Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Artikel 59a, Absatz 1. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abge
(Namentliche Abstimmung) 3 Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, somit 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es sind 48 Stim men abgegeben worden, davon 45 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen nun zu Tagesordnungspunkt 24:
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) (Drucksache 17/772)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar vor. Die vorgelegte Änderung dient der besseren Verständlichkeit des EVSG. Weitergehende inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden. Das EVSG verweist hinsichtlich der Wirtschaftsführung auf die Eigenbetriebsverordnung, soweit keine speziellen Regelungen im EVSG getroffen sind. Die Regelungen im zweiten Teil der Eigenbetriebsverordnung sind demnach sinngemäß auf Wirtschaftsführung und Rechnungswesen des EVS anzuwenden. In der Eigenbetriebsverordnung sind Pflichten für die Werkleitung und den Werksausschuss sowie Unterrichtungsrechte beziehungsweise Zustimmungserfordernisse für Bürgermeister*innen und Gemeinderäte geregelt.
Die entsprechenden Organe des EVS sind die Geschäftsführung, die Verbandsversammlung und der Aufsichtsrat. Bisher wurden die Regelungen der Eigenbetriebsverordnung vom EVS
durch seine Verbandssatzung und durch sein tatsächliches Handeln umgesetzt, das heißt, die in der Eigenbetriebsverordnung genannten Organe Werkleitung, Werksausschuss, Bürgermeister*innen, Gemeinderat wurden den Organen des EVS - Geschäftsführung, Verbandsversammlung, Aufsichtsrat - entsprechend dem Regelungssinn zugeordnet. Um zukünftig sicherzustellen, dass es kein unterschiedliches Verständnis der vorgenommenen Organzuordnung insbesondere zwischen der Rechtsaufsicht in meinem Ministerium und dem EVS gibt, wird durch das Änderungsgesetz die Organzuordnung festgeschrieben. Darüber hinaus sollen durch die getroffenen Änderungen die Verweise auf die Eigenbetriebsverordnung insgesamt klarer gestaltet werden. Dies soll für mehr Rechtsklarheit sorgen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Entwurf. - Danke schön.
Ich danke Frau Ministerin Berg und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/772. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/772 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-, die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung saarländischer Gesetze an das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und an weitere Gesetze (Drucksache 17/773)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Januar 2023 ist auf Bundesebene das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat die
im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Regelungen zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht neu strukturiert. Das neue Recht hat wichtige Verbesserungen für Betreute wie für Betreuerinnen und Betreuer mitgebracht. Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung sind noch weiter in den Mittelpunkt gerückt. Das ist ein bedeutender Fortschritt, denn bedenken Sie, Betreuung ist ein Thema, das uns alle betreffen kann.
Die neuen bundesrechtlichen Regelungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht machen redaktionelle Anpassungen im Landesrecht nötig. Einige landesrechtliche Vorschriften nehmen auf die geänderten Bundesvorschriften in ihrer vorherigen Fassung Bezug beziehungsweise setzen diese um. Diese Verweisungen sind statisch, das heißt, sie beziehen sich auf die Fassung des Textes zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraumes. Dies hat zur Folge, dass wir auch unser Landesrecht aktualisieren müssen, sobald sich entsprechendes Bundesrecht ändert. Von diesen redaktionellen Anpassungen sind das Hinterlegungsgesetz, das Gesetz zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze, das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz, das Saarländische Heilberufekammergesetz und das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes betroffen. In all diesen Gesetzen befinden sich Verweise auf inzwischen weggefallene oder geänderte Bundesvorschriften. Die entsprechenden Regelungen werden daher auch im Landesrecht ersetzt, teilweise neu gefasst oder aufgehoben.
Schließlich nehmen wir bei der Gelegenheit auch noch redaktionelle Änderungen im Landesrecht vor. Die Mitglieder der Besuchskommission nach dem Gesetz über Hilfe bei psychischen Erkrankungen beziehen wir in die Anlage zum Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen ein. Dadurch ist künftig klar geregelt, dass auch diese Personen für ihre wertvolle Arbeit eine Entschädigung geltend machen können. Abschließend ändern wir, nach den aktuellen Ressortzuschnitten, auch noch veraltete Ministeriumsbezeichnungen in die zutreffenden. Insgesamt dient das Gesetz also der Klarstellung und der Anpassung des Landesrechts an die bundesrechtlichen Vorgaben. Deshalb bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank!
Ich danke Frau Ministerin Berg und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Aus
schuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 17/773. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/ 773 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/773 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz, Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Den Landesentwicklungsplan Saarland 2030 stoppen und grundlegend überarbeiten - Die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen und den Traum der Saarländerinnen und Saarländer vom Eigenheim weiterhin bewahren (Drucksache 17/783)
Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer von der CDULandtagsfraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zunächst einmal ist es mir ein Bedürfnis, mich bei meiner Kollegin Anja Wagner-Scheid im Namen der CDU-Landtagsfraktion zu bedanken. Sie hatte die Federführung bei der Erarbeitung des heutigen Antrags und ist wirklich sehr fleißig und rege unterwegs im Sinne unserer saarländischen Städte und Gemeinden. Sie ist heute erkrankt, deshalb senden wir, gemeinsam glaube ich, die besten Genesungswünsche nach Friedrichsthal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der heutige Vormittag aus guten Gründen von viel Gemeinsamkeit und viel Einigkeit geprägt gewesen ist - es ging ja um die Verfassungsänderungen -, ist es in einem parlamentarischen Diskurs genauso wichtig, dass wir bei zentralen Fragestellungen, die unser Land betreffen, als Oppositionsfraktion auch den Finger in die Wunde legen. Das möchten wir mit dem Ihnen heute vorliegenden Antrag tun. Wir möchten den Fokus noch einmal auf die aktuell geplante Neuaus
richtung des Landesentwicklungsplans im Saarland richten, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, da läuft offen gesagt einiges schief. Dort werden in unseren Augen seitens der SPD-Landesregierung Fehler gemacht, nicht nur inhaltlich, sondern auch was die Verfahrensabläufe anbelangt.
Zunächst einmal möchte ich deutlich machen, dass wir diese Neuaufstellung, die Neuausrichtung grundsätzlich begrüßen. Der alte Landesentwicklungsplan ist mittlerweile schon über 20 Jahre alt, er datiert aus dem Jahr 2004. Deswegen sagen wir schon, dass es wirklich an der Zeit ist, eine Überarbeitung auf den Weg zu bringen. Der zentrale Punkt ist aber: Wir müssen als CDU-Fraktion massiv Kritik üben, wie die aktuelle Überarbeitung abläuft und vor allen Dingen welche Inhalte und welche Ziele seitens der SPD-Landesregierung mit einhergehen. Ich gehe gleich im Detail darauf ein, Herr Minister.
Wichtig ist, das muss uns allen noch einmal vor Augen geführt werden, dass dieser Landesentwicklungsplan mithin das wichtigste Steuerungsinstrument ist, das der Landesplanung zur Verfügung steht. Dort werden die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung in unserem Land festgelegt, also mit Blick auf Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, mit Blick auf die ganzen Vorranggebiete und so weiter. Deswegen ist es umso erschreckender. Wenn es sich um das wichtigste Planungsinstrument handelt, dann zeugt es schon von einer gewissen Unprofessionalität, wenn dort gravierende handwerkliche Fehler gemacht werden.
Ich will einige benennen, die unter anderem auch der Städte- und Gemeindetag genauso angeführt hat: Im aktuellen Entwurf sind geltende Rechtsänderungen, die einfach schon da sind, in diesen Entwurf nicht mit eingearbeitet worden. Das Landesplanungsgesetz hätte im Vorfeld überarbeitet und an den aktuellen Rechtsrahmen auf Bundesebene sowie mit Blick auf Verweisungen angepasst werden müssen. All das ist nicht erfolgt, deswegen sagen wir, es ist noch einmal symbolhaft für diese SPD-Landesregierung: Hauptsache schöne Überschriften, beim Inhalt schaut man dann schön weg. Das ist nicht die Art und Weise, wie wir uns handwerklich saubere Arbeit in diesem Land vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich blicke direkt zum Herrn Minister rüber, zu Reinhold Jost, der in der Vergangenheit wirklich bemerkenswerte Ankündigungen und Äußerungen getätigt hat und damit in unseren Augen die Saarländerinnen und Saarländer schon stark verunsichert hat. Ich zitiere - mit Erlaubnis der Präsidentin -, Herr Minister hat im Februar in der SZ gesagt: „Das freistehende Einfamilienhaus wird künftig in jedem Fall die Ausnahme
sein.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau an dieser Aussage erkennt man die wahren Vorstellungen dieser SPD-Landesregierung. Wir lehnen eine Verbotspolitik, eine Bevormundungspolitik ganz klar ab. Ich sage in aller Offenheit: Wir kämpfen für das freistehende Einfamilienhaus im Saarland! Sie können sich darauf verlassen, wir werden massiv dafür eintreten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dann vielleicht noch ein weiteres Zitat, das auch von Herrn Minister stammt und ebenso bemerkenswert ist. Es geht nämlich um einen Vorwurf, von Bürgermeistern immerhin, die sagen, das Land greife mit den geplanten Vorgaben zur Wohnbebauung in die kommunale Selbstverwaltung ein. Das ist also schon ein gravierender Vorwurf. Von Herrn Minister wird gekontert oder argumentativ dagegengehalten: Das ist doch alles Quatsch und an den Haaren herbeigezogen. - Lieber Herr Kommunalminister, es ist alles andere als in Ordnung, so etwas kommunalen Vertretern, Bürgermeistern, zu entgegnen, das müssen wir in aller Deutlichkeit kritisieren.
Blicken wir einmal auf den Zeitplan. Der Minister hat im September 2022 angekündigt, also so etwa ein halbes Jahr nach der Landtagswahl, dass der LEP bis - halten Sie sich fest! - Juni 2023 fertig sein soll. Es hat gar nicht so lange gedauert, da war dieser Zeitplan offenkundig schon überhaupt nicht mehr zu halten. Er musste massiv nach hinten verschoben werden und auch mit Blick auf einen ganz massiven Druck von der kommunalen Seite ist man dann bei Ende 2023 gelandet, bis der erste Entwurf halbwegs fertig gewesen ist.
Interessant, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber, wenn wir uns den Prozess anschauen, was von kommunaler Seite an inhaltlicher Kritik vorgebracht wurde. Im Rahmen der externen Anhörung der Regierung - das ist im Innenausschuss noch einmal dargelegt worden - haben 50 von 52 Kommunen eine Rückmeldung an das Ministerium gegeben. Auch viele Träger öffentlicher Belange haben sich zurückgemeldet und haben Stellungnahmen abgegeben. Insgesamt wurden 359 Stellungnahmen abgegeben, 1.287 abwägungsrelevante Anregungen sind eingegangen.
Herr Minister, wenn man einen Zeitplan aufsetzt, dann muss man auch damit rechnen - das ist ja auch gut und richtig so -, dass Eingaben kommen. Aber zu einer handwerklich professionellen Arbeit gehört es eben, dass man im Vorfeld zur Kenntnis nehmen muss, dass es dort erheblichen Widerspruch geben wird, wenn man mit einem Entwurf startet, der - gelinde gesagt - erheblich ausbaufähig ist. Deswegen war völlig klar, dass dieser Zeitplan nicht zu halten sein wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird aber noch besser. Wir haben nämlich auf unseren Antrag hin im Innenausschuss berichten lassen, wie der neue Zeitplan aussieht. Jetzt halten Sie sich wirklich fest! Dort wurde von den Ministeriumsmitarbeitern gesagt, im zweiten Quartal dieses Jahres soll der Ministerrat sich erneut damit befassen und die Öffentlichkeit beteiligt werden. Ich übersetze das jetzt einmal in einfache Sprache. Was bedeutet das? Mir ist ehrlich gesagt die Spucke im Hals steckengeblieben. Übersetzt bedeutet das, dass man sich vor der wichtigen Kommunalwahl Anfang Juni wegduckt, nicht mehr die Öffentlichkeit mit diesen wichtigen, überarbeiteten Plänen konfrontieren möchte. Man fürchtet den erheblichen Druck, der von öffentlicher Seite von den Kommunen an die Landesregierung adressiert werden wird. Wir nennen das folgendermaßen: Man möchte einmal schön den Mantel des Schweigens über diesen Entwurf hängen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das kritisieren wir in aller Deutlichkeit.
Wir legen auch Wert darauf - das habe ich im Innenausschuss auch zu Protokoll gegeben ‑, dass es sich um eine Rechtsverordnung der Landesregierung handelt. Das Parlament ist aber zu beteiligen. Ich habe es an die SPD-Landtagsfraktion adressiert und sage es hier noch einmal öffentlich: Wir legen Wert auf eine umfassende Anhörung, auf einen ausreichenden Zeitrahmen, um die externen Player, die Kommunen, hier im Hohen Hause, im Zentrum der Demokratie, auch anhören zu können. Darauf legen wir Wert und da werden wir sehr genau hinschauen.