Protocol of the Session on February 6, 2024

(Beifall von der SPD.)

Dies zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hochwasser- und Starkregenvorsorge im Saarland stehen auf einer guten Basis. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Wir müssen weiter Strategien entwickeln, wie wir solchen Ereignissen zukünftig besser begegnen können. Erste Ansätze beinhaltet der aktuelle Hochwasserrisikomanagementplan 2022 bis 2027. Die darin genannten Maßnahmen gilt es nun umzusetzen bis hin zu einer landesweiten Starkregengefahrenkarte für Extremereignisse.

Daneben müssen wir aber auch konkrete Maßnahmen ergreifen, was den Klimaschutz angeht. Denn es geht jetzt grundsätzlich um beides, um die Anpassung an die Klimakrise, die heute schon da ist, und darum, zu verhindern, dass sie morgen mit voller Wucht zuschlägt. Dann bringen auch die besten Vorsorgemaßnahmen zum Hochwasserschutz nichts mehr, Kolleginnen und Kollegen. Ich bin mir jedoch sicher, dass in dem kommenden Klimaschutzkonzept wichtige Maßnahmen stehen werden, die auch den Hochwasserschutz verbessern werden.

Zusammenfassend kann ich also sagen: Wir sind auf einem guten Weg, was den Hochwasserschutz angeht. Wir dürfen uns jedoch nicht damit zufriedengeben, sondern jede Einzelne und jeder Einzelne von uns - da spreche ich auch alle Saarländerinnen und Saarländer an - sollten ihren Teil zum Hochwasserschutz leisten. Dies fängt bereits mit kleinen Maßnahmen zuhause an. Anstatt seinen Vorgarten komplett zu versiegeln, um eine Stellfläche für das Auto zu haben, könnte man Rasengittersteine verwenden. Diese Maßnahme würde im Rahmen der Aktion „Wasserzeichen“ sogar noch finanziell unterstützt werden gemäß dem Motto: „Großes entsteht im Kleinen“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle haben im Ahrtal erlebt, welche Kraft die Natur entwickeln kann, wie sie Leben und Existenzen in wenigen Minuten vernichten kann, Hunderte Leben, Tausende Häuser, Häuser, die mit Geschichten und Emotionen verbunden sind. Im Nachgang hat es vor allem jene besonders hart getroffen, die keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hatten, sei es, weil sie eine solche nicht als notwendig gesehen hatten - das wurde schon angesprochen -, sei es, weil sie es

sich nicht leisten konnten. All diese Menschen standen vor den Trümmern ihrer Existenz. Dies darf so in Zukunft nicht mehr passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD.)

Daher sind sich alle Bundesländer einig, dass wir eine verpflichtende Elementarschadenversicherung brauchen, und zwar eine, die sozial verträglich ist, denn auch die Rentnerin, deren Haus direkt an der Ahr, der Saar oder der Blies steht, muss sich eine solche Versicherung leisten können. Daher unterstützen wir die Pläne unserer Ministerin Petra Berg, ein Solidarmodell zu schaffen, in das alle einen fairen Betrag einzahlen. Nun muss Bundesjustizminister Buschmann endlich von seiner Blockadehaltung abrücken und eine Lösung vorlegen, denn in dieser Sache muss schnell gehandelt werden. Da sind wir uns alle einig. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. - Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Herr Schmidt, für Ihren Redebeitrag. Als nächste Rednerin hat nun das Wort die Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Frau Petra Berg.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin zitieren. FOCUS Online hat am 10. Januar dieses Jahres getitelt: „Ein kleines Bundesland wird zum deutschlandweiten Flut-Vorbild.“ Wie konnte es so weit kommen? Frank Schmidt hat es eben gesagt: Wir haben in fast allen saarländischen Kommunen Hochwasservorsorgekonzepte erstellt oder umgesetzt oder sind in der Planung. Wir fördern diese Konzepte mit 90 Prozent und die dazu passenden baulichen Maßnahmen mit 70 Prozent. Das ist echte Hilfe zur Selbsthilfe.

(Beifall von der SPD.)

Wir bleiben dabei nicht stehen. Im Laufe des nächsten Jahres stellen wir als Ergänzung zu den detaillierten kommunalen Vorsorgekonzepten erstmals öffentlich saarlandweit und auch flächendeckend Informationen bereit, um private Vorsorge betreiben zu können. Das ist gut, denn die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger sind die Hauptakteure in diesen Vorsorgekonzepten. Sie helfen unsere Kommunen, unsere Gebäude resilient und überflutungsfit zu machen. Es gibt Hochwasserpatenschaf ten, die aus einem intensiven kommunalen Aus tausch resultieren. Die Leitlinien dieser Hochwasserpatenschaften sind: Erfahrungen teilen,

Probleme erkennen, gemeinsame Lösungsansätze entwickeln und Stärken zusammenführen.

Meine Damen und Herren, beim Hochwasserschutz ist die Vorsorge zentral und dies erfordert einfach ein Umdenken beim Planen, Bauen und Sanieren. Denn durch den Klimawandel steigt die Wahrscheinlichkeit für Dauerregen und Starkregenereignisse. Deshalb müssen wir auch aufhören, in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen. Da bietet die NaSaarWas-App eine große Hilfe, denn sie weist die Flächen aus, die in Überschwemmungsgebieten liegen. Es ist notwendig, Flächenversiegelung zu reduzieren, naturnahe Gewässerverläufe und Auen zu schaffen und Überflutungsflächen bereitzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden in diesem Jahr noch eine Extremstarkregengefahrenkarte vorstellen. Damit werden im Saarland flächendeckend auch Informationen bereitgestellt, um auf katastrophale Niederschlagsszenarien vorbereitet zu sein. Wir hoffen alle, dass sie nicht eintreten, aber wenn sie kommen, sind wir vorbereitet.

Ab 2026 werden wir eine sogenannte Erosions- und Sedimentationskarte für die Landwirtschaft und die Infrastrukturträger bereitstellen. Auch sie wird helfen, Menschenleben zu retten, wichtige Infrastruktur zu schützen, damit die Menschen Gefahrenbereiche verlassen können und Aufenthaltsorte definiert werden, wo man sich schützen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wasser macht an der Grenze nicht halt. Deshalb arbeitet das Saarland in den internationalen Kommissionen von Mosel und Saar sehr eng mit Frankreich, Luxemburg, der Wallonie und Rheinland-Pfalz zusammen, und zwar nicht nur im Hochwasserschutz, sondern auch bei der Niedrigwasserbeobachtung. Das Saarland ist Vollmitglied im Verbundvorhaben KLIWA, das Klimaänderungen in der Wasserwirtschaft beobachtet, analysiert und definiert. Das ist die Basis, um den Klimawandel in der Saarlandstrategie ausreichend berücksichtigen zu können.

(Beifall von der SPD.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind durch unsere Vorsorge glimpflich davongekommen. Trotzdem gab es saarlandweit 347 Hochwassereinsätze. An dieser Stelle von der gesamten Landesregierung einen großen Dank an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte für ihr vorbildliches Engagement, aber auch an das Innenministerium und den Innenminister, an dich, lieber Reinhold Jost. Der Minister war vor Ort und hat sich bei den Ehrenamtlichen erkundigt, wie Hilfe und Unterstützung geleistet werden. Wir waren teilweise gemeinsam dort. Er hat insbesondere die Feuerwehren sehr stark unterstützt, damit diese Hilfe rund um die Uhr gewährleistet werden konnte. Unsere Feuerwehrmänner und

(Abg. Schmidt (SPD) )

-frauen waren rund um die Uhr im Einsatz. Das war sehr vorbildlich. Danke an alle!

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Oftmals sind bei diesen Lagen Menschen mit ihrem Hab und Gut ganz konkret betroffen. Deshalb bin und bleibe ich überzeugt davon, dass wir weiter über die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden diskutieren müssen. Eine solche Pflichtversicherung ist nicht so ganz einfach, denn sie muss als Solidarmodell ausgestaltet sein. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Sie muss in der Prämienhöhe für alle leistbar sein. Ich bin mir ganz sicher, auch das wird möglich sein. Die Bundesländer haben bereits mit einem einstimmigen Beschluss ihren Willen zu einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zum Ausdruck gebracht.

Herr Theobald ist leider jetzt nicht da, um zu hören, dass wir im Rechtsausschuss noch einmal darüber diskutieren. Ich bin persönlich nicht der Meinung, dass die Opt-Out-Regelung hier Hilfe schafft, denn sie sagt ja nichts anderes, als dass zunächst bei allen Neubauten die Elementarschadenversicherung verpflichtend abgeschlossen werden muss, dass aber diejenigen, die dann nicht wollen, aussteigen können. Das ist kein echtes Solidarmodell. Ich bin davon überzeugt, es bringt Menschen in Not.

Der Bund und die Versicherungswirtschaft müssen jetzt verantwortungsvoll für die Menschen eine gute und bezahlbare Lösung finden. Dieser Verantwortung stellen wir uns auch im Rechtsausschuss, damit eine solche Pflichtversicherung möglich ist. Denn die Existenzen der Menschen müssen geschützt werden.

Lassen Sie mich zum Schluss ganz kurz auf das sogenannte Schweizer Modell eingehen. Diese Schweizer Pflichtversicherung wird in 22 von 26 Kantonen durchgeführt, im Übrigen nicht erst seit den Neunzigerjahren, sondern sie ist als Modell dort schon seit dem 19. Jahrhundert etabliert. Es ist ein öffentliches Versicherungsmonopol, und zwar außerhalb einer EUrechtlichen Regulierung. Dabei muss erwähnt werden, dass die kantonalen Versicherer Versicherungsnehmer sanktionieren, wenn sie gewisse Maßnahmen nicht ergreifen. Es ist also alles andere als eine Solidarversicherung. In den sogenannten GUSTAVO-Kantonen wird eine privatversicherungsrechtliche Regelung angeboten. Weil sie gedeckelt ist, führt sie aber im Ergebnis dazu, dass - wenn diese Grenze erreicht ist - die Versicherungsleistungen entsprechend herabgesetzt werden. Auch das ist keine richtige Solidarversicherung, die den Menschen hilft. Das sind Versicherungsmodelle, die vielleicht in der Schweiz in diesem ganz besonderen Modell durchgeführt werden können, die aber auf unseren Versicherungsmarkt sicherlich nicht übertragbar sind.

Wir stehen als saarländische Landesregierung für eine echte, solidarische Pflichtversicherung ein, die die Menschen in diesem Lande schützt, Prävention ermöglicht und das Hab und Gut der Menschen vor solchen katastrophalen Ereignissen rettet. Dafür stehen wir ein. Vielen Dank für den Antrag zum Hochwasserschutz. Wir werden nicht nachlassen in unseren Anstrengungen, die Menschen in diesem Land, die Menschenleben und das Hab und Gut der Menschen zu schützen. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/751. Wer für die Annahme der Drucksache 17/751 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/751 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/747. Wer für die Annahme der Drucksache 17/747 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/747 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 6) (Drucksache 17/771)

Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/771. Wer für die Annahme der Drucksache 17/771 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/771 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 18 der Tagesordnung:

(Ministerin Berg)

Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2022 (Drucksache 17/741)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Fretter das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben steht einmal im Jahr auf der Tagesordnung des Hohen Hauses. Diese Gelegenheit zur Berichterstattung nehme ich stellvertretend für alle Ausschussmitglieder sehr gerne wahr und freue mich dabei auf Ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit. Die heutige Berichterstattung bezieht sich auf das Jahr 2022, das wie auch das Vorjahr stark durch die Corona-Pandemie geprägt war.

Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen, zuständig. Zivilrechtliche Fragen oder Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seiner Zuständigkeit. Jede Bürgerin, jeder Bürger hat ein verfassungsrechtliches, verbürgtes Petitionsrecht. Der Ausschuss für Eingaben hat die Aufgabe, die Bitten und die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet sind, zu prüfen und zu bescheiden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss werden die Sorgen und Nöte, aber auch die Interessen der Menschen konkret sichtbar. Wir als Ausschussmitglieder orientieren uns an diesen Bedürfnissen und Problemen unserer Bürger. Mit anderen Worten: Wir arbeiten bürgernah. Man liest immer wieder, der Ausschuss für Eingaben sei eine Art Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger, ein Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung. Das ist, wie ich glaube, ein sehr treffendes Bild. Deshalb hat dieser Ausschuss meiner Meinung nach auch entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient, da er ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und deren gewählten Vertreterinnen und Vertretern hier im Landtag ist. Das könnte sich auch darin zeigen - das hatte ich das letzte Jahr schon gesagt -, dass wir die jährliche Berichterstattung vorziehen, um somit die Bürgerinnen und Bürger über Funk und Fernsehen zu erreichen. Das ist, wie gesagt, nicht zum ersten Mal meine Bitte. Vielleicht findet diese Anregung ja Zustimmung im nächsten Jahr, das würde mich und auch meine Ausschussmitglieder sehr freuen!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Seit vielen Jahren bin ich mit viel Herzblut in diesem wichtigen Ausschuss Mitglied. Nach der letzten Landtagswahl habe ich das Amt der Ausschussvorsitzenden übernommen und ich versichere Ihnen, dass die Ausschussmitglieder und ich als Vorsitzende uns den Anliegen der Bürger*innen verpflichtet fühlen und diesen auch in Zukunft hohe Wertschätzung entgegenbringen werden.

Lassen Sie mich zunächst meinen werten Kolleginnen und Kollegen, den Mitgliedern des Eingabeausschusses selbst, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien danken. Ein besonderer Dank geht an unsere Ausschusssekretärin Katja Gröber, die stets für Petentinnen und Patenten am Telefonhörer ein offenes Ohr hat und sich immer Zeit für diese Gespräche nimmt.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ohne diese engagierten Menschen ist ein bürgernahes Petitionswesen einfach nicht möglich. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

Ich möchte nun unsere Arbeit des abgelaufenen Kalenderjahres 2020 anhand von aufgearbeiteten Daten und ausgewählten Beispielen konkretisieren. Sie finden in der als Drucksache 17/741 vorliegenden Statistik des Berichtsjahres 2022 die Zahlen zu verschiedenen Aspekten des Petitionswesens. Die Statistik umfasst zum einen die Gesamtzahl der vom Ausschuss im Berichtsjahr beratenen Eingaben. Zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Merkmalen auf: Nach der Zuordnung zu den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss.

Im Jahr 2022 hat der Ausschuss insgesamt 200 Petitionen, sprich Eingaben, behandelt. Das ist ein Rückgang um 72 Petitionen beziehungsweise 26,5 Prozent. In den letzten elf Jahren hat der Ausschuss jährlich zwischen 180 und 285 Petitionen pro Jahr behandelt. Nachdem wir im Jahr 2020 die höchste Anzahl an Petitionen seit über 20 Jahren erhalten hatten und uns 2021 auf hohem Niveau stabilisiert hatten, konnte für 2022 ein leichter Rückgang verzeichnet werden. Die Aufgliederung nach den Geschäftsbereichen zeigt einen leichten Rückgang des Gesamtaufkommens und ist das Ergebnis recht unterschiedlicher Entwicklungen im Einzelnen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie in der Statistik die im Jahr 2022 gültigen Bezeichnungen der Ministerien finden.

Bei fast allen Ministerien ist im Jahr 2022 ein Rückgang zu erkennen. Die höchste Zahl verzeichnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das ist heute das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, mit einem Rückgang von 28 Eingaben.