Protocol of the Session on February 6, 2024

(Beifall bei der CDU.)

Dieser Applaus war wahrscheinlich für Herrn Theobald, weil er uns angegriffen hat. Ich nehme nicht an, dass der Applaus mir gegolten hat.

(Zurufe: Nein.)

Ich kann Ihnen aber sagen, wir sind für die saarländische Verfassung und wir sind für ein Saarland, das möglichst selbstständig im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland ist. Das ist überhaupt gar keine Frage. Wir sind wie gesagt dafür. Deshalb sind wir auch dafür, dass wir eine Verfassung haben, die unstreitig ist. Sie muss klar und einfach sein. Zu dem Paragrafen, den wir geändert haben, bei dem alle, die nicht benachteiligt werden sollen, aufgezählt werden, haben wir schon einen Vorschlag unterbreitet. Nach unserer Meinung genügt es, wenn man sagt: Niemand beziehungsweise kein Mensch darf benachteiligt werden. In dem Satz ist eigentlich alles enthalten.

Mein Kollege Schaufert hat eben die Bibel erwähnt. Auch ich bringe Entsprechendes jetzt als

Beispiel. Als Katholiken, Christen oder Juden haben wir die Zehn Gebote als das sogenannte Grundgesetz. Ein Gebot ist zum Beispiel: Du sollst nicht töten. - Da steht nicht dabei, du sollst niemandem einen Arm ausreißen oder du sollst niemandem ein Loch ins Bein machen. Das ist enthalten. Es ist selbstverständlich, dass das mit gemeint ist. Es ist auch selbstverständlich, dass psychische Schäden mit gemeint sind und so weiter.

(Unruhe und Sprechen.)

In dem Satz ist alles drin, es muss aber nicht im Grundgesetz stehen. Das Grundgesetz ist die Bibel. In ihr steht einfach, du sollst nicht töten. Unsere saarländische Verfassung ist ebenfalls ganz klar. Das heißt, niemand beziehungsweise kein Mensch darf benachteiligt werden.

(Beifall von der AfD. - Zuruf des Abgeordne- ten Haas (SPD).)

Herr Kollege Theobald, möchten Sie erwidern?

Ja, gerne.

Dann bitte ich um das Saalmikrofon für den Kollegen Theobald.

Dem, was ich vorhin zu Anfang gesagt habe, habe ich nichts hinzuzufügen. Ich möchte aber etwas aus der Bibel beziehungsweise den Zehn Geboten ergänzen. Dort heißt es unter anderem: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ Ich denke, das passt gerade bei Ihnen sehr gut.

(Beifall von der CDU und der SPD. - La- chen. - Abg. Dörr (AfD) erhebt sich von sei nem Platz und läuft Richtung Rednerpult, damit die Präsidentin ihn besser versteht. - Abg. Dörr (AfD): Das ist ehrabschneidend!)

Herr Kollege Dörr, im Rahmen der Kurzintervention gibt es leider keine Möglichkeit mehr, zu erwidern.

(Zurufe.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon.

(Abg. Theobald (CDU) )

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, diese wichtige Debatte, die wir in den letzten Wochen und Monaten geführt haben, darf nicht in diesem Geplänkel von ganz rechts enden. Deswegen habe ich mich kurzfristig noch einmal zu Wort gemeldet, um ein herzliches Dankeschön an all diejenigen zu sagen - ich glaube, ich darf federführend den Kollegen Roland Theis und die Kollegin Kira Braun benennen -, die sich in mühevoller Arbeit mit sehr viel Zeitaufwand unter Abwägung aller Argumente sehr bemüht haben, uns an drei wichtigen Punkten Verfassungsänderungen vorzuschlagen, damit wir die großen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit in unserer Verfassung angemessen abbilden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, wir sollten denjenigen, die daran mitgewirkt haben, ein herzliches Dankeschön aussprechen.

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Die Debatte hat sich gelohnt. Wir haben das gesehen. Ich persönlich und meine Fraktion hätten uns sehr gewünscht, dass wir es im Rahmen dieser Runde geschafft hätten, die Anregung zur Anti-Antisemitismusklausel aufzugreifen. Ich glaube aber, dass das am heutigen Vormittag von den beiden großen demokratischen Fraktionen in diesem Haus sehr angemessen vorgetragen wurde. Man kann unterschiedlicher Auffassung sein. Es ist eine gemeinsame Verpflichtung von uns allen, dass das nicht auf die lange Bank geschoben wird. Wir werden dafür keine Verfassungsenquete oder sonst was einrichten können, sondern wir müssen sehen, dass wir das zügig hinkriegen. Das ist auch ein Anliegen der Jüdinnen und Juden in unserem Land. Wenn wir alle sagen „Nie wieder ist jetzt“, dann muss das auch an dieser Stelle gelten. Ich bin aber guter Dinge, dass uns das gelingt. Vielen herzlichen Dank dafür, dass wir sehr vernünftig und gut miteinander diskutiert haben. Ich bitte um Zustimmung zu allen drei Verfassungsänderungen. - Herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe somit die Aussprache.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksa

che 17/784 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 17/503 eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfas sung des Saarlandes ist für die Änderung eines

verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich, somit 34 Stimmen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/784 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/784 die notwendige Mehrheit von min destens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDLandtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/503 in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/503 in Zweiter Lesung un ter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/503 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDLandtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Ab satz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag im Einzelfall gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrit telmehrheit der anwesenden Abgeordneten beschließen.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird.

Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3). Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe somit die Aussprache.

Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich

abgestimmt werden. Ich darf nun die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Namentliche Abstimmung) 1 Ist ein Mitglied des Hohen Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Somit schließe ich die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfas sung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, also 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe nun das Ergebnis bekannt: Es sind 48 Stimmen abgegeben worden, davon 45 Ja‑Stimmen und 3 NeinStimmen. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.)

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/785 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, das sind 34 Stimmen, erforderlich.

Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/785 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/785 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/504 - neu - in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zuge

stimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Ab satz 2 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung darüber: Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird.

Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 19). Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf hierzu die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Namentliche Abstimmung) 2 Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, somit 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Abstim mungsergebnis bekannt: Es sind 48 Stimmen abgegeben worden, davon 45 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen. - Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.)

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/786 einen Abänderungsantrag zu Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfas

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage 1 bei 2 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage 2 bei

(Präsidentin Winzent)

sung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, also 34 Stimmen, erforderlich.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/786 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/786 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - in Zweiter Lesung unter Berück sichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Ab satz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird.

Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Artikel 59a, Absatz 1. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abge