Protocol of the Session on February 6, 2024

(Beifall von der SPD.)

24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 beziehungsweise dieses Jahr 366 Tage im Jahr leisten ehrenamtliche Einsatzkräfte Dienst für unsere Gesellschaft, für die Allgemeinheit, egal zu welcher Tageszeit, egal bei welchen Wetterbedingungen und egal, was sich gerade eigentlich im Familienleben abspielen würde, unentgeltlich und unbezahlbar. Dabei sind die Herausforderungen durch den menschengemachten Klimawandel in den letzten Jahren deutlicher denn je geworden und werden sich in den kommenden Jahren noch verschlimmern. Stark- und Dauerregen, Stürme und Orkane, Hitze und andauernde Trockenheit, das alles sind Gefahren, die uns bedrohen und auf die wir reagieren müssen.

Damit geht auch ein gestiegener Ausbildungsbedarf bei den Einsatzkräften einher. Einsatzszenarien wie Wald- oder Vegetationsbrand haben in der Vergangenheit eine eher untergeordnete Rolle gespielt, rücken aber aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den vergangenen Sommern mehr und mehr ins Blickfeld. Lokal auftretende Starkregenereignisse mit Überschwemmungen ganzer Straßenzüge fordern unsere Einsatzkräfte darüber hinaus.

Aber die beste Ausbildung nutzt am Ende wenig, wenn ein erfolgreicher Erstangriff an Material und Ausrüstung scheitert. Eine zukunftsfähige Hilfsorganisation braucht nicht nur motivierte Einsatzkräfte, sie braucht auch das entsprechende Rüstzeug. Drohnen mit Wärmebildkameras erleichtern die Suche nach Brandherden in schwer zugänglichen Gebieten und schaffen einen Überblick aus der Luft. Geländegängige Fahrzeugen mit einer entsprechenden Wattiefe ermöglichen das Verbringen von Materialien an die Einsatzstelle auch bei Überschwemmungen.

Entsprechend wichtig war und ist die Stärkung des Bevölkerungsschutzes, dem sich das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gewidmet hat und noch immer widmet. Im Nachgang der Flutkatastrophe im Ahrtal vor drei Jahren hat man sich auch im Saarland kritisch hinterfragt und einen Optimierungsprozess angestoßen. 2,5 Millionen Euro wurden für die Stärkung und Weiterentwicklung dafür bereitge

(Vizepräsidentin Baltes)

stellt, davon alleine 1,7 Millionen Euro im letzten Jahr. Ausrüstung für Strömungsretter und sechs Hochwasserboote für die Einsätze in Hochwasserlagen sind nur zwei Beispiele für den sinnvollen Mitteleinsatz, den das Ministerium hier getätigt hat.

Bei einem sind wir uns in diesem Haus definitiv einig: Jeder Euro, der für den Schutz unserer Bevölkerung vor Bedrohungen und für die Gefahrenabwehr ausgegeben wird, ist ein guter Invest. Mit der Helfergleichstellung, die wir im letzten Plenum beschlossen haben, sind wir dabei auch einen guten Schritt weitergekommen. Und wie ich in meiner Rede zu diesem Thema bereits gesagt habe, werden noch weitere Schritte folgen. Denn der bloße Dank an die Helferinnen und Helfer ist eben nicht genug. Es ist auch konkludentes Handeln gefordert. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Herr Kollege Raber, für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion. - Zur Begründung des Antrages der AfDLandtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Anfang Januar waren wir im Saarland von einem Hochwasser betroffen, welches noch vergleichsweise gut ausging. Die Gefahr bestand und besteht aber weiter, dass sich derartige Ereignisse wiederholen können und leider bestimmt wiederholen werden. Deshalb sind wir ganz bei Ihnen, wenn es um die Verbesserungen des Hochwasserschutzes geht. Nicht ganz d'accord gehen wir oft mit dem Alarmismus und der Klimaindustrie, die zum Teil allenthalben immer damit verbunden ist. Wie sagte es einmal ein chinesischer Parteichef?: Es ist doch egal, welche Farbe eine Katze hat, Hauptsache sie fängt Mäuse. - Bei dem Punkt Hochwasserschutz sind wir beisammen, und nicht nur, sondern auch der Schutz vor anderen Elementarschäden, präventiv und später im übertragenen Sinn kurativ, wenn es passiert ist, ist extrem wichtig und ist unseres Erachtens auch elementarer Teil der Daseinsvorsorge des Staates. So registrierten wir es positiv, als in der Saarbrücker Zeitung vom 09.01. dieses Jahres zu lesen war, dass Frau Ministerin Berg eine Elementarschadenversicherung zur Pflichtversicherung machen möchte.

Warum hat das so lange gedauert? Bereits nach den weitaus katastrophaleren Elementarschadenereignissen im Frühjahr 2018 wurde von der

AfD hier im Hause darauf hingewiesen - Plenum 16 der Wahlperiode 16 vom 13.06.2018 unter TOP 15 zusammengefasst mit den TOP 20 und 21 -, dass eine derartige Versicherung nottut und zielführend wäre. Hier sehen wir auch den Schwachpunkt im Vorschlag von Frau Ministerin Berg und in den Bestrebungen der anderen Bundesländer, was aktuell in der Ausführung vom Bund noch ausgebremst wird, wieder etwas Neues schaffen zu wollen, eine neue Pflichtversicherung, die möglicherweise durch die Prämienhöhe die Hausbesitzer ruiniert, und nicht das Elementarschadenereignis. Frau Berg hat zugegebenermaßen richtigerweise hingewiesen, dass die neue Versicherung bezahlbar sein soll und muss. Da sind wir absolut bei Ihnen. Es soll ein Versicherungsmodell gefunden werden, welches zu erträglichen Prämien auch tatsächlich funktioniert, das vielleicht später keinen hundertprozentigen Ausgleich der Schäden garantiert, aber dennoch niemanden im wahrsten Sinn des Wortes komplett im Regen stehen lässt. Das Problem ist natürlich, eine Versicherung zu schaffen, bei der das Schadenereignis in gewissen Regionen und Lagen unabwendbar eintreten wird, also genau der Grund, warum Hausbesitzer bislang keine Elementarschadenversicherung abschließen konnten.

Machen wir es kurz. Wie gesagt, wir brachten es bereits 2018 hier im Landtag vor. Warum das Rad ein zweites Mal erfinden? Schauen wir über den Tellerrand zu unseren Schweizer Nachbarn. Die Schweiz ist aufgrund ihrer geografischen Lage und Topografie anfällig für verschiedene Elementarschadenereignisse. Die Schweizer sind daher seit langer Zeit mit dem Problem und all seinen Facetten beschäftigt. In der Schweiz gibt es seit 1993 eine gesetzliche Regelung, deren Kern die Kombination von Feuerversicherung und Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung ist, und zwar von der privaten Versicherungswirtschaft getragen. Die Elementarschadenversicherung spielt die entscheidende Rolle, um die finanziellen Risiken für Einzelpersonen, Unternehmen und Gesellschaft als Ganzes zu minimieren. Keine Versicherungsgesellschaft darf in der Schweiz eine Feuerversicherung anbieten, wenn sie nicht gleichzeitig eine Elementarschadenversicherung anbietet, die alle gegen Feuer versicherten Sachen auch gegen Elementarschäden abdeckt. Die Deckung der Elementarschadenversicherung kann je nach Versicherungspolice variieren, aber sie umfasst in der Regel den Schutz vor den direkten Schäden an Gebäuden, Inventar und anderen Vermögenswerten, die durch Naturkatastrophen verursacht werden. Darüber hinaus kann sie auch Zusatzleistungen wie Aufräumarbeiten, temporäre Unterbringungskosten und andere notwendige Aufgaben abdecken, die infolge eines Elementarschadens entstehen.

(Abg. Raber (SPD) )

Ein wichtiges Merkmal der Schweizer Elementarschadenversicherung ist die Zusammenarbeit zwischen privaten Versicherungsunternehmen und staatlichen Stellen. In einigen Fällen arbeiten private Versicherer eng mit staatlichen Organisationen zusammen, um eine umfassende und effektive Abdeckung für Elementarschäden zu gewährleisten. Dieser kooperative Ansatz ermöglicht es, die finanziellen Lasten gerecht zu verteilen und die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Naturkatastrophen zu stärken. Die Schweizer nennen es doppelte Solidarität: Die Solidarität gilt den Versicherungsnehmern durch die Einrichtung einheitlicher Prämien und unter den Versicherern, die sich ausnahmsweise zu einem Elementarschadenpool zum Zweck des internen Risikoausgleichs zusammenschließen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Elementarschadenversicherung ist die Risikobewertung und Prävention. Versicherungsunternehmen arbeiten aktiv daran, Risiken zu analysieren und präventive Maßnahmen zu fördern, um Schäden zu minimieren. Dies kann den Einsatz moderner Technologien wie Frühwarnsysteme, geografische Informationssysteme sowie die Förderung von Baumaßnahmen, die die Widerstandsfähigkeit von Gebäuden gegen Naturkatastrophen erhöhen, umfassen. Die Schweiz hat dieses Gesetz nach den Erfahrungen von 13 Jahren bereits im Jahr 2006 überarbeitet, nachdem belastbare Daten gesammelt wurden. Sie hat unseres Erachtens eine gesetzliche Regelung ausgearbeitet, die erstrebenswert und fast eins zu eins übernehmbar wäre. Wir fordern daher, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, das Schweizer Modell zu übernehmen: Die Feuerversicherung ist mit einer Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung zu koppeln. - Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD.)

Danke, Herr Schaufert, für die Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Alwin Theobald das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Kollege Maximilian Raber hat es treffend gesagt: Wir haben im Saarland bloß Glück gehabt. Wir hatten im Saarland bereits schlimme Starkregenereignisse, auch in meiner Heimatgemeinde Dirmingen, in Eppelborn, aber nichts war vergleichbar mit der Katastrophe, die im Sommer 2021 Rheinland-Pfalz und Nord

rhein-Westfalen so schlimm getroffen hat und bis heute insbesondere im Ahrtal Ruinen und tiefe Wunden hinterlassen hat. Bei den anhaltenden Regenfällen zum Jahresbeginn hat es in verschiedenen Orten im Saarland viele Familien teils überraschend und heftig getroffen. Es sind große Schäden entstanden, es hätte aber noch weitaus schlimmer kommen können.

Umso mehr will ich die Gelegenheit nutzen, auch an dieser Stelle noch einmal allen Helferinnen und Helfern der Feuerwehr, der Rettungs- und Katastrophenschutzdienste, den Verantwortlichen in den Kommunen und auch des Landes von Herzen Danke zu sagen. Ich hoffe, dass auch die Schäden, die entstanden sind, bald reguliert werden können.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Als CDU-Fraktion haben wir am 25. Januar das Thema im Innenausschuss auf die Tagesordnung gesetzt und uns über die Starkregenvorsorge in den saarländischen Kommunen berichten lassen. Dabei wurde deutlich: Hochwasser und Starkregen können nicht verhindert werden! Wasserrückhalt in der Fläche ist nur begrenzt möglich. Mauern bieten keinen absoluten Schutz vor Hochwasser und Starkregen. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht möglich, aber Schäden können durch wirkungsvolle Vorsorge verhindert oder vermindert werden. Auf Hochwasser und Starkregen kann man sich vorbereiten.

Das Saarland hat ein großes Interesse daran, präventive Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen durchzuführen und unterstützt deshalb die Kommunen im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserschutz bei der Erstellung entsprechender Konzepte. Das Land hat hierzu seit 2019 bereits mehr als 4 Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Trotzdem muss es eine Daueraufgabe für uns alle bleiben. Die Entwicklungen sind bereits vorgezeichnet; laut Aussagen des Weltklimarats wird es in Zukunft immer häufiger Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hitze oder Dürre geben. Immer wieder und - so ist zu befürchten - immer öfter und in immer kürzerer Zeit werden immer größere Wassermengen über unseren Städten und Regionen abregnen. Diese Starkregen treten meist lokal und punktuell auf. Eine Ortsvorhersage ist oftmals mehr als schwierig.

Es führt kein Weg daran vorbei, dass unsere wichtigsten Partner bei dem Thema jede Bürgerin und jeder Bürger selbst sind, die ihre eigene Vorsorge mit in den Blick nehmen sollen. Tatsache ist, nur 50 Prozent der deutschen Hausei gentümerinnen und Hauseigentümer haben eine Elementarschadenversicherung. Laut dpa sind es im Saarland sogar noch weniger, nämlich nur 38 Prozent. Fragt man nach dem Grund, sagen viele: „Wir wohnen doch gar nicht am

(Abg. Schaufert (AfD) )

Fluss, wir wohnen doch gar nicht am Bach, uns kann nichts passieren.“ - Das stimmt nun leider schon nicht mehr und in Zukunft wohl noch weniger. Die letzten Jahre haben zunehmend gezeigt, Starkregen kann einen überall treffen und Schäden verursachen, selbst wenn man auf dem Berg wohnt.

Insbesondere meine Besuche im Ahrtal haben mich umdenken lassen. Dort hätten viele Menschen nicht gedacht, dass es sie einmal so schwer, so heftig und so schlimm treffen könnte. Ich kann deshalb nur dringend zu einer Elementarschadenversicherung raten. Die Mehrkosten von meist um die 15 Euro im Monat sind gut angelegtes Geld, denn die üblichen Gebäude- und Hausratversicherungen umfassen zwar Sturm und Hagel, aber nicht Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau aus Kanälen oder beispielsweise auch Schäden durch Erdrutsche oder Felsabstürze.

Gerade ein Rückstau kann jeden treffen, wenn Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt, weil die Sammler und Hauptsammler aufgrund der Wassermassen überfordert sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die MPK hatte sich bereits im Juni 2022 für eine Pflichtversicherung ausgesprochen, aber leider im Dezember des gleichen Jahres das Thema bei der nächsten MPK wieder einkassiert. Aus dem Hause von Justizminister Marco Buschmann war zu hören, man befürchte zu hohe Belastungen für Hauseigentümer und Mieter.

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben, um weiter Druck zu machen, vergangenes Jahr eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht mit dem einstimmigen Ergebnis, dass die Bundesregierung eine Elementarschadenversicherung zur Pflicht machen soll. Die Bundesregierung hat - wenig überraschend - allerdings bisher dazu noch immer nichts vorgelegt. Auch hier ist wieder einmal die mangelnde Führung des Bundeskanzlers festzustellen.

(Beifall von der CDU.)

Umso mehr fordere ich die SPD-Fraktion und vor allem die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende auf - sie ist gerade nicht im Raum -, auf ihre SPD-geführte Bundesregierung einzuwirken. Der ehemalige Umweltminister und die jetzige Umweltministerin fordern das zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Käme eine Pflichtversicherung, dann gehört dazu auch - das sage ich in aller Deutlichkeit ‑, dass sich jeder versichern kann. Denn was sind die Fakten? Derzeit gelten vier Risikoregionen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft liegen 1,7 Prozent der Ge

bäude in Zonen mit hohem Risiko. Über die Höhe der Beiträge, und ob der Versicherer überhaupt eine Versicherung anbietet, entscheidet die Versicherung. Das passt dann nicht mehr. Das muss geregelt werden und das erwarten wir als CDU auch von der Bundesregierung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion brachte unter dem Titel „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ am 30.11. des letzten Jahres weitere interessante Ansätze in die Diskussion ein, und zwar erstens, dass neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann, das Opt-Out-Modell, zweitens, dass bestehende Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden können, drittens, eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor einzuführen, viertens Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadengefährdeten Gebieten zu sensibilisieren und eine Konkretisierung der Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen, zu prüfen.

Diese Vorschläge wurden in den Rechtsausschuss verwiesen. Die Anhörung soll am

11. März stattfinden. Wir als CDU hoffen, dass sich dann auch endlich die Bundesregierung an die Spitze der Bewegung setzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der AfD lehnen wir ab, da er überflüssig ist. Wie eben dargestellt, hat der Bundesrat im März 2023 dazu bereits einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Bei dem Antrag der SPD enthalten wir uns. Wir halten es zwar für richtig und wichtig, das Thema weiterhin zu besetzen, die Forderung an die Bundesregierung, „einen konkreten Regelungsvorschlag zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vorzulegen“ erscheint uns aber vor dem Hintergrund dessen, was bereits auf dem Tisch liegt, etwas mutlos. Weitere wichtige Punkte hatte ich eben genannt. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Danke, Herr Theobald, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun von der SPD-Landtagsfraktion der Kollege Frank Schmidt das Wort.

(Abg. Theobald (CDU) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wie mein Kollege Max Raber bereits ausgeführt hat, sind Extremwetterereignisse keine Seltenheit mehr. Wir alle können uns noch an die verheerenden Hochwasserereignisse im Jahr 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz erinnern, bei denen extreme Niederschläge von bis zu 200 I/qm zu enormen Hochwassern geführt haben. Auch in Frankfurt stand das Wasser im August letzten Jahres mit bis zu 60 I/qm hoch, lief in die U-Bahn-Stationen und hat sogar kurzzeitig den Frankfurter Flughafen lahmgelegt. Dieselbe extreme Wetterlage wie im Rheinland 2021 hat Ende letzten Jahres dazu geführt, dass in Niedersachsen der Notstand ausgerufen werden musste.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Begriff vom „Jahrhundert-Hochwasser“ ist aus meiner Sicht längst irreführend. Starkregenereignisse können jederzeit auftreten. Der menschengemachte Klimawandel erhöht das Risiko für solche Katastrophen außerordentlich. Darauf müssen wir uns einstellen.

Wir dürfen uns aber nicht nur darauf konzentrieren, erst dann Maßnahmen einzuleiten und zu ergreifen, wenn es schon zu Hochwasserszenarien gekommen ist. Wir müssen auch Vorsorge treffen, sowohl kurzfristig als auch langfristig. Genau dies machen wir im Saarland schon seit Jahren. Mit der Zweckbindung des Wasserentnahmeentgelts für den Hochwasserschutz ist es uns gelungen, hier im Land gut voranzukommen und ein umfangreiches Investitionsprogramm für die Kommunen aufzulegen. Mittlerweile haben 48 Kommunen ein ganzheitliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellt beziehungsweise sie sind mit der Erstellung befasst. Meine Heimatkommune Riegelsberg ist beispielsweise schon an der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Konzept. Wir sind also auf einem guten Weg, die Kommunen unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger „überflutungsfit“ zu machen. Das zahlt sich aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ein konkretes Beispiel. Vielleicht können sich einige von Ihnen noch an das Hochwasser im Juni 2018 in Heusweiler erinnern, bei dem der komplette Marktbereich sowie die Trassenführung der Saarbahn überflutet wurden. Durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens in Berschweiler kam es trotz Dauerregens Ende letzten Jahres zu keiner Überschwemmung mehr, eine Vorsorgemaßnahme, die Wirkung zeigt.

Hochwasserschutz ist eine Aufgabe, die uns überall im Land betrifft. Denn überall, wo Flächen versiegelt oder Landschaftsgebiete verändert werden, besteht ein hohes Risiko von Überschwemmungen. Nur dank der Vorsorgemaß

nahmen im ganzen Land, der guten Arbeit des Hochwassermeldedienstes und nicht zuletzt der Unterstützung zahlreicher Organisationen, unabhängig davon, ob haupt- oder ehrenamtlich, ist es Ende letzten Jahres/Anfang dieses Jahres im Saarland gelungen, die Ausmaße des Dauerregens so gering wie möglich zu halten.

Hier schließe ich mich meinem Kollegen Maximilian Raber an, ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten!

(Beifall von der SPD.)