Parlament auf den Weg zu bringen. Dazu haben wir uns schon mehrfach im Innenausschuss vortragen lassen. Es soll jetzt erste Zwischenergebnisse geben. Als CDU-Fraktion werden wir das gerne als Punkt im Innenausschuss aufrufen, um uns diese Zwischenergebnisse präsentieren zu lassen. Anfang 2026 soll der Kommunale Finanzausgleich Wirkung und Wirkkraft entfalten. Es gibt entsprechende formulierte Erwartungen seitens der kommunalen Seite. Wir werden das sehr gerne konstruktiv begleiten.

Ich möchte nur einen Punkt aus der Anhörung ansprechen, weil alles andere, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, von den Angehörten des LKT und des SSGT positiv begleitet worden ist. Wir werben für unseren Abänderungsantrag. Der Kollege hat es bereits erwähnt und der Kollege Schaufert auch. Wir haben auf Hinweis des Landkreistages im Ausschuss einen Abänderungsantrag präsentiert. Leider wurde er abgelehnt. Wir stellen ihn heute noch einmal zur Abstimmung. Es geht darum, dass uns als Parlament Informationen geliefert werden. Bedarfszuweisungen in der Höhe von 35 bis 40 Millionen Euro pro Jahr werden vonseiten des Innenministeriums verausgabt. Wir können natürlich Pressemitteilungen lesen, aber wir als Parlament, zumindest wir als CDU-Fraktion, haben den Anspruch, dass uns das Innenministerium dazu zweimal im Jahr einen Bericht vorlegt. Das ist ein Hinweis des Landkreistages, den wir als Fraktion jetzt erstmals gehört haben. Wir greifen diese Anregung aktiv auf. Wir haben viel Interesse daran. Ich werbe dafür, dass Sie unserem Antrag zustimmen.

(Abg. Arweiler (SPD) : Bürokratie!)

Herr Kollege, es wird nicht zu viel Bürokratie bedeuten, aus einer laufenden Datei eine Excel-Liste zu produzieren, die uns als Parlament halbjährlich vorgelegt wird. Da gibt es viel umfangreichere Berichtspflichten beziehungsweise Dinge, die uns entsprechend zugeliefert werden. Deshalb glaube ich, dass das von der Bürokratie her überschaubar ist. Wir sind auch nicht die Ersten, die das haben, sondern sind im Geleitzug anderer Länder.

(Abg. Arweiler (SPD) : Es gibt zwei.)

Zum Beispiel Baden-Württemberg hat es. Das konnte ich nachvollziehen. Das zweite Land, das uns in der Anhörung genannt wurde, ist Thüringen. Dazu konnte ich keinen Beleg finden. Baden-Württemberg hat es auf seiner Homepage stehen. Dort wird den Parlamentariern bezie

hungsweise auch den Bürgerinnen und Bürger zweimal im Jahr eine Übersicht bereitgestellt. Darin kann jede Stadt und Gemeinde, jede Bürgerin und jeder Bürger nachlesen, was den einzelnen Städten und Gemeinden als Bedarfszuweisungen zugeführt wird. Es wird die Gemeinde genannt, das Vorhaben und auch die bewilligte Summe. Wenn das in Baden-Württemberg geht, dann sollte das auch im Saarland gehen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Aussprache. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/1290 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht.

Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1290 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1290 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1231. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1231 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU‑Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.

Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 10:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 17/1121) (Abänderungsantrag: Druck- sache 17/1264)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe, die Druck

(Abg. Wagner-Scheid (CDU) )

sache 17/1121, wurde vom Plenum in seiner 29. Sitzung am 11.09.2024 in Erster Lesung an genommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Blinde Menschen erhalten zum Ausgleich ihrer blindheitsbedingten Mehraufwendungen eine Blindheitshilfe, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben oder soweit die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit dies vorsieht.

Die Leistungen wurden zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe vom 8. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 von mo natlich 438 Euro auf monatlich 450 Euro für Er wachsene und von monatlich 293 Euro auf mo natlich 317 Euro für minderjährige blinde Men schen erhöht und seither nicht mehr angepasst. Nach wie vor haben Inflation und steigende Lebenshaltungskosten zur Folge, dass blinde Menschen zunehmend weniger in der Lage sind, ihre notwendigen Aufwendungen zum Ausgleich ihrer blindheitsbedingten Nachteile mit der Blindheitshilfe zu bestreiten. Die Blindheitshilfe soll daher in zwei zeitlich versetzten Schritten auf ein aufwendungsadäquateres Niveau angehoben werden, welches gleichzeitig den Erfordernissen der Haushaltskonsolidierung Rechnung trägt. Die an erwachsene blinde Menschen monatlich gezahlte Blindheitshilfe erhöht sich nunmehr von 450 Euro auf 460 Euro ab dem 1. Januar 2026 und von 460 Euro auf 470 Euro ab dem 1. Ja nuar 2027. Bei minderjährigen Blinden erhöht sich die monatlich gezahlte Blindheitshilfe von 317 Euro auf 327 Euro ab dem 1. Januar 2026 und von 327 auf 337 Euro ab dem 1. Januar 2027.

An taubblinde Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Teilhabegeld in Höhe von monatlich 675 Euro geleistet. An taubblinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ein Teilhabegeld in Höhe von monatlich 476 Euro geleistet. Der Aus schuss hat den Gesetzentwurf der Regierung gelesen und beschlossen, am 30. Oktober 2024 eine Anhörung durchzuführen. Für die wertvollen Beiträge der Anhörungseilnehmerinnen und -teilnehmer möchte ich mich an dieser Stelle nochmals sehr herzlich bedanken.

Der Abänderungsantrag, der Ihnen nunmehr als Drucksache 17/1264 vorliegt, wurde bei Abwesenheit der AfD-Fraktion sowie Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion vom Ausschuss einstimmig angenommen. Insbesondere die Überschrift „Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe“ soll ergänzt werden. Das Gesetz soll nach Verabschiedung „Gesetz zur Förderung der Teilhabe blinder und taubblinder Menschen im Saarland“ heißen. Das Gesetz zur Änderung des

Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe, Drucksache 17/1121, in der vorliegenden Fassung wurde bei Abwesenheit der AfD-Fraktion und Zustimmung der SPD- und der CDUFraktion unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile Frau Abgeordneter Christina Baltes das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, man wacht morgens auf und kann nichts mehr sehen. Wie findet man heraus, wie spät es ist? Wie findet man die passende Kleidung und zieht sich an? Wie putzt man sich die Zähne? Wie kämmen Sie sich die Haare und schminken sich, ohne in den Spiegel zu schauen? Wie kocht man Kaffee? Wie kommt man zur Arbeit? Und vieles mehr. Allein diese alltäglichen Fragen werden zur Herausforderung. Für sehende Menschen ist das schwer vorstellbar. Deshalb gibt es für blinde Menschen Hilfsmittel und sie haben bestimmte Techniken, um sich im Alltag zurechtzufinden. Mit ihren Routinen und Kenntnissen können sie sich in gewohnten Umgebungen problemlos orientieren. Schwierig wird es, wenn das Tonsignal an einer Ampel ausfällt und man die Straße überqueren möchte, der Gleiswechsel am Bahnhof nicht deutlich hörbar angesagt wird oder Orientierungsstreifen zugestellt sind. Vieles, was für uns sehende Menschen selbstverständlich ist, ist für blinde Menschen mit besonderen Vorbereitungen und Vorkehrungen verbunden. Deshalb brauchen diese Menschen unsere Unterstützung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe heute hier, um ein Thema anzusprechen, das nur einige Menschen betrifft und oft im Schatten anderer politischer Diskussionen steht: die Erhöhung der Blindheitshilfe. Wie sagt man so schön: Das Kind hat einen neuen Namen bekommen. Ab jetzt heißt es nicht mehr „Blindheitshilfe“, sondern „Teilhabegeld“. Und das aus gutem Grund: Der neue Name steht für mehr als nur finanzielle Unterstützung. Er steht für eine aktive Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft. Wir wollen, dass blinde und taubblinde Menschen nicht nur mit Ausgleichszahlungen versorgt werden, sondern wirklich am sozialen Leben teilhaben

(Abg. Scharf (CDU) )

können. Mehr Chancen, weniger Barrieren, das ist unser Ziel.

In den letzten Jahren haben wir Fortschritte gemacht, um die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dennoch müssen wir anerkennen, dass die finanzielle Unterstützung, die wir derzeit bereitstellen, oft nicht ausreicht, um den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Lebenshaltungskosten steigen und viele Menschen mit Sehbehinderungen stehen vor zusätzlichen Herausforderungen, sei es für spezielle Hilfsmittel, Mobilitätshilfen oder um Unterstützung im Alltag zu erhalten. Das Teilhabegeld ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung. Es ist ein Zeichen unserer Solidarität und unseres Engagements für eine inklusive Gesellschaft. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig und selbstbestimmt zu leben. Wenn wir das Teilhabegeld ab 2026 erhöhen, senden wir ein klares Signal: Wir stehen an der Seite derjenigen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind.

Liebe Saarländerinnen und Saarländer, die Blindheitshilfe bekommt ein neues Gesicht: Teilhabegeld für mehr Selbstbestimmung. Endlich ein Name, der zeigt, dass es um Teilhabe und nicht nur um Ausgleich geht. Blinde Erwachsene sollen ab 2026 monatlich 460 Euro und ab 2027 470 Euro erhalten. Für minderjährige Blin de sind Erhöhungen von 317 auf 327 Euro und 2027 auf 337 Euro vorgesehen. Die Anpassun gen erfolgen in zwei Stufen, um den Erfordernissen der Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden und finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Zusammengefasst: Blinde Menschen bekommen mehr Geld. Das ist auch dringend nötig. Ab 2028 steigt die Unterstützung jedes Jahr automatisch, angepasst an die Renten. Das bedeutet kein Kämpfen mehr, sondern verlässliche Unterstützung. Auch für taubblinde Menschen passen wir die Unterstützung an. Wir schaffen ein erhöhtes Teilhabegeld. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig und selbstbestimmt zu leben. So setzen wir ein Zeichen für Gerechtigkeit und Teilhabe, weil kein Mensch auf die Unterstützung verzichten sollte, die er dringend braucht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie alle, dem Gesetz in Zweiter Lesung zuzustimmen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Menschen mit Sehbehinderungen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Es ist an der Zeit, dass wir unsere Worte in Taten umsetzen und eine inklusive Gesellschaft schaffen, in der jeder die gleichen Chancen hat. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Baltes. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf das Wort für die CDU‑Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir mit der Aufarbeitung der Corona-Pandemie begonnen und einen Dialog mit dem saarländischen Blinden- und Sehbehindertenverein geführt haben, konnten wir feststellen, dass unsere blinden und sehbehinderten Menschen mit zu den größten Verlierern gehört haben. Die Pandemie hat auch dort ihre Spuren hinterlassen. So war es für uns als CDU eine logische Konsequenz, dass wir für die Haushaltsberatungen 2024 eine Erhöhung des Blindengeldes gefordert haben. Dann ist aber festgestellt worden, dass dies in einem Gesetzesverfahren laufen muss. Deswegen ist dieses Gesetzesverfahren auf den Weg gebracht worden. Ich will die Zahlen nicht wiederholen. Natürlich gab es in den Anhörungen den Wunsch, dass wir die Beträge etwas erhöhen könnten. Aber wir haben auch die Aufgabe, das haushälterisch zu machen. Dann gilt es - das will ich als Oppositionspolitiker sagen -, den Ausgleich zu wahren. Ich glaube, was wir dem Parlament heute in letzter Lesung vorlegen, ist etwas, mit dem wir sehr gut leben können. Wir erhöhen die Beiträge, aber auch die Dynamisierung ist ein sehr wichtiger Meilenstein. Deswegen können wir froh sein, dass wir das heute auf den Weg bringen.

Wir haben heute Morgen hier über die baulichen Zustände in unseren Förderschulen diskutiert, was sehr wichtig war. Wir haben ja diesbezüglich auch noch einiges zu tun. Was wir heute Morgen aber nicht getan haben: Wir haben nicht über die Menschen und ihre Familien gesprochen.

Ich habe gestern am Rande des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen in meiner Lebenshilfe in St. Wendel einen Film se hen dürfen, den Behinderte selbst erstellt haben. Darin ist noch einmal sehr deutlich geworden, wie der Zustand in unserer Gesellschaft ist. Da ist noch sehr viel zu tun. Behinderte fühlen sich im Moment ein Stück weit von der Gesellschaft ausgegrenzt. Darüber sollten wir alle einmal nachdenken. Denn die Worte, die man gestern gehört hat, die treffen einen ins Mark; es ist darin auch von Angst die Rede.

Deswegen will ich heute vor dem Hintergrund der Erhöhung, die wir jetzt vornehmen, und auch der anstehenden Namensänderung, die ich positiv bewerten will, die Gelegenheit nutzen und anmerken, dass es, so glaube ich, diesem Parlament gut anstünde, würden wir im neuen Jahr einen gemeinsamen Antrag auf den Weg

(Abg. Baltes (SPD) )

bringen, auf dessen Grundlage wir einmal über den Zustand der Menschen und ihrer Familien diskutieren. Denn es ist, das betone ich noch einmal, Sand im Getriebe, und das sollten wir sehr ernst nehmen. Ich glaube einfach, dass es wichtig ist, Visionen gemeinsam mit Behinderten zu entwickeln - ich betone: mit Behinderten, denn die können das wirklich am besten selbst. So etwas mündet in spannende Diskussionen. Ich wünsche mir sogar, dass wir auch einmal eine Anhörung durchführen, bei der wir die Menschen selbst zu Wort kommen lassen, damit wir etwas von ihren Gefühlen und ihrem wunderbaren menschlichem Verhalten mitbekommen.

Zum Ende meines Vortrags will ich ein Zitat der taubblinden Amerikanerin Helen Keller nennen. Sie ist, das muss ich immer wieder sagen, ein Mensch, der mich sehr beeindruckt, denn sie hat das Leben so großartig gemeistert und war nie griesgrämig, obwohl sie taubblind war. Auch als Schriftstellerin hat sie wirklich einiges Positive auf den Weg gebracht. Sie gibt uns mit auf den Weg: Das einzige, was schlimmer ist, als blind zu sein, ist, sehen zu können, aber keine Visionen zu haben. - Ich wünsche uns allen, dass wir Visionen gerade für diese Menschen entwickeln. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Scharf. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Carsten Becker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Wir hatten schon bei der Ersten Lesung dem Gesetz zugestimmt und den Wunsch geäußert, dass man für die Zukunft zu einer Dynamisierung finden sollte,

(Zuruf der Abgeordneten Klein (SPD).)

damit man sich nicht später unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung um Pfennige streiten muss. Das hatte ich, wie gesagt, schon in meiner letzten Rede zu diesem Thema ausgeführt. Schaut man sich nun die Dynamisierung von 2021 bis 2024 an und zieht zum Vergleich den Rentenwert heran, müsste man nicht bei 10 Euro, sondern bei 10 Prozent Erhöhung landen. Aber, wie gesagt, diesen Kompromiss gehen wir mit. Wichtig ist, für die Zeit ab 2028 wirklich einen Inflationsausgleich zu haben. Das ist, so denke ich, für die betroffenen Personen sehr viel wert.

Angesichts dessen können wir sowohl dem Abänderungsantrag als auch dem Gesetz in Zwei

ter Lesung zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD.)