Protocol of the Session on November 15, 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zu einem ganz zentralen Thema dieser Gesetzesnovellierung, auf das Frau Ministerin Bachmann ebenfalls schon eingegangen ist. Es geht um das sehr zentrale und wichtige Thema Pflege im Krankenhaus. Es

ist klar, dass diese Medaille zwei Seiten hat, denn es geht auf der einen Seite darum, die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patienten zu verbessern, aber es geht insbesondere auch darum, die Rahmenbedingungen für das in der Krankenhauspflege beschäftigte Personal zu verbessern. Frau Kollegin Schramm, Sie haben es auch schon angesprochen.

Es ist mir deshalb an dieser Stelle ein großes Anliegen, der CDU-geführten Landesregierung ein Lob auszusprechen, insbesondere der zuständigen Ressortministerin, denn wenn man sich den Koalitionsvertrag von CDU und SPD ansieht, dann ist völlig klar, dass das, was dort zum Thema Pflege im Krankenhaus geregelt ist, keine leeren Worthülsen sind, sondern dass das tatsächlich auch umgesetzt wird. Insoweit zeigt die Landesregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle tatsächlich Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aufgrund der kontinuierlich ansteigenden Behandlungszahlen, der kontinuierlich abnehmenden Verweildauer in den Krankenhäusern und der zunehmenden Anzahl komplexer Krankheitsfälle - man denke an die demenziellen Erkrankungen oder an die Multimorbidität - ist völlig klar, dass den Pflegekräften im Krankenhaus immer mehr abverlangt wird. Jeder Mensch ist in der Lage, gewisse Leistungs- und Arbeitspensen abzurufen beziehungsweise mit gewissen beruflichen Belastungen umzugehen. Allerdings wissen wir, dass sich die Rahmenbedingungen in der Pflege in der letzten Zeit leider sehr zulasten der Beschäftigten verschlechtert haben. Deswegen müssen wir handeln und zwingend etwas für diese Menschen tun. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass diese Gesetzesnovelle beinhaltet, dass die Krankenhäuser künftig Konzepte erarbeiten sollen, welche für die in der Patientenversorgung tätigen Personen bei der Bewältigung der berufsbedingten Belastungen unterstützend sind und helfen sollen.

Ich komme zu einem ganz zentralen Punkt dieser Novelle, bei dem man meines Erachtens von einer regelrechten Zäsur oder von einem Einschnitt im Bereich der Krankenhauspflege und -planung sprechen könnte. Durch dieses Gesetz soll das Gesundheitsministerium nämlich dazu ermächtigt werden - die Ministerin hat es ja ausgeführt -, mittels Rechtsverordnung personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser zu bestimmen. Hierbei sollen auf Basis eines Gutachtens stationsbezogene Mindestpersonalzahlen sowie bestimmte Qualifikationsmindestanforderungen mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgeschrieben werden.

(Abg. Schäfer (CDU) )

Ich gehe jetzt schon davon aus - Frau Schramm ist auch darauf eingegangen -, dass wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren mit genau diesem Punkt detailliert beziehungsweise schwerpunktmäßig auseinandersetzen werden. Ich kann aber für die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich sagen, dass wir uns zu dieser Neuregelung, die ganz zentral und ganz wichtig ist, ausdrücklich bekennen, denn sie wird zu einer Verbesserung für die Rahmenbedingungen der Pflegekräfte und zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität beitragen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich gehe noch auf die Änderungen mit Blick auf das Krankenhausplanungsverfahren und auf den landeseigenen Strukturfonds ein. Ich beginne damit, dass sich dieses Hohe Haus in der vergangenen Wahlperiode mit einer sehr umfassenden Novellierung des saarländischen Krankenhausgesetzes befasst hatte. Ende 2015 wurde das damalige Gesetz verabschiedet. Es sollte einen neuen Weg vorsehen, sozusagen eine stärkere Einbindung der Selbstverwaltungspartner, also der Krankenhausträger und der Kostenträger, in den Planungsprozess. Der Krankenhausplanungsprozess wurde in zwei Phasen aufgeteilt, nämlich in Phase 1, in der die Krankenhausplanungsbehörde, also das von Frau Ministerin Bachmann geleitete Gesundheitsministerium, über die Aufnahme der Krankenhäuser in den Krankenhausplan, über die Zahl und Art der Abteilungen sowie über die Gesamtzahl der dem jeweiligen Krankenhaus zugewiesenen Planbetten entscheidet. Die Selbstverwaltungspartner wurden durch eine Phase 2 ermächtigt, sich eigenverantwortlich auf die Verteilung der Planbetten auf die einzelnen Abteilungen innerhalb dieses Krankenhauses zu verständigen. Nur in dem Fall, dass sich die Selbstverwaltungspartner nicht auf eine interne Verteilung verständigen können, gilt die Regel, dass dann die Planungsbehörde sozusagen als Ultima Ratio in den Planungsprozess noch einmal eingreift und intern über die Verteilung der Betten im Krankenhaus entscheidet.

Jetzt ist es so, dass sich leider dieses Zweiphasenmodell nicht wie ursprünglich erhofft bewährt hat, da wohl oftmals keine Einigung zwischen den Selbstverwaltungspartnern erreicht werden konnte beziehungsweise sie von dieser Option, das an sich zu ziehen, keinen Gebrauch gemacht haben. Durch die zwei Phasen hat sich der gesamte Planungsprozess verlängert.

An dieser Stelle möchte ich auf eine damals von der Kollegin Schramm erwähnte Kritik am sogenannten Zweiphasenmodell eingehen. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus dem Protokoll der Landtagssitzung vom 18.03.2015. Frau Schramm hat damals ausgeführt: „Krankenhäuser sind Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Gesundheitssystems. Sie

können mittels der Krankenhausplanung zu einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung angehalten werden.“ Jetzt kommt es: „Dieses Instrument darf die Politik nicht aus der Hand geben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es augenscheinlich in erster Linie darum, die Verantwortung für die Planung und damit auch für unpopuläre Entscheidungen von Ministerien auf die Krankenhäuser und Krankenkassen zu verlagern.“

Liebe Kollegin Schramm, ich denke, mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist jetzt absolut klar, dass sich diese Landesregierung eben nicht aus der Verantwortung stiehlt, genau das Gegenteil ist der Fall. Nachdem man festgestellt hat, dass der gewünschte Erfolg, der gewünschte Mehrwert durch die zwei Phasen nicht eingetreten ist, möchte man nunmehr zurückkehren zum bewährten Krankenhausplanungsverfahren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich auch für diese Änderung im Vorfeld eingesetzt. Insoweit sind wir der Landesregierung dankbar, dass dieser Vorschlag aufgenommen wurde.

Es gibt weitere wichtige Änderungen, auf die ich noch kurz eingehen möchte, denn die vorliegende Novelle sieht zukünftig wieder eine Einzelförderung bei den Investitionsmaßnahmen sowie einen landeseigenen Krankenhausstrukturfonds vor. Wie sehen aber insgesamt die Rahmenbedingungen in diesem Bereich aus? Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass die jährlichen Investitionsmittel in Höhe von 28,5 Millionen Euro - das haben Sie auch angesprochen - sukzessive bis zum Jahr 2022 um bis zu 10 Millionen Euro erhöht werden sollen. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag, den Investitionsstau in diesem Bereich sukzessive abzubauen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht darüber hinaus aber vor, dass von der pauschalierten Einzelförderung wieder Abstand genommen wird. Man kehrt mit Blick auf die langfristigen Investitionsmaßnahmen zu einer Einzelförderung zurück. Im Saarland wurde diese Einzelförderung vor dem pauschalierten System bereits praktiziert, das ist auch gängige und bewährte Praxis in den meisten anderen Bundesländern. Es stellt sich aber nochmals die Frage, was genau der Mehrwert bei der Rückkehr zur Einzelförderung ist. Die Landesregierung möchte die Qualität in den medizinischen und pflegerischen Bereichen verbessern, das ist ausführlich dargelegt worden. Hierzu, und das ist der entscheidende Punkt, ist die Einzelförderung ein ganz wichtiges Steuerungsinstrument, denn in der Kombination mit der Errichtung eines landeseigenen Krankenhausstrukturfonds - ich möchte auch hier die Zahlen noch einmal er

(Abg. Schäfer (CDU) )

wähnen, wir reden immerhin über einen Betrag von 20 Millionen Euro, mit dem der Fonds ausgestattet werden soll - kann die Planungsbehörde genau die Einrichtungen passgenau fördern, die bereit sind, die genannten Personaluntergrenzen sicherzustellen, die bereit sind, träger- und sektorübergreifend zusammenzuarbeiten, und die bereit sind, Spezialisierungen voranzutreiben.

Insoweit bin ich der Meinung, dass diese Landesregierung uns einen sehr guten Gesetzentwurf geliefert hat. Jetzt liegt es an uns Parlamentariern, wie es weitergeht. Es warten umfangreiche Anhörungen auf uns und ich freue mich auf die Diskussionen im zuständigen Sozialausschuss. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Überweisung an den Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die AfD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Rudof Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns hier vor Kurzem über die Problematik unterhalten, die mit der Schließung der Waderner Klinik zusammenhängt. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass es erhebliche Millionenbeträge zur Förderung von Schließungen gibt, anstatt zur Förderung eines weiteren Bestandes. Bei den Beratungen, die jetzt im Ausschuss stattfinden werden, werden wir insbesondere darauf ein Augenmerk richten.

Weiterhin geht es hier um pflegerische und soziale Betreuung, um Unterstützung des Personals, um Anpassung an die sonstige Krankenhausförderung und an Qualitätsvorgaben, die neu eingeführt werden sollen. Insbesondere dieser letzte Punkt - Qualitätsvorgaben - lässt befürchten, dass eine weitere Bürokratisierung des Krankenhauswesens stattfinden könnte. Wie immer steckt da der Teufel im Detail. Wir haben ja gerade gehört und im Gesetzentwurf gelesen, dass die Ministerin in Zukunft per Rechtsverordnung wird eingreifen können. Das ist so eine typische Maßnahme, wenn man sich nicht mehr weiterzuhelfen weiß.

Insofern konzentrieren wir uns auf die Beratungen im Sozialausschuss und werden unser Abstimmungsverhalten von diesen Beratungen abhängig machen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der AfD.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir jetzt eine Rede nach dem Motto „Wenn ich nicht mehr weiterweiß, wie ich mir dann weiterhelfen soll“ gehört haben, also irgendwie ohne klare Aussage, möchte ich mich jetzt noch einmal dem Saarländischen Krankenhausgesetz zuwenden als einer wichtigen rechtlichen Grundlage für einen zentralen Teil der gesundheitlichen Versorgung der Saarländerinnen und Saarländer. Es geht also um ein wirklich existenzielles Thema für viele Menschen in unserem Land. Dabei muss klar sein, dass es in erster Linie bei diesem Gesetz um die Interessen der Patientinnen und Patienten gehen muss, das heißt, wir brauchen auch weiterhin eine gute Qualität in der Versorgung. Diese Versorgung muss auch erreichbar sein, also wohnortnah, soweit es möglich ist, und sie muss allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein, unabhängig von der Art ihres Einkommens oder ihrer Versicherung müssen alle, wenn sie medizinische Hilfe brauchen, eine gleichgute Hilfe erhalten können.

Wir regeln mit diesem Gesetz aber auch wesentliche Rahmenbedingungen für all diejenigen, die in den Krankenhäusern arbeiten, ob es die Ärztinnen und Ärzte sind, ob es die Pflegerinnen und Pfleger sind oder die anderen Beschäftigten. Es gibt ja auch noch zahlreiche andere Beschäftigte, die in den Krankenhäusern tätig sind. Für sie geht es um das Thema Gute Arbeit. Gute Arbeit ist eine Arbeit, die gut bezahlt ist, aber auch eine, die leistbar ist, ohne dass man überfordert ist, das heißt, es müssen auch genug Menschen beschäftigt werden, um die Arbeit leisten zu können. Gute Arbeit ist auch eine, die planbar ist, insbesondere in der Frage, wann ich arbeiten gehen muss und wann ich frei habe. Habe ich sicher frei, wenn das auf dem Dienstplan steht? Oder werde ich dann regelmäßig gerufen? Gute Arbeit ist - und das ist ein besonderes Merkmal des Gesundheitswesens - auch eine, die den eigenen fachlichen Ansprüchen entspricht. Wir erfahren in vielen Gesprächen, dass sich die Menschen, die in den Krankenhäusern arbeiten, beschweren, sie könnten die Arbeit nicht so gut machen, wie sie sie gerne machen würden, weil die Rahmenbedingungen das nicht zuließen. Deshalb ist Gute Arbeit auch eine, die auf Dauer gesundheitlich verkraftbar ist und die Beschäftigten nicht überfordert.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollten eigentlich Selbstverständlichkeiten sein. Seit einigen Monaten bin ich in der SPD-Fraktion für das Thema der Gesundheits- und der Krankenhauspolitik zuständig. Ich war auf vielen Veranstaltungen. Ich hatte immer wieder den Eindruck, dass es um Systemfragen der gesundheitlichen Versorgung, um Kosten und wirt

(Abg. Schäfer (CDU) )

schaftliche Interessen von Trägern und Berufsgruppen geht. Mir fehlt jedoch in den Fachgesprächen mit den Beteiligten sehr häufig der Patient oder die Frage, wie sich all das auf die Patientinnen und Patienten auswirkt. Deshalb möchte ich das nochmals in den Mittelpunkt stellen: Was wir hier tun, zielt in erster Linie auf die Patientinnen und Patienten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich habe mir vorgenommen, bis zum Ende des Jahres alle 22 Krankenhäuser im Saarland zu besuchen. Ich bin schon fleißig unterwegs. Ich kann Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich dort, was die baulichen Situationen betrifft, sehr unterschiedliche Bilder zeigen. Wir haben hochmoderne Krankenhäuser mit Top-Ausstattung, aber es findet sich auch das ein oder andere Gebäude, bei dem tatsächlich der Putz von den Wänden bröckelt und bei dem der Investitionsbedarf mit Händen zu greifen ist.

Überall habe ich sehr motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen, von den Leitungen bis hin zu den Beschäftigten im ärztlichen Dienst oder in der Pflege. Alle wissen um ihre Verantwortung für die Patienten. Deshalb möchte ich allen, die in diesen Bereichen arbeiten, ganz herzlich Danke sagen für ihre Einstellung und ihr großes Engagement für die Menschen, die im Saarland gesundheitlich versorgt werden müssen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte eine Vorbemerkung machen, die in Richtung dessen geht, was Frau Schramm bereits gesagt hat. Krankenhäuser sind Teil der Daseinsvorsorge und nicht in erster Linie wirtschaftliche Unternehmen. Deshalb sind wir auch froh, dass wir im Saarland keine privaten Krankenhausträger, sondern öffentliche oder gemeinnützige Träger haben. Wir kommen aber nicht umhin, eine grundsätzliche Kritik an der Ökonomisierung des Gesundheitswesens zu üben.

Das DRG-System, das sicherlich an den einen oder anderen Stellen Fortschritte gebracht hat, hat auch seine Tücken, seine Schwierigkeiten und ist absolut kompliziert. Es führt häufig dazu, dass sich Anstrengungen von Trägern am Ende wirtschaftlich nicht einmal rechnen. Es finanziert unterschiedliche Leistungen sehr unterschiedlich. Ich verstehe nicht, warum man für eine bestimmte Leistung gutes Geld bekommt und für andere Leistungen von vorneherein zu wenig. Insbesondere Leistungen, die für Kinder erbracht werden, sind im DRG-System nicht ausreichend finanziert. Dieses System führt auch zu Fehlanreizen. Das heißt, die Träger werden quasi aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, in Bereiche zu investieren, die vielleicht wirtschaftlich interessant sind, aber nicht in erster Linie den Interessen der Patienten entsprechen. Dieses System führt

dann auch zu Doppelstrukturen. Wir müssen uns deshalb insgesamt dafür einsetzen - auch auf Bundesebene -, dass über entsprechende Anreize und Vergütungssysteme noch einmal diskutiert wird, damit hier Reformen umgesetzt werden können.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Situation der Krankenhäuser und in den Krankenhäusern beschäftigt die Öffentlichkeit und die Politik zunehmend. In den letzten Wahlkämpfen zur Landtags- und Bundestagswahl war sie ein wichtiges Thema. Wir greifen das mit unserem Koalitionsvertrag auf. Wir regeln jetzt das Krankenhausgesetz und dann den Krankenhausplan. Wie schon mehrfach gesagt worden ist, nehmen wir auch mehr Geld in die Hand, in einem ersten Schritt 5 Millionen Euro, dann 10 Millionen Euro im Jahr, um hier mehr tun zu können.

Wenn man sich die Situation etwas genauer anschaut, dann sieht man, dass nicht nur im Saarland die Krankenhäuser in einer schwieriger Lage sind, sondern bundesweit. 70 Prozent der Krankenhäuser erwarten mittelfristig eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation. 40 Prozent der Krankenhäuser investieren zu wenig, weil die Investitionsförderung zu knapp ist. Im Saarland ist die Situation sicherlich nicht besser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft spricht bundesweit von einer Unterfinanzierung der Krankenhäuser in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Aktuell sind zwei Drittel der Krankenhäuser in Deutschland in einem Umstrukturierungsprozess. Wir stellen fest, dass andere Länder ebenfalls aufrüsten, insbesondere in den Universitätskliniken. Das heißt, unser Land muss in diesem Prozess mitmachen, wir müssen nachziehen. Wir haben als Land für die Sicherstellung der Versorgung und die Krankenhausfinanzierung eine besondere Verantwortung. Für die Große Koalition kann ich sagen: Wir bekennen uns zu dieser Verantwortung und werden dieser Verantwortung gerecht werden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Dazu gehört auch die Klärung von Strukturfragen. Ich sagte, dass der Krankenhausplan demnächst in die Debatte kommt. Dabei steht das Thema der Qualität im Mittelpunkt, aber auch die Sicherung der Wohnortnähe. Natürlich wollen wir auf der einen Seite Spezialisierung fördern und auf der anderen Seite Doppelstrukturen vermeiden. Vieles, was in Diskussionen gesagt wird, ist mittlerweile eine Binsenweisheit, über die man nicht mehr streiten muss. Natürlich kann nicht jedes Krankenhaus alles machen. Ich glaube aber, die Krankenhausträger selbst haben dies schon längst verstanden und sind nicht mehr auf diesem Weg. Wir sollten versuchen, die Krankenhäuser so auszustatten, dass sie das, was sie gut machen, mit einem ordentlichen wirtschaftlichen Ergebnis leisten können.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Wichtig wird die Frage sein - wir werden sie in der Krankenhausplanung sicherlich vertiefen müssen -, wie wir die sektorenübergreifende Planung stärken können. Das können wir nicht allein über Landesgesetze regeln, denn die entsprechenden Grundlagen der Finanzierung werden auf der Bundesebene geregelt. Dort sind auch die Hemmnisse in den entsprechenden Regelwerken.

Allgemein - wie etwa im Bereich der Kommunalstruktur - ist jeder für Kooperation, aber wenn es tatsächlich darum geht, etwas aufzugeben und dem anderen zu übergeben, dann rechnet man nach und sagt, in dem konkreten Fall wollen wir das nicht. Wenn sich die Diskussion an der Stelle im Kreise dreht, kommen wir nicht voran. Deshalb müssen wir diese Fragen auch im Rahmen der Krankenhausplanung noch einmal miteinander diskutieren.

Wir brauchen eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beschäftigten, der Träger, der Patientinnen und Patienten und ihrer Organisationen, damit am Ende ein gutes Gesetz steht, das von der Gesellschaft unterstützt wird. Wir wollen solche Entwicklungen wie in Wadern vermeiden, wo zunächst große Ankündigungen gemacht werden, die dann nicht eingehalten werden, und wo sich alle in der Öffentlichkeit, insbesondere die Betroffenen sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verwundert die Augen reiben.

Ich habe deshalb kein Verständnis dafür, dass die Beschäftigten in Wadern immer noch keine Information haben, wie es für sie weitergehen soll. Das steht im Gegensatz zu dem, was uns vor Kurzem noch von der Spitze der Marienhauskliniken mitgeteilt worden ist, man käme Anfang November zu einer Lösung. Die Beschäftigten wissen immer noch nicht konkret, wie es weitergeht - so die Beschäftigten, Stand heute. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Marienhauskliniken, wir sind bereit, zu helfen. Aber selbst wenn es keine Hilfe gäbe, steht der Arbeitgeber für die Beschäftigten in der Verantwortung. Wir wissen nicht, wie viele Tage dieses Krankenhaus noch offen bleibt. Es ist allerhöchste Zeit, hier Klarheit zu schaffen, damit die Beschäftigten vor Weihnachten wissen, wie es im nächsten Jahr für sie weitergeht. Hier ist kein weiterer Tag Aufschub mehr möglich, liebe Kolleginnen und Kollegen!