Protocol of the Session on April 26, 2023

Insgesamt komme ich zu folgender Einschätzung: Alles, was hier gesagt wurde - dass es schneller ginge, dass es einfach wäre und so weiter -, ist ein frommer Wunsch. Ich glaube das nicht. Der Bearbeiter wird weiter weg sitzen von dem, für den er den Antrag bearbeitet. Das wird also schwieriger werden, es wird anonymer werden. Das wird eher nicht gut funktionieren. Aber selbst wenn es funktionieren sollte: Wir geben doch ein Armutszeugnis ab, wenn wir als Land nicht eine Sache meistern können, die eine Krankenkasse leisten kann. Eine Postbeamtenkrankenkasse kann das leisten, wir können das nicht leisten? Das ist nach meiner Auffassung nun wirklich kein gutes Aushängeschild für uns im Saarland. Wir sollten bestrebt sein, ebenfalls leisten zu können, was die leisten können. Wir

sind also gegen diese Regelung. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Dörr. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/373. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/373 in Erster Lesung unter gleichzeiti ger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/373 mit Stimmenmehr heit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPDLandtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regie

rung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes (Drucksa- che 17/374)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich freue mich sehr, Ihnen heute einen weiteren Gesetzentwurf aus meinem Haus vorstellen zu dürfen. Er betrifft das Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz.

An dieser Stelle sei direkt gesagt, dass der vorliegende Gesetzentwurf in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben dient. Durch eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. November 2013 wurde die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen novelliert. In den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt auch die Anerkennung von Befähigungsnachweisen für den Beruf von Lehrkräften. Vor diesem Hintergrund wurden die einschlägigen Anerkennungsregelungen im Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz bereits im Jahr 2016 einer Anpassung unterzogen.

(Abg. Dörr (AfD) )

Nach Auffassung der Europäischen Kommission hat eine Vielzahl der europäischen Länder die europarechtlichen Vorgaben allerdings nicht in hinreichendem Maße umgesetzt. Aus diesem Grund läuft seit 2018 auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Inhaltlich betrifft dies mehrere Regelungsinhalte bei der Ausgestaltung des zu durchlaufenden Anerkennungsverfahrens, dies insbesondere hinsichtlich der Sprachkenntnisse und des Zeitpunkts ihrer Überprüfung.

Aktuell sieht das Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz vor, dass vor Ausübung der Lehrtätigkeit an öffentlichen saarländischen Schulen die hierfür erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen sind. Danach wird in der Regel eine Ausgleichsmaßnahme durchgeführt, die für die Gleichstellung einer im EU-Ausland erworbenen Lehrberufsqualifikation mit einem saarländischen Lehramt zu absolvieren ist. Allerdings beinhaltet gerade auch eine der beiden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens möglichen Ausgleichsmaßnahmen, der sogenannte Anpassungslehrgang, die Ausübung des Berufs als Lehrkraft an einer Schule.

Durch die Gesetzesänderung darf künftig eine Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse nicht mehr vor Beginn einer Ausgleichsmaßnahme erfolgen. Eine Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse ist vielmehr erst nach Abschluss der betreffenden Ausgleichsmaßnahme zulässig. Die demnach rechtlich zwingend erforderliche Änderung des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes kommt zugleich der aktuellen Beschlusslage der Kultusministerkonferenz nach. Darüber hinaus wird weiterer Anpassungsbedarf an einzelnen Vorschriften des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes umgesetzt.

Mein großer Dank an dieser Stelle gilt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Gesetzentwurf vorbereitet haben. Mein Dank geht auch an die Kolleginnen und Kollegen der Ressorts, die sich im Rahmen der regierungsinternen Anhörung beteiligt haben. Danken möchte ich ebenfalls den Verbänden, die sich im Rahmen der externen Anhörung durch Stellungnahmen geäußert haben. Das waren der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband, der Saarländische Philologenverband, das Katholische Büro sowie der Landespersonalausschuss. Ihre Anmerkungen, Vorschläge und Hinweise haben Gehör und Eingang gefunden. Der Landespersonalausschuss hat dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf ist eng abgestimmt. Anregungen und Hinweise, die im Rahmen der internen und der externen Anhörung zum Gesetzentwurf eingegangen sind, wurden berücksichtigt. Ich bitte Sie daher um

Zustimmung und um Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. - Vielen Dank für Ihre Zustimmung und Glück auf!

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Ich stelle fest, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/374. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/374 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/374 mit Stim menmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfDLandtagsfraktion.

Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 5:

Erste Lesung des von der Regie

rung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und des Landesjustizkostengesetzes

(Drucksache 17/372)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Qualifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind für die Sprachmittlung insbesondere in Gerichtsverhandlungen, in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in notariellen Angelegenheiten unverzichtbar. Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen dient dabei als Qualifikationsnachweis und ersetzt die Beeidigung im Einzelfall. Die Voraussetzungen und das Verfahren der allgemeinen Beeidigung von Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen für gerichtliche und notarielle Angelegenheiten sind im Saarland bislang einheitlich im Saarländischen Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Am 01. Januar 2023 ist nun das Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtli

(Ministerin Streichert-Clivot)

chen Dolmetschern in Kraft getreten. Das Gerichtsdolmetschergesetz enthält bundeseinheitliche Regelungen zur allgemeinen Beeidigung von Dolmetscher*innen, die zur Sprachübertragung in Gerichtsverhandlungen hinzuzuziehen sind. Gebärdensprachdolmetscher*innen und Übersetzer*innen sowie die Sprachmittelung in staatsanwaltschaftlichen und notariellen Angelegenheiten erfasst das Bundesgesetz hingegen nicht. Mit Inkrafttreten des Gerichtsdolmetschergesetzes wurde die landesrechtliche Regelung für den Bereich der gerichtlichen Dolmetscher*innen obsolet. Zudem gelten bundesrechtlich nun höhere Qualifikationsanforderungen für gerichtliche Dolmetscher*innen als landesrechtlich für die übrigen Sprachmittler*innen.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen daher die landesrechtlichen Beeidigungsregelungen für diejenigen Sprachmittler*innen, die vom Gerichtsdolmetschergesetz nicht erfasst werden, an die Regelungen des Gerichtsdolmetschergesetzes angepasst werden. Dies dient der Schaffung eines einheitlichen Befähigungsstandards sowie eines einheitlichen Beeidigungsverfahrens für Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen, die im gerichtlichen, im staatsanwaltschaftlichen und im notariellen Bereich tätig sind.

Infolge dieser Anpassung müssen sich auch Sprachmittler*innen, die noch nach den bisherigen landesrechtlichen Vorschriften allgemein beeidigt wurden, neu beeidigen lassen. Diesem Umstand wird im Gesetzentwurf durch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 Rechnung getragen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf gebührenrechtliche Entlastungen: Ausgehend von einer Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes mit Wirkung vom 01. Ja nuar 2023 sieht er eine Gebührenbefreiung für ehrenamtliche Betreuer*innen vor, soweit diese zum Nachweis ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen müssen. Da eine solche Pflicht zuvor nicht bestand, entgehen dem Land insoweit keine bislang generierten Einnahmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt ein umfassend vorbereiteter Gesetzentwurf vor, dessen Neuregelungen erforderlich sind, um insbesondere einen einheitlichen Qualitätsstandard für allgemeinen beeidigte Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen im Saarland zu gewährleisten. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Ich darf feststellen, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/372. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.

Wir kommen nun zu den Punkten 6, 11, 12 und 16 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Ki- ta-Beitragsfreiheitsgesetz) (Drucksache 17/307)

Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Unser Dreiklang für beste Bildung von Anfang an: Beitragsfreiheit, Platz-Ausbau, mehr Qualität (Drucksa- che 17/385)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beitragsfreiheit und Sicherung der Qualität in Kindertagesstätten (Drucksache 17/384)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kita‑Plätze für alle - sofort (Drucksache 17/395)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort.

Abg. Haas (SPD), Berichterstatter zum Gesetzentwurf Drucksache 17/307:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur Beitragsfreiheit der Förde

(Ministerin Berg)

rung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, kurz Kita-Beitragsfreiheitsgesetz, Drucksache

17/307, in seiner elften Sitzung am 15. Febru ar 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Gute frühkindliche Bildungsangebote sorgen für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Voraussetzung dafür ist, dass der Zugang zur Kita nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Elternbeiträge in vier Schritten beginnend ab dem 01. August 2023 bis zur Beitragsfreiheit am 01. Januar 2027 abgesenkt.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und dazu eine Anhörung durchgeführt. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und Abwesenheit der AfD-Fraktion die Annahme des Kita-Beitragsfreiheitsgesetzes Drucksache 17/307 in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und erteile nun zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Martina Holzner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute machen wir große Schritte für kleine Leute! Heute ist ein guter Tag für unsere Kinder und unsere Familien im Land, denn wir werden heute die Abschaffung der Gebühren für Kitas im Land beschließen.